Gegenstand des Auftrags sind Rohbauarbeiten für den unterirdischen Streckenabschnitt der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel (Linie U 5) in Frankfurt a.M. Dazu gehören: — 2 eingleisige Tunnelröhren in maschineller Bauweise mit Anschluss an Bestandsanlagen, — die Station „Güterplatz“ als unterirdische Station in doppelter Tiefenlage, — ein in offener Bauweise herzustellender Tunnel einschließlich Rampenbauwerk mit Rechteckquerschnitt. Im Einzelnen sind von dem Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: — Aufbau und Unterhaltung eines QM-Systems, — Baustelleneinrichtungs-, Bauablauf- und Terminplanung, — Bauzeitliche Verkehrsführung und Verkehrssicherung, — Trassen- und Kanalumlegung — Baugrubenverbauten, — Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserabreinigung, — Herstellung Dichtblöcke und Düsenstrahlkörper, — Baugrundvereisung, — maschineller Tunnelbau, — Erdbauarbeiten, — Transport- und Entsorgungsleistungen, — Arbeiten zum Anschluss an Bestandsanlagen, — Rohbauarbeiten, insbesondere Stahlbetonarbeiten, — Abdichtungsarbeiten, — Dokumentation des Planungs- und Bauprozesses, — Bestandsdokumentation Die einzelnen vom AN geforderten Leistungen und die maßgeblichen Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: U-Bahn-Arbeiten
Menge oder Umfang:
A) Tunnel „geschlossene Bauweise“ mit Bestandsanschluss:— Länge Tunnelröhren ca. 1 700 m,— Ausbruch ca. 68 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 18 200 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 2 000 to.b) Unterirdische Station „Güterplatz“— Länge ca. 170 m,— Erdaushub ca. 198 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 36 600 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 9 500 to,— Verbauwand ca. 16 100 m2.c) Tunnel „offene Bauweise“ und Rampenbauwerk:Tunnel offene Bauweise:— Länge ca. 186 m,— Erdaushub ca. 28 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 8 500 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 1 100 to,— Verbauwand ca. 8 750 m2.Rampenbauwerk:— Länge ca. 137 m— Erdaushub ca. 6 700 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 3 200 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 530 to— Verbauwand ca. 2 650 m2.
A) Tunnel „geschlossene Bauweise“ mit Bestandsanschluss:— Länge Tunnelröhren ca. 1 700 m,— Ausbruch ca. 68 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 18 200 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 2 000 to.b) Unterirdische Station „Güterplatz“— Länge ca. 170 m,— Erdaushub ca. 198 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 36 600 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 9 500 to,— Verbauwand ca. 16 100 m2.c) Tunnel „offene Bauweise“ und Rampenbauwerk:Tunnel offene Bauweise:— Länge ca. 186 m,— Erdaushub ca. 28 000 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 8 500 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 1 100 to,— Verbauwand ca. 8 750 m2.Rampenbauwerk:— Länge ca. 137 m— Erdaushub ca. 6 700 m3,— Betonmassen Bauwerk ca. 3 200 m3,— Stahlmassen Bauwerk ca. 530 to— Verbauwand ca. 2 650 m2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: U-Bahn-Arbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
A) Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYDH1
b) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand der Anzahl der angegebenen, mit der Projektaufgabe vergleichbaren Referenzen (Ziffer III.2.3) lit. b, c, d) beurteilt. Dabei wird die folgende Gewichtung zu Grunde gelegt:
— Referenzen Baugruben gem. Ziffer III.2.3) lit. b: 30 %,
— Referenzen maschineller Tunnelvortrieb gem. Ziffer III.2.3) lit. c: 40 %,
— Referenzen Stahlbetonbau gem. Ziffer III.2.3) lit. d): 30 %.
Der Bieter mit der höchsten Anzahl vergleichbarer Referenzen erhält die Maximalpunktzahl bei dem jeweiligen Referenzkriterium. Wer keine Referenz vorweisen kann, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Darstellungsmängel im Teilnahmeantrag führen zu Minderbewertungen.
c) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
d) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
e) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
f) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (zumindest teilweise) auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen berufen will, wird diese anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
g) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende harte Patronatserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen berufen will, wird diese anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
h) Möchte ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft ohne, dass die Voraussetzungen von lit. f) oder g) vorliegen, von der Möglichkeit Gebrauch machen, Teile der Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind die auf Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu bezeichnen. Die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers entweder vor oder nach Erteilung des Zuschlags zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer nach Maßgabe der Angaben gem. Ziffer III.2) im weiteren Verlauf des Verfahrens zu prüfen.
i) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
j) Bei ausländischen Bewerbern genügen gem. III.2) gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
k) Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag mit der äußeren Aufschrift: „Teilnahmeantrag SBEV: Nicht vor Ablauf der Frist öffnen“ einzureichen sowie einfach in Kopie auf CD-ROM oder DVD. In Zweifelfällen gilt das Original.
l) Es findet keine Submission statt. Die Ergebnisse der Angebotsprüfung und -wertung werden den Bietern in Textform mitgeteilt.
m) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 15.9.2015 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
n) Der Auftraggeber kann verlangen, dass sich die Bewerber vor Erhalt der Vergabeunterlagen anhand einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu deren vertraulichen Behandlung verpflichten.
o) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Zuschlag in diesem Verfahren nur erteilt werden kann, wenn die Finanzierung der Maßnahme abschließend gesichert ist, der Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt (Az. III 33.1-66 e 02/01-St-(341)) Bestandskraft erlangt hat und die zuständigen Gremien der Auftragserteilung zugestimmt haben. Liegt eine dieser 3 Voraussetzungen nicht vor, wird der Zuschlag nicht erteilt und das Verfahren wird nach § 30 SektVO aufgehoben. Der Bieter nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis und bestätigt dies mit der Beteiligung am Vergabeverfahren.
A) Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYDH1
b) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand der Anzahl der angegebenen, mit der Projektaufgabe vergleichbaren Referenzen (Ziffer III.2.3) lit. b, c, d) beurteilt. Dabei wird die folgende Gewichtung zu Grunde gelegt:
Der Bieter mit der höchsten Anzahl vergleichbarer Referenzen erhält die Maximalpunktzahl bei dem jeweiligen Referenzkriterium. Wer keine Referenz vorweisen kann, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Darstellungsmängel im Teilnahmeantrag führen zu Minderbewertungen.
c) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
d) Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
e) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
f) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit (zumindest teilweise) auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen berufen will, wird diese anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
g) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende harte Patronatserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen berufen will, wird diese anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
h) Möchte ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft ohne, dass die Voraussetzungen von lit. f) oder g) vorliegen, von der Möglichkeit Gebrauch machen, Teile der Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind die auf Nachunternehmer entfallenden Leistungsteile im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu bezeichnen. Die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers entweder vor oder nach Erteilung des Zuschlags zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer nach Maßgabe der Angaben gem. Ziffer III.2) im weiteren Verlauf des Verfahrens zu prüfen.
i) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
j) Bei ausländischen Bewerbern genügen gem. III.2) gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
k) Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag mit der äußeren Aufschrift: „Teilnahmeantrag SBEV: Nicht vor Ablauf der Frist öffnen“ einzureichen sowie einfach in Kopie auf CD-ROM oder DVD. In Zweifelfällen gilt das Original.
l) Es findet keine Submission statt. Die Ergebnisse der Angebotsprüfung und -wertung werden den Bietern in Textform mitgeteilt.
m) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 15.9.2015 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
n) Der Auftraggeber kann verlangen, dass sich die Bewerber vor Erhalt der Vergabeunterlagen anhand einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu deren vertraulichen Behandlung verpflichten.
o) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Zuschlag in diesem Verfahren nur erteilt werden kann, wenn die Finanzierung der Maßnahme abschließend gesichert ist, der Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsverfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt (Az. III 33.1-66 e 02/01-St-(341)) Bestandskraft erlangt hat und die zuständigen Gremien der Auftragserteilung zugestimmt haben. Liegt eine dieser 3 Voraussetzungen nicht vor, wird der Zuschlag nicht erteilt und das Verfahren wird nach § 30 SektVO aufgehoben. Der Bieter nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis und bestätigt dies mit der Beteiligung am Vergabeverfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Rohbauarbeiten für den unterirdischen Streckenabschnitt der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel (Linie U 5) in Frankfurt a.M. Dazu gehören:
— 2 eingleisige Tunnelröhren in maschineller Bauweise mit Anschluss an Bestandsanlagen,
— die Station „Güterplatz“ als unterirdische Station in doppelter Tiefenlage,
— ein in offener Bauweise herzustellender Tunnel einschließlich Rampenbauwerk mit Rechteckquerschnitt.
Im Einzelnen sind von dem Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Aufbau und Unterhaltung eines QM-Systems,
— Baustelleneinrichtungs-, Bauablauf- und Terminplanung,
— Bauzeitliche Verkehrsführung und Verkehrssicherung,
— Trassen- und Kanalumlegung
— Baugrubenverbauten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserabreinigung,
— Herstellung Dichtblöcke und Düsenstrahlkörper,
— Baugrundvereisung,
— maschineller Tunnelbau,
— Erdbauarbeiten,
— Transport- und Entsorgungsleistungen,
— Arbeiten zum Anschluss an Bestandsanlagen,
— Rohbauarbeiten, insbesondere Stahlbetonarbeiten,
— Abdichtungsarbeiten,
— Dokumentation des Planungs- und Bauprozesses,
— Bestandsdokumentation
Die einzelnen vom AN geforderten Leistungen und die maßgeblichen Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
A) Tunnel „geschlossene Bauweise“ mit Bestandsanschluss:
— Länge Tunnelröhren ca. 1 700 m,
— Ausbruch ca. 68 000 m
— Betonmassen Bauwerk ca. 18 200 m
— Stahlmassen Bauwerk ca. 2 000 to.
b) Unterirdische Station „Güterplatz“
— Länge ca. 170 m,
— Erdaushub ca. 198 000 m
— Betonmassen Bauwerk ca. 36 600 m
— Stahlmassen Bauwerk ca. 9 500 to,
— Verbauwand ca. 16 100 m
c) Tunnel „offene Bauweise“ und Rampenbauwerk:
Tunnel offene Bauweise:
— Länge ca. 186 m,
— Erdaushub ca. 28 000 m
— Betonmassen Bauwerk ca. 8 500 m
— Stahlmassen Bauwerk ca. 1 100 to,
— Verbauwand ca. 8 750 m
Rampenbauwerk:
— Länge ca. 137 m
— Erdaushub ca. 6 700 m
— Betonmassen Bauwerk ca. 3 200 m
— Stahlmassen Bauwerk ca. 530 to
— Verbauwand ca. 2 650 m
Dauer: 76 Monate
Referenznummer: SBEV_VE1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 60311.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist (vorbehaltlich lit. b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen oder durch schriftliche Eigenerklärungen:
A) Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist (vorbehaltlich lit. b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen oder durch schriftliche Eigenerklärungen:
(1) über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und die ordnungsgemäße Eintragung in das Handelsregister, die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
(2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 und 4 SektVO für den Zeitraum der letzten 2 Jahre.
(3) über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
(4) über die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
b) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
b) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bewerber haben bereits im Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bieter mit dem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben. Er kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar mit Abgabe des Angebots, soweit Nachunternehmen und Verleihunternehmen im Angebot benannt sind oder ggf. nach Auftragserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vorsehen kann.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Bieter mit dem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben. Er kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar mit Abgabe des Angebots, soweit Nachunternehmen und Verleihunternehmen im Angebot benannt sind oder ggf. nach Auftragserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vorsehen kann.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter a) und b) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung gilt ein Jahresumsatz (netto) von 30 000 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, anderenfalls Vorlage vergleichbarer Unterlagen mit Angaben zur Bilanzsumme und zum Jahresüberschuss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Vorlage von Jahresabschlüssen mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht, anderenfalls Vorlage vergleichbarer Unterlagen mit Angaben zur Bilanzsumme und zum Jahresüberschuss.
Bewerbergemeinschaften haben die unter Ziffer III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Gültigen Präqualifikationsnachweis (PQ VOB) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für den Leistungsbereich:
613_01 umfassende Bauleistung für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Sofern der Bewerber für den vorgenannten Leistungsbereich nicht präqualifiziert ist, sind für den vorgenannten Leistungsbereich jeweils 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, für diese Referenzen schriftliche Bestätigungen der Auftraggeber zu verlangen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Sofern der Bewerber für den vorgenannten Leistungsbereich nicht präqualifiziert ist, sind für den vorgenannten Leistungsbereich jeweils 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, für diese Referenzen schriftliche Bestätigungen der Auftraggeber zu verlangen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
b) Referenzliste über Leistungen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Herstellung von Baugruben mit je Projekt (kumulativ) mindestens 15 m Aushubtiefe und mind. 5 000 m
c) Referenzliste über Leistungen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im maschinellen Tunnelvortrieb im Lockergestein, die in den letzten 10 Jahren erbracht wurden.
d) Referenzliste über Leistungen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Tief- oder Ingenieurbau mit je Projekt (kumulativ) mind. 20 000 m
Für alle Referenz sind:
— Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projektes);
— bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
anzugeben.
e) Gültigen Präqualifikationsnachweis (PQ VOB) oder Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
f) Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters mit Angaben zur Ausbildung, zur Dauer der Berufserfahrung und zur Mitwirkung an den benannten Referenzprojekten, die während der vorgesehenen Projektlaufzeit für die folgenden Funktionen zur Verfügung stehen:
f) Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters mit Angaben zur Ausbildung, zur Dauer der Berufserfahrung und zur Mitwirkung an den benannten Referenzprojekten, die während der vorgesehenen Projektlaufzeit für die folgenden Funktionen zur Verfügung stehen:
— Projektleiter und Stellvertreter;
— Teilprojektleiter maschineller Tunnelbau;
— Geräteführer Tunnelvortriebsmaschinen.
(Hinweis: Im Teilnahmeantrag wird noch nicht die Benennung eines Projekt- oder Projektleitungsteams gefordert).
g) Angabe zu dem für die Auftragsausführung verfügbaren Gerätepark
h) Angabe über etablierte Qualitätssicherungsprozesse (z. B. DIN-ISO 9001-Zertifizierung)
i) Nachweis der folgenden Gütezeichen oder gleichwertiger Nachweis (die Gleichwertigkeit ist ggf. im Teilnahmeantrag nachzuweisen)
— Gütezeichen RAL GZ 962 für Arbeiten im Bereich für den Kabelleitungstiefbau'
— Gütesicherung Kanalbau RAL GZ 961.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs.3 S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs.1 Nr.2 GWB. § 101a Abs.1 S.2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 163-299130 (2015-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED: 2015/S 163-299130, HAD: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Rohbauarbeiten für den unterirdischen Streckenabschnitt der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt
3 Europaviertel (Linie U 5) in Frankfurt a.M. Dazu gehören:
— 2 eingleisige Tunnelröhren in maschineller Bauweise mit Anschluss an Bestandsanlagen,
— die Station „Güterplatz“ als unterirdische Station in doppelter Tiefenlage,
— ein in offener Bauweise herzustellender Tunnel einschließlich Rampenbauwerk mit Rechteckquerschnitt.
Im Einzelnen sind von dem Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Aufbau und Unterhaltung eines QM-Systems,
— Baustelleneinrichtungs-, Bauablauf- und Terminplanung,
— Bauzeitliche Verkehrsführung und Verkehrssicherung,
— Trassen- und Kanalumlegung,
— Baugrubenverbauten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserabreinigung,
— Herstellung Dichtblöcke und Düsenstrahlkörper,
— Baugrundvereisung,
— maschineller Tunnelbau,
— Erdbauarbeiten,
— Transport- und Entsorgungsleistungen,
— Arbeiten zum Anschluss.
Gegenstand des Auftrags sind Rohbauarbeiten für den unterirdischen Streckenabschnitt der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt
3 Europaviertel (Linie U 5) in Frankfurt a.M. Dazu gehören:
— 2 eingleisige Tunnelröhren in maschineller Bauweise mit Anschluss an Bestandsanlagen,
— die Station „Güterplatz“ als unterirdische Station in doppelter Tiefenlage,
— ein in offener Bauweise herzustellender Tunnel einschließlich Rampenbauwerk mit Rechteckquerschnitt.
Im Einzelnen sind von dem Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Aufbau und Unterhaltung eines QM-Systems,
— Baustelleneinrichtungs-, Bauablauf- und Terminplanung,
— Bauzeitliche Verkehrsführung und Verkehrssicherung,
— Trassen- und Kanalumlegung,
— Baugrubenverbauten,
— Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserabreinigung,
— Herstellung Dichtblöcke und Düsenstrahlkörper,
— Baugrundvereisung,
— maschineller Tunnelbau,
— Erdbauarbeiten,
— Transport- und Entsorgungsleistungen,
— Arbeiten zum Anschluss.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Tunnelbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SBEV – Stadtbahn Europaviertel Projetkbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 191
Postleitzahl: 60327
Kontakt
Internetadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/🌏
E-Mail: w.ulbricht@sbev-frankfurt.de📧
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅
Name: Bietergemeinschaft Porr Deutschland GmbH / Stump Spezialtiefbau GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: Porr Deutschland GmbH
Stump Spezialtiefbau GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Werner Ulbricht
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
§ 107 Abs.3 S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs.1 Nr.2
GWB. § 101a Abs.1 S.2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 011-016438 (2017-01-12)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2017-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5283/8
Kurze Beschreibung:
Stadtbahn Europaviertel – VE 1: Rohbau unterirdischer Streckenabschnitt – Auftragsänderung gem. § 132, Abs. 2 Satz 2 GWB.
Im Zuge der Arbeiten soll der Bestandsanschluss an das bestehende U-Bahn-Netz nun in bergmännischer Bauweise anstelle einer oberirdischen Bauweise erfolgen.
Diese Änderung des Verfahrens zum Herstellen des Anschlusses soll beauftragt werden.
Im Zuge der Arbeiten soll der Bestandsanschluss an das bestehende U-Bahn-Netz nun in bergmännischer Bauweise anstelle einer oberirdischen Bauweise erfolgen.
Diese Änderung des Verfahrens zum Herstellen des Anschlusses soll beauftragt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Im Zuge der Arbeiten soll der Bestandsanschluss an das bestehende U-Bahn-Netz nun in bergmännischer Bauweise anstelle einer oberirdischen Bauweise erfolgen.
Diese Änderung des Verfahrens zum Herstellen des Anschlusses soll beauftragt werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 190-389927 (2017-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtbahn Europaviertel – VE 1: Rohbau unterirdischer Streckenabschnitt – Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2, Ziffer 3 GWB Zusätzliche, vertiefende Kampfmittelsondierung mit Volumenberäumung 9 600 cbm, mit Separierung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Name: ARGE U5 Europaviertel
Postanschrift: Europaallee 21
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 068-160852 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entwurfsplanung für den Bestandsanschluss in bergmännischer Bauweise anstelle der vorgesehenen offenen Bauweise für den U-Bahn-Tunnel.
Auftragsvergabe
Postort: Frankfurt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 5349/72
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2019/S 068-160855 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stadtbahn Europaviertel – VE 1: Rohbau unterirdischer Streckenabschnitt – Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2, Ziffer 2 und 3 GWB.