Stiftung Universität Lüneburg: Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
Die nachfolgende Beschreibung dient dem Verständnis des Auftragnehmers. Die Stiftung Universität Lüneburg ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und Trägerin der Leuphana Universität Lüneburg. Der Name Leuphana geht auf einen im ptolemäischen Atlas benannten Ort zurück, bei dem es sich um die spätere Stadt Lüneburg handeln soll. Die Leuphana Universität Lüneburg blickt zurück auf 60 Jahre Institutionengeschichte. Sie gründet ihre Entwicklung auf eine umfassende Bildungsidee und eine inhaltliche und wertorientierte Verortung ihrer Aktivitäten. Sie versteht sich als humanistisch, nachhaltig und handlungsorientiert. Kultur, Nachhaltigkeit, Entrepreneurship und Bildung – in diesen vier Schwerpunkten thematisiert die Leuphana Universität Lüneburg in Studium und Forschung die Zukunft gesellschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Näheres unter: http://www.leuphana.de Die Leuphana Universität Lüneburg ist eine Hochschule in der Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts gem. § 55 NHG. Die wichtigsten Organe sind Präsidium, Stiftungsrat und Senat. Zum Bereich der Universität gehört für das Jahr 2015 noch das EU Großprojekt Innovations-Inkubator Lüneburg. Bis zum Jahr 2017 entsteht das neue Zentralgebäude der Leuphana Universität nach Entwürfen des Architekten Daniel Libeskind. Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Der Prüfungszeitraum soll 5 Jahre umfassen. Das erste zu prüfende ist das Jahr 2015. Die Prüfung soll innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums von bspw. vier Wochen mit einem vorab zu benennenden Prüfungsteam durchgeführt werden; der Beginn der Prüfungshandlungen ist für das jeweilige Berichtsjahr mit der Universität abzustimmen. Der Entwurf des Prüfberichtes soll zum 30. Juni des Jahres vorliegen. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Menge oder Umfang:
Die Universität hat ein Anlagevermögen vom ca. 120 000 000 EUR; die Bilanzsumme umfasst ca. 170 000 000 EUR. Die Erträge (ohne Innovations-Inkubator) betragen rund 100 000 000 EUR; die Einnahmen (ohne Innovations-Inkubator) belaufen sich auf derzeit rd. 85 000 000 EUR.Die Universität beschäftigt (ohne Innovations-Inkubator) rd. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Der Vertrag soll sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015-2019 beziehen.
Die Universität hat ein Anlagevermögen vom ca. 120 000 000 EUR; die Bilanzsumme umfasst ca. 170 000 000 EUR. Die Erträge (ohne Innovations-Inkubator) betragen rund 100 000 000 EUR; die Einnahmen (ohne Innovations-Inkubator) belaufen sich auf derzeit rd. 85 000 000 EUR.Die Universität beschäftigt (ohne Innovations-Inkubator) rd. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Der Vertrag soll sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015-2019 beziehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorststraße 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de📧
Telefon: +49 41316771838📞
Fax: +49 41316771850 📠
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden elektronisch zum Abruf bereit gestellt.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport. Die Adresse lautet: www.subreport.de/E35631312
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen 10 EUR Netto.
Bitte verwenden Sie für Fragen zur Vergabe ausschließlich das maßnahmenbezogene Mail-Postfach des Dienstanbieters subreport.
Hilfe beim Download erhalten sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Herr Thore Adler,
Tel.: +49 2219857857,
Fax: +49 2219857866,
E-Mail: thore.adler@subreport.de
Internet: www.subreport.de
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden elektronisch zum Abruf bereit gestellt.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport. Die Adresse lautet: www.subreport.de/E35631312
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen 10 EUR Netto.
Bitte verwenden Sie für Fragen zur Vergabe ausschließlich das maßnahmenbezogene Mail-Postfach des Dienstanbieters subreport.
Hilfe beim Download erhalten sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die nachfolgende Beschreibung dient dem Verständnis des Auftragnehmers.
Die Stiftung Universität Lüneburg ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und Trägerin der Leuphana Universität Lüneburg. Der Name Leuphana geht auf einen im ptolemäischen Atlas benannten Ort zurück, bei dem es sich um die spätere Stadt Lüneburg handeln soll. Die Leuphana Universität Lüneburg blickt zurück auf 60 Jahre Institutionengeschichte. Sie gründet ihre Entwicklung auf eine umfassende Bildungsidee und eine inhaltliche und wertorientierte Verortung ihrer Aktivitäten. Sie versteht sich als humanistisch, nachhaltig und handlungsorientiert. Kultur, Nachhaltigkeit, Entrepreneurship und Bildung – in diesen vier Schwerpunkten thematisiert die Leuphana Universität Lüneburg in Studium und Forschung die Zukunft gesellschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Die Stiftung Universität Lüneburg ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und Trägerin der Leuphana Universität Lüneburg. Der Name Leuphana geht auf einen im ptolemäischen Atlas benannten Ort zurück, bei dem es sich um die spätere Stadt Lüneburg handeln soll. Die Leuphana Universität Lüneburg blickt zurück auf 60 Jahre Institutionengeschichte. Sie gründet ihre Entwicklung auf eine umfassende Bildungsidee und eine inhaltliche und wertorientierte Verortung ihrer Aktivitäten. Sie versteht sich als humanistisch, nachhaltig und handlungsorientiert. Kultur, Nachhaltigkeit, Entrepreneurship und Bildung – in diesen vier Schwerpunkten thematisiert die Leuphana Universität Lüneburg in Studium und Forschung die Zukunft gesellschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts.
Die Leuphana Universität Lüneburg ist eine Hochschule in der Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts gem. § 55 NHG. Die wichtigsten Organe sind Präsidium, Stiftungsrat und Senat.
Zum Bereich der Universität gehört für das Jahr 2015 noch das EU Großprojekt Innovations-Inkubator Lüneburg. Bis zum Jahr 2017 entsteht das neue Zentralgebäude der Leuphana Universität nach Entwürfen des Architekten Daniel Libeskind.
Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Der Prüfungszeitraum soll 5 Jahre umfassen. Das erste zu prüfende ist das Jahr 2015. Die Prüfung soll innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums von bspw. vier Wochen mit einem vorab zu benennenden Prüfungsteam durchgeführt werden; der Beginn der Prüfungshandlungen ist für das jeweilige Berichtsjahr mit der Universität abzustimmen. Der Entwurf des Prüfberichtes soll zum 30. Juni des Jahres vorliegen.
Prüfungsumfang ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr. Der Prüfungszeitraum soll 5 Jahre umfassen. Das erste zu prüfende ist das Jahr 2015. Die Prüfung soll innerhalb eines fest vereinbarten Zeitraums von bspw. vier Wochen mit einem vorab zu benennenden Prüfungsteam durchgeführt werden; der Beginn der Prüfungshandlungen ist für das jeweilige Berichtsjahr mit der Universität abzustimmen. Der Entwurf des Prüfberichtes soll zum 30. Juni des Jahres vorliegen.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Menge oder Umfang:
Die Universität hat ein Anlagevermögen vom ca. 120 000 000 EUR; die Bilanzsumme umfasst ca. 170 000 000 EUR. Die Erträge (ohne Innovations-Inkubator) betragen rund 100 000 000 EUR; die Einnahmen (ohne Innovations-Inkubator) belaufen sich auf derzeit rd. 85 000 000 EUR.
Die Universität hat ein Anlagevermögen vom ca. 120 000 000 EUR; die Bilanzsumme umfasst ca. 170 000 000 EUR. Die Erträge (ohne Innovations-Inkubator) betragen rund 100 000 000 EUR; die Einnahmen (ohne Innovations-Inkubator) belaufen sich auf derzeit rd. 85 000 000 EUR.
Die Universität beschäftigt (ohne Innovations-Inkubator) rd. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Vertrag soll sich auf die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015-2019 beziehen.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: VE 7-60-01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst, das bei der unter I.1 genannten Stelle vom Bewerber anzufordern, auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (siehe auch Ziff. VI.3). Die Nichtvorlage bzw. Unvollständigkeit des Bewerbungsformulars bzw. sonst einzureichender Nachweise und Unterlagen kann zum Ausschluss der Bewerbung führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern und Bewerbungen vom Verfahren auszuschließen, für die auf Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial) werden nicht berücksichtigt. Bei inhaltlicher oder formaler Änderung des Formulars wird der Ausschluss vom weiteren Verfahren vorbehalten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Die geforderten Angaben sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst, das bei der unter I.1 genannten Stelle vom Bewerber anzufordern, auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (siehe auch Ziff. VI.3). Die Nichtvorlage bzw. Unvollständigkeit des Bewerbungsformulars bzw. sonst einzureichender Nachweise und Unterlagen kann zum Ausschluss der Bewerbung führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen oder Angaben nachzufordern und Bewerbungen vom Verfahren auszuschließen, für die auf Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial) werden nicht berücksichtigt. Bei inhaltlicher oder formaler Änderung des Formulars wird der Ausschluss vom weiteren Verfahren vorbehalten. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 5 Abs. 4 a) bis c) VOF:
— Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III 1.1).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards: 1. Mindestens 1 000 000 Gesamtumsatz pro Jahr im letzten Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 5 Abs. 5 a) bis e) VOF:
— Angaben zu Namen und beruflicher Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF),
— Angaben zu Referenzobjekten entsprechend Bewerbungsformular für innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossene Projekte mit vergleichbaren Leistungen.
— Angaben über technische Leitung.
— Aufstellung über die Anzahl der in den letzten 3 Jahren fest angestellten Vollzeitbeschäftigten sowie der entsprechenden Führungskräfte.
— Angaben zur Projektorganisation und Qualitätssicherung.
2. Eignung des Prüferteams.
— Anzahl der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter.
— Zusammensetzung der Prüferteams in Hinblick auf:
• die Qualifikation/Ausbildung der eingesetzten Personen,
• die auftragsbezogenen beruflichen Erfahrungen…
… des vor Ort eingesetzten Prüfungsleiters (Anzahl der geprüften. Jahresabschlüsse an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 3 Jahren),
… der weiteren Mitglieder im Prüfungsteam (Anzahl der geprüften Jahresabschlüsse an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 3 Jahren).
Mindeststandards: 3. Referenzen/Erfahrung:
— Anzahl der seitens des Unternehmens durchgeführten Jahresabschlussprüfungen…
… von öffentlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 3 Jahren.
… bei Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 3 Jahren.
— Haushaltsvolumen der 3 größten in den letzten 3 Jahren seitens des Unternehmens durchgeführten Jahresabschlüsse bei Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
2. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Wirtschaftsprüferordnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahl nach Rangfolge der im Bewerbungsverfahren erreichten Punktzahl gemäß den in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bekanntgegebenen Kriterien.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport. Die Adresse lautet: www.subreport.de/E35631312
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen 10 EUR Netto.
Bitte verwenden Sie für Fragen zur Vergabe ausschließlich das maßnahmenbezogene Mail-Postfach des
Dienstanbieters subreport.
Hilfe beim Download erhalten sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 7-60-01
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden elektronisch zum Abruf bereit gestellt.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport. Die Adresse lautet: www.subreport.de/E35631312
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen 10 EUR Netto.
Bitte verwenden Sie für Fragen zur Vergabe ausschließlich das maßnahmenbezogene Mail-Postfach des Dienstanbieters subreport.
Hilfe beim Download erhalten sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bzw. Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1). benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1). benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bzw. Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1). benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1). benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“".
Quelle: OJS 2015/S 059-103907 (2015-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 200 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden elektronisch zum Abruf bereit gestellt.
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport. Die Adresse lautet:
www.subreport.de/E35631312
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen10,00 EUR Netto.
Bitte verwenden Sie für Fragen zur Vergabe ausschließlich das maßnahmenbezogene Mail-Postfach des Dienstanbieters subreport.
Hilfe beim Download erhalten sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Herr Thore Adler,
Tel.: +49 2219857857,
Fax: +49 2219857866,
E-Mail: thore.adler@subreport.de,
Internet: www.subreport.de.
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Auch die Unterlagen für diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden ebenfalls elektronisch zum Abruf bereit gestellt. Die ausgewählten Unternehmen werden dazu gesondert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs informiert.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote per Fax oder per E-Mail nicht zugelassen sind, sondern schriftlich oder elektronisch über den Dienstanbieter einzureichen sind. Nähere Informationen enthalten die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-16 📅
Name: Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfergesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bzw. Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bewerbers bzw. Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.