Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III für das Jobcenter Köln. Die Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur: — Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 SGB III) — Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III), — Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III), — Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt unter Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmers erreicht werden kann. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hinzuwirken. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein. Das Jobcenter Köln, eine gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln, ist Träger der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine individuelle Aktivierung und realistische Orientierung und Qualifizierung in Bezug auf berufliche Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten durchlaufen. Die Teilnehmer dieser Maßnahme sollen unter enger und ganzheitlicher Betrachtungsweise im Rahmen kleinschrittiger Hilfeplanung zur gesundheitlichen Stabilisierung und Förderung gesundheitlicher Kompetenzen und zur Überwindung der persönlichen und sozialen Vermittlungshemmnisse selbst dazu befähigt werden, eine Überleitung in ein Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis und somit den Ausstieg aus dem Leistungsbezug, die maßgebliche Verringerung des Leistungsbezugs oder ggf. eine sinnvolle alternative Anschlussperspektive zu erreichen. Den Teilnehmern ist ggf. die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren und eine berufliche Entscheidung zu treffen. Dabei sollen bedarfsgerecht auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen. Maßnahmeziele: — Feststellung des Hilfebedarfs und der beruflichen Eignung; — Aktivierung der Teilnehmer; — Steigerung der Motivation und des Engagements; — Feststellung von Vermittlungshemmnissen und Benennung von Lösungsstrategien; — Förderung der Eigenverantwortung im Alltag sowie Vermittlung von persönlichen Handlungs- und Problemlösungskompetenzen zur Unterstützung einer selbständigen und stabilen Lebensführung; — Übersicht über den Kölner Arbeitsmarkt; — Förderung der Gesundheitskompetenz und verbesserter Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen; — Aufbau berufsrelevanter Kompetenzen und Erhöhung der Arbeits- bzw. Beschäftigungsfähigkeit; — Identifizierung potentieller Rehabilitanden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben); — Erstellen eines interdisziplinären Abschlussberichtes mit einer konkreten Perspektivdarstellung. Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem 18. Lebensjahr mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die — auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen, — wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können und — über erhebliche persönliche und soziale Problemlagen sowie über ausgeprägte gesundheitliche Einschränkungen verfügen, wobei i. d. R. keine Erkenntnisse über die Auswirkungen der Einschränkungen auf die berufliche Eignung vorliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufliche Wiedereingliederung
Menge oder Umfang:
Die Maßnahme umfasst insgesamt 60 Teilnehmerplätze.Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt bis zu 6 Monaten.Die individuelle Teilnahmedauer kann in begründeten Einzelfällen einmalig um bis zu 2 Monate verlängert werden. Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung durch den Bedarfsträger ist der nach der Eingangsphase (Modul 1) und der Stabilisierungs- und Handlungsphase (Modul 2) erstellte Aktivierungs- und Integrationsfortschrittsplan des Auftragnehmers (vgl. Kapitel 4.1) verbunden mit einem konkret begründeten Verlängerungsantrag.Das Maßnahmeangebot an den Teilnehmer erfolgt in der Regel zwischen 15 und 30 Wochenstunden und kann auf bis zu 39 Wochenstunden ausgeweitet werden. Die konkrete Wochenstundenzahl eines Teilnehmers wird in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart und darf 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer soll – je nach Belastbarkeit des Teilnehmers – bis zur Vollzeitteilnahme erfolgen.Bei Wahrnehmung der Verlängerungsoptionen behält sich der Auftraggeber vor, die Gesamtteilnehmerzahl jeweils um bis zu 30 % zu erhöhen oder zu reduzieren.
Die Maßnahme umfasst insgesamt 60 Teilnehmerplätze.Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt bis zu 6 Monaten.Die individuelle Teilnahmedauer kann in begründeten Einzelfällen einmalig um bis zu 2 Monate verlängert werden. Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung durch den Bedarfsträger ist der nach der Eingangsphase (Modul 1) und der Stabilisierungs- und Handlungsphase (Modul 2) erstellte Aktivierungs- und Integrationsfortschrittsplan des Auftragnehmers (vgl. Kapitel 4.1) verbunden mit einem konkret begründeten Verlängerungsantrag.Das Maßnahmeangebot an den Teilnehmer erfolgt in der Regel zwischen 15 und 30 Wochenstunden und kann auf bis zu 39 Wochenstunden ausgeweitet werden. Die konkrete Wochenstundenzahl eines Teilnehmers wird in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart und darf 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer soll – je nach Belastbarkeit des Teilnehmers – bis zur Vollzeitteilnahme erfolgen.Bei Wahrnehmung der Verlängerungsoptionen behält sich der Auftraggeber vor, die Gesamtteilnehmerzahl jeweils um bis zu 30 % zu erhöhen oder zu reduzieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufliche Wiedereingliederung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Jobcenter Köln
Postanschrift: Pohligstraße 3
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.jobcenterkoeln.de/🌏
E-Mail: jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de📧
Fax: +49 22194298933 📠
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III für das Jobcenter Köln. Die Maßnahme ist eine Kombination aus Elementen zur:
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 SGB III)
— Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III),
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III),
— Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt unter Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmers erreicht werden kann. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt unter Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmers erreicht werden kann. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hinzuwirken. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein.
Das Jobcenter Köln, eine gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln, ist Träger der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine individuelle Aktivierung und realistische Orientierung und Qualifizierung in Bezug auf berufliche Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten durchlaufen.
Das Jobcenter Köln, eine gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln, ist Träger der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Rahmen der hier beschriebenen Maßnahme sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine individuelle Aktivierung und realistische Orientierung und Qualifizierung in Bezug auf berufliche Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten durchlaufen.
Die Teilnehmer dieser Maßnahme sollen unter enger und ganzheitlicher Betrachtungsweise im Rahmen kleinschrittiger Hilfeplanung zur gesundheitlichen Stabilisierung und Förderung gesundheitlicher Kompetenzen und zur Überwindung der persönlichen und sozialen Vermittlungshemmnisse selbst dazu befähigt werden, eine Überleitung in ein Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis und somit den Ausstieg aus dem Leistungsbezug, die maßgebliche Verringerung des Leistungsbezugs oder ggf. eine sinnvolle alternative Anschlussperspektive zu erreichen. Den Teilnehmern ist ggf. die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren und eine berufliche Entscheidung zu treffen. Dabei sollen bedarfsgerecht auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer dieser Maßnahme sollen unter enger und ganzheitlicher Betrachtungsweise im Rahmen kleinschrittiger Hilfeplanung zur gesundheitlichen Stabilisierung und Förderung gesundheitlicher Kompetenzen und zur Überwindung der persönlichen und sozialen Vermittlungshemmnisse selbst dazu befähigt werden, eine Überleitung in ein Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis und somit den Ausstieg aus dem Leistungsbezug, die maßgebliche Verringerung des Leistungsbezugs oder ggf. eine sinnvolle alternative Anschlussperspektive zu erreichen. Den Teilnehmern ist ggf. die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren und eine berufliche Entscheidung zu treffen. Dabei sollen bedarfsgerecht auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung zum Einsatz kommen.
Maßnahmeziele:
— Feststellung des Hilfebedarfs und der beruflichen Eignung;
— Aktivierung der Teilnehmer;
— Steigerung der Motivation und des Engagements;
— Feststellung von Vermittlungshemmnissen und Benennung von Lösungsstrategien;
— Förderung der Eigenverantwortung im Alltag sowie Vermittlung von persönlichen Handlungs- und Problemlösungskompetenzen zur Unterstützung einer selbständigen und stabilen Lebensführung;
— Übersicht über den Kölner Arbeitsmarkt;
— Förderung der Gesundheitskompetenz und verbesserter Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen;
— Aufbau berufsrelevanter Kompetenzen und Erhöhung der Arbeits- bzw. Beschäftigungsfähigkeit;
— Identifizierung potentieller Rehabilitanden (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben);
— Erstellen eines interdisziplinären Abschlussberichtes mit einer konkreten Perspektivdarstellung.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab dem 18. Lebensjahr mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die
— auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Beschäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen,
— wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können und
— über erhebliche persönliche und soziale Problemlagen sowie über ausgeprägte gesundheitliche Einschränkungen verfügen, wobei i. d. R. keine Erkenntnisse über die Auswirkungen der Einschränkungen auf die berufliche Eignung vorliegen.
Menge oder Umfang:
Die Maßnahme umfasst insgesamt 60 Teilnehmerplätze.
Die individuelle Teilnahmedauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt bis zu 6 Monaten.
Die individuelle Teilnahmedauer kann in begründeten Einzelfällen einmalig um bis zu 2 Monate verlängert werden. Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung durch den Bedarfsträger ist der nach der Eingangsphase (Modul 1) und der Stabilisierungs- und Handlungsphase (Modul 2) erstellte Aktivierungs- und Integrationsfortschrittsplan des Auftragnehmers (vgl. Kapitel 4.1) verbunden mit einem konkret begründeten Verlängerungsantrag.
Die individuelle Teilnahmedauer kann in begründeten Einzelfällen einmalig um bis zu 2 Monate verlängert werden. Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung durch den Bedarfsträger ist der nach der Eingangsphase (Modul 1) und der Stabilisierungs- und Handlungsphase (Modul 2) erstellte Aktivierungs- und Integrationsfortschrittsplan des Auftragnehmers (vgl. Kapitel 4.1) verbunden mit einem konkret begründeten Verlängerungsantrag.
Das Maßnahmeangebot an den Teilnehmer erfolgt in der Regel zwischen 15 und 30 Wochenstunden und kann auf bis zu 39 Wochenstunden ausgeweitet werden. Die konkrete Wochenstundenzahl eines Teilnehmers wird in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart und darf 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer soll – je nach Belastbarkeit des Teilnehmers – bis zur Vollzeitteilnahme erfolgen.
Das Maßnahmeangebot an den Teilnehmer erfolgt in der Regel zwischen 15 und 30 Wochenstunden und kann auf bis zu 39 Wochenstunden ausgeweitet werden. Die konkrete Wochenstundenzahl eines Teilnehmers wird in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart und darf 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten. Eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer soll – je nach Belastbarkeit des Teilnehmers – bis zur Vollzeitteilnahme erfolgen.
Bei Wahrnehmung der Verlängerungsoptionen behält sich der Auftraggeber vor, die Gesamtteilnehmerzahl jeweils um bis zu 30 % zu erhöhen oder zu reduzieren.
Beschreibung der Optionen:
Die Maßnahme beginnt am 1.9.2015 und endet am 31.8.2016. Außerhalb des Vertragszeitraumes können keine Teilnehmer zugewiesen werden.
Die Maßnahme verlängert sich um 12 Monate bis zum 31.8.2017, wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens 31.5.2016 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt.
Die Maßnahme verlängert sich um weitere 12 Monate bis zum…
… 31.8.2018 wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens 31.5.2017 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt.
… 31.8.2019 wenn der Auftraggeber die Verlängerung bis spätestens 31.5.2018 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Referenznummer: 701 VOL 4/15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der Maßnahmekosten erfolgt bei Ein- und Austritten ggf. anteilig nach der Anzahl der Kalendertage, an denen der Kunde den Platz besetzt hat. Dabei werden unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Monatstage 30 Tage für einen vollen Monat zugrunde gelegt. Die Abrechnung wird monatlich bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats in der vom Jobcenter verbindlich vorgegebenen Form vorgelegt. Aus dem Angebot des Auftragnehmers ergibt sich die monatliche Aufwandspauschale pro Kunde.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Maßnahmekosten erfolgt bei Ein- und Austritten ggf. anteilig nach der Anzahl der Kalendertage, an denen der Kunde den Platz besetzt hat. Dabei werden unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Monatstage 30 Tage für einen vollen Monat zugrunde gelegt. Die Abrechnung wird monatlich bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats in der vom Jobcenter verbindlich vorgegebenen Form vorgelegt. Aus dem Angebot des Auftragnehmers ergibt sich die monatliche Aufwandspauschale pro Kunde.
Das Jobcenter Köln garantiert dem Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 80 % der Maßnahmekosten. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 701 VOL 4/15
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 626 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Methode zur Erreichung der Gesamtziele unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe sowie der in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung geforderten Zielwerte (3)
2. Konkrete Ausrichtung des Konzepts auf die besondere Bedarfslage der Zielgruppe unter Berücksichtigung des Kölner Sozialraums/Hilfesystems (4)
3. Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen. Realitätsnahe und nachvollziehbare Darstellung der geforderten Arbeitsproben (Kapitel 5.1). Zielführende und teilnehmermotivierende Umsetzung der projektbezogenen Arbeiten (3)
4. Erschöpfendes und kontinuierliches Berichts- und Dokumentationswesen im Hinblick auf die für den Teilnehmer erarbeiteten/erreichten Perspektiven (3)
5. Erschöpfendes und kontinuierliches Berichts- und Dokumentationswesen im Hinblick auf den Maßnahmeverlauf, Gestaltung einer objektiv nachvollziehbaren Statistik (1)
6. Vorschlag zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (2)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: Zug um Zug e. V.
Postanschrift: Kempener Str. 135
Postort: Köln
Postleitzahl: 50733
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2015/S 208-377465 (2015-10-22)