Stundenweise Anmietung von 6 Basisschulungshubschraubern (zivile Ausführung) für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) am militärischen Standort Bückeburg

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Der Auftragnehmer hat dem öffentlichen Auftraggeber für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) für die gesamte Mietdauer sechs zivil zugelassene muster-, bau-, versions- und ausstattungsgleiche Basisschulungshubschrauber (BSHS) bereit zu stellen. Bezogen auf die Schulung in der HGA Teil 1 werden ca. 20 Autorotationen pro Flugstunde absolviert. Jeder Flugschüler muss ca. 10 Flugstunden Autorotationen üben.
Mit der BSHS-Flotte muss es möglich sein, bis zu 16 000 Autorotationsverfahren (TWK im Leerlauf, Aufsetzen auf den Boden) pro Vertragsjahr zu absolvieren.
Die BSHS sind stundenweise zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem Heeresflugplatz Bückeburg, dem Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum (IntHubschrAusbZ), bereitzustellen. Pro Vertragsjahr werden mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden abgenommen.
Es müssen sechs Hubschrauber gleichzeitig pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderung der Hubschrauber erfolgt in Absprache mit dem Leiter der Flugeinsatzzentrale IntHubschrAusbZ Lehrgruppe A.
Die Mietdauer beträgt vier Jahre. Leistungsbeginn: Direkt nach Vertragsschluss.
Zwei BSHS sind spätestens einen Monat nach Vertragsschluss bereit zu stellen. Die weiteren vier BSHS sind spätestens vier Monate nach Vertragsschluss bereit zu stellen.
Leistungszeitraum: 2016 bis 2020
Bei der Auswertung der Angebote werden die gestellten Forderungen sowohl anhand der Angebote (gemäß Bewertungsmatrix) als auch fliegerisch bewertet. Zur fliegerischen Überprüfung der Forderungen an die Hubschrauber muss der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung einen Hubschrauber, möglichst in der geforderten Konfiguration, im Umfang von ca. 12 Flugstunden kostenfrei für den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Insgesamt wird der Hubschrauber zwei (2) Kalenderwochen am militärischen Standort Manching (WTD 61) getestet. Der teilnehmende Bieter ist für die Versicherung des Hubschraubers während der fliegerischen Bewertung verantwortlich, wobei der Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Zum Nachweis einer Versicherung wird eine Eigenerklärung des Teilnehmers gefordert. Ein Versicherungsschein ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Die fliegerische Bewertung, bei der die Autorotation integraler Bestandteil ist, erfolgt anhand eines Bewertungsflugprogramms, dessen Ergebnisse in die Bewertungsmatrix einfließen. Bei der fliegerischen Bewertung ist der Bieter verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Safety Pilot). Der Safety Pilot ist gleichzeitig Type Rating Instructor.
Die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit während der Nutzung für die Bundeswehr, ist durch den Vermieter zu gewährleisten.
Die Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelungsraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Am Heeresflugplatz in Bückeburg wird dem Vermieter eine Halle zur Verfügung gestellt, um die für die Bereitstellung notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können.
An die zu mietenden Hubschrauber werden folgende Forderungen gestellt:
Muss-Anforderungen (Minimalforderungen):
Die Nichterfüllung des „muss“ Kriteriums führt zum Ausschluss des Teilnehmers, sofern der Leistungspunkt nicht erfüllt wird.
— Turbinentriebwerk;
— 2 Pilotensitze und Doppelsteuerung (side by side) mit konventioneller Steuerungsanordnung (Collectiv/Cyclic);
— 3. Sitz für weiteren Schüler mit direkter Sicht auf Cockpit und Instrumente;
— automatische Triebwerksregelung;
— für die Schulung geeignetes Autorotationsverhalten bis zum Boden aus verschiedenen Flugprofilen;
— Flugzeit im Ausbildungsbetrieb mindestens 2 Stunden + Reservezeit von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen;
— Flugeigenschaften, die es ermöglichen, die Ausbildung der Flugschüler effizient und sicher durchzuführen (wird nach Abgabe der Angebote fliegerisch bewertet);
— Cockpitinstrumente:
o künstlicher Horizont (artificial horizon with slip indicator)
o kompassgestützte Kurskreiselanlage (compass-based gyroscopic direction indicator)
o Rotordrehzahlanzeige
o Pitot-Statikanlage, die gegen Vereisung und Kondensation geschützt ist (pitot-static system with icing and condensation protection)
o barometrischer Höhenmesser (pressure altimeter)
o Variometer (vertical speed indicator (VSI))
o Fahrtmesser (airspeed indicator (ASI))
o Uhr mit stoppbarem Sekundenzeiger (clock with stoppable second hand)
o Magnetischer Notkompass (standby magnetic compass)
o Triebwerküberwachungsinstrumente
o Drehmomentanzeige
o Slip- Indicator (sofern nicht Bestandteil des künstlichen Horizonts)
— Fernmeldeausrüstung (kann aus zwei getrennten Geräten bestehen):
o 1 VHF- Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 117,975 bis 144,000 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein.
o 1 VHF (FM) Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 30,0 MHz bis 87,975 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein.
o 1 UHF-Sende-/Empfangsanlage frequenzstabilisiert auf mindestens ± 8,0 kHz, mit einem Kanalabstand von 25 kHz, rastbar im Frequenzbereich von mind. 225,000 bis 399,975 MHz.
o Diese VHF (FM) und UHF Sende-/Empfangsanlage kann auch aus zwei getrennten Geräten bestehen.
o Die geforderte Fernmeldeausrüstung kann auch mit Multiband Funkgeräten erbracht werden.
— Transponder (Sekundärradar-Antwortgerät)
— Emergency Locator Transmitter (ELT)
— problemlose, zügige Betankung durch ziv./mil. Tankfahrzeuge muss möglich sein
Soll-Anforderungen:
Der Verzicht auf nachfolgende aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu Einschränkung in der beabsichtigten Nutzung. Die Einschränkungen werden im Rahmen der Bewertung der Angebote berücksichtigt (gemäß „Bewertungsmatrix“), führen aber nicht zum Ausschluss eines Angebotes.
— Flugzeit im Ausbildungsbetrieb soll 3:30 Std + Reservezeit betragen von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen;
— die Instrumentierung soll auf MFDs erfolgen;
— die Hubschrauber sollen über eine auffällige Farbgebung verfügen (z. B. orange oder andere Signalfarbe);
— die Hubschrauber sollen über einen Cockpit Voice and Flight Data Recorder (CVFDR) verfügen;
— der BSHS soll ausgelegt sein für das 5. Frau bis 99. Perzentil Mann.
Zusätzlich sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in die Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle;
— Einweisung des Flugsicherheits-, Feuerwehr- und Rettungspersonal (maximal zweimal pro Jahr);
— Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten.
Die zu vergebende Leistung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Das für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten eingesetzte Personal muss gemäß § 7 SÜG sicherheitsüberprüft sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-29 Auftragsbekanntmachung
2015-11-12 Ergänzende Angaben
2015-12-03 Ergänzende Angaben