Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit für die Signalzuführung beträgt insgesamt 3 Jahre mit einer einmaligen einjährigen Verlängerungsoption. Der Vertrag tritt zum 1.4.2016 in Kraft und läuft mindestens bis zum 31.3.2019. Er kann darüber hinaus bis längstens 31.3.2020 verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens zum 30.9.2018 dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
Menge oder Umfang:
Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung zur Übertragung der Sendesignale von den Sendestationen der OK-TV zur KD als IP-Datenstrom zu erbringen. Insgesamt sind neun Leitungsanbindungen (Lose) erforderlich mit den Quellpunkten Koblenz, Trier, Idar-Oberstein, Mainz, Ludwigshafen, Worms, Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern und Rodalben. Die Übertragungsdienstleistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung von IP-Leitungen von den einzelnen Sendestationen der OK-TV zum Übergabepunkt der KD. Dieser befindet sich heute am zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main. Ferner ist die transparente Übertragung des Studiosignals mit einer konstanten Netto-Bandbreite von 4,5 Mbit/s in Echtzeit und der störungsfreie Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Netzabschlusspunkt im Sendestudio des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD einschließlich der Überwachung der Leitungsqualität erforderlich.
Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung zur Übertragung der Sendesignale von den Sendestationen der OK-TV zur KD als IP-Datenstrom zu erbringen. Insgesamt sind neun Leitungsanbindungen (Lose) erforderlich mit den Quellpunkten Koblenz, Trier, Idar-Oberstein, Mainz, Ludwigshafen, Worms, Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern und Rodalben. Die Übertragungsdienstleistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung von IP-Leitungen von den einzelnen Sendestationen der OK-TV zum Übergabepunkt der KD. Dieser befindet sich heute am zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main. Ferner ist die transparente Übertragung des Studiosignals mit einer konstanten Netto-Bandbreite von 4,5 Mbit/s in Echtzeit und der störungsfreie Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Netzabschlusspunkt im Sendestudio des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD einschließlich der Überwachung der Leitungsqualität erforderlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Turmstraße 10
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lmk-online.de🌏
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Der Bewerber hat seine Bewerbung unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. Bewerbungen ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen. Das Teilnahmeformular kann nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden;
b) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (28.7.2015, 9:00 Uhr) beim Auftraggeber (Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen) vorliegen. Eigenerklärungen, die bis zum Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, haben grundsätzlich den Ausschluss zur Folge, und können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden;
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer (1), Abschnitt III.2.2) Ziffern (2) oder (3) oder Abschnitt III.2.3) Ziffer 4, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.2.3) bedienen möchte (z. B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
f) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
a) Der Bewerber hat seine Bewerbung unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. Bewerbungen ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen. Das Teilnahmeformular kann nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden;
b) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (28.7.2015, 9:00 Uhr) beim Auftraggeber (Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen) vorliegen. Eigenerklärungen, die bis zum Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, haben grundsätzlich den Ausschluss zur Folge, und können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden;
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer (1), Abschnitt III.2.2) Ziffern (2) oder (3) oder Abschnitt III.2.3) Ziffer 4, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.2.3) bedienen möchte (z. B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
f) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Vertragslaufzeit für die Signalzuführung beträgt insgesamt 3 Jahre mit einer einmaligen einjährigen Verlängerungsoption. Der Vertrag tritt zum 1.4.2016 in Kraft und läuft mindestens bis zum 31.3.2019. Er kann darüber hinaus bis längstens 31.3.2020 verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens zum 30.9.2018 dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt.
Die Vertragslaufzeit für die Signalzuführung beträgt insgesamt 3 Jahre mit einer einmaligen einjährigen Verlängerungsoption. Der Vertrag tritt zum 1.4.2016 in Kraft und läuft mindestens bis zum 31.3.2019. Er kann darüber hinaus bis längstens 31.3.2020 verlängert werden, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens zum 30.9.2018 dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Koblenz
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Koblenz bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Koblenz bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Menge oder Umfang: Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung zur Übertragung der Sendesignale von den Sendestationen der OK-TV zu KD als IP-Datenstrom zu erbringen. Die Übertragungsdienstleistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung von IP-Leitungen von den einzelnen Sendestationen der OK-TV zum Übergabepunkt der KD. Dieser befindet sich heute am zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main. Ferner ist die transparente Übertragung des Studiosignals mit einer konstanten Netto-Bandbreite von 4,5 Mbit/s in Echtzeit und der störungsfreie Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Netzabschlusspunkt im Sendestudio des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD einschließlich der Überwachung der Leitungsqualität erforderlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Trier
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Trier bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Trier bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Idar-Oberstein
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Idar-Oberstein bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Idar-Oberstein bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mainz
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Mainz bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Mainz bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Ludwigshafen
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Ludwigshafen bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Ludwigshafen bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Worms
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Worms bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Worms bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Neustadt/Weinstraße
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Neustadt/Weinstraße bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Neustadt/Weinstraße bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Menge oder Umfang: Der Auftragnehmer hat die Dienstleistung zur Übertragung der Sendesignale von den Sendestationen der OK-TV zur KD als IP-Datenstrom zu erbringen. Die Übertragungsdienstleistung umfasst im Wesentlichen die Bereitstellung von IP-Leitungen von den einzelnen Sendestationen der OK-TV zum Übergabepunkt der KD. Dieser befindet sich heute am zentralen Breitband-PoP (BB-PoP) in Frankfurt am Main. Ferner ist die transparente Übertragung des Studiosignals mit einer konstanten Netto-Bandbreite von 4,5 Mbit/s in Echtzeit und der störungsfreie Betrieb der IP-Übertragungsstrecken vom Netzabschlusspunkt im Sendestudio des jeweiligen OK-TV bis zum Übergabepunkt der KD einschließlich der Überwachung der Leitungsqualität erforderlich.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Kaiserslautern
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Kaiserslautern bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Kaiserslautern bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Rodalben
Kurze Beschreibung:
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Rodalben bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz (OK-TV) produzieren Fernsehprogrammbeiträge, die derzeit in den Kabelnetzen der Kabel Deutschland (KD) verbreitet werden. Es ist beabsichtigt, ab April des Jahres 2016 die IP-basierte Signalzuführung vom Sendestandort des OK-TV in Rodalben bis zum Übergabepunkt der KD neu zu beauftragen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach:
1.1) Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur,
1.2) Kurzbeschreibung des Konzerns, sofern das Unternehmen konzernzugehörig ist, und
1.3) Standorte bzw. Niederlassungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Eigenerklärung darüber, dass:
2.1) über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, dass
2.2) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, und dass
2.3) das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
3) Eigenerklärung darüber, dass:
3.1) das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, und dass
3.2) das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4) Eigenerklärung durch Nennung von höchstens zehn Referenzen, gegliedert nach:
4.1) Name des Auftraggebers,
4.2) Name des/r Leistungserbringer/s,
4.3) Ort der erbrachten Leistung,
4.4) Ort des Rechenzentrums,
4.5) Art der erbrachten Leistung,
4.5.1) Übertragung von Videosignalen in Echtzeit über Leitungen im IP-Standard, und/oder
4.5.2) Übertragung von Datensignalen in Echtzeit über Leitungen im IP-Standard,
4.6) Leistungsfähigkeit des IP-Netzwerkes, sowie
4.7) Bestehen einer Rufbereitschaft zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei Ausfall.
5) Eigenerklärung durch Angabe der im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
5.1) Technische Führungskräfte (d. h. Personen, die über ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte, in der Regel dreijährige Berufserfahrung in verantwortlicher Position zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen verfügen) und
5.2) Technische Fachkräfte (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen).
5.2) Technische Fachkräfte (d. h. Personen, die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben zu den in den Referenzen aufgeführten Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügen).
Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz gemäß Abschnitt III.2.3) Ziffern 4.1) bis 4.6) nachzuweisen; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber je Los auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber je Los sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) und Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d. h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.3) Ziffer (4) und Ziffer (5) aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt III.2.3) Ziffer (4) genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens 3 Bewerber je Los, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens 3 Bewerber je Los auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens 3 geeigneten Bewerber je Los sind in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) und Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d. h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Die im Abschnitt III.2.3) Ziffer (4) und Ziffer (5) aufgeführten Teilnahmekriterien werden – soweit die in Abschnitt III.2.3) Ziffer (4) genannte Mindestanforderung erfüllt ist; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens 3 Bewerber je Los, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stellvertretender Direktor und Justitiar
Herrn Harald Zehe
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Kontaktperson: Rödl & Partner GbR
Herrn Rechtsanwalt Holger Schröder
E-Mail: holger.schroeder@roedl.de📧
Fax: +49 91191933588 📠
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Der Bewerber hat seine Bewerbung unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. Bewerbungen ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen. Das Teilnahmeformular kann nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden;
a) Der Bewerber hat seine Bewerbung unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars in einem verschlossenen und als Bewerbung gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen. Bewerbungen ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen. Das Teilnahmeformular kann nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden;
b) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (28.7.2015, 9:00 Uhr) beim Auftraggeber (Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen) vorliegen. Eigenerklärungen, die bis zum Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, haben grundsätzlich den Ausschluss zur Folge, und können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden;
b) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (28.7.2015, 9:00 Uhr) beim Auftraggeber (Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Turmstraße 10, 67059 Ludwigshafen) vorliegen. Eigenerklärungen, die bis zum Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, haben grundsätzlich den Ausschluss zur Folge, und können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden;
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer (1), Abschnitt III.2.2) Ziffern (2) oder (3) oder Abschnitt III.2.3) Ziffer 4, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffer (1), Abschnitt III.2.2) Ziffern (2) oder (3) oder Abschnitt III.2.3) Ziffer 4, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. das Teilnahmeformular). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.2.3) bedienen möchte (z. B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffer (1) sowie Abschnitt III.2.2) Ziffer (2) und Ziffer (3) sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt III.2.3) bedienen möchte (z. B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
f) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 124-227613 (2015-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-29 📅
Name: TMT GmbH & Co. KG
Postanschrift: Nürnberger Straße 42
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.