Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 42 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins. Die Stadt und Land wird für einen Wohnungsbestand von ca. 37 000 Wohneinheiten (WE) und ca. 700 Gewerbeeinheiten (GE) die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) einschließlich der hierfür erforderlichen Wartungsarbeiten für mindestens 10 Jahre ausschreiben. Diese Bestände befinden sich in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf. Die ausgeschriebenen Bestände sind derzeit an ca. 370 Übergabepunkte (ÜP) angeschlossen. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Pacht der Netze, die TV-Signallieferung an die Endkunden, einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, sowie den Betrieb und die Wartung der Netze im Rahmen der Vertragslaufzeit. Die Wohnungsbestände der Stadt und Land in Berlin werden aktuell nahezu vollständig über ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz eines Kabelnetzbetreibers mit Telekommunikations- und Multimediadiensten versorgt. Noch nicht Triple-Play-fähige Gebäudenetze (< 5 %) sind zum Vertragsbeginn durch den Kabelnetzbetreiber entsprechend aufzurüsten. Bei erforderlicher Neuverlegung der koaxialen Wohnungskabel werden Glasfaserkabel unterminiert mitverlegt. An den vom zukünftigen Netzbetreiber betriebenen ÜP wird die Bereitstellung von Triple-Play-fähigen Signalquellen mit einer solchen Performance erwartet, die die definierten technischen Parameter beim Endkunden sicher gewährleistet. Diese ÜP versorgen ausschließlich Objekte der Stadt und Land. Die Technologie der Signalzuführung ist den Bietern freigestellt, jedoch sind mit den Zuführungsnetzen die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten. Sämtliche Hausverkabelungen und Verbindungslinien ab dem ÜP, die sich auf den von der Ausschreibung umfassten Grundstücken der Stadt und Land befinden, werden spätestens mit Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrages im Eigentum einer Gesellschaft des Stadt und Land-Konzerns stehen. Daher sind im ersten Vertragsjahr umfangreiche technische Anpassungen der NE4 für den Netzbetrieb erforderlich, die vom zukünftigen Netzbetreiber nach Signalumschaltung auszuführen sind. Die Hausnetze werden vollständig in einheitlich segmentierte sternförmige Verteilstrukturen überführt und decken durch Erneuerung der aktiven Technik einen Frequenzbereich im Downstream bis 1 GHz und im Upstream bis 200 MHz durch den Einsatz modularer Baugruppen ab. Die Stadt und Land strebt an, dass in diesen Netzen zusätzliche Dienste implementiert werden können, die über das klassische Triple-Play Angebot hinaus den Datentransfer von Hausanschlussstationen, Smart Metering und weitere Smart Home Dienste durch Stadt und Land auf der Übertragungsplattform des Bieters ermöglichen. Die Technologie der Signalzuführung (RFoG, HFC) zu den ÜP mit WE/GE Anzahl ≤ 32 ist den Bietern freigestellt. Größere Netzcluster müssen zwingend in HFC-Technologie versorgt werden. Die maximale WE/GE-Zahl eines solchen Clusters beträgt 125 WE/GE. Mit den Zuführungsnetzen sind an den ÜP die steigenden Anforderungen an Bandbreite beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten. Vertragspartner des Signallieferungsvertrages wird sein: im Los 1: WoGeHe und Stadt und Land; im Los 2: Stadt und Land; im Los 3: Stadt und Land; Im Los 4: Stadt und Land und im Los 5: Stadt und Land. Vertragspartner des Netzpachtvertrages wird eine noch zu gründende Tochtergesellschaft des Stadt und Land-Konzerns sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kabelrundfunk und -fernsehen
Menge oder Umfang:
Pachtvertrag und Signallieferungsvertrag mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 10 Jahren je Los mit dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistungsumfang. Nach Ablauf von 10 Jahren können sich die Verträge um bis zu maximal 3 Jahre verlängern, wenn der Auftraggeber keine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von jeweils 6 Monaten ausspricht.
Pachtvertrag und Signallieferungsvertrag mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 10 Jahren je Los mit dem unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistungsumfang. Nach Ablauf von 10 Jahren können sich die Verträge um bis zu maximal 3 Jahre verlängern, wenn der Auftraggeber keine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von jeweils 6 Monaten ausspricht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kabelrundfunk und -fernsehen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Postfach 160
Postleitzahl: 12001
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtundland.de🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de📧
Telefon: +49 3068926461📞
Fax: +49 3068926467 📠
Falls ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist anzugeben, welcher Nachunternehmer welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Nachunternehmer hat die unter III.2.1) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Anfragen zum Verfahren und Leistungsinhalt sind in schriftlicher Form per E-Mail, Fax oder Brief an die Vergabestelle zu richten. Telefonische Anfragen können aus Gründen eines rechtssicheren und transparenten Verfahrens nicht beantwortet werden.
Zur Vereinfachung der Bearbeitung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter der Stadt und Land zu nutzen. Sie können unter der E-Mail-Adresse: ausschreibung@stadtundland.de angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche mit der Angabe des Aktenzeichens gem. IV.3.1) und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Falls ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist anzugeben, welcher Nachunternehmer welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Nachunternehmer hat die unter III.2.1) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Anfragen zum Verfahren und Leistungsinhalt sind in schriftlicher Form per E-Mail, Fax oder Brief an die Vergabestelle zu richten. Telefonische Anfragen können aus Gründen eines rechtssicheren und transparenten Verfahrens nicht beantwortet werden.
Zur Vereinfachung der Bearbeitung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter der Stadt und Land zu nutzen. Sie können unter der E-Mail-Adresse: ausschreibung@stadtundland.de angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche mit der Angabe des Aktenzeichens gem. IV.3.1) und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 42 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 42 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Die Stadt und Land wird für einen Wohnungsbestand von ca. 37 000 Wohneinheiten (WE) und ca. 700 Gewerbeeinheiten (GE) die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) einschließlich der hierfür erforderlichen Wartungsarbeiten für mindestens 10 Jahre ausschreiben. Diese Bestände befinden sich in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf. Die ausgeschriebenen Bestände sind derzeit an ca. 370 Übergabepunkte (ÜP) angeschlossen.
Die Stadt und Land wird für einen Wohnungsbestand von ca. 37 000 Wohneinheiten (WE) und ca. 700 Gewerbeeinheiten (GE) die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) einschließlich der hierfür erforderlichen Wartungsarbeiten für mindestens 10 Jahre ausschreiben. Diese Bestände befinden sich in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf. Die ausgeschriebenen Bestände sind derzeit an ca. 370 Übergabepunkte (ÜP) angeschlossen.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Pacht der Netze, die TV-Signallieferung an die Endkunden, einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, sowie den Betrieb und die Wartung der Netze im Rahmen der Vertragslaufzeit. Die Wohnungsbestände der Stadt und Land in Berlin werden aktuell nahezu vollständig über ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz eines Kabelnetzbetreibers mit Telekommunikations- und Multimediadiensten versorgt. Noch nicht Triple-Play-fähige Gebäudenetze (< 5 %) sind zum Vertragsbeginn durch den Kabelnetzbetreiber entsprechend aufzurüsten. Bei erforderlicher Neuverlegung der koaxialen Wohnungskabel werden Glasfaserkabel unterminiert mitverlegt. An den vom zukünftigen Netzbetreiber betriebenen ÜP wird die Bereitstellung von Triple-Play-fähigen Signalquellen mit einer solchen Performance erwartet, die die definierten technischen Parameter beim Endkunden sicher gewährleistet. Diese ÜP versorgen ausschließlich Objekte der Stadt und Land. Die Technologie der Signalzuführung ist den Bietern freigestellt, jedoch sind mit den Zuführungsnetzen die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Pacht der Netze, die TV-Signallieferung an die Endkunden, einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen, sowie den Betrieb und die Wartung der Netze im Rahmen der Vertragslaufzeit. Die Wohnungsbestände der Stadt und Land in Berlin werden aktuell nahezu vollständig über ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz eines Kabelnetzbetreibers mit Telekommunikations- und Multimediadiensten versorgt. Noch nicht Triple-Play-fähige Gebäudenetze (< 5 %) sind zum Vertragsbeginn durch den Kabelnetzbetreiber entsprechend aufzurüsten. Bei erforderlicher Neuverlegung der koaxialen Wohnungskabel werden Glasfaserkabel unterminiert mitverlegt. An den vom zukünftigen Netzbetreiber betriebenen ÜP wird die Bereitstellung von Triple-Play-fähigen Signalquellen mit einer solchen Performance erwartet, die die definierten technischen Parameter beim Endkunden sicher gewährleistet. Diese ÜP versorgen ausschließlich Objekte der Stadt und Land. Die Technologie der Signalzuführung ist den Bietern freigestellt, jedoch sind mit den Zuführungsnetzen die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Sämtliche Hausverkabelungen und Verbindungslinien ab dem ÜP, die sich auf den von der Ausschreibung umfassten Grundstücken der Stadt und Land befinden, werden spätestens mit Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrages im Eigentum einer Gesellschaft des Stadt und Land-Konzerns stehen. Daher sind im ersten Vertragsjahr umfangreiche technische Anpassungen der NE4 für den Netzbetrieb erforderlich, die vom zukünftigen Netzbetreiber nach Signalumschaltung auszuführen sind. Die Hausnetze werden vollständig in einheitlich segmentierte sternförmige Verteilstrukturen überführt und decken durch Erneuerung der aktiven Technik einen Frequenzbereich im Downstream bis 1 GHz und im Upstream bis 200 MHz durch den Einsatz modularer Baugruppen ab. Die Stadt und Land strebt an, dass in diesen Netzen zusätzliche Dienste implementiert werden können, die über das klassische Triple-Play Angebot hinaus den Datentransfer von Hausanschlussstationen, Smart Metering und weitere Smart Home Dienste durch Stadt und Land auf der Übertragungsplattform des Bieters ermöglichen. Die Technologie der Signalzuführung (RFoG, HFC) zu den ÜP mit WE/GE Anzahl ≤ 32 ist den Bietern freigestellt. Größere Netzcluster müssen zwingend in HFC-Technologie versorgt werden. Die maximale WE/GE-Zahl eines solchen Clusters beträgt 125 WE/GE. Mit den Zuführungsnetzen sind an den ÜP die steigenden Anforderungen an Bandbreite beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Sämtliche Hausverkabelungen und Verbindungslinien ab dem ÜP, die sich auf den von der Ausschreibung umfassten Grundstücken der Stadt und Land befinden, werden spätestens mit Beendigung des derzeitigen Versorgungsvertrages im Eigentum einer Gesellschaft des Stadt und Land-Konzerns stehen. Daher sind im ersten Vertragsjahr umfangreiche technische Anpassungen der NE4 für den Netzbetrieb erforderlich, die vom zukünftigen Netzbetreiber nach Signalumschaltung auszuführen sind. Die Hausnetze werden vollständig in einheitlich segmentierte sternförmige Verteilstrukturen überführt und decken durch Erneuerung der aktiven Technik einen Frequenzbereich im Downstream bis 1 GHz und im Upstream bis 200 MHz durch den Einsatz modularer Baugruppen ab. Die Stadt und Land strebt an, dass in diesen Netzen zusätzliche Dienste implementiert werden können, die über das klassische Triple-Play Angebot hinaus den Datentransfer von Hausanschlussstationen, Smart Metering und weitere Smart Home Dienste durch Stadt und Land auf der Übertragungsplattform des Bieters ermöglichen. Die Technologie der Signalzuführung (RFoG, HFC) zu den ÜP mit WE/GE Anzahl ≤ 32 ist den Bietern freigestellt. Größere Netzcluster müssen zwingend in HFC-Technologie versorgt werden. Die maximale WE/GE-Zahl eines solchen Clusters beträgt 125 WE/GE. Mit den Zuführungsnetzen sind an den ÜP die steigenden Anforderungen an Bandbreite beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich zu gewährleisten.
Vertragspartner des Signallieferungsvertrages wird sein: im Los 1: WoGeHe und Stadt und Land; im Los 2: Stadt und Land; im Los 3: Stadt und Land; Im Los 4: Stadt und Land und im Los 5: Stadt und Land. Vertragspartner des Netzpachtvertrages wird eine noch zu gründende Tochtergesellschaft des Stadt und Land-Konzerns sein.
Vertragspartner des Signallieferungsvertrages wird sein: im Los 1: WoGeHe und Stadt und Land; im Los 2: Stadt und Land; im Los 3: Stadt und Land; Im Los 4: Stadt und Land und im Los 5: Stadt und Land. Vertragspartner des Netzpachtvertrages wird eine noch zu gründende Tochtergesellschaft des Stadt und Land-Konzerns sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Hellersdorf
Kurze Beschreibung:
Signallieferung, Betrieb, Wartung und teilweise Netzertüchtigung/-neubau von Breitbandkabelnetzen für ca. 14 400 WE und ca. 150 GE in Berlin-Hellersdorf.
Menge oder Umfang: Ca. 14 400 WE und ca. 150 GE.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tempelhof
Kurze Beschreibung:
Signallieferung, Betrieb, Wartung und teilweise Netzertüchtigung/-neubau von Breitbandkabelnetzen für ca. 3 150 WE und ca. 100 GE in Berlin-Tempelhof.
Menge oder Umfang: Ca. 3 150 WE und ca. 100 GE.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Neukölln/ Alt-Treptow/ Baumschulenweg
Kurze Beschreibung:
Signallieferung, Betrieb, Wartung und teilweise Netzertüchtigung/-neubau von Breitbandkabelnetzen für ca. 8 700 WE und ca. 200 GE in Berlin-Neukölln/Alt-Treptow/Baumschulenweg.
Menge oder Umfang: Ca. 8 700 WE und ca. 200 GE.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mariendorf/ Lichtenrade
Kurze Beschreibung:
Signallieferung, Betrieb, Wartung und teilweise Netzertüchtigung/-neubau von Breitbandkabelnetzen für ca. 3 050 WE und ca. 10 GE in Berlin-Mariendorf/Lichtenrade.
Menge oder Umfang: Ca. 3 050 WE und ca. 10 GE.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Niederschöneweide/Rudow/Alt-Glienicke/Adlershof
Kurze Beschreibung:
Signallieferung, Betrieb, Wartung und teilweise Netzertüchtigung/-neubau von Breitbandkabelnetzen für ca. 7 850 WE und ca. 150 GE in Berlin-Niederschöneweide/Rudow/Alt-Glienicke/Adlershof.
Menge oder Umfang: Ca. 7.850 WE und ca. 150 GE.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 2015-VV- Breitband-Multimedia Versorgung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
2. Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Kooperationen; Beteiligungen);
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG VOL/A (Mindestanforderung);
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). (Mindestanforderung);
5. Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, den ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung ist Mindestanforderung;
5. Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, den ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung ist Mindestanforderung;
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch-zuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch-zuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (TV-Versorgung; Triple-Play-Dienste) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine dreijährige Marktpräsenz und ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 10 000 000 EUR/Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzugeben ist die Anzahl der Wohneinheiten, die momentan mit Signallieferung, Service- und Wartungsleistungen betreut werden. Für diese Wohneinheiten muss Präsenz, Service und Wartung vor Ort sichergestellt sein. Die Referenzauftraggeber sind mit Name, Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen.
Anzugeben ist die Anzahl der Wohneinheiten, die momentan mit Signallieferung, Service- und Wartungsleistungen betreut werden. Für diese Wohneinheiten muss Präsenz, Service und Wartung vor Ort sichergestellt sein. Die Referenzauftraggeber sind mit Name, Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen.
Mindeststandards:
Als Mindestforderung gelten in Summe 30 000 Wohneinheiten bei 2 bis 5 Referenzauftraggebern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Erklärung muss außerdem beinhalten, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Die entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Erklärung muss außerdem beinhalten, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Die entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2.1) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
Im Falle eines bestehenden Eintrags im Berliner Korruptionsregister ist eine Zuschlagserteilung nicht möglich. Daher erfolgt durch die Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Abfrage.
Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder von den Bewerbern eine Erklärung darüber verlangen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder von den Bewerbern eine Erklärung darüber verlangen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
Auch im Falle der vorstehenden Erklärung können öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern.
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen.
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggebers sollen Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggebers sollen Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe); c/o Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstr. 12
Postleitzahl: 12053
Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Internetadresse: www.stadtundland.de🌏
Name: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Adele-Sandrock-Straße 10
Postleitzahl: 12627
URL der Teilnahme: http://www.stadtundland.de🌏
Falls ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist anzugeben, welcher Nachunternehmer welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Nachunternehmer hat die unter III.2.1) geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Anfragen zum Verfahren und Leistungsinhalt sind in schriftlicher Form per E-Mail, Fax oder Brief an die Vergabestelle zu richten. Telefonische Anfragen können aus Gründen eines rechtssicheren und transparenten Verfahrens nicht beantwortet werden.
Zur Vereinfachung der Bearbeitung sind der Teilnahmeantrag und die Formblätter der Stadt und Land zu nutzen. Sie können unter der E-Mail-Adresse: ausschreibung@stadtundland.de angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche mit der Angabe des Aktenzeichens gem. IV.3.1) und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche mit der Angabe des Aktenzeichens gem. IV.3.1) und mit dem Vermerk „vertraulich“ zu kennzeichnen. Elektronisch übermittelte Angebote und Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 213-389434 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2015-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-31 📅
Name: Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Postanschrift: Germaniastr. 14-17
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 243-441562