Sicherheitsdienstleistungen für den Landkreis Emsland in einer Notunterkunft für Asylsuchende (Flüchtlinge) in den ehemaligen ADO-Gardinenwerken in 26781 Aschendorf (ADO) Hüntestr. 68
Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft für Asylsuchende (Flüchtlinge) des Landkreises Emsland. Der Auftragnehmer sichert das Gelände nebst Gebäuden durch, wie in der Leistungsbeschreibung konkretisiert, ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene Sicherheitsmitarbeiter insbesondere hinsichtlich folgender Punkte: Gewährleistung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Objekt des Auftraggebers, Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Unterstützung bei der Aufklärung durch umsichtiges und exaktes Verhalten, insbesondere bei strafbaren Handlungen auf frischer Tat, rechtzeitiges Erkennen von Bränden, Havarien und Störungen sowie begünstigender Bedingungen durch gewissenhafte Kontrollen der Räumlichkeiten hinsichtlich der Brandschutzvorschriften, Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch Informationen und Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel an den Objektverantwortlichen, Einleitung der notwendigen Maßnahmen bei Bränden, Havarien und Unfällen zur Abwehr von Schäden an Menschen und materiellen Werten unter Beachtung der vorgegebenen Informationslinien und –wege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer stellt die nachfolgend geforderten Sicherheitsmitarbeiter für die Besetzung der nachstehenden Dienstzeitspannen zur Verfügung:Objektleiter kalendertäglich 1 Mitarbeiter von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;Sicherheitsmitarbeiter 1 Mitarbeiter kalendertäglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;Unter Berücksichtigung des Schlüssels 1:66 (ohne den Objektleiter).Es ist zu gewährleisten, dass zu jeder Zeit eine weibliche Sicherheitskraft vor Ort ist.Sofern eine Belegung über 1057 Personen in der Notunterkunft gegeben ist, ist das Personal des Dienstleisters auf Aufforderung des Auftraggebers gem. dem Schlüssel 1:66 in Fortschreibung der bezuschlagten Preise bei Bedarf entsprechend zu erhöhen.Weitere Konkretisierungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer stellt die nachfolgend geforderten Sicherheitsmitarbeiter für die Besetzung der nachstehenden Dienstzeitspannen zur Verfügung:Objektleiter kalendertäglich 1 Mitarbeiter von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;Sicherheitsmitarbeiter 1 Mitarbeiter kalendertäglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;Unter Berücksichtigung des Schlüssels 1:66 (ohne den Objektleiter).Es ist zu gewährleisten, dass zu jeder Zeit eine weibliche Sicherheitskraft vor Ort ist.Sofern eine Belegung über 1057 Personen in der Notunterkunft gegeben ist, ist das Personal des Dienstleisters auf Aufforderung des Auftraggebers gem. dem Schlüssel 1:66 in Fortschreibung der bezuschlagten Preise bei Bedarf entsprechend zu erhöhen.Weitere Konkretisierungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Emsland – Der Landrat Fachbereich Innerer Service
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: http://www.emsland.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@emsland.de📧
Fax: +49 593144395000 📠
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E44524274 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 14 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich zunächst jeweils um 6 Monate und zuletzt 4 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 48 Monate.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E44524274 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 14 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich zunächst jeweils um 6 Monate und zuletzt 4 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 48 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft für Asylsuchende (Flüchtlinge) des Landkreises Emsland. Der Auftragnehmer sichert das Gelände nebst Gebäuden durch, wie in der Leistungsbeschreibung konkretisiert, ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene Sicherheitsmitarbeiter insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:
Sicherheitsdienstleistungen in einer Notunterkunft für Asylsuchende (Flüchtlinge) des Landkreises Emsland. Der Auftragnehmer sichert das Gelände nebst Gebäuden durch, wie in der Leistungsbeschreibung konkretisiert, ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene Sicherheitsmitarbeiter insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:
Gewährleistung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Objekt des Auftraggebers, Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Unterstützung bei der Aufklärung durch umsichtiges und exaktes Verhalten, insbesondere bei strafbaren Handlungen auf frischer Tat, rechtzeitiges Erkennen von Bränden, Havarien und Störungen sowie begünstigender Bedingungen durch gewissenhafte Kontrollen der Räumlichkeiten hinsichtlich der Brandschutzvorschriften, Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch Informationen und Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel an den Objektverantwortlichen, Einleitung der notwendigen Maßnahmen bei Bränden, Havarien und Unfällen zur Abwehr von Schäden an Menschen und materiellen Werten unter Beachtung der vorgegebenen Informationslinien und –wege.
Gewährleistung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Objekt des Auftraggebers, Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Unterstützung bei der Aufklärung durch umsichtiges und exaktes Verhalten, insbesondere bei strafbaren Handlungen auf frischer Tat, rechtzeitiges Erkennen von Bränden, Havarien und Störungen sowie begünstigender Bedingungen durch gewissenhafte Kontrollen der Räumlichkeiten hinsichtlich der Brandschutzvorschriften, Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch Informationen und Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel an den Objektverantwortlichen, Einleitung der notwendigen Maßnahmen bei Bränden, Havarien und Unfällen zur Abwehr von Schäden an Menschen und materiellen Werten unter Beachtung der vorgegebenen Informationslinien und –wege.
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer stellt die nachfolgend geforderten Sicherheitsmitarbeiter für die Besetzung der nachstehenden Dienstzeitspannen zur Verfügung:
Objektleiter kalendertäglich 1 Mitarbeiter von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;
Sicherheitsmitarbeiter 1 Mitarbeiter kalendertäglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr;
Unter Berücksichtigung des Schlüssels 1:66 (ohne den Objektleiter).
Es ist zu gewährleisten, dass zu jeder Zeit eine weibliche Sicherheitskraft vor Ort ist.
Sofern eine Belegung über 1057 Personen in der Notunterkunft gegeben ist, ist das Personal des Dienstleisters auf Aufforderung des Auftraggebers gem. dem Schlüssel 1:66 in Fortschreibung der bezuschlagten Preise bei Bedarf entsprechend zu erhöhen.
Weitere Konkretisierungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Referenznummer: 10-310 Ausschreibung Sicherheitsdienst ADO-Hallen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für III.2) 2.1-2.3) gilt:
Zum Nachweis einer Eignung muss der Bieter die nachfolgend in III.2.) genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie in III.2.) gefordert einreichen.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen. Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen. Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Eigenerklärungen zur geforderten persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen. Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen. Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Der Nachweis der Eignung kann mittels der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ULV, PQ-VOL einer Auftragsberatungsstelle oder einer anderen anerkannten Stelle geführt werden. Aus dem Register müssen sich dazu die geforderten Erklärungen/Nachweise ergeben. Die Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung.
Der Nachweis der Eignung kann mittels der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ULV, PQ-VOL einer Auftragsberatungsstelle oder einer anderen anerkannten Stelle geführt werden. Aus dem Register müssen sich dazu die geforderten Erklärungen/Nachweise ergeben. Die Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung.
Bei nichtdeutschen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sie ist der für die Beurteilung des Inhalts einer abgegebenen Erklärung maßgebliche Text.
2.1.1 Eintrag im Handelsregister:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter hat zu erklären, dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Formular 124), sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
2.1.2 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue:
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass gemäß § 6 Abs. 5 a), b), c), e) VOL/A:
— über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
2.1.3 Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A:
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorzulegen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
2.1.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet wurden, sofern er dieser untersteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung, nicht älter als 3 Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
2.1.6 Keine Eintragung im Gewerbezentralregister:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen welche belegen, dass die Voraussetzungen für eine Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaaten geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen welche belegen, dass die Voraussetzungen für eine Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. dem ggf. in seinem Mitgliedsstaaten geführten vergleichbaren Register gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nach separater Aufforderung):
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
Der Auftraggeber ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GewO anzufordern, vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG.
Der Auftraggeber ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GewO anzufordern, vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG.
2.1.7 Gewerbeerlaubnis:
Nachweis (mit Angebotsabgabe):
— Kopie der Gewerbeerlaubnisurkunde gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes. Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
— Kopie der Gewerbeerlaubnisurkunde gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes. Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Umsatz des Bieters:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Mit dem Angebot sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2014, 2013, 2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2014 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2013, 2012, 2011) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2014, 2013, 2012 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2014 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2013, 2012, 2011) anzugeben, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen wird.
Unter vergleichbare Leistungen sind zu verstehen:
• Sicherheitsdienst in Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen,
• Sicherheitsdienst in Asylbewerberunterkünften,
• Sicherheitsdienst in Abschiebehaftanstalten,
• Sicherheitsdienst in Justizvollzugsanstalten,
• Sicherheitsdienst im Öffentlichen Nahverkehr.
Dabei kommt es hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Leistung auf die Art der Leistung und nicht die Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter an.
2.2.2 Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt hiermit, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung hat bzw. abschließen wird. Es wird hinsichtlich des Inhalts auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung (Geforderte Kautionen und Sicherheiten) verwiesen.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (oder 2015) oder gleichwertiger Nachweis:
Der Bieter hat folgenden Nachweis mit dem Angebot abzugeben, um seine Qualitätssicherung nachzuweisen, wie nachfolgend angegeben ist:
Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (oder 2015) durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bei Angebotsabgabe. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Die Anforderungen und Inhalte der Zertifizierung nach ISO 9001:2008 ist z. B. erhältlich bei: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001:2008 (oder 2015) durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bei Angebotsabgabe. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Die Anforderungen und Inhalte der Zertifizierung nach ISO 9001:2008 ist z. B. erhältlich bei: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
2.3.2 Referenzliste vergleichbarer Leistungen:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe abzugeben:
Referenzliste (auf gesonderter selbst durch den Bieter erstellten Anlage) der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Projekte des Gesamtunternehmens bzgl. vergleichbarer Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner des Kunden mit Name, Funktion und Telefonnummer. Unter vergleichbare Leistungen sind zu verstehen:
Referenzliste (auf gesonderter selbst durch den Bieter erstellten Anlage) der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Projekte des Gesamtunternehmens bzgl. vergleichbarer Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner des Kunden mit Name, Funktion und Telefonnummer. Unter vergleichbare Leistungen sind zu verstehen:
• Sicherheitsdienst in Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen,
• Sicherheitsdienst in Asylbewerberunterkünften,
• Sicherheitsdienst in Abschiebehaftanstalten,
• Sicherheitsdienst in Justizvollzugsanstalten,
• Sicherheitsdienst im Öffentlichen Nahverkehr.
Dabei kommt es hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Leistung auf die Art der Leistung und nicht die Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter an.
Die Angaben sind auf gesonderter Anlage zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben.
Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter erlärt mit Angebotsgabe dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Versicherungssummen verfügt bzw. im Auftragsfall diese unverzüglich abschließt.
Mindest-Versicherungssummen:
— für Sachschäden 5 000 000 EUR,
— für Personenschäden 2 500 000 EUR,
— für reine Vermögensschäden 1 000 000 EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000 EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000 EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000 EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000 EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden 5 000 000 EUR,
— für Forderungen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Differenzlohns zum Lohn aus dem Mindestlohngesetz 100 000 EUR,
— AGG-Deckung (Strafen wegen Diskriminierung von Asylanten) 100 000 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Versicherungsnachweis wäre dann innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss nachzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Versicherungsnachweis wäre dann innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss nachzureichen.
Der Bieter hat dem Auftraggeber den Abschluss einer Strafrechtrechtsschutzversicherung vor Auftragsbeginn, sowie einmal jährlich nachzuweisen. Der Umfang dieser Versicherung deckt die Aufwendungen für Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe:
— Organe: Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben, Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
Die Mindestversicherungssummen je Schadenfall beträgt:
— 500 000 EUR.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine vom Versicherer oder Versicherungsmakler des Bieters ausgestellte Versicherungsbestätigung, in welcher die vorgenannten Inhalte enthalten sind.
Der Bieter hat die Strafrechtsschutzversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu halten und den Auftraggeber von Veränderungen der o. g. Inhalte durch die Vorlage einer neuen und gleichwertigen Versicherungsbestätigung unverzüglich, spätestens ab Wirksamkeit der Veränderungen, zu informieren.
Der Bieter hat die Strafrechtsschutzversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu halten und den Auftraggeber von Veränderungen der o. g. Inhalte durch die Vorlage einer neuen und gleichwertigen Versicherungsbestätigung unverzüglich, spätestens ab Wirksamkeit der Veränderungen, zu informieren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
a) Es ist aufzuzeigen, wer an dieser Bietergemeinschaft beteiligt ist,
b) Der Vergabestelle ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen, für deren Erbringung ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 1 c des Gesetzes vom 25. November 2012 (BGBl. II S. 1381), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, festgesetzt ist, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens dieses Mindestentgelt nach den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen. Der Bieter muss diese Erklärung mit Angebotsabgabe vorlegen; soweit § 4 Abs. 1 NTVergG nicht anwendbar ist, muss der Bieter die Erklärung zu § 5 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsangabe einreichen.
Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen, für deren Erbringung ein Mindestentgelt durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 1 c des Gesetzes vom 25. November 2012 (BGBl. II S. 1381), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, festgesetzt ist, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens dieses Mindestentgelt nach den dort jeweils vorgesehenen Bedingungen zu zahlen. Der Bieter muss diese Erklärung mit Angebotsabgabe vorlegen; soweit § 4 Abs. 1 NTVergG nicht anwendbar ist, muss der Bieter die Erklärung zu § 5 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsangabe einreichen.
Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, muss das Unternehmen sich dazu verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 oder § 5 Abs. 1 sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Das Unternehmen, das einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NTVergG aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 des NTVergG entsprechend.
Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, muss das Unternehmen sich dazu verpflichten, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 oder § 5 Abs. 1 sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Das Unternehmen, das einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NTVergG aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 des NTVergG entsprechend.
Die Unternehmen haben bei Abgabe ihres Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmen, die sie einsetzen wollen, und der auf sie entfallenden Leistungen vorzulegen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens bedarf der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zum Nachunternehmereinsatz ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Unternehmen haben bei Abgabe ihres Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmen, die sie einsetzen wollen, und der auf sie entfallenden Leistungen vorzulegen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens bedarf der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Weitere zwingend zu beachtende Hinweise zum Nachunternehmereinsatz ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-06 📅
Öffnungsort: Meppen.
Ort des Eröffnungstermins: Meppen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Karlheinz Kewe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10-310 Ausschreibung Sicherheitsdienst ADO-Hallen
Zusätzliche Informationen
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (+49 593144395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E44524274 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 14 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich zunächst jeweils um 6 Monate und zuletzt 4 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 48 Monate.
Unter Ziffer II.2.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit 14 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich zunächst jeweils um 6 Monate und zuletzt 4 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor dem Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 48 Monate.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Punkt VI.4.I)
Quelle: OJS 2015/S 244-443743 (2015-12-14)
Ergänzende Angaben (2015-12-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV. 1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (05931 4395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden. Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E44524274 kostenlos herunterladbar. Unter Ziffer II.2.3) der Auftragsbekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin,
dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate wenn er nicht 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die maximale
Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 47 Monate.
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV. 1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Angebotsunterlagen können ab dem 15.12.2015 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Innerer Service, Ordeniederung 1, 49716 Meppen angefordert werden. Die Unterlagen können auch per Fax (05931 4395000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden. Die Vergabeunterlagen sind zudem bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E44524274 kostenlos herunterladbar. Unter Ziffer II.2.3) der Auftragsbekanntmachung sind 47 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin,
dass die Ausführungszeit 11 Monate beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate wenn er nicht 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die maximale
Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Verlängerung beläuft sich auf 47 Monate.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-25 📅
Name: Securitas Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 12
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 04131151334📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 039-064112 (2016-02-22)