Stör- und Cashmanagement für stationäre und mobile Ticketautomaten sowie für personenbediente Verkaufsstellen

Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Dienstleister zum Stör- und Cashmanagement für stationäre und mobile Ticketautomaten, inkl. Verwaltung und Erfassung von Thermopapierrollen, sowie zum Cashmanagement für 4 personenbediente Verkaufsstellen.
Das Stör- und Cashmanagement der Automaten beinhaltet die regelmäßige und fristgerechte Leerung der 78 stationären und 50 mobilen Fahrscheinautomaten sowie deren Bestückung mit Wechselgeld, sowie das nachfolge kurz beschriebene Störungsmanagement. Das Cashmanagement der 4 personenbedienten Verkaufsstellen beinhaltet die regelmäßige und fristgerechte Geldverarbeitung und den Werttransport.
Cashmanagement:
a) Geldverarbeitung
— Entleerung und Erstbefüllung
— 1 x zusätzliche Entleerung pro Ticketautomat (Jahresinventur)
— Zählung
— Erfassung der Inkassobelege
— Saldenabstimmung
— Übersendung der Originalbelege
— Versorgung Verkaufsstellen mit Wechselgeld
b) Werttransport
— Transport
— Einzahlung Bundesbank
— Belegverkehr
Störmanagement:
— 24 Stunden Erreichbarkeit
— Vorhaltung Ersatzteile
— Vorhaltung und Verwaltung Rollenpapier
— Erstellung Störberichte
— Zusätzliche Leerungen / Kassensturz
— Monitoring Betriebsführungssystem
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 8 Jahren und kann einmal um weitere 7 Jahre verlängert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr
Menge oder Umfang:
78 stationäre Fahrausweisautomaten und 50 mobile Fahrausweisautomaten sowie 4 personenbediente Verkaufsstellen, vgl. zudem die Angaben unter Nr. II.1.2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Str. 51
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio-rail-mitteldeutschland.de 🌏
E-Mail: betreuung-faa@abellio.de 📧
Telefon: +49 34513257661 📞
Fax: +49 34513257694 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-120925
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Verspätete und/oder unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Das vorliegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. In diesem haben interessierte Bewerber ihren Antrag auf Teilnahme bis zum Termin unter IV.3.4) der angegebenen Kontaktstelle zuzuleiten. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in Ziffer I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbare Vordrucke zu verwenden. Hinsichtlich der erwarteten Ausführungen im Teilnahmeantrag wird auf Ziffer III.2) "Teilnahmebedingungen" dieser Bekanntmachung verwiesen. Mit dem Teilnahmeantrag hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen. In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben. Hierzu werden mindestens 3, maximal 5 ausgesuchte Unternehmen speziell zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nur diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Reduzierung der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird auf Basis objektiver Kriterien durchgeführt: Die von den Bewerbern eingereichten Referenzen (vgl. unter III.2.3)) werden jeweils mit 0 Punkten (liegt nicht vor/nicht erfüllt) oder 1 Punkt (vorliegend/erfüllt) bewertet. Bei dieser Bewertung werden jedoch nur diejenigen Referenzen herangezogen, welche über die unter Nr. III.2.3) angegebene Mindestanzahl an Referenzen hinausgehen. Zudem können die Bewerber die nachfolgenden Nachweise mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen: — Eigenerklärung über die Erfüllung der Mindestanforderung an ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001. — Eigenerklärung über die Erfüllung der Qualitätsstandards als Sicherheitsdienstleister nach DIN 77200. — Nachweis eines Zertifikats (in Kopie) über einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz nach SCC. Die zuvor genannten Nachweise werden ebenfalls jeweils mit 0 Punkten (liegt nicht vor/nicht erfüllt) oder mit 1 Punkt (vorliegend/erfüllt) bewertet. Die erreichten Punkte werden jeweils addiert. Eine ausreichend Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt, werden zur Verhandlung diejenigen drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt, bei Punktegleichstand auf dem fünften Platz, entscheidet das Los. Liegen Teilnahmeanträge von drei oder weniger geeigneten Bewerbern vor, so werden alle Bewerber zur Verhandlung aufgefordert. Im Anschluss an den Angebotseingang erfolgt das Verhandlungsverfahren in einer weiteren Verfahrensstufe. In dessen Ergebnis fällt die Zuschlagsentscheidung auf Basis der in den Vergabeunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien. Die nähren Einzelheiten zum Verfahrensablauf sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Teilnahmeanträge sind zum Termin unter Ziffer IV.3.4) in einem fest verschlossenen Umschlag (1 Original und 2 Kopien) in Papierform einzureichen. Darüber hinaus wird eine vollständige Version in elektronischer Form auf einem Datenträger erbeten. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“). Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang des Teilnahmeantrages. Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail anonymisiert an alle Bewerber versenden. Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Dienstleister zum Stör- und Cashmanagement für stationäre und mobile Ticketautomaten, inkl. Verwaltung und Erfassung von Thermopapierrollen, sowie zum Cashmanagement für 4 personenbediente Verkaufsstellen.
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Das Stör- und Cashmanagement der Automaten beinhaltet die regelmäßige und fristgerechte Leerung der 78 stationären und 50 mobilen Fahrscheinautomaten sowie deren Bestückung mit Wechselgeld, sowie das nachfolge kurz beschriebene Störungsmanagement. Das Cashmanagement der 4 personenbedienten Verkaufsstellen beinhaltet die regelmäßige und fristgerechte Geldverarbeitung und den Werttransport.
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Cashmanagement:
a) Geldverarbeitung
— Entleerung und Erstbefüllung
— 1 x zusätzliche Entleerung pro Ticketautomat (Jahresinventur)
— Zählung
— Erfassung der Inkassobelege
— Saldenabstimmung
— Übersendung der Originalbelege
— Versorgung Verkaufsstellen mit Wechselgeld
b) Werttransport
— Transport
— Einzahlung Bundesbank
— Belegverkehr
Störmanagement:
— 24 Stunden Erreichbarkeit
— Vorhaltung Ersatzteile
— Vorhaltung und Verwaltung Rollenpapier
— Erstellung Störberichte
— Zusätzliche Leerungen / Kassensturz
— Monitoring Betriebsführungssystem
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 8 Jahren und kann einmal um weitere 7 Jahre verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
— Präventive Wartung Ticketautomaten
— Transport Fundsachen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Stör- und Cashmanagement für stationäre und mobile Ticketautomaten sowie für personenbediente Verkaufsstellen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ort der Dienstleistung: Stationäre Fahrausweisautomaten in folgenden Landkreisen:
Thüringen: Eichsfeld (Heiligenstadt), Gotha, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sömmerda, Wartburgkreis, Weimarer Land (Apolda)
Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz (Sangerhausen), Saalekreis
Sachsen: Leipzig (Borna)
Mobile Ticketautomaten auf folgenden Zügen: 5Teiler und 3Teiler
Personenbediente Verkaufsstellen: Halle, Erfurt, Leipzig und Markranstädt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) im Einzelnen aufgeführten Nachweise, (Eigen-)Erklärungen und Angaben (Unterlagen) gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen:
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Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in Nr. I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Diese müssen eigenhändig unterschrieben sowie mit Datum und Firmenstempel versehen werden.
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Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eingereichte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung ihrer Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammen-schließen soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11). In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages
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a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerber - / Bietergemeinschaft beteiligten Unter-nehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären und
d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Bewerber können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern/Dritten verweisen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese an-deren Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) bis III.2.3) bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für die-se Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 Sektorenverordnung (SektVO) nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.03.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
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Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen - ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen - müssen die nach Abschluss des Teilnahmeantrages zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese zu benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die unter Abschnitt III.2.1.-III.2.3. genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben.
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Darüber hinaus sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Erklärungen (Verpflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 2, 3 SektVO) der benannten Nachunternehmer sowie der benannten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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o §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches
o § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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o § 299 des Strafgesetzbuches,
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
o § 108e des Strafgesetzbuches,
o § 264 des Strafgesetzbuches,
o § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
— Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
o über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
o es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
o es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
o es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
o nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
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— Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Handels- und Berufsregister oder ei-ner vergleichbaren Eintragung, ausgestellt nicht vor dem 01.10.2014, in Kopie.
— Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, ausgestellt nicht vor dem 01.10.2014, in Kopie.
— Gewerbezentralregisterauszug, ausgestellt nicht vor dem 01.10.2014, in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Nachweise und Eigenerklärungen mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu erbringen:
— Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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— Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Gesamtumsatz ist durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu bestätigen. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in der Leistungsart mobile Fahrausweisautomaten; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
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— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungen Stör- und Cashmanagement; sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung. Der Umsatz ist durch Unterschrift eines Geschäftsführers/Vorstandes zu bestätigen.
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— Aktuelle Wirtschaftsauskunft mit Bonitätsindex durch eine Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform/Bürgel), ausgestellt nicht vor dem 01.10.2014, in Kopie.
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in Kopie) oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss Haftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 500.000 EUR für Personenschäden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber werden aufgefordert, folgende Eigenerklärungen und Unterlagen vorzulegen, um ihre Leistungsfähigkeit einzuschätzen:
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (beschäftigte Arbeitnehmer) und Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
— Angabe (Eigenerklärung) von mindestens zwei Referenzprojekten im Bereich des Cashmanagement für Automaten der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist). Die Erklärung soll die nachfolgenden Angaben enthalten:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftraggeber,
b) Anschrift des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
c) Angabe des Leistungszeitraums (von – bis),
d) Beschreibung des Leistungsinhaltes,
e) Beschreibung des Umfangs der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke).
— Angabe (Eigenerklärung) von mindestens zwei Referenzprojekten im Bereich des Störmanagements für Automaten der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist). Die Erklärung soll die nachfolgenden Angaben enthalten:
Bei den zuvor genannten Referenzen ist jeweils anzugeben, welche der folgenden Leistungen erbracht worden sind: Geldverarbeitung, Werttransport, Störungsdienst, 24 Stunden Bereitschaft.
Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abellio GmbH
Jörg Kunsleben
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail, erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 067-120925 (2015-03-31)