Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Saarlandes im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und ihrer zwischengeschalteten Stellen bei der Erfüllung der ihr in der ESF-Förderperiode 2014-2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung
Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem ESF-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
In der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP ESF Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden. Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation)sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 – 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen ESF-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Homepage des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm650 000
In der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP ESF Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden. Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation)sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 – 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen ESF-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Homepage des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm650 000
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.saarland.de🌏
E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815013184📞
Fax: +49 6815013402 📠
Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem ESF-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Zur Überwachung der Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014-2020 soll der Auftragnehmer die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für dieses operationelle Programm anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 sowie Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem ESF-Begleitausschuss sowie anderen Gremien und Institutionen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem folgenden Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Menge oder Umfang:
In der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP ESF Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden. Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation)
In der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 muss die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 (im Folgenden: OP ESF Saarland 2014-2020) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden. Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation)
sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 – 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen ESF-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Homepage des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art. 50 – 57 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring und Evaluation werden von der saarländischen ESF-Verwaltungsbehörde veranlasst und sollen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung im Einzelnen findet sich mit allen weiteren notwendigen Informationen auf der Homepage des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter dem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine Ex-post-Bewertung (Art. 57 und Art. 114 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) bis zum 31. Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission und ESF-Verwaltungsbehörde durchzuführen. Hierbei hat der Auftragnehmer den Auftraggeber ggf. zu unterstützen.
Es ist eine Ex-post-Bewertung (Art. 57 und Art. 114 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) bis zum 31. Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission und ESF-Verwaltungsbehörde durchzuführen. Hierbei hat der Auftragnehmer den Auftraggeber ggf. zu unterstützen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm ESF Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 9 sind immer auszufüllen.
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
Nr. 1: Erklärung zum SchwarzArbG und Arbeitnehmer-Entsendegesetz (A)
Nr. 2 Erklärung zur finanziellen Situation (A)
Nr. 3 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne
des §6 EG Abs. 4 VOL/A (A)
Nr. 4 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
im Sinne des § 6 EG Abs. 6 VOL/A (A)
Nr. 10 Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnnung für die Vergabe
von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Nr. 11 Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Beschreibung,
welchen Teilbereich des Auftrags welches Mitglied der Bewerbergemein- schaft ausführt und wie sichergestellt wird, dass sich der Bewerber der
Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemein- schaft bedienen kann (A)
Nr. 12 Erklärung über die/den bevollmächtigte/n Vertreter/in der Bewerbergemein- schaft (A)
Nr. 13 Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemein-
schaft (A)
Nr. 14 Erklärung über die Abgabe eines selbständigen Angebots durch ein
beteiligtes Unternehmen (A)
Nr. 15 Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen (A)
Nr. 16 Auskunft des Subunternehmens (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 9 sind immer auszufüllen.
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
Nr. 5 Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (A)
Nr. 6 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens während der
Geschäftsjahre 2011 bis 2013 (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind online verfügbar auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr unter folgendem Link: http://www.saarland.de/125291.htm
Die Erklärungen Nr. 1 bis Nr. 9 sind immer auszufüllen.
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Die Erklärung Nr. 10 zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21.März 2013) ist grundsätzlich ebenfalls immer auszufüllen, außer für Bieter, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland in einem EU-Mitgliedstaat haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen Nr. 5 bis Nr. 9 (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 11 bis Nr. 14 vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 vorzulegen. Die Erklärung Nr. 15 ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen Nr. 15 und Nr. 16 und nicht mehr die Nr. 1 bis Nr. 10 vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o.ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (Nr. 1 bis Nr. 4) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern.
Nr. 7 Erklärung zum Leistungsspektrum des Unternehmens ( Gewichtungsfaktor 3
A / B)
Nr. 8 Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gewichtungsfaktor 3
A / B )
Nr. 9 Referenzen über vergleichbare Projekte (Gewichtungsfaktor 4
A / B).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragsvergütung erfolgt aus Mitteln der Technischen Hilfe des ESF sowie komplementärer Landesmittel.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes.
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21. März 2013) und reicht mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG vom 21. März 2013) und reicht mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben und in jedem definierten Eignungskriterium eine Mindestpunktzahl erreicht haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Kriterien ergibt sich aus der Anlage 3 zur Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrags, die unter dem folgenden Link auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht ist: http://www.saarland.de/125291.htm
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der unter Zugrundelegung einer Bewertungsmatrix zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben und in jedem definierten Eignungskriterium eine Mindestpunktzahl erreicht haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Kriterien ergibt sich aus der Anlage 3 zur Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrags, die unter dem folgenden Link auf der Internetseite des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht ist: http://www.saarland.de/125291.htm
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-09-13 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des eingereichten Konzepts, das nach den Unterkriterien Qualität, Klarheit und Nachvollziehbarkeit des Konzepts, Überzeugungskraft der Projektplanung und Umfang der Prozessbegleitung bewertet wird. (35)
2. Methodischer Ansatz (35)
3. Angebotspreis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-06 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014394📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 147-271631 (2015-07-29)