In einer älter werdenden Gesellschaft mit einer wachsenden Zahl von Alleinerziehenden wird die Verantwortung der Dienststellen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seiner Beschäftigten immer wichtiger. Mit der vorliegenden Ausschreibung von „Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ soll für die Beschäftigten der Bundesbehörden/-verwaltungen im gesamten Bundesgebiet eine kurzfristig abrufbare Lösung gefunden werden, um eine Kollision zwischen dringender beruflicher Verpflichtung und familiärer Inanspruchnahme zu entschärfen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege ist Gegenstand des Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“. Darin wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einschließlich eines Familienservices, in den Fokus des Projektes „Demografiesensibles Personalmanagement“ erstellt. Dadurch wird deutlich, dass Familienfreundlichkeit nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Sie stellt eine wichtige Investition in eine effiziente Verwaltung dar, die mit einem modernen Personalmanagement den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen muss. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Bundesverwaltung von erheblichem Interesse. Sie sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Beruf und Familie besser in Einklang bringen können. Sie sind ein wichtiges Instrument, die Arbeitsmotivation zu erhöhen, die Leistungsbereitschaft und Qualität der Arbeitsergebnisse zu steigern und die Identifikation mit der Dienststelle zu fördern. Gleichzeitig helfen sie, Fehlzeiten zu reduzieren. Auch das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verpflichtet die Bundesverwaltung gesetzlich, Rahmenbedingungen anzubieten, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erleichtern. Die vorliegend ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über einen Familienservice stellt einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege dar. In den Dienststellen finden viele Außenkontakte statt, die Dienstreisen erforderlich machen. Hinzu kommen Dienstreisen, die ggfls. durch die Aufteilung auf verschiedene Dienstsitze bedingt sind. Dies macht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längere als übliche Abwesenheitszeiten von der Familie erforderlich. Dadurch entsteht auch ein besonderer Bedarf der Kinderbetreuung über den üblichen Zeitrahmen hinaus. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind bundesweit zu erbringen. Die Verteilung der Dienststellen ist aus der Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Bei einem Teil der Beschäftigten befindet sich der Lebensmittelpunkt jedoch an anderen Orten als dem Dienstort in Deutschland (z. B. Pendler, Wochenendheimfahrer), insbesondere können auch die zu betreuenden Angehörigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wohnen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der gebündelte Bedarf an Familienserviceleistungen der Dienststellen im gesamten Bundesgebiet. Insbesondere sind dies die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten der Dienststellen bundesweit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen sollen für die rund 72 000 Beschäftigten der 54 Bedarfsträger und deren rund 300 Dienststellen bundesweit erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Str. 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: michaela.hofmann@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996101017📞
Entgegen der Angabe unter IV.1.1) wird das Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Eine Kündigung der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise kann durch den Auftragnehmer frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienservice 2).
Entgegen der Angabe unter IV.1.1) wird das Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Eine Kündigung der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise kann durch den Auftragnehmer frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienservice 2).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In einer älter werdenden Gesellschaft mit einer wachsenden Zahl von Alleinerziehenden wird die Verantwortung der Dienststellen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seiner Beschäftigten immer wichtiger. Mit der vorliegenden Ausschreibung von „Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ soll für die Beschäftigten der Bundesbehörden/-verwaltungen im gesamten Bundesgebiet eine kurzfristig abrufbare Lösung gefunden werden, um eine Kollision zwischen dringender beruflicher Verpflichtung und familiärer Inanspruchnahme zu entschärfen.
In einer älter werdenden Gesellschaft mit einer wachsenden Zahl von Alleinerziehenden wird die Verantwortung der Dienststellen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seiner Beschäftigten immer wichtiger. Mit der vorliegenden Ausschreibung von „Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ soll für die Beschäftigten der Bundesbehörden/-verwaltungen im gesamten Bundesgebiet eine kurzfristig abrufbare Lösung gefunden werden, um eine Kollision zwischen dringender beruflicher Verpflichtung und familiärer Inanspruchnahme zu entschärfen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege ist Gegenstand des Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“. Darin wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einschließlich eines Familienservices, in den Fokus des Projektes „Demografiesensibles Personalmanagement“ erstellt. Dadurch wird deutlich, dass Familienfreundlichkeit nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Sie stellt eine wichtige Investition in eine effiziente Verwaltung dar, die mit einem modernen Personalmanagement den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen muss.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege ist Gegenstand des Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“. Darin wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einschließlich eines Familienservices, in den Fokus des Projektes „Demografiesensibles Personalmanagement“ erstellt. Dadurch wird deutlich, dass Familienfreundlichkeit nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist. Sie stellt eine wichtige Investition in eine effiziente Verwaltung dar, die mit einem modernen Personalmanagement den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen muss.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Bundesverwaltung von erheblichem Interesse. Sie sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Beruf und Familie besser in Einklang bringen können. Sie sind ein wichtiges Instrument, die Arbeitsmotivation zu erhöhen, die Leistungsbereitschaft und Qualität der Arbeitsergebnisse zu steigern und die Identifikation mit der Dienststelle zu fördern. Gleichzeitig helfen sie, Fehlzeiten zu reduzieren.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Bundesverwaltung von erheblichem Interesse. Sie sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Beruf und Familie besser in Einklang bringen können. Sie sind ein wichtiges Instrument, die Arbeitsmotivation zu erhöhen, die Leistungsbereitschaft und Qualität der Arbeitsergebnisse zu steigern und die Identifikation mit der Dienststelle zu fördern. Gleichzeitig helfen sie, Fehlzeiten zu reduzieren.
Auch das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verpflichtet die Bundesverwaltung gesetzlich, Rahmenbedingungen anzubieten, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erleichtern.
Die vorliegend ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über einen Familienservice stellt einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege dar.
In den Dienststellen finden viele Außenkontakte statt, die Dienstreisen erforderlich machen. Hinzu kommen Dienstreisen, die ggfls. durch die Aufteilung auf verschiedene Dienstsitze bedingt sind. Dies macht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längere als übliche Abwesenheitszeiten von der Familie erforderlich. Dadurch entsteht auch ein besonderer Bedarf der Kinderbetreuung über den üblichen Zeitrahmen hinaus.
In den Dienststellen finden viele Außenkontakte statt, die Dienstreisen erforderlich machen. Hinzu kommen Dienstreisen, die ggfls. durch die Aufteilung auf verschiedene Dienstsitze bedingt sind. Dies macht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längere als übliche Abwesenheitszeiten von der Familie erforderlich. Dadurch entsteht auch ein besonderer Bedarf der Kinderbetreuung über den üblichen Zeitrahmen hinaus.
Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind bundesweit zu erbringen. Die Verteilung der Dienststellen ist aus der Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Bei einem Teil der Beschäftigten befindet sich der Lebensmittelpunkt jedoch an anderen Orten als dem Dienstort in Deutschland (z. B. Pendler, Wochenendheimfahrer), insbesondere können auch die zu betreuenden Angehörigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind bundesweit zu erbringen. Die Verteilung der Dienststellen ist aus der Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen. Bei einem Teil der Beschäftigten befindet sich der Lebensmittelpunkt jedoch an anderen Orten als dem Dienstort in Deutschland (z. B. Pendler, Wochenendheimfahrer), insbesondere können auch die zu betreuenden Angehörigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der gebündelte Bedarf an Familienserviceleistungen der Dienststellen im gesamten Bundesgebiet.
Insbesondere sind dies die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten der Dienststellen bundesweit.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Betreuung von Kindern
Kurze Beschreibung:
Modul 1: Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Rahmen der…
… Regelbetreuung,Modul 2: Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,Modul 3: Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Ferienbetreuung,Modul 4: Optionale zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
… Regelbetreuung,
Modul 2: Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,
Modul 3: Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Ferienbetreuung,
Modul 4: Optionale zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Menge oder Umfang: Beratung und Vermittlung für rund 72 000 Beschäftigte von 50 Bedarfsträgern in rund 300 Dienststellen bundesweit.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es ist möglich sich auf beide Lose zu bewerben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Pflegebedürftige Angehörige
Kurze Beschreibung:
Modul 1: Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,Modul 2: Optionale zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Modul 1: Vermittlungsleistungen zum Notfalldienst,
Modul 2: Optionale zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Referenznummer: B12.13 - 9910/13/VV:1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststellen der jeweiligen Bedarfsträger.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung Zuverlässigkeit: Die Anlage 08 gilt mit der Unterschrift auf dem Angebotsformular als unterschrieben und muss nicht mit eingereicht werden. Für Subunternehmen und Bietergemeinschaften sind die Anlagen14 und 13 einzureichen.
2. Handelsregisterauszug: Eine Kopie des Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot beizulegen. Bei Bietergemeinschaften und Subunternehmen ist der Registerauszug je Unternehmen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Unternehmensdarstellung.
4. Referenzen: Bitte legen Sie mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren bei. Geben Sie folgende Daten an: Laufzeit des Projekts, Volumen des Projekts, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Anzahl der Mitarbeiter des Referenzkunden, Anzahl der Standorte des Referenzkunden, die betreut oder beraten wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Referenzen: Bitte legen Sie mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren bei. Geben Sie folgende Daten an: Laufzeit des Projekts, Volumen des Projekts, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Anzahl der Mitarbeiter des Referenzkunden, Anzahl der Standorte des Referenzkunden, die betreut oder beraten wurden.
— Detaillierte Beschreibung Ihrer Leistungen und Erfolge.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
4. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen inklusive den Tätigkeitsschwerpunkten, der Unternehmensstruktur, den Zweigstellen u. ä. vor. Bitte geben Sie den Umsatz und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den vergangen 3 Jahren an.
5. Für jede Referenz ist die Anlage 11 ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Die Vergleichbarkeit der Leistung definiert sich dadurch, dass mindesten die folgenden Punkte abgedeckt werden:
— Der Referenzkunde muss mindestens 10 000 Mitarbeiter aufweisen und
— an mindestens 5 Standorten in mindestens 3 verschiedenen Bundesländern vertreten sein.
(Die Vergabestelle ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einzelne oder alle Referenzen inhaltlich zu prüfen.).
Technische und berufliche Fähigkeiten: 5. Bieterkonstellation.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Die Anlage 10 ist ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Vertrag;
— AGB des BeschA (3.2.2014);
— VOL/B;
— Bundeshaushaltsordnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung Scientology-Organisationen: Die Anlage 09 ist ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Bei Bietergemeinschaften und Subunternehmen ist die Anlage je Unternehmen einzureichen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Michaela Hofmann
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
Postanschrift: www.evergabe-online.de
Postort: Internet
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B12.13 - 9910/13/VV:1
Zusätzliche Informationen
Entgegen der Angabe unter IV.1.1) wird das Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Eine Kündigung der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise kann durch den Auftragnehmer frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienservice 2).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 228949400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2015/S 039-066919 (2015-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Entgegen der Angabe unter IV.1.1) wird das Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Eine Kündigung der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise kann durch den Auftragnehmer frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienservice 2).
Entgegen der Angabe unter IV.1.1) wird das Vergabeverfahren als öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 VOL/A i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV durchgeführt.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können das Angebot und geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Eine Kündigung der Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise kann durch den Auftragnehmer frühestens ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgen.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Familienservice 2).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1: Vorgehen bei der Vermittlung im Bereich Notfallbetreuung in abgelegenen Orten und allgemein; jeweils (15)
2. Los 1: Auswahl von Betreuungspersonal (20)
3. Los 1: Vorgehen bei der Vermittlung von Ferienbetreuung (15)
4. Los 1: telefonische Erreichbarkeit und Verteilung von Beratungsbüros; jeweils (5)
5. Los 1: Online-Portal (15)
6. Los 2: Vorgehen bei der Vermittlung im Bereich Notfallbetreuung in abgelegenen Orten und allgemein; jeweils (25)
7. Los 2: Auswahl von Betreuungspersonal (25)
8. Los 2: Verteilung von Beratungsbüros (15)
9. Los 2: IT-Sicherheit und Datenschutz (10)