Stadtteilarchitekt

Stadt Bochum

Leistungsbeschreibung Stadtteilarchitekt
Gesundes Wattenscheid -
Familienfreundlich und Generationengerecht
Soziale Stadt Bochum Wattenscheid
Soziale Stadt – Hintergrund -
Das Programm Soziale Stadt NRW möchte positive Entwicklungen in Quartieren mit baulichen und sozialen Problemlagen nachhaltig anstoßen. Es ist auf der einen Seite ein Teilprogramm der Städtebauförderung, das sich den daraus geförderten Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung eines Quartiers widmet. Auf der anderen Seite ist es ein Leitprogramm, das auf die Bündelung von öffentlichen und privaten Ressourcen angelegt ist. Die Einbeziehung weiterer Förderangebote des Landes, des Bundes und der EU und das Anstoßen von privaten Investitionen sind ausdrückliche Ziele des Programmansatzes.
Die wesentlichen Aspekte der Programmphilosophie der Sozialen Stadt NRW sind:
— Anknüpfen an die Ressourcen vor Ort;
— Soziale Stadt als Plattform verschiedener Handlungsbereiche und Finanzierungsquellen;
— Aktivierung und Partizipation;
— Integriertes Handeln;
— Nachhaltige Veränderung durch Verstetigung und Imageverbesserung;
— Klares Bekenntnis zu einem gemeinsamen Ziel.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung basiert auf gesamtstädtischen Bestandsanalysen und Konzepten. Deshalb ist durch einen Gutachter ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für das Programmgebiet erarbeitet worden. Unterschiedlichste Bausteine der integrierten Stadtentwicklung wurden dabei analysiert und bewertet.
Das entwickelte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept befasst sich unter dem Leitbild „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht -“ mit einem Teilbereich des Stadtbezirkes Wattenscheid.
Die Maßnahmen innerhalb des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind sechs Handlungsfeldern zugeordnet:
— Handlungsfeld A: Wohnen, Bauen und Stadtgestalt;
— Handlungsfeld B: Grün- und Freiraum;
— Handlungsfeld C: Mobilität, Straßen, Wege und Plätze;
— Handlungsfeld D: Einzelhandel und lokale Ökonomien;
— Handlungsfeld E: Gesundheit, Bildung, Freizeit, Kultur und Soziales;
— Handlungsfeld F: Steuerung und Kommunikation.
Aufgaben des Stadtteilarchitekten
Der Stadtteilarchitekt soll bei der Erreichung der Entwicklungsziele des Handlungsfeldes A (umfassende Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation in den Interventionsräumen, Stärkung des öffentlichen und privaten Wohnumfelds, Aufwertung der Bausubstanz, Vermeidung von Segregationsprozessen) unterstützend tätig werden. Ein wesentliches Ziel besteht darin, Einzeleigentümer zu erreichen und in die verschiedenen Maßnahmen miteinzubinden. Hier stoßen viele verschiedene Interessen, finanzielle Ressourcen und Motivationen aufeinander, die gebündelt und zusammengeführt werden müssen.
Leistungsprofil:
— Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle sowie Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Stadterneuerungsprozess;
— Aktivierung und Unterstützung der Eigentümerschaft, Beratung der Eigentümerschaft zu baufachlichen, fördertechnischen und gestalterischen Fragen (auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Sicherheitsaudits) rund um das Thema Bauen und Wohnen;
— Begleitung der Projekte aus dem Handlungsfeld Bauen und Wohnen
(z. B. Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des „Zukunftskonzepts Wohnen“);
— Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung der Eigentümer bei der Antragsstellung und Abwicklung;
— Konkretisierung und Umsetzung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden;
— Öffentlichkeitsarbeit – inhaltliche Konzeption von Flyern, Broschüren, Plakaten;
— Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Vorträgen;
— Abstimmung mit den weiteren Fachämtern und Einrichtungen der Stadt (Wohnraumförderung, Denkmalschutz, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung);
— kontinuierliche Dokumentation der Tätigkeit.
Als Grundlage für die gemeinsame Tätigkeit an dem Projekt Stadtteilarchitekt hat sich die kontinuierliche Dokumentation der Kontakte in einer Liste als praktikabel erwiesen. Diese Auflistung soll folgende Inhalte darstellen:
— eine schnelle Übersicht über die zu beratenden Eigentümer;
— die Art des Anliegens;
— die Intensität der Beratung;
— die Lage des Objektes im Stadtraum;
— Hinweise zu Bereichen mit besonderem Handlungsbedarf (Gebäudezustände, Leerstände).
Die Liste soll alle 4-6 Wochen aktualisiert an die Auftraggeberin weitergegeben werden.
Gemeinsam soll eine ständige Überprüfung und Steuerung der Beratungsqualität vorgenommen werden.
UnterstĂĽtzung der Stadt Bochum.
— Teilnahme an verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Gesprächen;
— Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit/Bürgerversammlungen;
— Teilnahme an Veranstaltungen des Fördermittelgebers;
— Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien.
Nachrichtlich zur Information: Leistungen der Stadt Bochum
Die Stadt hat im Gesamtprozess die Weisungsbefugnis und ĂĽbernimmt folgende Aufgaben:
— Betreuung der Vergabeverfahren und der Beauftragung von Fachbüros/Gutachtern;
— Betreuung der Gremien des Stadtquartiers;
— Koordination der einzelnen Programmschwerpunkte im Hinblick auf die Umsetzung des Gesamtprozesses;
— Erstellung von Vorlagen für politische Gremien und ihre Vertretung;
— Information/Rückkopplung mit dem Verwaltungsvorstand;
— Federführung für das Berichtswesen;
— Rückkopplung des Prozesses mit den Fördermittelgebern; Förderantragsstellung und Finanzcontrolling;
— Evaluation und Monitoring.
Die zu leistenden Jahresarbeitsstunden sollen maximal 400 Stunden betragen. Das Angebot sollte Vorschläge zu regelmäßigen Terminen im Stadtteilbüro sowie zur Wahrnehmung von Terminen mit Eigentümern vor Ort enthalten (unter Berücksichtigung der Interessen von berufstätigen Bürgerinnen und Bürgern). Der Einsatz zu anderen Tageszeiten darüber hinaus (z. B. Abendveranstaltungen) wird erwartet und mit der Verwaltung abgestimmt. Ein Arbeitsplatz ist in einem noch einzurichtenden Stadtteilbüro im Programmgebiet vorgesehen.
Aus Gründen der Planbarkeit personeller und sachlicher Ressourcen wird der Stadtteilarchitekt zunächst für einen Zeitraum von ca. März/April 2016 bis Ende 2018 mit der Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal Ende 2022 in Abhängigkeit der Bewilligung der notwendigen Fördermittel beauftragt.
Teilnahmeverfahren (1. Stufe)
Es ist ein Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Nachweise aus III. zu stellen.
Es wird geprüft, ob die Bewerber anhand der von ihnen eingereichten Erklärungen, Angaben und Nachweise grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unter-
nehmen bezieht, hat er/sie mit Einreichung des Teilnahmeantrages nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das
kann u. a. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 5 (6) VOF).
Die Zahl der Büros, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen wird auf 3-5 festgesetzt. Diese Anzahl gewährleistet für den Auftraggeber eine
ausreichende Zahl von Angebotsalternativen und sichert zugleich einen ausreichenden Wettbewerb. Sofern weniger als 3 Bewerber grundsätzlich geeignet sind, wird das Verfahren mit diesen Bewerbern fortgeführt.
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, wird der Bewerberkreis im Rahmen einer differenzierten Eignungsprüfung anhand der einzureichenden Referenzen reduziert. Bewertet
wird, inwiefern diese mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Unter Umständen wird zur Reduzierung der Angebote ein Losverfahren durchgeführt.
Dem Teilnahmeantrag sind 2 Referenzen ĂĽber identische oder vergleichare Projekte aus den letzten 5 Jahren beizufĂĽgen.
Die Bewertungen der Teilnahmeanträge sowie die abschließenden Bewertungen der Angebote erfolgen durch ein Gremium.
Unvollständige Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Für die Eigenerklärungen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Teilnahmeanträge, die nicht frist- oder formgerecht (nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Verhandlungsverfahren (2. Stufe)
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Mit der Angebotsabgabe sind zwingend nachfolgende Unterlagen einzureichen:
— detaillierte Beschreibung des Konzeptes unter Berücksichtigung der im Aufgabenprofil genannten Anforderungen (eventuelle optionale Leistungen, die über diese Leistungsbeschreibung ggf. hinausgehen, sind im Angebot deutlich kenntlich zu machen)
— Pauschalhonorarangebot.
Aufschlüsselung der angebotenen jährlichen Honorarsumme mit Angaben zu dem kalkuliertem Zeitaufwand sowie den Stundensätzen
— Nennung des Projektleiters sowie aller für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen mit ihren spezifischen, beruflichen Qualifikationen
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen und Berücksichtigung der Vorgaben des Tarifreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW -)
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG-NRW umzusetzen.
Das Projekt Stadtteilarchitekt für die Soziale Stadt Bochum-Wattenscheid wird im Rahmen des Programms Soziale Stadt NRW gefördert. Für die Erfüllung dieser Aufgaben stehen daher
Fördermittel in einer Höhe von maximal 50 000 EUR pro Jahr zu Verfügung. Zusätzlich können 3 000 EUR jährlich für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden.
Im Anschluss an die Angebotsabgabe wird mit allen Bietern ein Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch durchgeführt, in dem Gelegenheit besteht, das Angebot und das Konzept persönlich darzustellen und bei Bedarf näher zu erläutern bzw. zu ergänzen (ca. 60 Minuten pro Bieter). Es wird erwartet, das der/die vorgesehene Mitarbeiter/Mitarbeiterin an den Verhandlungen teilnehmen und selbst vortragen wird.
Nach dem Verhandlungsgespräch erfolgt die Bewertung der Angebote.
Den Zuschlag erhält der Bieter, der die bestmögliche Leistung im Sinne des § 11 Abs. 6 VOF erwarten lässt. Die Stadt Bochum behält sich vor, den vorstehenden Verfahrensablauf unter
Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz abzuändern (z. B. im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes Angebot einzuholen), soweit dies nach dem Stand des Verfahrens sinnvoll ist.
Die Stadt Bochum verpflichtet sich mit dieser Ausschreibung nicht zur Vergabe eines entsprechenden Auftrags, da die Auftragserteilung erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraus-
setzungen erfolgen kann.
Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Teilnahmefrist: 5.1.2016
Frist fĂĽr Bieterfragen: 18.12.2015
Beantwortung der Bieterfragen bis spätestens: 23.12.2015
Aufforderung zur Einreichung indikativer Angebote: 3.2.2016
Angebotsfrist: 29.2.2016
Frist fĂĽr Bieterfragen: 22.2.2016
Frist zur Beantwortung der Bieterfragen: 25.2.2016
Präsentationen/Verhandlungen: 12.Kw. 2016
evt. Einreichung abschlieĂźender Angebote: 13.Kw. 2016
Zuschlagserteilung: April 2016.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-27 Auftragsbekanntmachung