Auftragsbekanntmachung (2015-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstr. 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-aschaffenburg.de🌏
E-Mail: juergen.morlok@lra-ab.bayern.de📧
Telefon: +49 6021394411📞
Fax: +49 6021394901 📠
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abholung der gesammelten Sonderabfallkleinmengen von der stationären Sammelstelle auf dem Kreisrecyclinghof, Abholung ca. 9-12 mal/Jahr. Klassifizieren, sortieren und verpacken von Sonderabfallkleinmengen auf der Schadstoffsammelstelle des Kreisrecyclinghofs durch eine vom AN gestellte Fachkraft, ca. 64 h/a. Gesamtmenge: ca. 160 Mg/a (incl. der weiteren Abfälle – siehe nächste Zeile).
Abholung der gesammelten Sonderabfallkleinmengen von der stationären Sammelstelle auf dem Kreisrecyclinghof, Abholung ca. 9-12 mal/Jahr. Klassifizieren, sortieren und verpacken von Sonderabfallkleinmengen auf der Schadstoffsammelstelle des Kreisrecyclinghofs durch eine vom AN gestellte Fachkraft, ca. 64 h/a. Gesamtmenge: ca. 160 Mg/a (incl. der weiteren Abfälle – siehe nächste Zeile).
Sammlung weiterer Abfälle (Dispersionsfarben, Bleiakkus, Batterien, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, Altmedikamente) – ca. 90 Mg/a. Konditionierung und Andienung der Abfälle zur Beseitigung an die GSB, siehe http://www.gsb-mbh.de/kundeninfos.php sowie an die vom AG benannten Anlagen.
Sammlung weiterer Abfälle (Dispersionsfarben, Bleiakkus, Batterien, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, Altmedikamente) – ca. 90 Mg/a. Konditionierung und Andienung der Abfälle zur Beseitigung an die GSB, siehe http://www.gsb-mbh.de/kundeninfos.php sowie an die vom AG benannten Anlagen.
Beschreibung der Optionen:
2 Vertragsverlängerungsoptionen: für 2 Jahre und darauffolgend für ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Lk AB SA 02/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aschaffenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktuell gültiger Zertifizierungsnachweis nach EfBV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (z. B. DIN ISO).
Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Nachweis der Zuverlässigkeit:
Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit (vgl. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A) gemäß Angebotsschreiben (Nr. 4 des Angebotsschreibens), für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben, Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder jedes Mitglied der BG auf dem Angebotsschreiben unterschrieben hat.
Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit (vgl. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A) gemäß Angebotsschreiben (Nr. 4 des Angebotsschreibens), für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben, Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder jedes Mitglied der BG auf dem Angebotsschreiben unterschrieben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Sonderabfallkleinmengensammlung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß „Formular Umsatzangaben“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R).
Mindestens eine Erklärung eines in der europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, das dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigt. Der Auftraggeber behält sich bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die nach den Vertragsunterlagen geforderte Bürgschaft gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens eine Erklärung eines in der europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, das dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigt. Der Auftraggeber behält sich bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die nach den Vertragsunterlagen geforderte Bürgschaft gestellt wird.
Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular auf CD-R (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) bezogen auf die letzten 3 Jahre (gemessen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Sonderabfallkleinmengensammlung der ausgeschriebenen Art mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das auf CD-R zur Verfügung gestellte „Formular Referenzen“ zu verwenden.
Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular auf CD-R (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) bezogen auf die letzten 3 Jahre (gemessen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Sonderabfallkleinmengensammlung der ausgeschriebenen Art mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern. Dazu ist das auf CD-R zur Verfügung gestellte „Formular Referenzen“ zu verwenden.
Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d. h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens.
Mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft bezogen auf die Leistung der Sonderabfallkleinmengensammlung. Das Referenzschreiben muss dem Bieter bescheinigen, dass er seine Leistungen mindestens zur Zufriedenheit und zuverlässig erbracht hat. Das Referenzschreiben muss aktuell sein, d. h. nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Es gilt in Bezug auf die Beurteilung der Aktualität das Ausstellungsdatum des Referenzschreibens.
Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal (LP) gemäß TRGS 520 verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z. B. Ausbildung zum chemisch technischen Assistenten – CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Erfahrung des LP bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung.doc“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes Leitungspersonal (LP) gemäß TRGS 520 verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z. B. Ausbildung zum chemisch technischen Assistenten – CTA, Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Das Leitungspersonal muss über mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung im operativen Geschäft der Einsammlung von Sonderabfallkleinmengen verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Dazu ist das Formular „Erfahrung des LP bezüglich Sonderabfallkleinmengensammlung.doc“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Leistungsabrechnung erfolgt quartalsweise (Pauschalen) bzw. monatlich nach erbrachter Leistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 32 EUR incl. CD-R auf das Konto des Landkreises Aschaffenburg, IBAN: DE 08 7955 0000 0000 0630 16, BIC: BYLA DEM1 ASA, Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigtem Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 32 EUR incl. CD-R auf das Konto des Landkreises Aschaffenburg, IBAN: DE 08 7955 0000 0000 0630 16, BIC: BYLA DEM1 ASA, Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigtem Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Morlok
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Lk AB SA 02/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 96-174055
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI.4.1) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2015/S 137-252821 (2015-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-23 📅
Name: M. Werner GmbH & Co. Mülltransport KG
Postanschrift: Aschaffstraße 7
Postort: Goldbach
Postleitzahl: 63773
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu entnehmen.