Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 42 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Die Stadt und Land wird für einen Wohnungsbestand von ca. 37 000 Wohneinheiten (WE) und ca. 700 Gewerbeeinheiten (GE) die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) einschließlich der hierfür erforderlichen Wartungsarbeiten für mindestens 10 Jahre ausschreiben. Diese Bestände befinden sich in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf. Die ausgeschriebenen Bestände sind derzeit an ca. 370 Übergabepunkte (ÜP) angeschlossen.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Pacht der Netze, die TV-Signallieferung an die Endkunden, einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, sowie den Betrieb und die Wartung der Netze im Rahmen der Vertragslaufzeit. Die Wohnungsbestände der Stadt und Land in Berlin werden aktuell nahezu vollständig über ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz eines Kabelnetzbetreibers mit Telekommunikations- und Multimediadiensten versorgt. Noch nicht Triple-Play-fähige Gebäudenetze (< 5 %) sind zum Vertragsbeginn durch den Kabelnetzbetreiber entsprechend aufzurüsten. Bei erforderlicher Neuverlegung der koaxialen Wohnungskabel werden Glasfaserkabel unterminiert mitverlegt. An den vom zukünftigen Netzbetreiber betriebenen ÜP wird die Bereitstellung von Triple-Play-fähigen Signalquellen mit einer solchen Performance erwartet, die die definierten technischen Parameter beim Endkunden sicher gewährleistet. Diese ÜP versorgen ausschließlich Objekte der Stadt und Land. Die Technologie der Signalzuführung ist den Bietern freigestellt, jedoch sind mit den Zuführungsnetzen die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Sämtliche Hausverkabelungen und Verbindungslinien ab dem ÜP, die sich auf den von der Ausschreibung umfassten Grundstücken der Stadt und Land befinden, werden spätestens mit Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrages im Eigentum einer Gesellschaft des Stadt und Land-Konzerns stehen. Daher sind im ersten Vertragsjahr umfangreiche technische Anpassungen der NE4 für den Netzbetrieb erforderlich, die vom zukünftigen Netzbetreiber nach Signalumschaltung auszuführen sind. Die Hausnetze werden vollständig in einheitlich segmentierte sternförmige Verteilstrukturen überführt und decken durch Erneuerung der aktiven Technik einen Frequenzbereich im Downstream bis 1 GHz und im Upstream bis 200 MHz durch den Einsatz modularer Baugruppen ab. Die Stadt und Land strebt an, dass in diesen Netzen zusätzliche Dienste implementiert werden können, die über das klassische Triple-Play Angebot hinaus den Datentransfer von Hausanschlussstationen, Smart Metering und weitere Smart Home Dienste durch Stadt und Land auf der Übertragungsplattform des Bieters ermöglichen. Die Technologie der Signalzuführung (RFoG, HFC) zu den ÜP mit WE/GE Anzahl ≤ 32 ist den Bietern freigestellt. Größere Netzcluster müssen zwingend in HFC-Technologie versorgt werden. Die maximale WE/GE-Zahl eines solchen Clusters beträgt 125 WE/GE. Mit den Zuführungsnetzen sind an den ÜP die steigenden Anforderungen an Bandbreite beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Vertragspartner des Signallieferungsvertrages wird sein: im Los 1: WoGeHe und Stadt und Land; im Los 2: Stadt und Land; im Los 3: Stadt und Land; Im Los 4: Stadt und Land und im Los 5: Stadt und Land. Vertragspartner des Netzpachtvertrages wird eine noch zu gründende Tochtergesellschaft des Stadt und Land-Konzerns sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelrundfunk und -fernsehen
Menge oder Umfang:
“Pachtvertrag und Signallieferungsvertrag mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 10 Jahren je Los mit dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen...”
Menge oder Umfang
Pachtvertrag und Signallieferungsvertrag mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 10 Jahren je Los mit dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistungsumfang. Nach Ablauf von 10 Jahren können sich die Verträge um bis zu maximal 3 Jahre verlängern, wenn der Auftraggeber keine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von jeweils 6 Monaten ausspricht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelrundfunk und -fernsehen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Postfach 160
Postleitzahl: 12001
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtundland.de🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de📧
Telefon: +49 3068926461📞
Fax: +49 3068926467 📠
“Falls ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist anzugeben, welcher Nachunternehmer welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder...”
Falls ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist anzugeben, welcher Nachunternehmer welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Nachunternehmer hat die unter III.2.1) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
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Quelle: OJS 2015/S 213-389434 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2015-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben