SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R7 Leipzig – Geithain im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Juni 2016 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 insgesamt ca. 479.000 Zugkm pro Jahr.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Sachsen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-08-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-01-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2017-12-08 | Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung |
| 2018-01-19 | Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit |
Auftragsbekanntmachung (2015-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 479.000 Zugkm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Postanschrift: Emilienstraße 15
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: dnwsc@zvnl.de 📧
Telefon: +49 3412258620 📞
Fax: +49 3412258628 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-297043
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 64-107838
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig-Geithain.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abschlagszahlung, jährliche Schlussabrechnung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung auf zu erfragendes Konto des ZVNL.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Engelke
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe Nr.: 03/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 64-107838
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 162-297043 (2015-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 479.000 Zugkm pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Postanschrift: Emilienstraße 15
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: dnwsc@zvnl.de 📧
Telefon: +49 3412258620 📞
Fax: +49 3412258628 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-297043
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 64-107838
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1):
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ohne Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3 und 7 sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A an. Der Aufgabenträger wendet zudem die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ bzw. weitere Konkretisierungen zulässt.
Zu IV.3.2):
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gleichzeitig die unter IV.3.2) genannte Bekanntmachung bzw. Vorinformation abgeändert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Linie R7 Leipzig – Geithain im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Juni 2016 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 insgesamt ca. 479.000 Zugkm pro Jahr.
Referenznummer: Vergabe Nr.: 03/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig-Geithain.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Zuverlässigkeit ist durch Abgabe einer Eigenerklärung nach einem vorgeschriebenen Formblatt der Vergabeunterlagen zu erbringen. Alternativ können die Bieter Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern, in denen die in dem Formblatt genannten Verstöße registriert sind, vorlegen. Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
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— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Dieser darf nicht vor dem 01.08.2015 erstellt worden sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;
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— einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann der Nachweis durch Eigenerklärung erfolgen;
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— Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 Buchst. a) bis e) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
— eine Eigenerklärung, aus der die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters hervorgehen;
— Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder durch ein rechtliches, z. B. anwaltliches Gutachten.
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Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 01.08.2015 erstellt worden sein.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bietergemeinschaften haben darzulegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um diesen öffentlichen Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A getroffen wurde. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
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Dem Angebot sind die genannten Nachweise über die Zuverlässigkeit auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bieter hat zur Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde;
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— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen, Eigenkapital, gewisse und dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung, Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum, Ergebnis des Unternehmens, Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
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Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden.
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b. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Diese Erklärung ist unter Verwendung von Teil a) des Formblatts DNWS_C_1060_Referenznachweis abzugeben.
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Die unter lit. a. und b. genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 01.08.2015 erstellt worden sein.
Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie der wesentliche Inhalt von ggf. abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Der Bieter hat zur Prüfung seiner fachlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a. Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG, sowie der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG, oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird,
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b. Referenzen über die von ihm selbst in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
c. Alternativ zu b. Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b. genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c.) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
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Soweit der Bieter eine Zertifizierung erhalten hat, die seine fachliche Leistungsfähigkeit betrifft, kann er diese dem Angebot beifügen.
d. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Diese Erklärung ist unter Verwendung von Teil b) des Formblatts DNWS_C_1060_Referenznachweis abzugeben.
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Beabsichtigt der Bieter, Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen) durch bereits bei Angebotsabgabe bestimmte Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind dem Angebot zusätzlich die genannten Nachweise über die fachliche Leistungsfähigkeit für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer beizufügen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abschlagszahlung, jährliche Schlussabrechnung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Überweisung auf zu erfragendes Konto des ZVNL.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Engelke
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe Nr.: 03/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 64-107838
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1):
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ohne Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3 und 7 sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A an. Der Aufgabenträger wendet zudem die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ bzw. weitere Konkretisierungen zulässt.
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Zu IV.3.2):
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gleichzeitig die unter IV.3.2) genannte Bekanntmachung bzw. Vorinformation abgeändert.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3412258617 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-005729
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 162-297043
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig – Geithain.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sporbeck
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 064-107838
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3412258617 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-005729
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 162-297043
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1):
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ohne Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet die Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von §§ 3 und 7 sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A an. Der Aufgabenträger wendet zudem die den Rechtsschutz betreffenden (prozessualen) Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ bzw. weitere Konkretisierungen zulässt.
Mehr anzeigen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig – Geithain.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sporbeck
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 064-107838
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 005-005729 (2016-01-07)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2017-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvnl.de/ 🌏
E-Mail: mietzsch@zvnl.de 📧
Telefon: +49 341-225860 📞
Fax: +49 341-2258629 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 239-496741
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 005-005729
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig - Geithain.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zusammenschlüsse im Sinne des § 4 des sächsischen ÖPNVG
Kontakt
Kontaktperson: Herr Oliver Mietzsch
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 341-9773800 📞
Fax: +49 341-9771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-2802402 📞
E-Mail: post@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 351-2802404 📠
Internetadresse: https://www.abstsachsen.de/ 🌏
Quelle: OJS 2017/S 239-496741 (2017-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Änderung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden ohne Erhöhung der Zugkilometerleistung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvnl.de/ 🌏
E-Mail: mietzsch@zvnl.de 📧
Telefon: +49 341-225860 📞
Fax: +49 341-2258629 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 239-496741
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 005-005729
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C (DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 01.01.2018 ein zusätzliches Fahrzeug ein.
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Das zusätzliche Fahrzeug wird auf den folgenden Fahrten in der HVZ an Werktagen außer Samstagen als Verstärkung zusammen mit den bisher nach dem Verkehrsvertrag für diese Fahrten vorgesehenen Fahrzeugen jeweils in Doppeltraktion eingesetzt:
— Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr - Geithain, an 7.26 Uhr,
— Geithain, ab 7.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
— Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr - Geithain, an 15.20 Uhr,
— Geithain, ab 15.36 Uhr - Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
— Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr - Geithain, an 17.20 Uhr und,
— Geithain, ab 17.33 Uhr - Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
Zudem kann das zusätzliche Fahrzeug auf entsprechende Anforderung des Auftraggebers bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden als Verstärkung eingesetzt werden.
Der Einsatz des zusätzlichen Fahrzeugs führt zu keiner Erhöhung der Zugkilometerleistung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig - Geithain.
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zusammenschlüsse im Sinne des § 4 des sächsischen ÖPNVG
Kontakt
Kontaktperson: Herr Oliver Mietzsch
Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB zu einer nicht wesentlichen Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB bzw. zu einer Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, die einen bestehenden Vertrag mit der DB Regio AG betrifft, die zur Erhöhung der Transparenz erfolgt. Eine Beteiligung weiterer Unternehmen ist nicht vorgesehen.
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Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Die Angaben nach II.1.7) und V.2.4) gehören nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht zum Pflichtinhalt einer Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB (vgl. Maimann in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Auflage 2016, § 135 GWB Rn. 60).
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Die Datumsangabe unter V.2.1) bezieht sich auf den Zuschlag im Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C, siehe Bekanntmachung unter IV.2.1).
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 341-9773800 📞
Fax: +49 341-9771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
— § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
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— § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
Postanschrift: Mügelner Straße 40, Haus G
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-2802402 📞
E-Mail: post@abstsachsen.de 📧
Fax: +49 351-2802404 📠
Internetadresse: https://www.abstsachsen.de/ 🌏
Quelle: OJS 2017/S 239-496741 (2017-12-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-23 📅
Datum des Beginns: 2018-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 015-031334
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 239-496741
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig-Geithain
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-29 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Quelle: OJS 2018/S 015-031334 (2018-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-23 📅
Datum des Beginns: 2018-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 015-031334
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 239-496741
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
— Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB zu einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB (falls sie nicht bereits nach § 132 Abs. 1 GWB zulässig ist), die einen bestehenden Vertrag mit der DB Regio AG betrifft. Soweit die vorgenannte Auftragsänderung die Vergabe eines Auftrags darstellt, ist dies zugleich eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB über die Auftragsvergabe,
— Zu Abschnitt II: Die Angaben beziehen sich auf die Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB bzw. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der ursprüngliche Auftrag ist beschrieben in der Bekanntmachung 2016/S 005-005729,
— Zu V.2.1): Die Datumsangabe bezieht sich auf die Unterzeichnung des 1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C über die oben genannte Auftragsänderung. Der Zuschlag im Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C wurde am 22.12.2015 erteilt, siehe Bekanntmachung 2016/S 005-005729,
— Zu V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3): Die Angaben sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Der Auftraggeber sieht vor dem Hintergrund von § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV jeweils von einer zutreffenden Angabe ab. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Eine Veröffentlichung der zutreffenden Wertangaben würde Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers zulassen und dadurch den Wettbewerb um zukünftige Leistungen beeinflussen,
— Im Übrigen wird auf die in IV.2.1) genannte Bekanntmachung verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erhöhung der Kapazitäten von Fahrten in der HVZ sowie bei ausgewählten Großveranstaltungen an Wochenenden setzt der Auftragnehmer des Verkehrsvertrags SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C (DNWS C), die DB Regio AG, ab dem 5.2.2018 ein zusätzliches Fahrzeug ein.
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— Leipzig Hbf, ab 6.34 Uhr – Geithain, an 7.26 Uhr,
— Geithain, ab 7.33 Uhr – Leipzig Hbf, an 8.20 Uhr,
— Leipzig Hbf, ab 14.34 Uhr – Geithain, an 15.20 Uhr,
— Geithain, ab 15.36 Uhr – Leipzig Hbf, an 16.20 Uhr,
— Leipzig Hbf, ab 16.34 Uhr – Geithain, an 17.20 Uhr, und
— Geithain, ab 17.33 Uhr – Leipzig Hbf, an 18.20 Uhr.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig-Geithain
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-29 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB zu einer Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB (falls sie nicht bereits nach § 132 Abs. 1 GWB zulässig ist), die einen bestehenden Vertrag mit der DB Regio AG betrifft. Soweit die vorgenannte Auftragsänderung die Vergabe eines Auftrags darstellt, ist dies zugleich eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB über die Auftragsvergabe,
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— Zu Abschnitt II: Die Angaben beziehen sich auf die Auftragsänderung nach § 132 Abs. 1 GWB bzw. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der ursprüngliche Auftrag ist beschrieben in der Bekanntmachung 2016/S 005-005729,
— Zu V.2.1): Die Datumsangabe bezieht sich auf die Unterzeichnung des 1. Nachtrags zum Verkehrsvertrag SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C über die oben genannte Auftragsänderung. Der Zuschlag im Vergabeverfahren über die SPNV-Leistungen Dieselnetz Nordwestsachsen Teil C wurde am 22.12.2015 erteilt, siehe Bekanntmachung 2016/S 005-005729,
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— Zu V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3): Die Angaben sind unzutreffend und beruhen allein darauf, dass das Computerformular eine Eingabe verlangte. Der Auftraggeber sieht vor dem Hintergrund von § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV jeweils von einer zutreffenden Angabe ab. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Eine Veröffentlichung der zutreffenden Wertangaben würde Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers zulassen und dadurch den Wettbewerb um zukünftige Leistungen beeinflussen,
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— Im Übrigen wird auf die in IV.2.1) genannte Bekanntmachung verwiesen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 135 Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
— § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Quelle: OJS 2018/S 015-031334 (2018-01-19)
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