Es handelt sich um einen Aufruf zur Interessenbekundung für den Verkauf/Teilverkauf der Crimmitschauer Wohnungsgesellschaft mbH (CWG) durch die Große Kreisstadt Crimmitschau, welche die alleinige Gesellschafterin der CWG ist. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau hat am 3.11.2015 die Möglichkeit des Verkaufs der CWG beschlossen. Es ist beabsichtigt, die Geschäftsanteile an der CWG insgesamt oder mehrheitlich zu veräußern (Share Deal). Vorzugsweise sollen sämtliche Geschäftsanteile (100 %) am Stammkapital der CWG von einem Investor übernommen werden. Es kommt aber auch der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung, dann unter Einräumung entsprechender, üblicher den Vorgaben des Sächsischen Kommunalrecht entsprechender Schutzrechte für die Verkäuferin als Minderheitsgesellschafterin in Betracht. In Abhängigkeit von dem konkreten Erwerberkonzept und der Transaktionsstruktur ist auch ein Verkauf der CWG im Rahmen eines Asset Deals möglich. Die CWG als städtisches Immobilienunternehmen verfügte per 31.12.2014 im Stadtgebiet von Crimmitschau über einen Wohnimmobilienbestand von ca. 1 892 Einheiten. Daneben werden ca. 509 Einheiten aus Treuhandverhältnissen und WEG verwaltet und betreut, wovon 159 im eigenen Bestand der Gesellschaft stehen. Es handelt sich überwiegend um Wohnimmobilien. In nur geringem Umfang gehören Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke zum Immobilienbestand der CWG. Die Gesellschaft besteht seit dem Jahr 1993. Es besteht zwischen der Gesellschaft, der Stadt Crimmitschau und den beteiligten Gläubigerbanken eine Sanierungsvereinbarung aus dem Jahr 2006. Deren Laufzeit endet im Jahr 2016. Im Ergebnis der Umsetzung der Sanierungskonzeption verfügt die CWG über keine Mitarbeiter mehr. Vielmehr wird der gesamte Geschäftsbetrieb auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH (SWG) geführt. Dieser hat eine Laufzeit bis 31.12.2017, mit einer Verlängerungsoption zugunsten der CWG für weitere 5 Jahre. Die Bilanzsumme der CWG per 31.12.2014 betrug ca. TEUR 38.923,00. Nähere Informationen zur CWG finden sich unter http://www.cwg-crimmitschau.de Mit der Durchführung des Verkaufs in Form eines strukturierten Bieterverfahrens hat die Große Kreisstadt Crimmitschau KMS Krauß-Mäckler-Schöffel, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zwickau beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Crimmitschau
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 08451
Postort: Crimmitschau
Kontakt
E-Mail: t.sonntag@kms-kanzlei.com📧
Telefon: +49 3752748233 / 375274820📞
Fax: +49 3752748219 📠
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird anhand der indikativen Angebote diejenigen Bieter auswählen, die sie zum Besuch des Datenraums und zur Abgabe verbindlicher Angebote auffordert.
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird im Interesse einer effizienten Verfahrensführung den Kreis der Bieter sukzessiv verkleinern. Dabei wählt sie die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Interessenten danach aus, wer die beste Gewähr dafür bietet, die Privatisierungsziele zu erreichen. Die Prüfung der Eignung der Interessenten erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, insbesondere anhand der gemäß den Festlegungen im 1. Verfahrensbrief mit dem indikativen Angebot vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen, soweit diese die genannten Eignungskriterien betreffen.
Die Interessenten können Fragen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die genannte Kontaktstelle richten. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verfahren nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Das Verfahren unterliegt nicht dem deutschen und/oder europäischen Vergaberecht. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Große Kreisstadt Crimmitschau behält sich vor, das Verfahren einzustellen oder zu ändern. Verfahrenskosten werden nicht ersetzt.
Der Abschluss des endgültigen Kauf- bzw. Privatisierungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats der Großen Kreisstadt Crimmitschau, der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht und der Zustimmung der das Unternehmen finanzierenden Kreditinstitute.
Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird anhand der indikativen Angebote diejenigen Bieter auswählen, die sie zum Besuch des Datenraums und zur Abgabe verbindlicher Angebote auffordert.
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird im Interesse einer effizienten Verfahrensführung den Kreis der Bieter sukzessiv verkleinern. Dabei wählt sie die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Interessenten danach aus, wer die beste Gewähr dafür bietet, die Privatisierungsziele zu erreichen. Die Prüfung der Eignung der Interessenten erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, insbesondere anhand der gemäß den Festlegungen im 1. Verfahrensbrief mit dem indikativen Angebot vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen, soweit diese die genannten Eignungskriterien betreffen.
Die Interessenten können Fragen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die genannte Kontaktstelle richten. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verfahren nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Das Verfahren unterliegt nicht dem deutschen und/oder europäischen Vergaberecht. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Große Kreisstadt Crimmitschau behält sich vor, das Verfahren einzustellen oder zu ändern. Verfahrenskosten werden nicht ersetzt.
Der Abschluss des endgültigen Kauf- bzw. Privatisierungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats der Großen Kreisstadt Crimmitschau, der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht und der Zustimmung der das Unternehmen finanzierenden Kreditinstitute.
Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um einen Aufruf zur Interessenbekundung für den Verkauf/Teilverkauf der Crimmitschauer Wohnungsgesellschaft mbH (CWG) durch die Große Kreisstadt Crimmitschau, welche die alleinige Gesellschafterin der CWG ist.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau hat am 3.11.2015 die Möglichkeit des Verkaufs der CWG beschlossen. Es ist beabsichtigt, die Geschäftsanteile an der CWG insgesamt oder mehrheitlich zu veräußern (Share Deal). Vorzugsweise sollen sämtliche Geschäftsanteile (100 %) am Stammkapital der CWG von einem Investor übernommen werden. Es kommt aber auch der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung, dann unter Einräumung entsprechender, üblicher den Vorgaben des Sächsischen Kommunalrecht entsprechender Schutzrechte für die Verkäuferin als Minderheitsgesellschafterin in Betracht.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Crimmitschau hat am 3.11.2015 die Möglichkeit des Verkaufs der CWG beschlossen. Es ist beabsichtigt, die Geschäftsanteile an der CWG insgesamt oder mehrheitlich zu veräußern (Share Deal). Vorzugsweise sollen sämtliche Geschäftsanteile (100 %) am Stammkapital der CWG von einem Investor übernommen werden. Es kommt aber auch der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung, dann unter Einräumung entsprechender, üblicher den Vorgaben des Sächsischen Kommunalrecht entsprechender Schutzrechte für die Verkäuferin als Minderheitsgesellschafterin in Betracht.
In Abhängigkeit von dem konkreten Erwerberkonzept und der Transaktionsstruktur ist auch ein Verkauf der CWG im Rahmen eines Asset Deals möglich.
Die CWG als städtisches Immobilienunternehmen verfügte per 31.12.2014 im Stadtgebiet von Crimmitschau über einen Wohnimmobilienbestand von ca. 1 892 Einheiten. Daneben werden ca. 509 Einheiten aus Treuhandverhältnissen und WEG verwaltet und betreut, wovon 159 im eigenen Bestand der Gesellschaft stehen. Es handelt sich überwiegend um Wohnimmobilien. In nur geringem Umfang gehören Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke zum Immobilienbestand der CWG.
Die CWG als städtisches Immobilienunternehmen verfügte per 31.12.2014 im Stadtgebiet von Crimmitschau über einen Wohnimmobilienbestand von ca. 1 892 Einheiten. Daneben werden ca. 509 Einheiten aus Treuhandverhältnissen und WEG verwaltet und betreut, wovon 159 im eigenen Bestand der Gesellschaft stehen. Es handelt sich überwiegend um Wohnimmobilien. In nur geringem Umfang gehören Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke zum Immobilienbestand der CWG.
Die Gesellschaft besteht seit dem Jahr 1993.
Es besteht zwischen der Gesellschaft, der Stadt Crimmitschau und den beteiligten Gläubigerbanken eine Sanierungsvereinbarung aus dem Jahr 2006. Deren Laufzeit endet im Jahr 2016.
Im Ergebnis der Umsetzung der Sanierungskonzeption verfügt die CWG über keine Mitarbeiter mehr. Vielmehr wird der gesamte Geschäftsbetrieb auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH (SWG) geführt.
Im Ergebnis der Umsetzung der Sanierungskonzeption verfügt die CWG über keine Mitarbeiter mehr. Vielmehr wird der gesamte Geschäftsbetrieb auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH (SWG) geführt.
Dieser hat eine Laufzeit bis 31.12.2017, mit einer Verlängerungsoption zugunsten der CWG für weitere 5 Jahre.
Die Bilanzsumme der CWG per 31.12.2014 betrug ca. TEUR 38.923,00. Nähere Informationen zur CWG finden sich unter http://www.cwg-crimmitschau.de
Mit der Durchführung des Verkaufs in Form eines strukturierten Bieterverfahrens hat die Große Kreisstadt Crimmitschau KMS Krauß-Mäckler-Schöffel, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zwickau beauftragt.
Referenznummer: 6605-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Crimmitschau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mehrere Interessenten können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Interessenten, die beabsichtigen, an dem strukturierten Veräußerungsprozess teilzunehmen, können ab dem 30.11.2015 bis zum 11.12.2015 unter folgender Adresse:KMS Krauß-Mäckler-Schöffel, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüferz.Hd. Rechtsanwalt Thomas Sonntag, Scheringerstr. 2, 08056 Zwickau, Tel.: +49 3752748233, Fax: +49 3752748219, E-Mail: t.sonntag@kms-kanzlei.com schriftlich (Telefax, E-Mail ist ausreichend) die Übersendung der Teilnahmeunterlagen (Informationsmemorandum und 1. Verfahrensbrief) beantragen.Dann wird der Interessent zur Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung aufgefordert. Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt ab dem 4.12.2015, jedoch erst nach Eingang der vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Interessenten haben auf der Grundlage der Teilnahmeunterlagen die Gelegenheit, ein indikatives Angebot bis zum 4.1.2016, 12:00 Uhr bei der vorgenannten Kontaktstelle in einem mit dem deutlichen Vermerk „Verkaufsverfahren CWG – (Bitte nicht öffnen)“ gekennzeichneten verschlossenen Umschlag einzureichen, dem die im 1. Verfahrensbrief benannten Unterlagen und Erklärungen (detailliert und nachprüfbar) beizufügen sind.Interessenten, die eine verspätete Interessenbekundung abgeben, werden nicht vom Prozess ausgeschlossen. Nachteile, die sich aus einer verspäteten Interessenbekundung ergeben, gehen jedoch ausschließlich zu Lasten der interessierten Partei. Der geplante Veräußerungsprozess und die entsprechenden Fristen werden nicht angepasst. Die Stadt Crimmitschau behält sich jedoch vor, verspätete, unvollständige bzw. nicht hinreichend aussagekräftige Interessenbekundungen nicht zu berücksichtigen.Interessierte Parteien tragen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Veräußerungsprozess anfallenden Kosten selbst. Dies gilt auch im Falle eines Abbruchs des Veräußerungsprozesses. Die Verkäufer behalten sich das Recht vor, den Veräußerungsprozess jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Etwaige Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Beteiligung sind nicht Gegenstand. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Ein Anspruch kann weder aufgrund einer Interessenbekundung, noch der Beteiligung am Veräußerungsprozess, noch aufgrund eines verbindlichen Angebots hergeleitet werden.Etwaige Anfragen in Bezug auf den Veräußerungsprozess oder in Bezug auf die erforderlichen Inhalte der Interessenbekundung sind ausschließlich an vorbenannte Kontaktstelle zu adressieren.
Alle Interessenten, die beabsichtigen, an dem strukturierten Veräußerungsprozess teilzunehmen, können ab dem 30.11.2015 bis zum 11.12.2015 unter folgender Adresse:KMS Krauß-Mäckler-Schöffel, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüferz.Hd. Rechtsanwalt Thomas Sonntag, Scheringerstr. 2, 08056 Zwickau, Tel.: +49 3752748233, Fax: +49 3752748219, E-Mail: t.sonntag@kms-kanzlei.com schriftlich (Telefax, E-Mail ist ausreichend) die Übersendung der Teilnahmeunterlagen (Informationsmemorandum und 1. Verfahrensbrief) beantragen.Dann wird der Interessent zur Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung aufgefordert. Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt ab dem 4.12.2015, jedoch erst nach Eingang der vom Interessenten unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Interessenten haben auf der Grundlage der Teilnahmeunterlagen die Gelegenheit, ein indikatives Angebot bis zum 4.1.2016, 12:00 Uhr bei der vorgenannten Kontaktstelle in einem mit dem deutlichen Vermerk „Verkaufsverfahren CWG – (Bitte nicht öffnen)“ gekennzeichneten verschlossenen Umschlag einzureichen, dem die im 1. Verfahrensbrief benannten Unterlagen und Erklärungen (detailliert und nachprüfbar) beizufügen sind.Interessenten, die eine verspätete Interessenbekundung abgeben, werden nicht vom Prozess ausgeschlossen. Nachteile, die sich aus einer verspäteten Interessenbekundung ergeben, gehen jedoch ausschließlich zu Lasten der interessierten Partei. Der geplante Veräußerungsprozess und die entsprechenden Fristen werden nicht angepasst. Die Stadt Crimmitschau behält sich jedoch vor, verspätete, unvollständige bzw. nicht hinreichend aussagekräftige Interessenbekundungen nicht zu berücksichtigen.Interessierte Parteien tragen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Veräußerungsprozess anfallenden Kosten selbst. Dies gilt auch im Falle eines Abbruchs des Veräußerungsprozesses. Die Verkäufer behalten sich das Recht vor, den Veräußerungsprozess jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Etwaige Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Beteiligung sind nicht Gegenstand. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Ein Anspruch kann weder aufgrund einer Interessenbekundung, noch der Beteiligung am Veräußerungsprozess, noch aufgrund eines verbindlichen Angebots hergeleitet werden.Etwaige Anfragen in Bezug auf den Veräußerungsprozess oder in Bezug auf die erforderlichen Inhalte der Interessenbekundung sind ausschließlich an vorbenannte Kontaktstelle zu adressieren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: KMS Krauß-Mäckler-Schöffel Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt Thomas Sonntag
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6605-2015
Zusätzliche Informationen
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird anhand der indikativen Angebote diejenigen Bieter auswählen, die sie zum Besuch des Datenraums und zur Abgabe verbindlicher Angebote auffordert.
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird im Interesse einer effizienten Verfahrensführung den Kreis der Bieter sukzessiv verkleinern. Dabei wählt sie die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Interessenten danach aus, wer die beste Gewähr dafür bietet, die Privatisierungsziele zu erreichen. Die Prüfung der Eignung der Interessenten erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, insbesondere anhand der gemäß den Festlegungen im 1. Verfahrensbrief mit dem indikativen Angebot vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen, soweit diese die genannten Eignungskriterien betreffen.
Die Große Kreisstadt Crimmitschau wird im Interesse einer effizienten Verfahrensführung den Kreis der Bieter sukzessiv verkleinern. Dabei wählt sie die im weiteren Verfahren zu berücksichtigenden Interessenten danach aus, wer die beste Gewähr dafür bietet, die Privatisierungsziele zu erreichen. Die Prüfung der Eignung der Interessenten erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, insbesondere anhand der gemäß den Festlegungen im 1. Verfahrensbrief mit dem indikativen Angebot vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen, soweit diese die genannten Eignungskriterien betreffen.
Die Interessenten können Fragen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die genannte Kontaktstelle richten. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verfahren nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Das Verfahren unterliegt nicht dem deutschen und/oder europäischen Vergaberecht. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Große Kreisstadt Crimmitschau behält sich vor, das Verfahren einzustellen oder zu ändern. Verfahrenskosten werden nicht ersetzt.
Die Interessenten können Fragen schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) an die genannte Kontaktstelle richten. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Verfahren nicht um ein förmliches Vergabeverfahren. Das Verfahren unterliegt nicht dem deutschen und/oder europäischen Vergaberecht. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Große Kreisstadt Crimmitschau behält sich vor, das Verfahren einzustellen oder zu ändern. Verfahrenskosten werden nicht ersetzt.
Der Abschluss des endgültigen Kauf- bzw. Privatisierungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats der Großen Kreisstadt Crimmitschau, der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht und der Zustimmung der das Unternehmen finanzierenden Kreditinstitute.
Der Abschluss des endgültigen Kauf- bzw. Privatisierungsvertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats der Großen Kreisstadt Crimmitschau, der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht und der Zustimmung der das Unternehmen finanzierenden Kreditinstitute.
Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Abhängig vom Streitgegenstand. Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Zwickau. Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen: Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 233-423716 (2015-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz📦