Pflanzung von bauseits gelieferten Weinreben, Bäumen und Solitärgehölzen sowie Großkiefern. Lieferung und Pflanzung von Stauden und Gräsern. Pflanzung von bauseits gelieferten Geophyten. Dazu die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zur Eröffnung der BUGA 2019. Pflege von bauseits hergestellten Rasen-, Wiesen- und Artenschutzflächen bis zur Eröffnung der BUGA 2019. Die Ausführung der Pflanzarbeiten erfolgt in Teilbereichen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Pflege setzt in unterschiedlichen Teilbereichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Menge oder Umfang:
Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.4.0 Seepark:2 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 150-200, H: 400-500;23 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 450-500;19 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 500-600;3 St. Säulenbäume, 4xv, H: 600-700;62 St. SolBaum, STU 25-30;19 St. SolBaum, STU 30-35;16 St. Großkiefern, STU 80-120, malerische Wuchsform.Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug (OWG):28 St. SolBaum, STU 25-30.im Parkteil 3.4.0 Seepark:Herstellung von 1 300 m2 Pflanzflächen mit Substrat, Stauden-/Gräserpflanzung, Basalt-Splitt-Abdeckung, 38 350 St. Geophyten (bauseits geliefert) in Stauden- und Rasenflächen pflanzen.Herstellung von ca. 350 m Pflanzzeilen für Weinrebenpflanzung einschl. Pflanzung von 330 St. bauseits gestellten Weinreben, einschl. Pflege aller Pflanzungen bis zu Eröffnung der BUGA 2019.Pflege der vom Vorunternehmer hergestellten Rasen-/Wiesen- und Artenschutzflächen bis zur Eröffnung der BUGA 2019, im Parkteil 3.4.0 Seepark:ca. 16 950 m2 Rasen,ca. 16 100 m2 Wiesen,ca. 9 750 m2 Artenschutzflächen/Schotterrasen,ca. 11 000 m2 reine Schotterflächen.im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug:ca. 4 650 m2 Artenschutzfllächen/Schotterrasen.
Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.4.0 Seepark:2 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 150-200, H: 400-500;23 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 450-500;19 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 500-600;3 St. Säulenbäume, 4xv, H: 600-700;62 St. SolBaum, STU 25-30;19 St. SolBaum, STU 30-35;16 St. Großkiefern, STU 80-120, malerische Wuchsform.Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug (OWG):28 St. SolBaum, STU 25-30.im Parkteil 3.4.0 Seepark:Herstellung von 1 300 m2 Pflanzflächen mit Substrat, Stauden-/Gräserpflanzung, Basalt-Splitt-Abdeckung, 38 350 St. Geophyten (bauseits geliefert) in Stauden- und Rasenflächen pflanzen.Herstellung von ca. 350 m Pflanzzeilen für Weinrebenpflanzung einschl. Pflanzung von 330 St. bauseits gestellten Weinreben, einschl. Pflege aller Pflanzungen bis zu Eröffnung der BUGA 2019.Pflege der vom Vorunternehmer hergestellten Rasen-/Wiesen- und Artenschutzflächen bis zur Eröffnung der BUGA 2019, im Parkteil 3.4.0 Seepark:ca. 16 950 m2 Rasen,ca. 16 100 m2 Wiesen,ca. 9 750 m2 Artenschutzflächen/Schotterrasen,ca. 11 000 m2 reine Schotterflächen.im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug:ca. 4 650 m2 Artenschutzfllächen/Schotterrasen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de📧
Telefon: +49 713127140📞
Fax: +49 7131271410 📠
Pflanzung von bauseits gelieferten Weinreben, Bäumen und Solitärgehölzen sowie Großkiefern.
Lieferung und Pflanzung von Stauden und Gräsern. Pflanzung von bauseits gelieferten Geophyten.
Dazu die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zur Eröffnung der BUGA 2019.
Pflege von bauseits hergestellten Rasen-, Wiesen- und Artenschutzflächen bis zur Eröffnung der BUGA 2019.
Die Ausführung der Pflanzarbeiten erfolgt in Teilbereichen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Die Pflege setzt in unterschiedlichen Teilbereichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten an.
Menge oder Umfang:
Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.4.0 Seepark:
2 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 150-200, H: 400-500;
23 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 450-500;
19 St. Solitär, mehrstämmig, Br: 200-300, H: 500-600;
3 St. Säulenbäume, 4xv, H: 600-700;
62 St. SolBaum, STU 25-30;
19 St. SolBaum, STU 30-35;
16 St. Großkiefern, STU 80-120, malerische Wuchsform.
Pflanzung von Bäumen im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug (OWG):
28 St. SolBaum, STU 25-30.
im Parkteil 3.4.0 Seepark:
Herstellung von 1 300 m
Herstellung von ca. 350 m Pflanzzeilen für Weinrebenpflanzung einschl. Pflanzung von 330 St. bauseits gestellten Weinreben, einschl. Pflege aller Pflanzungen bis zu Eröffnung der BUGA 2019.
Pflege der vom Vorunternehmer hergestellten Rasen-/Wiesen- und Artenschutzflächen bis zur Eröffnung der BUGA 2019, im Parkteil 3.4.0 Seepark:
ca. 16 950 m
ca. 16 100 m
ca. 9 750 m
ca. 11 000 m
im Parkteil 3.5.0 Ost-West-Grünzug:
ca. 4 650 m
Referenznummer: 2015-004-OV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern er Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist/sind mit dem Angebot eine Eigenerklärung/en darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
Sofern er Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist/sind mit dem Angebot eine Eigenerklärung/en darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellen,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern er Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist/sind mit dem Angebot eine Eigenerklärung/en darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern er Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist/sind mit dem Angebot eine Eigenerklärung/en darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— 3 Referenzen zu bereits durchgeführten Großbaumpflanzungen in den vergangenen 5 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung des Vorhabens, Angabe des Auftragswerts, des Auftraggebers, der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie des Orts und der Zeit der Ausführung,
— 3 Referenzen zu bereits durchgeführten Großbaumpflanzungen in den vergangenen 5 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung des Vorhabens, Angabe des Auftragswerts, des Auftraggebers, der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie des Orts und der Zeit der Ausführung,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Nachweis über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen, insbesondere zu Transport- und Hebegeräten für die Großkiefernpflanzung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstitutes/Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme netto ohne Nachlass für die Vertragserfüllung und 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme für die Gewährleistung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen statt dessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstitutes/Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme netto ohne Nachlass für die Vertragserfüllung und 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme für die Gewährleistung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen statt dessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: ZVBBau in Anlehnung an § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-11 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E49638363🌏
Name: subreport Verlag Schawe
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen können bei Eingabe der unten angegebenen Internetadresse direkt abgerufen werden.
Telefon: +49 221985780📞
E-Mail: info@subreport.de📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E49638363🌏
Kontaktperson: Elektronische Abgabe der Angebotsunterlagen nur über die Plattform subreport (s. ELVIS NR. E49638363)
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-20 📅
Datum des Endes: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-004-OV
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 243-427262
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 101 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 107 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 137-251537 (2015-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 487 208,47 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-28 📅
Name: Toriello GmbH Landschaftspflege
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße
Postort: Nagold
Postleitzahl: 72202
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@toriello.de📧
Internetadresse: www.toriello-landschaftspflege.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 b GWB (Unwirksamkeit).
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat, oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 7219264049📞
Quelle: OJS 2015/S 203-367981 (2015-10-15)