„smart BB – integriertes IT-System für Bauen in der MPG“

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Bau-Branchensoftware, deren Anbindung an die IT-Systeme der MPG sowie Wartung und Pflege.
Intention dieses Wettbewerbs ist die Etablierung einer elektronischen Unterstützung bei der kaufmännischen Steuerung der Baumaßnahmen. In den Wettbewerb gestellt werden die Beschaffung der Lizenzen, die Implementierung (inkl. Anpassung und evtl. Erweiterungen) sowie Support und Schulung einer geeigneten bereits im Markt vorhandenen Branchensoftware. Die Branchensoftware zur kaufmännischen Steuerung hat sich in die bestehende IT-Landschaft der MPG zu integrieren. Hierzu muss die Branchensoftware elektronische Schnittstellen zu dem Finanzwesen (SAP ERP, SAP BW) und dem Dokumentmanagementsystem (DMS) (d.3) bereitstellen.
Die Branchensoftware hat die zuständigen Baubevollmächtigten bei der kaufmännischen Steuerung der Bauprojekte zu unterstützen. Dabei greift die Branchensoftware auf eine standardisierte Projektstruktur in Form von Kostenkontrolleinheiten (KKE) zu, die im SAP System angelegt wurde. Mit Hilfe der Branchensoftware kann der Projektleiter für das jeweilige Bauprojekt die Kosten der einzelnen KKE verfolgen, alle kostenrelevanten Informationen für die Baumaßnahmen verwalten, die Entwicklung der KKE nachvollziehen und fundierte Kostenprognosen abgeben. Eine Versionierung der Eingaben stellt die Dokumentation des Verlaufs des Bauprojektes sicher. Durch die einheitliche Struktur der einzelnen Baumaßnahmen soll eine Multiprojekt-Auswertung möglich sein. Es ist vorgesehen, dass die externen Partner (z. B. Architekten/Planer) Zugriff auf das System haben. Insbesondere soll die fachliche Prüfung der Baurechnungen durch die Externen in elektronischen Workflows erfolgen (z. B. nach fachlicher Prüfung der Rechnung erfolgt ein Zahlungsvorschlag von Architekten an die MPG-GV). Die MPG-GV plant, ein standardisiertes Risikomanagement einzuführen. Dies umfasst sowohl die einzelnen Bauprojekte als auch die strategische Gesamtsicht auf Bauen in der MPG. Die MPG lehnt sich dabei an den „Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes“ an. Auf der Basis des genannten Leitfadens hat der Bieter später in der Angebotsphase ein Konzept für ein integriertes Risikomanagement abzugeben.
Ebenfalls sind später im Angebot (jedoch noch nicht im Teilnahmeantrag) ein Backup- und Recoverykonzept in Verbindung mit den SAP Live Schnittstellen und ein Konzept für die Kreditorenschnittstelle einzureichen. Damit wird das Zusammenspiel der Branchensoftware mit den Systemen der MPG-GV sichergestellt.
Die Einführung des Systems ist für Oktober 2015 geplant.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-13 Auftragsbekanntmachung
2015-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-03-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Bau-Branchensoftware, deren Anbindung an die IT-Systeme der MPG sowie Wartung und Pflege.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: sertac.sanver@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058314
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabebekanntmachung gemäß § 3 Absatz 3 lit. b und c VOL/A EG durchgeführt. Eine Markterkundung wurde im Mai 2014 durchgeführt. Die Leistung lässt ihrer Natur, der Art und des Umfangs nach oder wegen der damit verbundenen Risiken und Wagnisse keine vorherige Festlegung des Gesamtpreises zu. Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Bau-Branchensoftware, deren Anbindung an die IT-Systeme der MPG sowie Wartung und Pflege.
Intention dieses Wettbewerbs ist die Etablierung einer elektronischen Unterstützung bei der kaufmännischen Steuerung der Baumaßnahmen. In den Wettbewerb gestellt werden die Beschaffung der Lizenzen, die Implementierung (inkl. Anpassung und evtl. Erweiterungen) sowie Support und Schulung einer geeigneten bereits im Markt vorhandenen Branchensoftware. Die Branchensoftware zur kaufmännischen Steuerung hat sich in die bestehende IT-Landschaft der MPG zu integrieren. Hierzu muss die Branchensoftware elektronische Schnittstellen zu dem Finanzwesen (SAP ERP, SAP BW) und dem Dokumentmanagementsystem (DMS) (d.3) bereitstellen.
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Die Branchensoftware hat die zuständigen Baubevollmächtigten bei der kaufmännischen Steuerung der Bauprojekte zu unterstützen. Dabei greift die Branchensoftware auf eine standardisierte Projektstruktur in Form von Kostenkontrolleinheiten (KKE) zu, die im SAP System angelegt wurde. Mit Hilfe der Branchensoftware kann der Projektleiter für das jeweilige Bauprojekt die Kosten der einzelnen KKE verfolgen, alle kostenrelevanten Informationen für die Baumaßnahmen verwalten, die Entwicklung der KKE nachvollziehen und fundierte Kostenprognosen abgeben. Eine Versionierung der Eingaben stellt die Dokumentation des Verlaufs des Bauprojektes sicher. Durch die einheitliche Struktur der einzelnen Baumaßnahmen soll eine Multiprojekt-Auswertung möglich sein. Es ist vorgesehen, dass die externen Partner (z. B. Architekten/Planer) Zugriff auf das System haben. Insbesondere soll die fachliche Prüfung der Baurechnungen durch die Externen in elektronischen Workflows erfolgen (z. B. nach fachlicher Prüfung der Rechnung erfolgt ein Zahlungsvorschlag von Architekten an die MPG-GV). Die MPG-GV plant, ein standardisiertes Risikomanagement einzuführen. Dies umfasst sowohl die einzelnen Bauprojekte als auch die strategische Gesamtsicht auf Bauen in der MPG. Die MPG lehnt sich dabei an den „Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes“ an. Auf der Basis des genannten Leitfadens hat der Bieter später in der Angebotsphase ein Konzept für ein integriertes Risikomanagement abzugeben.
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Ebenfalls sind später im Angebot (jedoch noch nicht im Teilnahmeantrag) ein Backup- und Recoverykonzept in Verbindung mit den SAP Live Schnittstellen und ein Konzept für die Kreditorenschnittstelle einzureichen. Damit wird das Zusammenspiel der Branchensoftware mit den Systemen der MPG-GV sichergestellt.
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Die Einführung des Systems ist für Oktober 2015 geplant.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine Option für den Auftraggeber zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: smart BB - Az. 8407 0804 0330

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf den Eignungskatalog.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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Unternehmensdarstellung (A-04):
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. 2 DIN A4 Seiten.
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Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 4.
Berufs- und Handelsregisterauszug (A-05):
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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Bitte verwenden Sie für die Kennzeichnung beigefügtes Deckblatt in Anlage 5.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06):
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A, Anlage 6).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf den Eignungskatalog.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Betriebshaftpflichtversicherung (A-07):
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
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Berufsgenossenschaft (A-08):
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8).
Umsatzdarstellung (A-09):
Angabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 9),
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz).
Achtung:
Bewerbergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf den Eignungskatalog.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Anzahl der Mitarbeiter insgesamt (A-10):
Hier ist anzugeben, wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) der Bewerber in seinem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt beschäftigt hat. (vgl. Anlage 10).
Erklärung zur Verfügbarkeit der Software (A-11):
Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung abgeben, in der er bestätigt, dass der Bewerber selbst Hersteller der entsprechenden Branchensoftware ist oder den Nachweis vorlegen, dass der Bewerber vom Hersteller der Branchensoftware zum Vertrieb der hier angebotenen Branchensoftware autorisiert ist (siehe Anlage 11).
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Technische Schnittstellen bei Anbindung an ein SAP-System (A-12):
Folgende technische Schnittstellen muss der Bewerber als Nachweis seiner Eignung zwingend erfüllen (Anmerkung: Eine Zertifizierung der Schnittstellen ist kein Eignungskriterium):
Schnittstelle SAP ERP:
Für den Datenaustausch zwischen dem ERP-System und der Branchensoftware muss die Branchensoftware – zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages- eine der folgenden Schnittstellentechnologien unterstützen und produktiv bei mindestens einem Kunden umgesetzt haben. Diese Beschreibung ist für alle Schnittstellen zwischen den beiden Systemen gültig.
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— RFC:
Der Remote Function Call (RFC) zum Remote-Aufruf von Funktionsbausteinen.
— BAPIs:
Business Application Programming Interfaces (BAPIs), die eine objektorientierte Sicht auf die Anwendungsfunktionen bieten.
— ALE:
Application Link Enabling (ALE) zum asynchronen Austausch von Nachrichten (IDocs).
Für die Verteilung des Projektstrukturplans und der Kreditoren gibt es in SAP bereits jeweils ein Standardszenario. Diese Szenarien basieren auf der SAP-Stammdatenverteilung. Beim Sichern in SAP werden automatisch Daten an ein oder mehrere Empfängersysteme verteilt.
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Bei der MPG wird für die Kommunikation mit Externen bereits der SAP Business Connector eingesetzt (zum Versenden von Bestellungen). Dieser muss dann im Datenaustausch zwischen dem SAP-System und der Branchensoftware mit eingebunden werden, wenn es einer solchen Unterstützung technologisch bedarf.
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Eine Beschreibung der Funktionen des SAP Business Connectors kann im Help Portal der SAP AG abgerufen werden. Eine kurze Übersicht zu den Einsatzmöglichkeiten, der Integration und dem Funktionsumfang des SAP Business Connectors können beispielsweise über den folgenden Link aufgerufen werden:
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Weiterführende Informationen können unter anderem dem SAP Service Marketplace entnommen werden.
Insbesondere folgende Funktionalitäten müssen im Rahmen der Sicherstellung einer vorhandenen SAP-Schnittstelle vorhanden, implementiert und produktiv sein:
— Übernahme von Kreditoren,
— Übernahme von Ist-Kosten.
Schnittstelle SAP BW:
Für die Datenübertragung aus der Branchensoftware an das SAP BW System muss die Branchensoftware – zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags – entweder die Schnittstelle über DB Connect oder alternativ über UD Connect unterstützen.
Für die Datenübertragung aus dem SAP BW System an die Branchensoftware muss die Branchensoftware – zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages – eine der oben im Abschnitt „Schnittstellen SAP ERP“ beschrieben Schnittstellentechnologien unterstützen.
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Der Nachweis, dass Ihre Lösung die geforderten Schnittstellentechnologien unterstützt bzw. in Bezug auf die SAP ERP-Schnittstelle auch produktiv im Einsatz ist, ist in Form einer kurzen Erläuterung zu erbringen (auf ca. 2 bis 3 DIN A4 Seiten, ggf. unter Zuhilfenahme von Illustrationen). Bitte verwenden Sie hierzu die beigefügte Anlage 12.
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Technische Infrastruktur (A-13):
Für den zukünftigen Einsatz der Branchensoftware unter Berücksichtigung der zu verarbeitenden und speichernden Daten unterliegen der Aufbau der Software und die Integration in die bestehende Infrastruktur strikten sicherheitstechnischen Auflagen. Um diesen Auflagen gerecht zu werden, sind nachfolgende wesentliche Eigenschaften zu erfüllen.
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Hierzu gibt es grundsätzlich 2 Architektur-Varianten, mit denen sich diese Eigenschaften umsetzen lassen: eine Web-Applikation-Architektur (= Variante I) und eine klassische Client-Server-Architektur (= Variante II). Wenn beide Varianten unterstützt werden, ist im Teilnahmeantrag auf Variante I abzustellen.
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Der Bewerber hat in Anlage 13 zu bestätigen, dass seine Branchensoftware alle angegebenen Funktionen bzgl. technischer Infrastruktur erfüllt (A-Kriterium). Die Punkte 1-11 sind allgemeiner Natur und in jedem Fall zu erfüllen, die Punkte 12-16 sind zusätzlich zu erfüllen, wenn eine Lösung mit einer Client-Server-Architektur angeboten wird, die einen umfangreichen Teil der Software auf dem Client betreibt (= Variante II).
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1 Die Server-Systeme müssen die VMware-Virtualisierungsplattform der Version 5.5 oder neuer uneingeschränkt unterstützen.
2 Die Software-Komponenten müssen für die Authentisierung Single-Sign-On-Mechanismen (wie AD, Kerberos, NTLM) unterstützen.
3 Rollen und Gruppen der Rechteverwaltung, die von der Software benötigt werden, müssen vollständig in die AD integriert werden.
4 Die Software muss sicherstellen, dass systemisch erzeugte Dateien (wie z. B. temporäre Dateien zur Erzeugung von Ausgaben) auf zentralen SMB-Shares abgelegt werden.
Ausnahme: der Anwender speichert/exportiert Reports oder generierte Dokumente.
5 Die Software muss sicherstellen, dass Daten mit Personenbezug (Bewegungsdaten und auch Logfiles) in einer nichtlesbaren Form gespeichert werden (z. B. mittels des MPG-weit eingesetzten Tools LANcrypt).
6 Die Software muss sicherstellen, dass keine der benötigten Software-Komponenten (auch Komponenten von Drittherstellern) Lizenzprüfungen/Registrierung über das Internet durchführt.
7 Die Software muss sicherstellen, dass keine der benötigten Software-Komponenten (auch Komponenten von Drittherstellern) automatische Updates über das Internet bezieht.
8 Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Software beim zwingenden Einsatz von Komponenten von Drittherstellern jeweils eine aktuell supportete Version unterstützt (z. B. Zusatztools und Komponenten wie Flash und Java).
9 Die Aktivierung/Lizenzierung der Software-Komponenten muss frei von der Verknüpfung mit Hardware-Bauteilen (z. B. ID der CPU, MAC-Adresse des Netzwerkadapters, …) sein.
10 Im Lieferumfang enthaltene Software von Drittherstellern darf nicht automatisch mitinstalliert werden.
11 Der Versand von Daten an den Hersteller (Talk-Back-Funktion) muss vollständig unterbunden werden, auch für benötigte Komponenten von Drittherstellern.
Nur für Lösungen mit einer Client-Server-Architektur (= Variante II):
Architekturabhängige Kriterien: für das Angebot einer Client-Server-Architektur:
12 Das Server-System muss auf der Windows-Server-Plattform 2008R2 (oder neuer) lauffähig sein.
13 Der Client muss den Einsatz/Betrieb auf einer Terminalserver-Plattform der Hersteller Microsoft, Citrix oder Vmware ohne Einschränkung unterstützen.
14 Als Client-System – auch über den Terminalserver – darf der Einsatz eines 32-bit Windows 7 – Betriebssystems nicht ausgeschlossen oder beeinträchtigt sein.
15 Der Anbieter muss sicherstellen, dass in keiner der Client-Komponenten ein Port über das Netzwerk zwecks Datenabruf oder Fernbedienung verfügbar ist (z. B. lokaler Webserver).
16 Der Anbieter muss sicherstellen, dass für die Benutzung der Software auf einem Client keinerlei administrative Rechte benötigt werden.
Baufachliche Eignung der Branchensoftware (A-14):
Der Bewerber hat in Anlage 14 zu bestätigen, dass seine Branchensoftware alle angegebenen Funktionen bzgl. der baufachlichen Eignung erfüllt (A-Kriterium).
1 Die Branchensoftware muss die vier Kerndaten (Budget, Aufträge/Nachträge, Zahlungen, Prognosen) nach Vergabeeinheiten abbilden.
2 Die Branchensoftware muss eine freie Zuordnung der Baumaßnahmen zu Kategorien (z. B. nach Haushaltstitel, organisatorischer Zuordnung) ermöglichen.
3 Die Branchensoftware muss Obligos abbilden können.
4 Die Branchensoftware muss Plan- und Ist-Kosten auf Jahresscheiben verteilen können.
5 Die Branchensoftware muss Projektmeilensteine (geplante und tatsächlich erreichte Termine) abbilden.
6 Die Branchensoftware muss die im SAP ERP-System gebuchten Rechnungsdaten mit erfolgter Zuordnung auf Kostenkontrolleinheiten (KKE) und Buchungszeiträumen (z. B. Geschäftsjahre) übernehmen.
7 Das Berechtigungskonzept der Branchensoftware muss,
— rollenspezifisch;
— funktionsspezifisch;
— projektspezifisch, und
— datenspezifisch (z. B. eine Einschränkung auf bestimmte Organisationseinheiten oder Rechnungsarten, z. B. Honorarrechnungen vs. Baurechnungen, etc.)
Berechtigungen vergeben.
Referenzen (B-15):
Hier ist von jedem Bewerber mindestens 1 Referenz anzugeben, die nicht älter als 3 Jahre sein darf (laufend oder abgeschlossen) und mit der hier ausgeschriebenen Leistung (siehe unten genannte Punkte) vergleichbar ist. Laufende Projekte müssen spätestens am 1.6.2014 begonnen worden sein.
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Die ausführliche Darstellung von Referenzen, hat auf jeweils ca. 5 DIN A4-Seiten gemäß der Vorlage von Anlage 15 zu erfolgen.
Je Referenz werden Ausführungen zu nachfolgenden Punkten erwartet:
1. Einführung der Branchensoftware für die kaufmännische Steuerung von Bauprojekten (Neubau und Unterhalt).
2. Erfahrung bei der Anbindung Ihrer Branchensoftware an ein SAP ERP System, im Speziellen Datenaustausch von Kreditoren und Rechnungen (Implementierung von aktiven Schnittstellen). Beschreiben Sie dabei das jeweils führende System.
3. Erfahrung bei der Anbindung Ihrer Branchensoftware an ein SAP BW System.
4. Erfahrung bei der Einbindung von Externen (z. B. Architekten/Planer) in die Arbeitsabläufe.
a. z. B. bei der Auftragsanlage, bei der fachlichen Prüfung der Baurechnungen/ Vorbereitung des Zahlungsvorschlags für den Bauherrn.
b. unter Angabe der technischen Umsetzung (z. B. Web-Client, Terminal-Server, etc.).
5. Erfahrung bzgl. Schnittstellen zu Dokumentenmanagement-Systemen (Art der Dokumente, Handhabung).
6. Bauvolumen, Anzahl der Bauprojekte, Zahl der Anwender (inkl. ggf. Externe); wie viele von diesen arbeiten im Durchschnitt gleichzeitig im System?).
7. Wie hoch war das jeweilige Projektvolumen in Euro? Wie hoch war davon der Anteil für das Customizing in Euro? Wieviele Monate lagen zwischen Projektstart und Go Live?
Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (Anlage 15) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Profil Projektleiter (A-16):
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung einen fachkundigen und qualifizierten Projektleiter einzusetzen.
Als Projektleiter wird folgendes Qualifikationsprofil benötigt:
— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion,
— Einschlägiges Spezialwissen,
— Nachgewiesene Projektleitungserfahrung in mehreren Projekten (davon mindestens ein Projekt inhaltlich mit dem hier in Rede stehenden Projekt vergleichbar) mit je mindestens 3 Projektteam-Mitgliedern und je einem Mindestgesamtaufwand von 100 Personentagen,
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— Sehr gute methodische Kenntnisse (Zertifizierung nach PRINCE2 (mindestens Practitioner) oder vergleichbare Kenntnisse),
— Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf allen Hierarchieebenen in deutscher Sprache.
Zum Nachweis der Fachkunde hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Folgendes vorzulegen:
Profil des Projektleiters, der voraussichtlich für dieses Projekt zum Einsatz kommen wird (unter Verwendung des Musters Mitarbeiterprofil in Anlage 16).
Das Profil für den benannten Projektleiter muss mindestens folgende Angaben enthalten:
— die Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung,
— Angaben zu Inhalten und Zeiträumen typischerweise bereits erbrachter Tätigkeiten (zur Veranschaulichung der insoweit bestehenden Erfahrungen),
— den jeweiligen Arbeitgeber (falls vom Unternehmen des Bewerbers verschieden), den jeweiligen Auftraggeber,
— die für die Leistungserbringung einschlägigen Kenntnisse (Berufserfahrungen und „Skills“),
— Darstellung anhand drei konkreter persönlicher Referenzprojekte, über welche Erfahrungen der Projektleiter im Bereich der vorliegenden Leistungsbereiche verfügt. Dies beinhaltet:
• Projektbezeichnung,
• Art des Auftraggebers,
• Firma,
• Ansprechpartner (mit Kontaktdaten),
• Zeitraum/Laufzeit,
• Rolle im Projekt,
• Volumen in Personentagen gesamt/eigene Leistung,
• Projektbeschreibung.
— Nachweise der beruflichen Befähigung gem. § 7 EG Abs. 3 g) VOL/A und etwaige weitere Zertifizierungen.
Hinweis: Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags sichert der Bewerber zu, dass sich der jeweilige Mitarbeiter, der zur Verifizierung der Angaben benannt wurde, mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
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Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen wird anhand Art und Umfang geprüft und beurteilt. Aus Gründen der Nachprüfbarkeit ist grundsätzlich die namentliche Benennung der Mitarbeiter gefordert.
Sollten diesbezüglich datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können die Namen (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Projektleiters in der Anlage 16 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen. In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für das weitere Verfahren in Frage kommt. Sollte der Teilnahmeantrag für das weitere Verfahren nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
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Portfolio verfügbarer Fachkräfte (B-17):
Der Bewerber hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Im Portfolio der verfügbaren Fachkräfte sind folgende fachliche Schwerpunkte abzudecken:
1. Implementierung,
2. Support,
3. Migration,
4. Weiterentwicklungen/Softwareanpassung,
5. Expertise Bereich Bauwesen/Bau-Projektmanagement.
Zum Nachweis der Fachkunde der vom Bewerber für die Leistungserbringung verfügbaren Fachkräfte hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Folgendes vorzulegen:
Portfolio verfügbarer Fachkräfte (Anlage 17 ist zu verwenden).
Angabe,
— für jeden der 5 fachlichen Schwerpunkte;
— wie viele Fachkräfte der Bewerber je Schwerpunkt zur Verfügung hat;
— die seit mehr als 2 Jahren mit diesem Branchensoftware-Tool (oder Vorgängertool) beschäftigt waren;
— in VZÄ.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf den Eignungskatalog.
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber/-bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Anlage 1). (A-01).
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“);
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft, Anlage 1). (A-01).
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 (entsprechend Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 3.2 und 3.3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und/oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller dergestalt beteiligten Bewerber.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft, Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird. (siehe Kap. 1.11 Eignungskatalog).
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Einsatz anderer Unternehmen:
Eignungsleihe (A-02):
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
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In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 2). (A-02).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Nachunternehmer (A-03):
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 3.1. (Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung) geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 3) (A-03).
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Bis zur Vergabeentscheidung sind Erklärungen der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann. (s. Kap. 1.12 Eignungskatalog).
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die nach Abschnitt IV.1.2) der EU-Bekanntmachung 5 ausgewählten Bewerber bis zum 15.4.2015 zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordern sowie die übrigen Bewerber über ihr Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren zu informieren.
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Nach Abgabe dieses oben angesprochenen ersten Angebots, dessen Präsentation in einem Verhandlungstermin und einer ggf. daraufhin erfolgenden Überarbeitung, behält sich der Auftraggeber vor, die Anzahl der Bieter zu reduzieren. Im Anschluss erfolgt eine Aufforderung zu einer Teststellung. Zusätzlich hat der Bieter einen Verifikationsbesuch eines bereits implementierten und produktiven Systems vor Ort bei einem Referenzkunden zu ermöglichen. Dieser dient der Überprüfung, ob die im Teilnahmeantrag, Angebotsschreiben und in den Verhandlungen gemachten Aussagen zu Kriterien richtig waren und im Produktivbetrieb bestätigt werden können. (s. Kap. 1.8 des Eignungskatalogs).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden jeweils 5 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 5 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Geben weniger als 5 Wirtschaftsteilnehmer einen Teilnahmeantrag ab, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe). Zur Beschränkung der Zahl der Unternehmen, die zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt die Bewertung wie folgt: Referenzen – max. erreichbare Punkte: 20 Portfolio verfügbarer Fachkräfte – max. erreichbare Punkte: 5. Im Folgenden wird das Vorgehen zur Bewertung im Rahmen der Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beschrieben: Referenzen: Die Projektreferenzen werden insgesamt mit 0 bis 20 Punkten beurteilt. Die Nichterfüllung der genannten Kriterien wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 20 Punkten (auch wenn ein Bewerber mehr als 1 Referenz einreicht). Dabei werden die Projektreferenzen insgesamt nach folgender Bewertungsstruktur beurteilt: — 0 bis 6 Punkte: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Punkte nicht oder nur teilweise eingegangen wird; — 7 bis 14 Punkte: Insgesamt befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht; — 15 bis 20 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht. Die Projektreferenzen der verschiedenen Bewerber werden vergleichend beurteilt. Portfolio verfügbarer Fachkräfte: Das Portfolio verfügbarer Fachkräfte wird im Gesamten hinsichtlich Eignung bewertet. Jeder der 5 fachlichen Schwerpunkte (1.) Implementierung, 2.) Support, 3.) Migration, 4.) Weiterentwicklung/Softwareanpassung, 5.) Expertise Bereich Bauwesen/Bau-Projektmanagement) mit ≥ 3 VZÄ wird mit 1 Punkt bewertet. Das heißt maximal sind insgesamt bei diesem Kriterium 5 Punkte erreichbar.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sertac Sanver

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: smart BB - Az. 8407 0804 0330
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach Vergabebekanntmachung gemäß § 3 Absatz 3 lit. b und c VOL/A EG durchgeführt.
Eine Markterkundung wurde im Mai 2014 durchgeführt. Die Leistung lässt ihrer Natur, der Art und des Umfangs nach oder wegen der damit verbundenen Risiken und Wagnisse keine vorherige Festlegung des Gesamtpreises zu. Die zu erbringende Dienstleistung ist dergestalt, dass vertragliche Spezifikationen nicht hinreichend genau festgelegt werden können und die Leistung nicht eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass eine einwandfreie Preisermittlung zwecks Vereinbarung einer festen Vergütung möglich ist und der Auftrag durch die Wahl des besten Angebots in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nicht Offene Verfahren vergeben werden kann.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 034-058314 (2015-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 205-372607
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 34-058314
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0804 0330
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. - Generalverwaltung -, Hofgartenstr. 8, 80539 München.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-23 📅
Name: Smart Enterprise Solutions GmbH
Postanschrift: Stuttgarter Str. 8
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Yvonne Münch

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr. 39
E-Mail: vergabekammer.sudbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
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Die Zuverlässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 205-372607 (2015-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der MPG ist nach einem mehrstuf. Vergabeverfahren zur Einf. einer kaufm. bauspezifischen Branchensoftware „Smart Project Manager“ am 23.9.2015 der Zuschlag an Smenso (Smart Enterprise Solutions GmbH) erteilt worden (Verhandlungsverfahren m.TNWB). Bei der Software handelt es sich um eine integrative Projekt- u. Portfoliomanagem.-Lösung, die in hohem Grade auf die individuellen Anforderungen der abzubildenden Prozesse angepasst u. über Schnittstellen in die vorhandene Systemlandsch. eingebd. ist. Im akt. bestehend. Systemvertrag v.6.10.2015 werden die vom Auftragnehmer geschuld. Leistungen n. erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme aufgeführt. Erbringung v. Systemserviceleistg., die vorher so nicht beschrieben wurden bzw. sich während der Vertragslaufzeit entwickelten, wird mittels Vertragsaddendums v. 25.2.2019 zusätzlich beauftragt (gültiges Angebot vom 7.1.2019/Kontingenabruf); alle weiteren Vertragsbestandteile v.6.10.2015 behalten ihre Gültigkeit.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 046-106031
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 205-372607
ABl. S-Ausgabe: 46

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im aktuell bestehenden Systemvertrag sind unter § 1 „Vertragsgegenstand“ Gewährleistungs-, Wartungs- und Pflegeleistungen als Gegenstand der geschuldeten Leistungen mit aufgenommen. Unter § 10 „Systemservices“ werden die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen nach erfolgter Freigabe bzw. Teilabnahme aufgeführt. Die Maßnahmen im Vertragsaddendum umfassen gemäß Abs. 2 die Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Betriebsbereitschaft des Systems sowie die Bearbeitung von Services Requests, die nicht vom Auftraggeber erbracht werden können.
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Insbesondere:
— Workflow und Modalitäten der bisher nicht vereinbarten Leistung „Helpdesk 3rd Level Support“,
— Reduzierung der Anzahl bisher vereinbarter Tagessätze für Leistungsarten (von 6 auf 2 Leistungsarten),
— Anpassung der Wartungsvereinbarung aufgrund der Dynamik und Weiterentwicklung des IT-Systems,
– Intensivierung des Terminmonitorings,
— Anpassungen hinsichtlich Zahlungsmodalitäten im Rahmen EVB-IT,
— Ausführungen zur Laufzeit.
Alle weiteren Vertragsbestandteile sind unverändert gültig.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Generalverwaltung
Hofgartenstraße 8
80539 München

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Zuschlagskriterien ergaben sich aus dem Vergabeverfahren im Jahre 2015.
Qualitätskriterium (Gewichtung): keine
Preis (Gewichtung): keine

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-25 📅
Name: Smart Enterprise Solutions GmbH (SMENSO)
Postanschrift: Stuttgarter Str. 13 a
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 046-106031 (2019-03-01)