Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an. Das Berufsförderungswerk München beabsichtigt, Sicherungsdienstleistungen für seine Gebäude in Kirchseeon zu beauftragen. Die Leistungen umfassen Pforten- und Empfangsdienste sowie Revierdienste auf Abruf. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2016 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Sicherungsdienstleistungen für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren vom 1.1.2016 bis 31.12.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsförderungswerk München gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Moosacher Str. 31
Postleitzahl: 85614
Postort: Kirchseeon
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfw-muenchen.de🌏
E-Mail: fm@bfw-muenchen.de📧
Telefon: +49 8091510📞
Fax: +49 8091512035 📠
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Das Berufsförderungswerk München beabsichtigt, Sicherungsdienstleistungen für seine Gebäude in Kirchseeon zu beauftragen. Die Leistungen umfassen Pforten- und Empfangsdienste sowie Revierdienste auf Abruf.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2016 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2016 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2019.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1.1.2019
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 31.12.2019
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kirchseeon.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Teilnahme am Verfahren ist ausschließlich mittels der vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen möglich. Die Unterlagen für das Verfahren können bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt per E-Mail.
Mit dem Angebot sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Teilnahme am Verfahren ist ausschließlich mittels der vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen möglich. Die Unterlagen für das Verfahren können bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt per E-Mail.
Das Angebot ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist das Angebot in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Das Angebot ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist das Angebot in einem verschlossenen Umschlag, dieser wiederum in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 lit. a)-g) und Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A-EG vorliegen;
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Erklärung über den Umsatz durch Sicherungsdienstleistungen gemäß § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A-EG, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014);
(2) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014) beschäftigten Arbeitskräfte (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG);
(3) Angabe über die Berücksichtigung der Fähigkeiten Dritter (§ 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) mindestens zwei, maximal vier Referenzen des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG für Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (2012, 2013 und 2014) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Sofern vom Bieter im Rahmen der Teilnahme am Verfahren mehr als vier Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bieters die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
(1) mindestens zwei, maximal vier Referenzen des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG für Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (2012, 2013 und 2014) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Sofern vom Bieter im Rahmen der Teilnahme am Verfahren mehr als vier Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bieters die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
(2) Nachweise nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. c) VOL/A-EG, dass das für den Pforten- und Empfangsdienst eingesetzte Personal über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder der Berufsgenossenschaft absolviert werden. Gleichwertige Erste-Hilfe-Ausbildungen EU-ausländischer Einrichtungen werden anerkannt. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
(2) Nachweise nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. c) VOL/A-EG, dass das für den Pforten- und Empfangsdienst eingesetzte Personal über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder der Berufsgenossenschaft absolviert werden. Gleichwertige Erste-Hilfe-Ausbildungen EU-ausländischer Einrichtungen werden anerkannt. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
(3) Angabe nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. c) VOL/A-EG, dass das für den Pforten- und Empfangsdienst eingesetzte Personal über Grundkenntnisse in der englischen Sprache verfügt. Eine Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— 1 500 000 EUR bei Personenschäden;
— 1 000 000 EUR bei Sachschäden;
— 250 000 EUR bei Verlust bewachter Sachen;
— 250 000 EUR bei Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und
— 250 000 EUR bei Verlust von Schlüsseln.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Erklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft ausgeschlossen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-24 📅
Öffnungsort:
Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH, Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon.
Ort des Eröffnungstermins: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH, Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Facility Management
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://reg-ob.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 197-357630 (2015-10-08)