Sozialwissenschaftliche Begleitung des Operationellen Programms

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie stehen im Zeitraum 2014 bis 2020 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 109 000 000 EUR zur Verfügung. Das Land will damit die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Förderperiode fortsetzen. Programmatische Grundlage hierfür ist das von der Europäischen Kommission genehmigte Operationelle Programm zum ESF (CCI 2014DE05SFOP015) in Rheinland-Pfalz 2014-2020.
Die Struktur der ESF-Umsetzung stellt sich wie folgt dar:
> Die Verwaltungsbehörde sitzt im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) und ist für die Umsetzung des Operationellen Programms, grundsätzliche Entscheidungen, die Erarbeitung von Förderansätzen sowie die Verwaltung und Steuerung der ESF-Mittel verantwortlich.
> Die zwischengeschaltete Stelle im Referat 63 des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ist für die haushaltsmäßige Umsetzung der Projekte und der hierfür vom MSAGD zur Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel verantwortlich. Dies beinhaltet die Prüfung und Bewilligung der Anträge, die Verwendungsnachweisprüfung und die Auszahlung der ESF- sowie ggf. der Landesmittel zur Kofinanzierung.
> Im MSAGD, im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
(MBWWK) und im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
(MIFKJF) sind unterschiedliche Fachreferate angesiedelt, die für einzelne Förderbereiche inhaltlich verantwortlich sind.
> Als Auftragnehmer unterstützt die ESF-Beratungsstelle die Verwaltungsbehörde u.a. bei Anmeldeverfahren.
> Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die sozialwissenschaftliche Begleitung des Operationellen Programms ausgeschrieben.
> Das für die Umsetzung notwendige EDV-Begleitsystem wird durch einen Auftragnehmer bereitgestellt.
> Die Bescheinigungsbehörde ist u. a. für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung von Zahlungsanträgen und der Rechnungslegung zuständig. Darüber hinaus hat sie sicherzustellen, dass ein System zur elektronischen Aufzeichnung und Speicherung der Buchführungsdaten jedes Vorhabens besteht.
> Die Prüfbehörde prüft das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Operationellen Programms. Auf der Grundlage der erklärten Ausgaben werden u. a. anhand geeigneter Stichproben ausgewählte Vorhaben geprüft.
Die Verwaltungsbehörde des ESF schreibt die sozialwissenschaftliche Begleitung des Operationellen Programms mit dem Ziel der optimalen, effektiven und effizienten Programmumsetzung aus. Die sozialwissenschaftliche Begleitung unterstützt die Verwaltungsbehörde bei den ihr obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung einschließlich ggf. erforderlicher Programmänderungsverfahren. Die Ausschreibung deckt die erste Hälfte der Förderperiode ab, der Vertrag beginnt am 1.1.2016 und endet am
31.12.2019. Die Begleitung des weiteren Förderzeitraums wird in 2019 ausgeschrieben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-24.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-24 Auftragsbekanntmachung