Stillegung ERAM: Güteprüfung von Unterlagen und Mitarbeit im Planfeststellungsverfahren, Koordinierung von in situ-Demontrationsversuchen, Fachcontrolling von Entwurfsplanungsarbeiten
Für die Genehmigung der Stilllegung des ERAM hat das BfS im Zusammenhang mit der Planung der Stilllegungsmaßnahmen eine Vielzahl von Verfahrensunterlagen mit Konzeptplanungsvertiefung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MLU), eingereicht. Diese Unterlagen werden derzeit von der Genehmigungsbehörde und ihren Gutachtern geprüft und in Fachgesprächen mit dem BfS, dem MLU, Gutachtern und Experten erörtert. In der Bearbeitung befinden sich weitere ergänzende Unterlagen und Unterlagen, die auf Grund von Umplanungen, von Nachforderungen der Genehmigungsbehörde und resultierend aus der Stellungnahme der ESK zum Langzeitsicherheitsnachweis für das ERAM vom 31.1.2013 ergänzt bzw. überarbeitet werden müssen. Dies sind zum einen Unterlagen, die von externen Bearteitern erstellt bzw. überarbeitet werden und daher einer Güteprüfung bedürfen, und zum anderen eigene Unterlagen, die vom BfS unter Mitarbeit des Auftragnehmers zu überarbeiten sind. Weiteres Ziel des Auftrages ist die Mitarbeit bei der fachlichen Umsetzung der erzielten Arbeitsergebnisse in die Unterlagen für das Öffentlichkeitsbeteiligungs- und das weitere Planfeststellungsverfahren und die Unterstützung des BfS bei Fachgesprächen mit der Genehmigungsbehörde und deren Gutachtern. Die Diskussionen mit der Genehmigungsbehörde und deren Gutachtern im laufenden Verfahren haben gezeigt, dass für das Genhmigungsverfahren umfangreiche standortspezifische Datenermittlungen und Demonstrationsversuche gefordert werden. Der Auftragnehmer soll dafür die fachbezogene Projektkoordination übernehmen. Zu nennen sind hier insbesondere die vom BfS vorgesehenen in situ-Versuche zu Abdichtungsbauwerken, die von der Genehmigungsbehörde als Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss gefordert werden. Die Durchführung der Entwurfs- bzw. Detailplanungsarbeiten ist vom Auftragnehmer im Sinne eines Fachcontrollings zu begleiten. Die von der DBE und weiteren Auftragnehmern des BfS erzielten Arbeitsergebnisse sind einer Güteprüfung zu unterziehen. Das BfS ist im Hinblick auf die Optinierung des Stilllegungskonzepts und die Umsetzung der Empfehlungen von Strahlenschutzkommission (SSK) und Entsorgungskommission (ESK) zu beraten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-11-26
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-02
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Ergänzende Angaben
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2015-12-03
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Ergänzende Angaben
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