Die KfW benötigt Stehleuchten in verschiedener Ausführung für die Beleuchtung der Arbeitsplätze bei zwei Bauprojekte in Berlin und Frankfurt am Main, die für ein neues Flächenkonzept eingesetzt werden, das in großen Teilen auf offenen Strukturen (Open Space) basiert. Leistungsgegenstand ist die Lieferung, Montage gemäß Belegungsplan der KfW und Inbetriebnahme von folgenden Artikeln (jeweils für die Open Space-Flächen in Berlin und Frankfurt) einschließlich Dokumentationsunterlagen: - Einzel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt - Doppel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt - Doppel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt (als Musterleuchte) - Einzel-Stehleuchte, indirekt Die genauen Leistungsinhalte sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) näher dargelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leuchten und Beleuchtungszubehör
Menge oder Umfang:
“Derzeit gibt es zwei Bauprojekte in Berlin (Charlottenstraße 33/33a - am Gendarmenmarkt) und Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 104), bei denen die...”
Menge oder Umfang
Derzeit gibt es zwei Bauprojekte in Berlin (Charlottenstraße 33/33a - am Gendarmenmarkt) und Frankfurt am Main (Bockenheimer Landstraße 104), bei denen die Stehleuchten in den Bürobereichen zum Einsatz kommen sollen. Insgesamt benötigt die KfW nach derzeitiger Schätzung in Frankfurt etwa 250 und in Berlin etwa 1.245 Stehleuchten. Mehr- oder Mindermengen sind möglich, eine Abnahmeverpflichtung der KfW soll nicht bestehen. Die KfW verpflichtet sich im Rahmen der zu vergebenden Rahmenvereinbarung lediglich, den während der Vertragslaufzeit bei den benannten Bauprojekten entstehenden Bedarf exklusiv beim Auftragnehmer zu decken.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leuchten und Beleuchtungszubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974310📞
Fax: +49 6974312944 📠
“Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien) zuzüglich einer elektronischen Kopie. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1 genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die KfW benötigt Stehleuchten in verschiedener Ausführung für die Beleuchtung der Arbeitsplätze bei zwei Bauprojekte in Berlin und Frankfurt am Main, die...”
Kurze Beschreibung
Die KfW benötigt Stehleuchten in verschiedener Ausführung für die Beleuchtung der Arbeitsplätze bei zwei Bauprojekte in Berlin und Frankfurt am Main, die für ein neues Flächenkonzept eingesetzt werden, das in großen Teilen auf offenen Strukturen (Open Space) basiert. Leistungsgegenstand ist die Lieferung, Montage gemäß Belegungsplan der KfW und Inbetriebnahme von folgenden Artikeln (jeweils für die Open Space-Flächen in Berlin und Frankfurt) einschließlich Dokumentationsunterlagen:
“- Einzel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt” Mehr anzeigen (4) “- Doppel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt”
“- Doppel-Arbeitsplatz-Stehleuchte, direkt / indirekt (als Musterleuchte)”
“- Einzel-Stehleuchte, indirekt”
“Die genauen Leistungsinhalte sind in der Leistungsbeschreibung (Teil D der Vergabeunterlagen) näher dargelegt.”
Beschreibung der Optionen:
“Zweimalige Vertragsverlängerung um je 12 Monate.”
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Number of possible renewals: 2
Time frame for subsequent contracts: 21 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2015-0021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
“Eigenerklärung, dass” Mehr anzeigen (20) “- er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies...”
Befähigung zur Berufsausübung
- er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
“- über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag...”
Befähigung zur Berufsausübung
- über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
“- er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in...”
Befähigung zur Berufsausübung
- er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
“- er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,”
“- er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,”
“- ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,”
“- er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile...”
Befähigung zur Berufsausübung
- er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
“- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine...”
Befähigung zur Berufsausübung
- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
“- er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:”
“"§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge”
“(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Befähigung zur Berufsausübung
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht."
“und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,”
“- er in seinem Einflussbereich während der Auftragsausführung und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden”
Befähigung zur Berufsausübung
- er in seinem Einflussbereich während der Auftragsausführung und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
“a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,”
“b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und”
“c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)”
“unterstützt und achtet und”
“- er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register...”
Befähigung zur Berufsausübung
- er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
“Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“1. Der Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in Euro netto (Leistungen im Bereich der Lieferung und Montage von Stehleuchten) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 - 2014) abgeben.
“2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Beauftragung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 Mio. Euro pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie pauschal 500.000,- Euro pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch nicht bezüglich der Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben). Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
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Mindeststandards:
“Keine.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:”
“1. Kuzdarstellung des Unternehmens:” Mehr anzeigen (6) “- Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich der Lieferung und Montage von Stehleuchten.”
“- Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement).”
“2. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2012 - 2014).”
“3. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
3. Mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben (Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in Euro netto, Zeitraum der Leistungserbringung (Lieferzeitraum), Umfang der Lieferung sowie kurze Beschreibung der gelieferten Stehleuchten falls möglich auch vergleichbare Leistungen mit Sonder-Stehleuchten nach Spezifikation des Auftraggebers, Fotos und Produktbeschreibungen der eingesetzten Leuchten), deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt. Die Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen.
“4. Angabe der Leistungsanteile, die im Auftragsfall durch Nachunternehmer ausgeführt werden.”
“Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Angebotsabgabe zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
“1. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare...”
Mindeststandards
1. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, deren Ausführung nicht in der Zukunft bzw. deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt, anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
“Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:” Mehr anzeigen (2) “- Stehleuchten für den Bürobereich (Büro/Verwaltung),”
“- Lieferung von mind. 250 Stück.” Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Keine.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten: Innerhalb von 14 Tagen 3 % Skonto; innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“1. Der Rahmenvereinbarungspartner (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des...”
Sonstige besondere Bedingungen
1. Der Rahmenvereinbarungspartner (bei Arbeitsgemeinschaften alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) muss spätestens 14 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages der KfW einen Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Mindestdekungssumme von jeweils pauschal 2 Mio. Euro pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mit einer Mindestdekungssumme von pauschal 5000.000 Euro pro Schadensfall (je Versicherungsjahr 2-fach maximiert) vorlegen und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorhalten.
“2. Die KfW stellt besondere Qualitäts- und Umweltsanforderungen an die zu beschaffenden Stehleuchten. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen wird...”
Sonstige besondere Bedingungen
2. Die KfW stellt besondere Qualitäts- und Umweltsanforderungen an die zu beschaffenden Stehleuchten. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen wird die Vorlage folgender Nachweise mit Lieferung der ersten Leuchten an die KfW gefordert:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “- EG-Konformitätserklärung”
“- CE-Kennzeichnung”
“- ENEC Prüfzeichen oder gleichwertig”
“- Nachweis EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) nach Richtlinie 2014/30/EU”
“- Nachweis über Schutzklasse I nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1): 2014-08 "Schutz gegen elektrischen Schlag - Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und...”
Sonstige besondere Bedingungen
- Nachweis über Schutzklasse I nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1): 2014-08 "Schutz gegen elektrischen Schlag - Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel (IEC 64/1918/CD:2014)
“- Nachweis über Schutzart IP20 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1): 2014-09 "Schutzarten durch Gehäuse" (IP-Code).”
Verfahren
Duration of the framework agreement in years: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Place of opening:
“Entfällt.”
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de🌏
Referenz Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: KfW_ZS-2015-0021
Zusätzliche Informationen
“Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
“Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen...”
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link - Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu...”
Zusätzliche Informationen
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Bieter ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
“Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien) zuzüglich einer elektronischen Kopie. Die Angebotsunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien) zuzüglich einer elektronischen Kopie. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Die Bietererklärung (Teil B der Vergabeunterlagen), die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 zum Teil B der Vergabeunterlagen) sowie die Erklärung über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Anlage 2 zu Teil B der Vergabeunterlagen) sind im Original (handschriftlich) zu unterzeichnen. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Eingescannte oder gefaxte Unterschriften genügen dem Formerfordernis für diese Angebotsbestandteile nicht.
“Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage...”
Zusätzliche Informationen
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der in I.1 genannten Stelle in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes per E-Mail oder Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
“Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum...”
Zusätzliche Informationen
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
“§ 107 Abs. 3 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:” Mehr anzeigen (4) “1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,”
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".”
Quelle: OJS 2015/S 081-142906 (2015-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-11 📅
Name: Spittler Lichttechnik GmbH
Postanschrift: Stapelner Straße 1 + 3
Postort: Goslar
Postleitzahl: 38644
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
“§ 107 Abs. 3 GWB:” Mehr anzeigen (9) “„Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.”
“Zudem weist die KfW auf die Regelungen des § 101b GWB hin:”
“§ 101b GWB:”
“„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber”
“1. gegen § 101a verstoßen hat oder”
“2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
“und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.”
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 157-288635 (2015-08-12)