Stadtteilmanagement Wattenscheid

Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf

Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationen-gerecht;
Soziale Stadt Bochum-Wattenscheid – Stadtteilmanagement.
1. Ausgangslage:
1.1 Soziale Stadt – Hintergrund:
Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt ist ein Teilprogramm der Städtebauförderung und widmet sich einer komplexen Aufgabe, da es bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft. Es hat mit seinem Vorgängerprogramm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ seine Wurzeln in Nordrhein-Westfalen. Hier hat sich der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft besonders früh und deutlich gezeigt: Arbeitsplätze im Kohle und Stahl verarbeitenden Sektor fielen weg, viele Menschen – oft mit Zuwanderungshintergrund – wurden arbeitslos. Die daraus resultierenden Probleme zeigten und zeigen sich häufig in den ärmeren Stadtteilen der Ballungszentren, die oftmals baulich in einem vergleichsweise schlechten Zustand waren oder noch sind und nicht mehr den Anforderungen des heutigen Wohnens und Arbeitens entsprechen. Um diesen baulichen und sozialstrukturellen Problemlagen Herr werden zu können, bedarf es integrierter Lösungsansätze, die in besonderer Weise vorhandene Förderinstrumente von Land, Bund und EU räumlich bündeln.
Damit soll das Umfeld für private Investitionen in Gebäude und Wohnungen verbessert und möglichst nachhaltige Entwicklungen angestoßen werden.
Als Antwort auf diese Entwicklungen schenkt das Programm Soziale Stadt NRW seit 1993 gerade Quartieren in den Städten besondere Aufmerksamkeit, die von Strukturwandel und sozioökonomischen Veränderungsprozessen stark betroffen sind. Leitidee ist es, vorhandene Kräfte zu mobilisieren, um positive Veränderungsprozesse anzustoßen.
Ziel ist es, in den Quartieren stabilisierende Entwicklungen und selbsttragende Prozesse in Gang zu bringen: es muss gelingen, dass die Bewohner dieser Gebiete Teil der städtischen Gemeinschaft bleiben und die Stadtteile aus sich heraus als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum wieder attraktiv und lebenswert werden.
Das Programm Soziale Stadt NRW möchte positive Entwicklungen in Quartieren mit baulichen und sozialen Problemlagen nachhaltig anstoßen. Es ist auf der einen Seite ein Teilprogramm der Städtebauförderung, das sich den daraus geförderten Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung eines Quartiers widmet. Auf der anderen Seite ist es ein Leitprogramm, das auf die Bündelung von öffentlichen und privaten Ressourcen angelegt ist. Die Einbeziehung weiterer Förderangebote des Landes, des Bundes und der EU und das Anstoßen von privaten Investitionen sind ausdrückliche Ziele des Programmansatzes.
Die wesentlichen Aspekte der Programmphilosophie der Sozialen Stadt NRW sind:
* Anknüpfen an die Ressourcen vor Ort;
* Soziale Stadt als Plattform verschiedener Handlungsbereiche und Finanzierungsquellen;
* Aktivierung und Partizipation;
* integriertes Handeln;
* nachhaltige Veränderung durch Verstetigung und Imageverbesserung;
* klares Bekenntnis zu einem gemeinsamen Ziel.
1.2 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept:
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung basiert auf gesamtstädtischen Bestandsanalysen und Konzepten. Deshalb ist durch einen Gutachter ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet worden. Unterschiedlichste Bausteine der integrierten Stadtentwicklung wurden dabei analysiert und bewertet. Die Inhalte wurden innerhalb einer Projektgruppe abgestimmt. Die Projektgruppe ist eine fachbereichsübergreifende Gruppe, die sowohl alle beteiligten Fachämter beinhaltet als auch externe Institutionen wie Stadtwerke, Bogestra, Landeszentrum Gesundheit oder im Projektgebiet liegende Krankenhäuser.
Das entwickelte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept befasst sich unter dem Leitbild „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht-“ mit einem Teilbereich des Stadtbezirkes Wattenscheid.
Der räumliche und inhaltliche Zuschnitt basiert auf den Erkenntnissen der Untersuchungen und Analysen im Kontext der Erstellung des Integrierten Gesamtkonzeptes aus dem Jahr 2013 für den Untersuchungsraum West (der Untersuchungsraum umfasst weite Teile des Stadtbezirkes Wattenscheid). Der Erstellungsprozess zeichnete sich durch die vielseitige und vielschichtige Beteiligung einer Fülle öffentlicher und privater Akteure aus.
Das vorliegende Entwicklungskonzept ist inhaltlich wie folgt gegliedert:
Kapitel 1: Einleitungsteil
Kapitel 2: Darstellung zum Themenfeld „Gesunde Stadt“, die als Basis für die Umsetzung des Handlungsprogramms dient und bei der Projekt- und Maßnahmenkonzeption berücksichtigt wurde
Kapitel 3: Darstellung der sozialen Kontextindikatoren, der sozialstatistischen Entwicklung und der Gesundheitssituation der Wattenscheider Bürger
Kapitel 4
+ 5: Analyse des Untersuchungsraumes mit der Zusammenstellung des thematischen Handlungsbedarfs:
* aus sozialräumlicher Sicht mit den Themen Soziales, Bildung, Kultur und Soziales
* aus städtebaulicher Sicht mit den Themen Baukultur und Baustruktur, Stadtgestalt, Freiraum, Verkehr, Wohnen und lokale Ökonomie
Kapitel 6: Definition der sechs Handlungsfelder
Handlungsfeld A: Wohnen, Bauen und Stadtgestalt
Handlungsfeld B: Grün- und Freiraum
Handlungsfeld C: Mobilität, Straßen, Wege und Plätze
Handlungsfeld D: Einzelhandel und lokale Ökonomien
Handlungsfeld E: Gesundheit, Bildung, Freizeit, Kultur und Soziales
Handlungsfeld F: Steuerung und Kommunikation
Kapitel 7: Maßnahmenkonzept, welches alle Projekte, Konzepte, Ideen und Maßnahmen umfasst, die im Rahmen der Projektlaufzeit konkretisiert und umgesetzt werden sollen. Für jede Maßnahme ist ein Projektbogen ausgefüllt worden.
Kapitel 8: Zusammenfassende tabellarische Projektübersicht
Kapitel 9: Rahmenplan sowie eine tabellarische Übersicht der einzelnen Projekte. Dargestellt sind darin die Prioritäten, der Umsetzungszeitraum und die Kosten
Kapitel 10: Konzept für die Projektumsetzung, in dem ein Vorschlag für die Bearbeitungsstruktur unterbreitet wird. Dabei sind sowohl bestehende Strukturen und Netzwerke berücksichtigt als auch neue Arbeitsstrukturen vorgesehen worden.
1.3 Maßnahmenkonzept:
Die Maßnahmen innerhalb des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind den oben genannten Handlungsfeldern A-F zugeordnet.
1.4 Beteiligte Akteure:
Im Soziale-Stadt-Vorhaben beteiligte Akteure sind u. a.:
— private Einzeleigentümer
— Wohnungsbaugesellschaften
— Bewohnerinnen und Bewohner
— Sparkasse
— Kirchen
— weitere lokalrelevante Akteursgruppen (Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser u. v. m.)
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Bochum-Wattenscheid „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht -“ kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W29EJKU9997BOCMDE
2. Aufgaben des Stadtteilmanagements:
2.1 Stadtumbaubüro und Stadtumbauteam:
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Mitarbeiter, die über einschlägige Erfahrungen zur Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit dem Förderhintergrund der „Sozialen Stadt“ als Förderprogramm verfügen. Da kein entsprechend ausgebildetes städtisches Personal zur Verfügung steht, wird die Aufgabe des „Stadtteilmanagements“ an ein Fachbüro vergeben.
Geplant ist die Einrichtung eines Stadtteilbüros im Innenstadtbereich, dass folgende Kriterien erfüllt:
— zentrale Lage mit großen Schaufenstern, die einladend wirken und gleichzeitig als Informationsplattform und Ausstellungsfläche für die Projekte dienen können
— gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Rad und zu Fuß
— barrierefreier Zugang
— Arbeitsräume/-bereiche für das Stadtteilmanagement, den Citymanager und den Stadtteilarchitekten
— Besprechungsraum, der für Veranstaltungen auch von Dritten genutzt werden kann
Eventuell könnte im Laufe der Vertragslaufzeit die Eröffnung eines weiteren Büros erforderlich sein, falls dies, z. B. zur Bearbeitung besonderer Aufgaben, notwendig erscheint.
Der externe Dienstleister soll die Stadt bei der Umsetzung des Konzeptes inhaltlich und personell unterstützen.
Folgende Aufgaben sollen durch das Stadtteilmanagement übernommen werden:
— Entwicklung und Koordination von Maßnahmen und Projekten auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Gesundes Wattenscheid“
— Aktivierung der Bewohner und Akteure im Stadtteil, Aufbau und Stärkung der Akteursvernetzung
— Präsenz im Stadtteil über zwei Stadtteilbüros, Ansprechpartner für Bewohner, Eigentümer, Mieter und Akteure
— Vorbereitung und Organisation von öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen, Unterstützung der Verwaltungstätigkeiten bei Auftragsvorbereitung, Abrechnung und Finanzcontrolling, Vorlagenerarbeitung
— Organisation der Öffentlichkeitsarbeit
— Mitwirkung bei der Programmevaluation
Die ständige Vor-Ort-Präsenz des Stadtteilmanagements ist Voraussetzung, um die Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und der in den Prozess eingebundenen Akteure erfolgreich zu besetzen.
2.2 Leistungsprofil:
Städtebauliche Leistungen:
— Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Aufwertung der Quartiere
— Mitwirkung bei der Erarbeitung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgeschlagenen bzw. darüber hinausgehenden Planungen und Wettbewerbe unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer relevanter Akteure
— Mitarbeit an städtebaulichen Entwürfen für bestimmte Problemstellungen (z. B. blockbezogene Umbauprojekte, Innenhofgestaltung, Gestaltung des öffentlichen Raumes)
— Erarbeitung/Betreuung von Wettbewerben/Workshops für besondere Vorhaben/städtebauliche Untersuchungen und Rahmenplanungen
— inhaltliche Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung der einzelnen Impulsprojekte einschließlich der Zeit-, Kosten- und Finanzierungskalkulation
— Erarbeitung und Abstimmung der konzeptionellen Grundlagen für Aufwertungs- und Stabilisierungsstrategien
Sozialintegrative Leistungen:
— Mitwirkung bei der Schaffung nachhaltiger sozialer, wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Strukturen im Stadtteil
— Kopplung relevanter Akteure aus den Bereichen Städtebau-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik
— Entwickeln neuer und tragfähiger Kooperationsformen
— Gebietskoordination: Vernetzung der unterschiedlichen Interessengruppen vor Ort unter Beteiligung aller relevanten, im Quartier tätigen Akteure und beteiligten sozialen Träger
— eventuell sind die folgenden Aufgaben eines Gesundheitsverbundmanagers zu leisten, falls diese nicht vom Gesundheitsamt der Stadt Bochum übernommen werden:
* Steuerung der direkten Aktivitäten, die den gesundheitlichen Zustand der Bewohner verbessern
* Begleitung aller investiven Maßnahmen als Gremium, welches einen besonderen Fokus auf die gesundheitsfördernden Aspekte der Projekte legt
* Aufbau eines stadtteilbezogenen Gesundheitsnetzwerkes
* Begleitung des Stadterneuerungsprogramms als kritischer und fachlicher Beobachter zur Sicherung der Berücksichtigung aller gesundheitsrelevanten Aspekte
* Initiieren und Begleiten der Projektfamilien zum Thema Gesundheit inkl. Fördermittelakquise
Mieter- und Eigentümerberatung:
— wohnungs- und hausbezogene Mieter- und Eigentümerberatung hinsichtlich vorzunehmender Bau-, Umbau-, Modernisierungs- und Rückbaumaßnahmen
— Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle sowie Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Stadtumbauprozess
Bürger- und Akteursbeteiligung:
— Einbeziehung der lokalen Akteure und Durchführung von akteursübergreifenden Steuerungsrunden
— Bewohnerbeteiligung und Moderation von Beteiligungsprozessen
— Moderation von zu erwartenden „schwierigen“ Gesprächen bezüglich der Themen Abriss, Zwischennutzung, Werteverluste
— Ausbau bestehender und Aufbau neuer Netzwerke, Kooperationen und Kontakte, Aktivierung der Bewohner und Entwicklung eines stetigen Bewohnerengagements
— Entwickeln quartiersspezifischer Organisationsformen durch Vernetzung der vorhandenen Träger und Institutionen unter besonderer Beachtung von Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund und deren Organisationen
— interkulturelle Kompetenz aufgrund der multikulturellen Bewohnerschaft
— Unterstützung von Bewohnervertretungen, Aktivitäten und Initiativen bei der Artikulierung von Zielen der Quartiers-entwicklung, der Entwicklungs- und Handlungskonzepte
— Anleitung und Unterstützung von Projektträgern (z. B. Bewohnerinitiativen u. ä.) bei der Projektentwicklung
— Aufbau einer lokalbezogenen Öffentlichkeits-/Imagearbeit (dazu gehört auch die Entwicklung eines Logos für das Programmgebiet)
Gender Mainstreaming:
— Erfordernis von Gender- und Diversitykompetenz und Erfahrungen mit gendergerechten Methoden
— bei der Umsetzung/Arbeit des Stadtteilbüros ist die Arbeit aus der Genderperspektive zu beleuchten und die Umsetzung der entsprechenden Qualitätskriterien erkennbar zu machen (z. B. können Angebote/Maßnahmen für differenzierte Zielgruppen aufgezeigt werden)
Integration:
— Erfordernis von Integrationskompetenz und Erfahrungen mit integrativem Handeln
— bei der Umsetzung/Arbeit des Statteilbüros ist die Arbeit aus integrativer Sicht zu beleuchten. Vor allem Migranten sind bei den Beteiligungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen
Unterstützung der Stadt Bochum:
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Gesprächen
— Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
— Teilnahme an Veranstaltungen des Fördermittelgebers
Leitung des Stadtumbaubüros:
— der/die StadtteilmagerIn ist Mitglied der bereits gebildeten Projektgruppe, die die grundsätzlichen organisatorischen Aspekte des Projektes sowie die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Arbeit des Quartiersmanagements festlegt
— der/die StadtteilmangerIn übernimmt die Geschäftsführung des noch zu gründenden Beirats, in dem Vertreter der lokalen Akteure mit der örtlichen Politik und der Verwaltung zusammenarbeiten und u. a. über die Verfügungsfondprojekte entscheiden
— kontinuierliche Berichterstattung in unterschiedlichen Gremien (auch Politik) über den Fortgang der Arbeiten; Unterstützung bei der Fertigung der Vorlagen der Verwaltung
— Unterstützung durch Koordination der inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Prioritäten der Maßnahmen, Projekte, Planungen und Wettbewerbe
— Erstellung und Pflege eines eigenen Internetauftritts des Programmgebietes
— Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
Leistungen der Stadt Bochum die Stadt hat im Gesamtprozess die Weisungsbefugnis und übernimmt folgende Aufgaben:
— Betreuung der Vergabeverfahren und der Beauftragung von Fachbüros/Gutachtern
— Betreuung der Gremien des Stadtquartiers
— Koordination der einzelnen Programmschwerpunkte im Hinblick auf die Umsetzung des Gesamtprozesses
— Erstellung von Vorlagen für politische Gremien und ihre Vertretung
— Information/Rückkopplung mit dem Verwaltungsvorstand
— Federführung für das Berichtswesen
— Rückkopplung des Prozesses mit den Fördermittelgebern; Fördermittelantragstellung und Finanzcontrolling
— Evaluation und Monitoring
2.3 Leistungsumfang und Vertragslaufzeit
Im Programmgebiet „Gesundes Wattenscheid“ ist ein Stadtteilbüro einzurichten.
Es wird von insgesamt 3 000 geleisteten Jahresarbeitsstunden ausgegangen.
Dabei wird eine Vor-Ort-Präsenz bzw. Öffnungszeiten von täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche erwartet. Der Einsatz zu anderen Tageszeiten darüber hinaus (z. B. Abendveranstaltungen) wird erwartet und mit der Verwaltung abgestimmt. Die Verteilung der Öffnungszeiten sollte auch die Interessen von berufstätigen Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigen. Ihr Angebot sollte hierzu einen entsprechenden Vorschlag enthalten.
Es obliegt dem Stadtteilmanagement, die Räumlichkeiten eines Stadtteilbüros im Programmgebiet anzumieten. Die Einrichtung des Stadtteilbüros sowie die Technische Ausstattung und das Arbeitsmaterial obliegen ebenfalls dem Stadteilmanagement. Beides ist im Angebot zu berücksichtigen. Die Stadt Bochum wird bei der Suche eines geeigneten Stadtteilbüros behilflich sein. Für die Ausstattung des Stadtteilbüros wird einmalig ein Betrag i. H. v. 40.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Stadtteilmanagement und das Stadtteilbüro (Miete und Nebenkosten) pro Jahr belaufen sich auf einen Betrag i. H. v. 250 000 EUR einschließlich Neben
kosten und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. Weiterhin steht ein Betrag i. H. v. 15 000 EUR für Öffentlich-keitsarbeit und 25 000 EUR für Sachkosten zur Verfügung.
Aufgrund der Begrenzung der Fördermittel auf 250 000 EUR jährlich einschließlich Nebenkosten und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19 % stellt diese Grenze ein K.O.-Kriterium dar.
Ein Angebot, das mit einem höheren Betrag als 250 000 EUR abschließt, wird ausgeschlossen.
Die Kosten für Miete, Mietnebenkosten und sonstige Bürokosten sind in den Unternehmensstundensatz einzurechnen.
Vertragslaufzeit:
Aus Gründen der Planbarkeit personeller und sachlicher Ressourcen soll das Stadtteilmanagement zunächst für einen Zeitraum von ca. Mitte 2016 bis Ende 2018 mit der Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal Ende 2022 in Abhängigkeit der Bewilligung der notwendigen Fördermittel beauftragt werden.
Die Stadt Bochum verpflichtet sich mit dieser Ausschreibung nicht zur Vergabe eines entsprechenden Auftrags, da die Auftragserteilung erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen (Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder Zugang des Zuwendungsbescheides) erfolgen kann. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nach Zustimmung über die EU-Fördermittel Mitte Oktober 2015 zu rechnen.
Schadensatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-08 Auftragsbekanntmachung
2016-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit: ca. Mitte 2016 bis Ende 2018 mit der Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis max. Ende 2022 in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de 🌏
E-Mail: bgartz@bochum.de 📧
Telefon: +49 2349104446 📞
Fax: +49 234910794446 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 198-359630
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Beschreibung des Vergabeverfahrens Teilnahmewettbewerb (1. Stufe): 1. Interessierte Unternehmen haben zunächst einen selbst verfassten Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Nachweise aus III. dieser Bekanntmachung zu stellen (u. a. Firmenprofil, Referenzen). Für die Eigenerklärung ist zwingend der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Unvollständige und/oder nicht frist- und formgerechte (z. B. nicht im verschlossenen Umschlag) Teilnahmeanträge können nicht weiter berücksichtigt werden. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. 2. Es wird geprüft, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Erklärungen, Angaben und Nachweise grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/sie mit Einreichung des Teilnahmeantrages nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das kann u. a. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 5 (6) VOF). Verhandlungsverfahren (Stufe 2): Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Im Anschluss an die Angebotsabgabe wird mit allen Bietern, die ein formal einwandfreies Angebot eingereicht haben, ein Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch durchgeführt, in dem Gelegenheit besteht, das Angebot und das Feinkonzept persönlich darzustellen und bei Bedarf näher zu erläutern bzw. zu ergänzen. Es wird erwartet, dass das vorgesehene Projektteam, jedenfalls aber dessen wesentliche Mitglieder (bevorzugt der Projektleiter/ die Projektleiterin) an den Verhandlungen teilnehmen und selbst vortragen werden. Für das Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch wird erwartet, dass für das Bewertungsgremium jeweils ein Handout zur Verfügung gestellt wird. In den Gesprächsrunden können offene Fragen zum Inhalt und Leistungsumfang geklärt werden. Die preislichen Vorstellungen können ebenfalls Verhandlungsgegenstand sein. Zum Abschluss der Verhandlungen ist ein verbindliches Angebot einzureichen, falls Änderungen zum indikativen Angebot im Laufe des Verfahrens erforderlich geworden sind. Das Verhandlungsverfahren findet in einer oder mehreren Verhandlungsrunden statt. Die Stadt Bochum behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer in den Verhandlungsrunden zu reduzieren. Die Wertung der (indikativen/abschließenden) Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse nach den unter IV.2.1) genannten Kriterien. Es werden, wie in Stufe 1, Punkte von 0-6 vergeben. Die Stadt Bochum behält sich vor, den vorstehenden Verfahrensablauf unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz abzuändern (z. B. im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes Angebot einzuholen), soweit dies nach dem Stand des Verfahrens sinnvoll ist. Die Stadt Bochum verpflichtet sich mit dieser Ausschreibung nicht zur Vergabe eines entsprechen den Auftrags, da die Auftragserteilung erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen (Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder Zugang des Zuwendungsbescheides) erfolgen kann. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nach Zustimmung über die EU-Fördermittel Mitte Oktober 2015 zu rechnen. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Zusätzliche Informationen: 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb bzw. für das spätere Angebotsverfahren kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. 2. Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym. 3. Digitale Teilnahmeanträge bzw. Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote sind der Stadt Bochum auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden: Stadt Bochum, 44777 Bochum, Teilnahmeantrag -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: StBo ZD21 ÖT VhV 30_2015, Teilnahmefrist: 9.11.2015, bzw. im späteren Angebotsverfahren grob geplant: Stadt Bochum, 44777 Bochum, Angebot -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: StBo ZD21, ÖT VhV 30_2015, Angebotsfrist: 4.12.2015. Die Präsentationstermine sind für den 16. bis 18.12.2015 vorgesehen. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSY5H3.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationen-gerecht;
Soziale Stadt Bochum-Wattenscheid – Stadtteilmanagement.
1. Ausgangslage:
1.1 Soziale Stadt – Hintergrund:
Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt ist ein Teilprogramm der Städtebauförderung und widmet sich einer komplexen Aufgabe, da es bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft. Es hat mit seinem Vorgängerprogramm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ seine Wurzeln in Nordrhein-Westfalen. Hier hat sich der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft besonders früh und deutlich gezeigt: Arbeitsplätze im Kohle und Stahl verarbeitenden Sektor fielen weg, viele Menschen – oft mit Zuwanderungshintergrund – wurden arbeitslos. Die daraus resultierenden Probleme zeigten und zeigen sich häufig in den ärmeren Stadtteilen der Ballungszentren, die oftmals baulich in einem vergleichsweise schlechten Zustand waren oder noch sind und nicht mehr den Anforderungen des heutigen Wohnens und Arbeitens entsprechen. Um diesen baulichen und sozialstrukturellen Problemlagen Herr werden zu können, bedarf es integrierter Lösungsansätze, die in besonderer Weise vorhandene Förderinstrumente von Land, Bund und EU räumlich bündeln.
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Damit soll das Umfeld für private Investitionen in Gebäude und Wohnungen verbessert und möglichst nachhaltige Entwicklungen angestoßen werden.
Als Antwort auf diese Entwicklungen schenkt das Programm Soziale Stadt NRW seit 1993 gerade Quartieren in den Städten besondere Aufmerksamkeit, die von Strukturwandel und sozioökonomischen Veränderungsprozessen stark betroffen sind. Leitidee ist es, vorhandene Kräfte zu mobilisieren, um positive Veränderungsprozesse anzustoßen.
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Ziel ist es, in den Quartieren stabilisierende Entwicklungen und selbsttragende Prozesse in Gang zu bringen: es muss gelingen, dass die Bewohner dieser Gebiete Teil der städtischen Gemeinschaft bleiben und die Stadtteile aus sich heraus als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum wieder attraktiv und lebenswert werden.
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Das Programm Soziale Stadt NRW möchte positive Entwicklungen in Quartieren mit baulichen und sozialen Problemlagen nachhaltig anstoßen. Es ist auf der einen Seite ein Teilprogramm der Städtebauförderung, das sich den daraus geförderten Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung eines Quartiers widmet. Auf der anderen Seite ist es ein Leitprogramm, das auf die Bündelung von öffentlichen und privaten Ressourcen angelegt ist. Die Einbeziehung weiterer Förderangebote des Landes, des Bundes und der EU und das Anstoßen von privaten Investitionen sind ausdrückliche Ziele des Programmansatzes.
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Die wesentlichen Aspekte der Programmphilosophie der Sozialen Stadt NRW sind:
* Anknüpfen an die Ressourcen vor Ort;
* Soziale Stadt als Plattform verschiedener Handlungsbereiche und Finanzierungsquellen;
* Aktivierung und Partizipation;
* integriertes Handeln;
* nachhaltige Veränderung durch Verstetigung und Imageverbesserung;
* klares Bekenntnis zu einem gemeinsamen Ziel.
1.2 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept:
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung basiert auf gesamtstädtischen Bestandsanalysen und Konzepten. Deshalb ist durch einen Gutachter ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet worden. Unterschiedlichste Bausteine der integrierten Stadtentwicklung wurden dabei analysiert und bewertet. Die Inhalte wurden innerhalb einer Projektgruppe abgestimmt. Die Projektgruppe ist eine fachbereichsübergreifende Gruppe, die sowohl alle beteiligten Fachämter beinhaltet als auch externe Institutionen wie Stadtwerke, Bogestra, Landeszentrum Gesundheit oder im Projektgebiet liegende Krankenhäuser.
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Das entwickelte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept befasst sich unter dem Leitbild „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht-“ mit einem Teilbereich des Stadtbezirkes Wattenscheid.
Der räumliche und inhaltliche Zuschnitt basiert auf den Erkenntnissen der Untersuchungen und Analysen im Kontext der Erstellung des Integrierten Gesamtkonzeptes aus dem Jahr 2013 für den Untersuchungsraum West (der Untersuchungsraum umfasst weite Teile des Stadtbezirkes Wattenscheid). Der Erstellungsprozess zeichnete sich durch die vielseitige und vielschichtige Beteiligung einer Fülle öffentlicher und privater Akteure aus.
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Das vorliegende Entwicklungskonzept ist inhaltlich wie folgt gegliedert:
Kapitel 1: Einleitungsteil
Kapitel 2: Darstellung zum Themenfeld „Gesunde Stadt“, die als Basis für die Umsetzung des Handlungsprogramms dient und bei der Projekt- und Maßnahmenkonzeption berücksichtigt wurde
Kapitel 3: Darstellung der sozialen Kontextindikatoren, der sozialstatistischen Entwicklung und der Gesundheitssituation der Wattenscheider Bürger
Kapitel 4
+ 5: Analyse des Untersuchungsraumes mit der Zusammenstellung des thematischen Handlungsbedarfs:
* aus sozialräumlicher Sicht mit den Themen Soziales, Bildung, Kultur und Soziales
* aus städtebaulicher Sicht mit den Themen Baukultur und Baustruktur, Stadtgestalt, Freiraum, Verkehr, Wohnen und lokale Ökonomie
Kapitel 6: Definition der sechs Handlungsfelder
Handlungsfeld A: Wohnen, Bauen und Stadtgestalt
Handlungsfeld B: Grün- und Freiraum
Handlungsfeld C: Mobilität, Straßen, Wege und Plätze
Handlungsfeld D: Einzelhandel und lokale Ökonomien
Handlungsfeld E: Gesundheit, Bildung, Freizeit, Kultur und Soziales
Handlungsfeld F: Steuerung und Kommunikation
Kapitel 7: Maßnahmenkonzept, welches alle Projekte, Konzepte, Ideen und Maßnahmen umfasst, die im Rahmen der Projektlaufzeit konkretisiert und umgesetzt werden sollen. Für jede Maßnahme ist ein Projektbogen ausgefüllt worden.
Kapitel 8: Zusammenfassende tabellarische Projektübersicht
Kapitel 9: Rahmenplan sowie eine tabellarische Übersicht der einzelnen Projekte. Dargestellt sind darin die Prioritäten, der Umsetzungszeitraum und die Kosten
Kapitel 10: Konzept für die Projektumsetzung, in dem ein Vorschlag für die Bearbeitungsstruktur unterbreitet wird. Dabei sind sowohl bestehende Strukturen und Netzwerke berücksichtigt als auch neue Arbeitsstrukturen vorgesehen worden.
1.3 Maßnahmenkonzept:
Die Maßnahmen innerhalb des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind den oben genannten Handlungsfeldern A-F zugeordnet.
1.4 Beteiligte Akteure:
Im Soziale-Stadt-Vorhaben beteiligte Akteure sind u. a.:
— private Einzeleigentümer
— Wohnungsbaugesellschaften
— Bewohnerinnen und Bewohner
— Sparkasse
— Kirchen
— weitere lokalrelevante Akteursgruppen (Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser u. v. m.)
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Bochum-Wattenscheid „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht -“ kann unter folgendem Link eingesehen werden:
2. Aufgaben des Stadtteilmanagements:
2.1 Stadtumbaubüro und Stadtumbauteam:
Die zu erbringenden Leistungen erfordern Mitarbeiter, die über einschlägige Erfahrungen zur Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit dem Förderhintergrund der „Sozialen Stadt“ als Förderprogramm verfügen. Da kein entsprechend ausgebildetes städtisches Personal zur Verfügung steht, wird die Aufgabe des „Stadtteilmanagements“ an ein Fachbüro vergeben.
Mehr anzeigen
Geplant ist die Einrichtung eines Stadtteilbüros im Innenstadtbereich, dass folgende Kriterien erfüllt:
— zentrale Lage mit großen Schaufenstern, die einladend wirken und gleichzeitig als Informationsplattform und Ausstellungsfläche für die Projekte dienen können
— gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Rad und zu Fuß
— barrierefreier Zugang
— Arbeitsräume/-bereiche für das Stadtteilmanagement, den Citymanager und den Stadtteilarchitekten
— Besprechungsraum, der für Veranstaltungen auch von Dritten genutzt werden kann
Eventuell könnte im Laufe der Vertragslaufzeit die Eröffnung eines weiteren Büros erforderlich sein, falls dies, z. B. zur Bearbeitung besonderer Aufgaben, notwendig erscheint.
Der externe Dienstleister soll die Stadt bei der Umsetzung des Konzeptes inhaltlich und personell unterstützen.
Folgende Aufgaben sollen durch das Stadtteilmanagement übernommen werden:
— Entwicklung und Koordination von Maßnahmen und Projekten auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Gesundes Wattenscheid“
— Aktivierung der Bewohner und Akteure im Stadtteil, Aufbau und Stärkung der Akteursvernetzung
— Präsenz im Stadtteil über zwei Stadtteilbüros, Ansprechpartner für Bewohner, Eigentümer, Mieter und Akteure
— Vorbereitung und Organisation von öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen, Unterstützung der Verwaltungstätigkeiten bei Auftragsvorbereitung, Abrechnung und Finanzcontrolling, Vorlagenerarbeitung
— Organisation der Öffentlichkeitsarbeit
— Mitwirkung bei der Programmevaluation
Die ständige Vor-Ort-Präsenz des Stadtteilmanagements ist Voraussetzung, um die Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und der in den Prozess eingebundenen Akteure erfolgreich zu besetzen.
2.2 Leistungsprofil:
Städtebauliche Leistungen:
— Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Aufwertung der Quartiere
— Mitwirkung bei der Erarbeitung der im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgeschlagenen bzw. darüber hinausgehenden Planungen und Wettbewerbe unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer relevanter Akteure
— Mitarbeit an städtebaulichen Entwürfen für bestimmte Problemstellungen (z. B. blockbezogene Umbauprojekte, Innenhofgestaltung, Gestaltung des öffentlichen Raumes)
— Erarbeitung/Betreuung von Wettbewerben/Workshops für besondere Vorhaben/städtebauliche Untersuchungen und Rahmenplanungen
— inhaltliche Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung der einzelnen Impulsprojekte einschließlich der Zeit-, Kosten- und Finanzierungskalkulation
— Erarbeitung und Abstimmung der konzeptionellen Grundlagen für Aufwertungs- und Stabilisierungsstrategien
Sozialintegrative Leistungen:
— Mitwirkung bei der Schaffung nachhaltiger sozialer, wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Strukturen im Stadtteil
— Kopplung relevanter Akteure aus den Bereichen Städtebau-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik
— Entwickeln neuer und tragfähiger Kooperationsformen
— Gebietskoordination: Vernetzung der unterschiedlichen Interessengruppen vor Ort unter Beteiligung aller relevanten, im Quartier tätigen Akteure und beteiligten sozialen Träger
— eventuell sind die folgenden Aufgaben eines Gesundheitsverbundmanagers zu leisten, falls diese nicht vom Gesundheitsamt der Stadt Bochum übernommen werden:
* Steuerung der direkten Aktivitäten, die den gesundheitlichen Zustand der Bewohner verbessern
* Begleitung aller investiven Maßnahmen als Gremium, welches einen besonderen Fokus auf die gesundheitsfördernden Aspekte der Projekte legt
* Aufbau eines stadtteilbezogenen Gesundheitsnetzwerkes
* Begleitung des Stadterneuerungsprogramms als kritischer und fachlicher Beobachter zur Sicherung der Berücksichtigung aller gesundheitsrelevanten Aspekte
* Initiieren und Begleiten der Projektfamilien zum Thema Gesundheit inkl. Fördermittelakquise
Mieter- und Eigentümerberatung:
— wohnungs- und hausbezogene Mieter- und Eigentümerberatung hinsichtlich vorzunehmender Bau-, Umbau-, Modernisierungs- und Rückbaumaßnahmen
— Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle sowie Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Stadtumbauprozess
Bürger- und Akteursbeteiligung:
— Einbeziehung der lokalen Akteure und Durchführung von akteursübergreifenden Steuerungsrunden
— Bewohnerbeteiligung und Moderation von Beteiligungsprozessen
— Moderation von zu erwartenden „schwierigen“ Gesprächen bezüglich der Themen Abriss, Zwischennutzung, Werteverluste
— Ausbau bestehender und Aufbau neuer Netzwerke, Kooperationen und Kontakte, Aktivierung der Bewohner und Entwicklung eines stetigen Bewohnerengagements
— Entwickeln quartiersspezifischer Organisationsformen durch Vernetzung der vorhandenen Träger und Institutionen unter besonderer Beachtung von Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund und deren Organisationen
— interkulturelle Kompetenz aufgrund der multikulturellen Bewohnerschaft
— Unterstützung von Bewohnervertretungen, Aktivitäten und Initiativen bei der Artikulierung von Zielen der Quartiers-entwicklung, der Entwicklungs- und Handlungskonzepte
— Anleitung und Unterstützung von Projektträgern (z. B. Bewohnerinitiativen u. ä.) bei der Projektentwicklung
— Aufbau einer lokalbezogenen Öffentlichkeits-/Imagearbeit (dazu gehört auch die Entwicklung eines Logos für das Programmgebiet)
Gender Mainstreaming:
— Erfordernis von Gender- und Diversitykompetenz und Erfahrungen mit gendergerechten Methoden
— bei der Umsetzung/Arbeit des Stadtteilbüros ist die Arbeit aus der Genderperspektive zu beleuchten und die Umsetzung der entsprechenden Qualitätskriterien erkennbar zu machen (z. B. können Angebote/Maßnahmen für differenzierte Zielgruppen aufgezeigt werden)
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Integration:
— Erfordernis von Integrationskompetenz und Erfahrungen mit integrativem Handeln
— bei der Umsetzung/Arbeit des Statteilbüros ist die Arbeit aus integrativer Sicht zu beleuchten. Vor allem Migranten sind bei den Beteiligungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen
Unterstützung der Stadt Bochum:
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an verwaltungsinternen Abstimmungsrunden und Gesprächen
— Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
— Teilnahme an Veranstaltungen des Fördermittelgebers
Leitung des Stadtumbaubüros:
— der/die StadtteilmagerIn ist Mitglied der bereits gebildeten Projektgruppe, die die grundsätzlichen organisatorischen Aspekte des Projektes sowie die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Arbeit des Quartiersmanagements festlegt
— der/die StadtteilmangerIn übernimmt die Geschäftsführung des noch zu gründenden Beirats, in dem Vertreter der lokalen Akteure mit der örtlichen Politik und der Verwaltung zusammenarbeiten und u. a. über die Verfügungsfondprojekte entscheiden
— kontinuierliche Berichterstattung in unterschiedlichen Gremien (auch Politik) über den Fortgang der Arbeiten; Unterstützung bei der Fertigung der Vorlagen der Verwaltung
— Unterstützung durch Koordination der inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Prioritäten der Maßnahmen, Projekte, Planungen und Wettbewerbe
— Erstellung und Pflege eines eigenen Internetauftritts des Programmgebietes
— Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
Leistungen der Stadt Bochum die Stadt hat im Gesamtprozess die Weisungsbefugnis und übernimmt folgende Aufgaben:
— Betreuung der Vergabeverfahren und der Beauftragung von Fachbüros/Gutachtern
— Betreuung der Gremien des Stadtquartiers
— Koordination der einzelnen Programmschwerpunkte im Hinblick auf die Umsetzung des Gesamtprozesses
— Erstellung von Vorlagen für politische Gremien und ihre Vertretung
— Information/Rückkopplung mit dem Verwaltungsvorstand
— Federführung für das Berichtswesen
— Rückkopplung des Prozesses mit den Fördermittelgebern; Fördermittelantragstellung und Finanzcontrolling
— Evaluation und Monitoring
2.3 Leistungsumfang und Vertragslaufzeit
Im Programmgebiet „Gesundes Wattenscheid“ ist ein Stadtteilbüro einzurichten.
Es wird von insgesamt 3 000 geleisteten Jahresarbeitsstunden ausgegangen.
Dabei wird eine Vor-Ort-Präsenz bzw. Öffnungszeiten von täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche erwartet. Der Einsatz zu anderen Tageszeiten darüber hinaus (z. B. Abendveranstaltungen) wird erwartet und mit der Verwaltung abgestimmt. Die Verteilung der Öffnungszeiten sollte auch die Interessen von berufstätigen Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigen. Ihr Angebot sollte hierzu einen entsprechenden Vorschlag enthalten.
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Es obliegt dem Stadtteilmanagement, die Räumlichkeiten eines Stadtteilbüros im Programmgebiet anzumieten. Die Einrichtung des Stadtteilbüros sowie die Technische Ausstattung und das Arbeitsmaterial obliegen ebenfalls dem Stadteilmanagement. Beides ist im Angebot zu berücksichtigen. Die Stadt Bochum wird bei der Suche eines geeigneten Stadtteilbüros behilflich sein. Für die Ausstattung des Stadtteilbüros wird einmalig ein Betrag i. H. v. 40.000 EUR zur Verfügung gestellt.
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Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Stadtteilmanagement und das Stadtteilbüro (Miete und Nebenkosten) pro Jahr belaufen sich auf einen Betrag i. H. v. 250 000 EUR einschließlich Neben
kosten und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. Weiterhin steht ein Betrag i. H. v. 15 000 EUR für Öffentlich-keitsarbeit und 25 000 EUR für Sachkosten zur Verfügung.
Aufgrund der Begrenzung der Fördermittel auf 250 000 EUR jährlich einschließlich Nebenkosten und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19 % stellt diese Grenze ein K.O.-Kriterium dar.
Ein Angebot, das mit einem höheren Betrag als 250 000 EUR abschließt, wird ausgeschlossen.
Die Kosten für Miete, Mietnebenkosten und sonstige Bürokosten sind in den Unternehmensstundensatz einzurechnen.
Vertragslaufzeit:
Aus Gründen der Planbarkeit personeller und sachlicher Ressourcen soll das Stadtteilmanagement zunächst für einen Zeitraum von ca. Mitte 2016 bis Ende 2018 mit der Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal Ende 2022 in Abhängigkeit der Bewilligung der notwendigen Fördermittel beauftragt werden.
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Die Stadt Bochum verpflichtet sich mit dieser Ausschreibung nicht zur Vergabe eines entsprechenden Auftrags, da die Auftragserteilung erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen (Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder Zugang des Zuwendungsbescheides) erfolgen kann. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nach Zustimmung über die EU-Fördermittel Mitte Oktober 2015 zu rechnen.
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Schadensatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: StBo ZD21 ÖT-VhV 30_2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bochum,
44866 Bochum-Wattenscheid.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beschreibung des Firmenprofils (institutionelle Struktur) in geeigneter Weise mit Angabe einer Kontaktperson, maximal 3 DIN-A-4 Seiten einseitig bedruckt
2. Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit u. a. folgenden Inhalts -Anlage 2-:
Hiermit gebe ich folgende Erklärung über meine Eignung ab:
* Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
* Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeaus-schlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
* Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden.
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(Hinweis: Bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein).
* Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
* Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
* Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
* Ich bin in einem Berufsregister eingetragen (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
Zusätzliche Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG):
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 16 (5), Satz 1 TVgG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 (1) TVgG nicht vorliegen.
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 19 (1), Satz 3 TVgG, dass im Falle der Auftragserteilung bei Ausführung des Auftrags das allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird.
— Diese Erklärung ist nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten abzugeben; sofern Sie nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, ist diese Erklärung nicht erforderlich.
Die Eigenerklärung steht Ihnen auf dem Vergabemarktplatz NRW zum Download zur Verfügung, ist zwingend zu verwenden und dem Teilnahmeantrag unterschrieben beizufügen. Sie dient gleichzeitig als Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) -bitte verwenden Sie den Vordruck Anlage 3-.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. 2 Referenzen über identische oder vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren unter Nennung der Auftraggeber mit Ansprechperson und Kontaktdaten -bitte verwenden Sie den Vordruck Anlage 5-;
2. Nachweis der operativen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Größe des Projektteams, technische Ausstattung, freie Kapazitäten und verfügbare Büro- und Projektorganisation -bitte verwenden Sie den Vordruck Anlage 3-;
3. Nachweis der berufs- und fachlichen Qualifikation des Projektleiters sowie des einzusetzenden Personals mit Angaben zu Erfahrungen in vergleichbaren Projekte -bitte verwenden Sie den Vordruck Anlage 4-.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen -Anlage 4-.
Zur Bearbeitung der geforderten Leistungen sind neben einem entsprechendem Hochschulstudium Kompetenzen und Erfahrungen in folgenden Bereichen notwendig:
— Stadtplanung und Stadtentwicklung (besonderes Städtebaurecht);
— Kenntnisse und Anwendung der Förderprogramme, Fördermöglichkeiten sowie Wettbewerbe des Landes NRW, des Bundes sowie der EU (z. B. auch in den Bereichen Städtebau, Infrastruktur sowie wohnungswirtschaftliche und gewerbliche Investitionen);
— Projektmanagement (strategische und konzeptionelle Projektentwicklung/-planung, systematische Steuerung, konsequente Durchführung, Finanzierung, Erfolgskontrolle, Moderation);
— Betrieb und inhaltliche Pflege von webbasierenden Kommunikationsstrukturen (u. a. Web-Portal und Web-Forum);
— Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für unterschiedliche Zielgruppen;
— Organisation, fachlich inhaltliche Gestaltung, Auswahl von Referenzen und Durchführung von Veranstaltungen unterschiedlichen Zuschnitts, Beteiligungsverfahren;
— Kenntnisse in der Bearbeitung von formellen Ausschreibungsverfahren;
— Erfahrungen in der Ansprache und im Umgang mit den Zielgruppen;
— Gender- und Diversitykompetenz und Erfahrungen mit gendergerechten Methoden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen Angaben zu den vg. Mindestanforderungen enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten und ggf. nachzuweisen, deren Deckungssumme mindestens 500 000 EUR für Personenschäden und 150 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung bei der Stadt Bochum. Sofern Sie Skonto anbieten, beachten Sie bitte, dass die Stadt Bochum das Skonto bei Errechnung der Angebotsendpreise nur dann berücksichtigen kann, wenn Sie einen Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 3 Wochen anerkennen. Ansonsten würde der Angebotsendpreis ohne Abzug von Skonto in die Angebotswertung einfließen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des indikativen Angebotes (Stufe 2) sind folgende Erklärungen abzugeben:
a) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Diese Erklärung ist auch für evtl. Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, einzureichen.
b) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, wird der Bewerberkreis reduziert. Dazu wird durch ein Gremium eine differenzierte Eignungsprüfung nach den eingereichten Referenzen vorgenommen; es wird geprüft, welcher Bewerber anhand der Referenzen am ehesten für die Erledigung der zu vergebenden Dienstleistung in Betracht kommt.
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Soweit keine Unterschiede festgestellt werden, erfolgt die Teilnehmerauswahl durch Losentscheid.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot (40)
2. Bewertung der stadtplanerischen fachlichen Angebotsinhalte (60)
3. 3 Unterkriterien (je 20 %) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
4. Es werden je Kriterium 0-6 Punkte vergeben und prozentual gewichtet.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Dienste, Einkauf
Frau Birgit Gartz
Internetadresse: www.bochum.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter 🌏
Name: Stadt Bochum – Zentrale Dienste – ZD 21
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: StBo ZD21 ÖT-VhV 30_2015
Zusätzliche Informationen
Beschreibung des Vergabeverfahrens
Teilnahmewettbewerb (1. Stufe):
1. Interessierte Unternehmen haben zunächst einen selbst verfassten Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Nachweise aus III. dieser Bekanntmachung zu stellen (u. a. Firmenprofil, Referenzen).
Für die Eigenerklärung ist zwingend der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Unvollständige und/oder nicht frist- und formgerechte (z. B. nicht im verschlossenen Umschlag) Teilnahmeanträge können nicht weiter berücksichtigt werden. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Erklärungen, Angaben und Nachweise grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er/sie mit Einreichung des Teilnahmeantrages nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das kann u. a. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 5 (6) VOF).
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Verhandlungsverfahren (Stufe 2):
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Im Anschluss an die Angebotsabgabe wird mit allen Bietern, die ein formal einwandfreies Angebot eingereicht haben, ein Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch durchgeführt, in dem Gelegenheit besteht, das Angebot und das Feinkonzept persönlich darzustellen und bei Bedarf näher zu erläutern bzw. zu ergänzen. Es wird erwartet, dass das vorgesehene Projektteam, jedenfalls aber dessen wesentliche Mitglieder (bevorzugt der Projektleiter/ die Projektleiterin) an den Verhandlungen teilnehmen und selbst vortragen werden. Für das Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch wird erwartet, dass für das Bewertungsgremium jeweils ein Handout zur Verfügung gestellt wird.
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In den Gesprächsrunden können offene Fragen zum Inhalt und Leistungsumfang geklärt werden. Die preislichen Vorstellungen können ebenfalls Verhandlungsgegenstand sein. Zum Abschluss der Verhandlungen ist ein verbindliches Angebot einzureichen, falls Änderungen zum indikativen Angebot im Laufe des Verfahrens erforderlich geworden sind. Das Verhandlungsverfahren findet in einer oder mehreren Verhandlungsrunden statt. Die Stadt Bochum behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer in den Verhandlungsrunden zu reduzieren.
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Die Wertung der (indikativen/abschließenden) Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse nach den unter IV.2.1) genannten Kriterien.
Es werden, wie in Stufe 1, Punkte von 0-6 vergeben.
Die Stadt Bochum behält sich vor, den vorstehenden Verfahrensablauf unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz abzuändern (z. B. im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes Angebot einzuholen), soweit dies nach dem Stand des Verfahrens sinnvoll ist.
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Die Stadt Bochum verpflichtet sich mit dieser Ausschreibung nicht zur Vergabe eines entsprechen den Auftrags, da die Auftragserteilung erst nach Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen (Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder Zugang des Zuwendungsbescheides) erfolgen kann. Mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nach Zustimmung über die EU-Fördermittel Mitte Oktober 2015 zu rechnen.
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Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Zusätzliche Informationen:
1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb bzw. für das spätere Angebotsverfahren kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
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2. Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
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3. Digitale Teilnahmeanträge bzw. Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote sind der Stadt Bochum auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden:
Stadt Bochum, 44777 Bochum,
Teilnahmeantrag -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: StBo ZD21 ÖT VhV 30_2015,
Teilnahmefrist: 9.11.2015,
bzw. im späteren Angebotsverfahren grob geplant:
Angebot -bitte nicht öffnen-, Vergabeverfahren: StBo ZD21,
ÖT VhV 30_2015, Angebotsfrist: 4.12.2015.
Die Präsentationstermine sind für den 16. bis 18.12.2015 vorgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSY5H3.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Die Stadt Bochum betrachtet eine Rüge als „unverzüglich“ i. S. d. § 107 (3) Nr. 1 GWB, wenn der Bewerber/Bieter den vermeintlichen Verstoß innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gerügt hat.
Quelle: OJS 2015/S 198-359630 (2015-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 – 6

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 039-064100
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 198-359630
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYMB2.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bochum, Bochum, 44777 Bochum-Wattenscheid.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-22 📅
Name: Planungsgruppe Stadtbüro
Postanschrift: Huckarder Str. 8-12
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 039-064100 (2016-02-22)