Staatliche Museen zu Berlin/Preußischer Kulturbesitz, Außenanlagen „Freistellung und Restaurierung der ausgebauten Kolonnaden (KOL2), Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E nach AHO, VOF 13-990/15
Die Kolonnaden gehören als Teil des Ensembles der Museumsinsel zum UNESCO-Welterbe. Sie besitzen zusammen mit der umschlossenen Fläche eine eigenständige Bedeutung innerhalb der umgebenden Museumslandschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
“Leistungsbereich: siehe II 1.5) – Beschreibung/Gegenstand des Auftrages. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf...”
Menge oder Umfang
Leistungsbereich: siehe II 1.5) – Beschreibung/Gegenstand des Auftrages. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Preußischer Kulturbesitz, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbr.bund.de; www.bund.de; www.evergabe-online.de🌏
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de📧
Fax: +49 30184018450 📠
“Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten...”
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
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Quelle: OJS 2015/S 091-164015 (2015-05-07)