Sperrbalken für Lkw (523-2015-0399)

Bundesfinanzdirektion Südwest -Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung-

Lieferung von Sperrbalken für LKW.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zubehör für Zugfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Lieferung von Sperrbalken für LKW Höchstabnahmemenge: 2 008 Stück; geschätzte Abnahmemenge: 1 826 Stück; Mindestabnahmemenge: 0 Stück RV bis 31.12.2017 -Laufzeit 23 Monate-.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zubehör für Zugfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesfinanzdirektion Südwest -Beschaffung für die Bundesfinanzverwaltung-
Postanschrift: Friedrichsring 35
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
E-Mail: claus.pfeffer@zoll.bund.de 📧
Telefon: +49 698302712 📞
Fax: +49 698302600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 224-407613
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Sperrbalken für LKW.
Referenznummer: 523-2015-0399
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca. 10 Dienststellen im Bundesgebiet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über Katalogstraftaten gem. § 6 EG (4) VOL/A. Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, Eigenerklärung über die Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte, Eigenerklärung über die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens, Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 23
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Claus Pfeffer
Land: Deutschland 🇩🇪
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 523-2015-0399

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 224-407613 (2015-11-16)