Menge oder Umfang
Im Rahmen der Phase der Frühen Kostensicherheit wird gemäß der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – Anweisung Bau (ABau) der Standort der Baumaßnahme festgelegt und eine erste Kosteneinschätzung durchgeführt. Grundlage hierfür sind neben dem Raum- und Funktions- und Ausstattungsprogramm des Bedarfsträgers in der Regel Richtwerte, Referenzobjekte, eigene Erfahrungen sowie die Ergebnisse der Einzeluntersuchungen, wie z. B. Schadstoffuntersuchungen oder Bodengutachten, die durch Dritte erbracht werden. Da zu dieser frühen Phase noch keine konkreten Gebäudeplanungen gehören, basieren Kostenaussagen überwiegend auf entwurfsunabhängigen, übertragbaren Kostenparametern, die noch mit erheblichen Risiken behaftet sein können. Erkannte Risiken, die noch unabwägbare Kostenauswirkungen haben können (Boden, vorhandene Bausubstanz, Schadstoffe etc.), sollen in wirtschaftlich vertretbarem Maße in die Untersuchungen einbezogen werden.Der Auftragnehmer hat unter Einbeziehung der Einzeluntersuchungen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einschließlich der Kostenermittlung zu 3 bis 5 Standorten mit einer Standortempfehlung zu erarbeiten. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung umfasst je nach Standort auch die Erstellung von Testentwürfen oder Einpassplanungen.Es wird eine grundsätzliche Richtungsentscheidung für eine bauliche Vorzugsvariante getroffen und Fragen der Standort- und Stadtentwicklung, ökologische Gesichtspunkte und baupolitische Präferenzen in die wirtschaftliche Betrachtung der Baumaßnahme einbezogen.Die Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Vorbereitung der Standortentscheidung ist bis zum 30.6.2016 abzuschließen.Gemäß der anzuwendenen Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – Anweisung Bau (ABau/s. auch
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben) besteht das Bedarfsprogramm aus:— dem Vorblatt zum Bedarfsprogramm;— den Angaben zum Bedarfsprogramm (zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, zum Baugrundstück, zum Städtebau, zur Erschließung, Bauwerk usw.) Die Unterlagen, die im Verfahren der frühen Kostensicherheit erstellt wurden, sind anzupassen und zu vervollständigen;— dem Funktionsprogramm (Darstellung von Funktionszusammenhängen von Räumen bzw. Raumgruppen);— dem Raumprogramm (Nutzflächen nach DIN 277);— den Angaben zum Planungsrahmen;— den Planungs- und Kostendaten;— den Aussagen zu wesentlichen Ausstattungen, insbesondere solchen, die entwurfsbeeinflussend oder besonders kostenträchtig sind;— dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach AV § 7 LHO, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahme und zu alternativen Lösungen zur Standortwahl.Der Auftragnehmer hat zum Bedarfsprogramm den Rahmenterminplan für das Bauvorhaben zu erarbeiten.Das Bedarfsprogramm ist unter Anwendung der DIN 18205 „Bedarfsplanung im Bauwesen“ zu erstellen. Die in den Anhängen A,B und C der DIN 18205 aufgeführten Angaben sind, sofern sie nicht selbst erarbeitet werden, von den Projektbeteiligten einzufordern und in das Bedarfsprogramm aufzunehmen.Über den Planungsfortschritt ist dem AG in regelmäßigen Abständen zu berichten.Ausführungsfristen:Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Standortempfehlung: 30.6.2016.Fertigstellungder Unterlagen zur Frühen Kostensicherheit: Oktober 2016.Fertigstellung Bedarfsprogramm: April 2017.