Stundenweise Anmietung von 6 Basisschulungshubschraubern (zivile Ausführung) für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) am militärischen Standort Bückeburg
Der Auftragnehmer hat dem öffentlichen Auftraggeber für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) für die gesamte Mietdauer sechs zivil zugelassene muster-, bau-, versions- und ausstattungsgleiche Basisschulungshubschrauber (BSHS) bereit zu stellen. Bezogen auf die Schulung in der HGA Teil 1 werden ca. 20 Autorotationen pro Flugstunde absolviert. Jeder Flugschüler muss ca. 10 Flugstunden Autorotationen üben. Mit der BSHS-Flotte muss es möglich sein, bis zu 16 000 Autorotationsverfahren (TWK im Leerlauf, Aufsetzen auf den Boden) pro Vertragsjahr zu absolvieren. Die BSHS sind stundenweise zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem Heeresflugplatz Bückeburg, dem Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum (IntHubschrAusbZ), bereitzustellen. Pro Vertragsjahr werden mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden abgenommen. Es müssen sechs Hubschrauber gleichzeitig pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderung der Hubschrauber erfolgt in Absprache mit dem Leiter der Flugeinsatzzentrale IntHubschrAusbZ Lehrgruppe A. Die Mietdauer beträgt vier Jahre. Leistungsbeginn: Direkt nach Vertragsschluss. Zwei BSHS sind spätestens einen Monat nach Vertragsschluss bereit zu stellen. Die weiteren vier BSHS sind spätestens vier Monate nach Vertragsschluss bereit zu stellen. Leistungszeitraum: 2016 bis 2020 Bei der Auswertung der Angebote werden die gestellten Forderungen sowohl anhand der Angebote (gemäß Bewertungsmatrix) als auch fliegerisch bewertet. Zur fliegerischen Überprüfung der Forderungen an die Hubschrauber muss der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung einen Hubschrauber, möglichst in der geforderten Konfiguration, im Umfang von ca. 12 Flugstunden kostenfrei für den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Insgesamt wird der Hubschrauber zwei (2) Kalenderwochen am militärischen Standort Manching (WTD 61) getestet. Der teilnehmende Bieter ist für die Versicherung des Hubschraubers während der fliegerischen Bewertung verantwortlich, wobei der Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Zum Nachweis einer Versicherung wird eine Eigenerklärung des Teilnehmers gefordert. Ein Versicherungsschein ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Die fliegerische Bewertung, bei der die Autorotation integraler Bestandteil ist, erfolgt anhand eines Bewertungsflugprogramms, dessen Ergebnisse in die Bewertungsmatrix einfließen. Bei der fliegerischen Bewertung ist der Bieter verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Safety Pilot). Der Safety Pilot ist gleichzeitig Type Rating Instructor. Die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit während der Nutzung für die Bundeswehr, ist durch den Vermieter zu gewährleisten. Die Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelungsraum EASA) oder gleichwertig erfolgen. Am Heeresflugplatz in Bückeburg wird dem Vermieter eine Halle zur Verfügung gestellt, um die für die Bereitstellung notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können. An die zu mietenden Hubschrauber werden folgende Forderungen gestellt: Muss-Anforderungen (Minimalforderungen): Die Nichterfüllung des „muss“ Kriteriums führt zum Ausschluss des Teilnehmers, sofern der Leistungspunkt nicht erfüllt wird. — Turbinentriebwerk; — 2 Pilotensitze und Doppelsteuerung (side by side) mit konventioneller Steuerungsanordnung (Collectiv/Cyclic); — 3. Sitz für weiteren Schüler mit direkter Sicht auf Cockpit und Instrumente; — automatische Triebwerksregelung; — für die Schulung geeignetes Autorotationsverhalten bis zum Boden aus verschiedenen Flugprofilen; — Flugzeit im Ausbildungsbetrieb mindestens 2 Stunden + Reservezeit von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen; — Flugeigenschaften, die es ermöglichen, die Ausbildung der Flugschüler effizient und sicher durchzuführen (wird nach Abgabe der Angebote fliegerisch bewertet); — Cockpitinstrumente: o künstlicher Horizont (artificial horizon with slip indicator) o kompassgestützte Kurskreiselanlage (compass-based gyroscopic direction indicator) o Rotordrehzahlanzeige o Pitot-Statikanlage, die gegen Vereisung und Kondensation geschützt ist (pitot-static system with icing and condensation protection) o barometrischer Höhenmesser (pressure altimeter) o Variometer (vertical speed indicator (VSI)) o Fahrtmesser (airspeed indicator (ASI)) o Uhr mit stoppbarem Sekundenzeiger (clock with stoppable second hand) o Magnetischer Notkompass (standby magnetic compass) o Triebwerküberwachungsinstrumente o Drehmomentanzeige o Slip- Indicator (sofern nicht Bestandteil des künstlichen Horizonts) — Fernmeldeausrüstung (kann aus zwei getrennten Geräten bestehen): o 1 VHF- Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 117,975 bis 144,000 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein. o 1 VHF (FM) Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 30,0 MHz bis 87,975 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein. o 1 UHF-Sende-/Empfangsanlage frequenzstabilisiert auf mindestens ± 8,0 kHz, mit einem Kanalabstand von 25 kHz, rastbar im Frequenzbereich von mind. 225,000 bis 399,975 MHz. o Diese VHF (FM) und UHF Sende-/Empfangsanlage kann auch aus zwei getrennten Geräten bestehen. o Die geforderte Fernmeldeausrüstung kann auch mit Multiband Funkgeräten erbracht werden. — Transponder (Sekundärradar-Antwortgerät) — Emergency Locator Transmitter (ELT) — problemlose, zügige Betankung durch ziv./mil. Tankfahrzeuge muss möglich sein Soll-Anforderungen: Der Verzicht auf nachfolgende aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu Einschränkung in der beabsichtigten Nutzung. Die Einschränkungen werden im Rahmen der Bewertung der Angebote berücksichtigt (gemäß „Bewertungsmatrix“), führen aber nicht zum Ausschluss eines Angebotes. — Flugzeit im Ausbildungsbetrieb soll 3:30 Std + Reservezeit betragen von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen; — die Instrumentierung soll auf MFDs erfolgen; — die Hubschrauber sollen über eine auffällige Farbgebung verfügen (z. B. orange oder andere Signalfarbe); — die Hubschrauber sollen über einen Cockpit Voice and Flight Data Recorder (CVFDR) verfügen; — der BSHS soll ausgelegt sein für das 5. Frau bis 99. Perzentil Mann. Zusätzlich sind folgende Leistungen zu erbringen: — Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in die Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle; — Einweisung des Flugsicherheits-, Feuerwehr- und Rettungspersonal (maximal zweimal pro Jahr); — Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten. Die zu vergebende Leistung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Das für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten eingesetzte Personal muss gemäß § 7 SÜG sicherheitsüberprüft sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Menge oder Umfang:
Miete von mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden pro Vertragsjahr.Miete von mindestens 3 080 und höchstens 15 400 Flugstunden in vier Jahren Vertragslaufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baain.de🌏
E-Mail: baainbwl2.3@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140016578 📠
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall ausschließlich deutsches Recht gilt unter Einschluss der Regelungen des deutschen Preisrechts. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen ist nicht vorgesehen.
Formulare sind abrufbar unter http://www.baainbw.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zusätzlich als elektronische Version (z. B. auf CD/DVD) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle (BAAINBw E1.1 Angebotssammelstelle) zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„NICHT ÖFFNEN – EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer: Q/L2CD/FA101/FB734
Schlusstermin: 9.12.2015, mit Ablauf des Tages.“.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall ausschließlich deutsches Recht gilt unter Einschluss der Regelungen des deutschen Preisrechts. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen ist nicht vorgesehen.
Formulare sind abrufbar unter http://www.baainbw.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zusätzlich als elektronische Version (z. B. auf CD/DVD) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle (BAAINBw E1.1 Angebotssammelstelle) zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„NICHT ÖFFNEN – EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer: Q/L2CD/FA101/FB734
Schlusstermin: 9.12.2015, mit Ablauf des Tages.“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat dem öffentlichen Auftraggeber für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) für die gesamte Mietdauer sechs zivil zugelassene muster-, bau-, versions- und ausstattungsgleiche Basisschulungshubschrauber (BSHS) bereit zu stellen. Bezogen auf die Schulung in der HGA Teil 1 werden ca. 20 Autorotationen pro Flugstunde absolviert. Jeder Flugschüler muss ca. 10 Flugstunden Autorotationen üben.
Der Auftragnehmer hat dem öffentlichen Auftraggeber für die Durchführung des Teil 1 der Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) für die gesamte Mietdauer sechs zivil zugelassene muster-, bau-, versions- und ausstattungsgleiche Basisschulungshubschrauber (BSHS) bereit zu stellen. Bezogen auf die Schulung in der HGA Teil 1 werden ca. 20 Autorotationen pro Flugstunde absolviert. Jeder Flugschüler muss ca. 10 Flugstunden Autorotationen üben.
Mit der BSHS-Flotte muss es möglich sein, bis zu 16 000 Autorotationsverfahren (TWK im Leerlauf, Aufsetzen auf den Boden) pro Vertragsjahr zu absolvieren.
Die BSHS sind stundenweise zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem Heeresflugplatz Bückeburg, dem Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum (IntHubschrAusbZ), bereitzustellen. Pro Vertragsjahr werden mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden abgenommen.
Die BSHS sind stundenweise zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter in betriebsbereitem lufttüchtigem Zustand auf dem Heeresflugplatz Bückeburg, dem Internationalen Hubschrauberausbildungszentrum (IntHubschrAusbZ), bereitzustellen. Pro Vertragsjahr werden mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden abgenommen.
Es müssen sechs Hubschrauber gleichzeitig pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderung der Hubschrauber erfolgt in Absprache mit dem Leiter der Flugeinsatzzentrale IntHubschrAusbZ Lehrgruppe A.
Die Mietdauer beträgt vier Jahre. Leistungsbeginn: Direkt nach Vertragsschluss.
Zwei BSHS sind spätestens einen Monat nach Vertragsschluss bereit zu stellen. Die weiteren vier BSHS sind spätestens vier Monate nach Vertragsschluss bereit zu stellen.
Leistungszeitraum: 2016 bis 2020
Bei der Auswertung der Angebote werden die gestellten Forderungen sowohl anhand der Angebote (gemäß Bewertungsmatrix) als auch fliegerisch bewertet. Zur fliegerischen Überprüfung der Forderungen an die Hubschrauber muss der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung einen Hubschrauber, möglichst in der geforderten Konfiguration, im Umfang von ca. 12 Flugstunden kostenfrei für den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Insgesamt wird der Hubschrauber zwei (2) Kalenderwochen am militärischen Standort Manching (WTD 61) getestet. Der teilnehmende Bieter ist für die Versicherung des Hubschraubers während der fliegerischen Bewertung verantwortlich, wobei der Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Zum Nachweis einer Versicherung wird eine Eigenerklärung des Teilnehmers gefordert. Ein Versicherungsschein ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Die fliegerische Bewertung, bei der die Autorotation integraler Bestandteil ist, erfolgt anhand eines Bewertungsflugprogramms, dessen Ergebnisse in die Bewertungsmatrix einfließen. Bei der fliegerischen Bewertung ist der Bieter verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Safety Pilot). Der Safety Pilot ist gleichzeitig Type Rating Instructor.
Bei der Auswertung der Angebote werden die gestellten Forderungen sowohl anhand der Angebote (gemäß Bewertungsmatrix) als auch fliegerisch bewertet. Zur fliegerischen Überprüfung der Forderungen an die Hubschrauber muss der Auftragnehmer im Rahmen der Angebotsauswertung einen Hubschrauber, möglichst in der geforderten Konfiguration, im Umfang von ca. 12 Flugstunden kostenfrei für den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Insgesamt wird der Hubschrauber zwei (2) Kalenderwochen am militärischen Standort Manching (WTD 61) getestet. Der teilnehmende Bieter ist für die Versicherung des Hubschraubers während der fliegerischen Bewertung verantwortlich, wobei der Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Zum Nachweis einer Versicherung wird eine Eigenerklärung des Teilnehmers gefordert. Ein Versicherungsschein ist bei Angebotsabgabe vorzulegen. Die fliegerische Bewertung, bei der die Autorotation integraler Bestandteil ist, erfolgt anhand eines Bewertungsflugprogramms, dessen Ergebnisse in die Bewertungsmatrix einfließen. Bei der fliegerischen Bewertung ist der Bieter verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Safety Pilot). Der Safety Pilot ist gleichzeitig Type Rating Instructor.
Die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit während der Nutzung für die Bundeswehr, ist durch den Vermieter zu gewährleisten.
Die Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelungsraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Am Heeresflugplatz in Bückeburg wird dem Vermieter eine Halle zur Verfügung gestellt, um die für die Bereitstellung notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu können.
An die zu mietenden Hubschrauber werden folgende Forderungen gestellt:
Muss-Anforderungen (Minimalforderungen):
Die Nichterfüllung des „muss“ Kriteriums führt zum Ausschluss des Teilnehmers, sofern der Leistungspunkt nicht erfüllt wird.
— Turbinentriebwerk;
— 2 Pilotensitze und Doppelsteuerung (side by side) mit konventioneller Steuerungsanordnung (Collectiv/Cyclic);
— 3. Sitz für weiteren Schüler mit direkter Sicht auf Cockpit und Instrumente;
— automatische Triebwerksregelung;
— für die Schulung geeignetes Autorotationsverhalten bis zum Boden aus verschiedenen Flugprofilen;
— Flugzeit im Ausbildungsbetrieb mindestens 2 Stunden + Reservezeit von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen;
— Flugeigenschaften, die es ermöglichen, die Ausbildung der Flugschüler effizient und sicher durchzuführen (wird nach Abgabe der Angebote fliegerisch bewertet);
— Cockpitinstrumente:
o künstlicher Horizont (artificial horizon with slip indicator)
o kompassgestützte Kurskreiselanlage (compass-based gyroscopic direction indicator)
o Rotordrehzahlanzeige
o Pitot-Statikanlage, die gegen Vereisung und Kondensation geschützt ist (pitot-static system with icing and condensation protection)
o barometrischer Höhenmesser (pressure altimeter)
o Variometer (vertical speed indicator (VSI))
o Fahrtmesser (airspeed indicator (ASI))
o Uhr mit stoppbarem Sekundenzeiger (clock with stoppable second hand)
o Magnetischer Notkompass (standby magnetic compass)
o Triebwerküberwachungsinstrumente
o Drehmomentanzeige
o Slip- Indicator (sofern nicht Bestandteil des künstlichen Horizonts)
— Fernmeldeausrüstung (kann aus zwei getrennten Geräten bestehen):
o 1 VHF- Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 117,975 bis 144,000 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein.
o 1 VHF (FM) Sende-/Empfangsanlage im Frequenzbereich 30,0 MHz bis 87,975 MHz. Dieser Frequenzbereich muss sowohl mit 25 kHz Kanalabstand als auch mit 8,33 kHz Abstand einstellbar sein.
o 1 UHF-Sende-/Empfangsanlage frequenzstabilisiert auf mindestens ± 8,0 kHz, mit einem Kanalabstand von 25 kHz, rastbar im Frequenzbereich von mind. 225,000 bis 399,975 MHz.
o Diese VHF (FM) und UHF Sende-/Empfangsanlage kann auch aus zwei getrennten Geräten bestehen.
o Die geforderte Fernmeldeausrüstung kann auch mit Multiband Funkgeräten erbracht werden.
— Transponder (Sekundärradar-Antwortgerät)
— Emergency Locator Transmitter (ELT)
— problemlose, zügige Betankung durch ziv./mil. Tankfahrzeuge muss möglich sein
Soll-Anforderungen:
Der Verzicht auf nachfolgende aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu Einschränkung in der beabsichtigten Nutzung. Die Einschränkungen werden im Rahmen der Bewertung der Angebote berücksichtigt (gemäß „Bewertungsmatrix“), führen aber nicht zum Ausschluss eines Angebotes.
Der Verzicht auf nachfolgende aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu Einschränkung in der beabsichtigten Nutzung. Die Einschränkungen werden im Rahmen der Bewertung der Angebote berücksichtigt (gemäß „Bewertungsmatrix“), führen aber nicht zum Ausschluss eines Angebotes.
— Flugzeit im Ausbildungsbetrieb soll 3:30 Std + Reservezeit betragen von 10 Minuten für VFR-Flüge betragen;
— die Instrumentierung soll auf MFDs erfolgen;
— die Hubschrauber sollen über eine auffällige Farbgebung verfügen (z. B. orange oder andere Signalfarbe);
— die Hubschrauber sollen über einen Cockpit Voice and Flight Data Recorder (CVFDR) verfügen;
— der BSHS soll ausgelegt sein für das 5. Frau bis 99. Perzentil Mann.
Zusätzlich sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in die Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle;
— Einweisung des Flugsicherheits-, Feuerwehr- und Rettungspersonal (maximal zweimal pro Jahr);
— Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten.
Die zu vergebende Leistung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Das für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten eingesetzte Personal muss gemäß § 7 SÜG sicherheitsüberprüft sein.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Miete von mindestens 770 und höchstens 3 850 Flugstunden pro Vertragsjahr.
Miete von mindestens 3 080 und höchstens 15 400 Flugstunden in vier Jahren Vertragslaufzeit.
Beschreibung der Optionen: Abnahme Checkflug für Erwerb Type-Rating für 2 Piloten.
Referenznummer: Q/L2CD/FA101/FB734
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA04
FB01
PA01
PB02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bückeburg, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2016-08-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
— Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem Berufs- oder Handelsregister, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ausländische Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften entnehmen ihr jeweils einschlägiges Register dem Anhang VII Teil B der Richtlinie 2009/81/EG. Sie können den Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung alternativ mit einer Erklärung unter Eid oder durch die Vorlage einer sonstigen Bescheinigung führen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied derselben zu führen.
— Ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem Berufs- oder Handelsregister, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ausländische Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften entnehmen ihr jeweils einschlägiges Register dem Anhang VII Teil B der Richtlinie 2009/81/EG. Sie können den Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung alternativ mit einer Erklärung unter Eid oder durch die Vorlage einer sonstigen Bescheinigung führen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied derselben zu führen.
Im Falle der Teilnahme in einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Falle der erfolgreichen Eignungsprüfung zur Bieter und im Zuschlagsfall- zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt, vorzulegen.
Im Falle der Teilnahme in einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Falle der erfolgreichen Eignungsprüfung zur Bieter und im Zuschlagsfall- zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt, vorzulegen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft zu machen, dass jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, dies mit einer Darstellung/Konzept über die beabsichtigte Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten.
— Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft zu machen, dass jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen, dies mit einer Darstellung/Konzept über die beabsichtigte Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten.
— Erklärung auf Formular BAAINBw-B013c betreffend den Nachweis der Zuverlässigkeit nach §§ 23, 24 VSVgV (i. e. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen, keine Verstöße gegen Mindestlohn-, Aufenthalts- und Schwarzarbeitsbekämpfungsvorschriften, kein Insolvenzverfahren o. ä., Erfüllung Sozialabgabenpflicht) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Erklärung auf Formular BAAINBw-B013c betreffend den Nachweis der Zuverlässigkeit nach §§ 23, 24 VSVgV (i. e. keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen, keine Verstöße gegen Mindestlohn-, Aufenthalts- und Schwarzarbeitsbekämpfungsvorschriften, kein Insolvenzverfahren o. ä., Erfüllung Sozialabgabenpflicht) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Erklärung auf Formular BAAINBw-B013a (Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 99 Absatz 9 GWB). Da der Auftrag als „VS-vertraulich“ eingestuft ist, ist zusätzlich Ziffer 2 des Formulars auszufüllen. Weiterhin Formular BAAINBw-B 096a (Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen
— Erklärung auf Formular BAAINBw-B013a (Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 99 Absatz 9 GWB). Da der Auftrag als „VS-vertraulich“ eingestuft ist, ist zusätzlich Ziffer 2 des Formulars auszufüllen. Weiterhin Formular BAAINBw-B 096a (Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen
(VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)).
Die Erklärungen auf den Bundeswehr-Formularen sind als Vordruck zu beziehen im Internet unter „www.baainbw.de“ Rubrik „Vergabe“ --> „Unterlagen zur Angebotsabgabe“.
Diese Vordrucke sind zu verwenden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis von jedem Mitglied derselben zu führen.
Die vorstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht zugelassen.
Es gelten die Kriterien, die auch für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gelten.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Zusätzlich:
— Erklärung auf Formular BAAINBw-B013b (Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 99 Absatz 9 GWB). Da der Auftrag als „VS-vertraulich“ eingestuft ist, ist zusätzlich Ziffer II des Formulars auszufüllen.
Die Erklärungen auf den Bundeswehr-Formularen sind als Vordrucke zu beziehen im Internet unter „www.baainbw.de“ Rubrik „Vergabe“ --> „Unterlagen zur Angebotsabgabe“.
Diese Vordrucke sind zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Beschäftigtenanzahl,
— Angaben zur Konzernzugehörigkeit
— Eine Eigenerklärung, dass eine geeignete Versicherung für…
… den Hubschraubers besteht, der für die fliegerische Bewertung eingesetzt wird (Bei Angebotsabgabe ist der Versicherungsschein vorzulegen.).
… die sechs, während des Vertragszeitraumes gemieteten, Hubschraubers besteht (Bei Angebotsabgabe ist der Versicherungsschein vorzulegen.).
— Eine Eigenerklärung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied derselben – über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage von
Übersichten über
* den Gesamtumsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre und
* den Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre, der mit Leistungen erzielt wurde, die mit der zu beschaffenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbar sind Vermietung, Verkauf, Wartung, Instandsetzung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Betrieb des Teilnehmers (Line und Base Maintenance Station) muss die von den zivilen Behörden erteilten Genehmigungen für die zu erbringenden Leistungen besitzen und für die Laufzeit des Mietvertrages aufrechterhalten.
Alle in den Hubschrauber integrierten Ausstattungen und alle Fähigkeiten müssen seitens der zuständigen zivilen Luftfahrtbehörde zugelassen/genehmigt sein.
Der Teilnehmer hat vorzulegen:
— Nachweis der Erfahrung bei Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung von Hubschraubern durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Rechnungswert und Leistungszeit der letzten drei Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber:
— Nachweis der Erfahrung bei Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung von Hubschraubern durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Rechnungswert und Leistungszeit der letzten drei Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber:
a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Teilnehmers zulässig.
— Nachweis, dass die Voraussetzung für die Instandhaltung erfüllt ist auf Basis der Vorschrift „Verordnung (EG) Nr.2042/2003 der Kommission vom 20.11.2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ und den Anhängen zu dieser Verordnung
— Nachweis, dass die Voraussetzung für die Instandhaltung erfüllt ist auf Basis der Vorschrift „Verordnung (EG) Nr.2042/2003 der Kommission vom 20.11.2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ und den Anhängen zu dieser Verordnung
Anhang I (Part-M) „Continuing airworthiness requirements“.
Anhang II (Part-145) „Maintenance organisation approvals“.
Anhang III (Part-66) „Certifying staff“.
Anhang IV (Part-147) „Training organisation requirements “ durch Vorlage aktueller Kopien der Zertifizierungen/Genehmigungen.
Gleichwertige Regelungen und Zertifizierungen/Genehmigungen anderer/ausländischer Behörden (z.B. der FAA) können anerkannt werden. Die Gleichwertigkeit ist darzustellen und nachzuweisen.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung/Ausstattung der Betriebe (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Instandhaltungskapazität, Einrichtungen, Werkstätten, etc.),
— Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungssystem),
— Vorlage der Kopie des gültigen Instandhaltungsbetriebshandbuches (bei Bedarf Vorlage Entwicklungsbetriebshandbuch).
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen die in Ziffer III.2.3) geforderten Nachweise auch für Unterauftragnehmer vorlegen, soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Kriterien auf Unterauftragnehmer zurückgreift.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Inhalte der folgenden Vorschriften sind als Vertragsbestandteil vorgesehen:
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B (VOL/B);
— Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg);
— Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.
Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Eine Aufwandsentschädigung für die Flugversuche während der Bewertungsphase wird nicht gezahlt.
Voraussetzung für die Durchführung der Flugversuche ist die Erfüllung der in der Angebotsaufforderung beschriebenen Mindestforderungen.
Die Angebotsaufforderung und ggf. durchgeführte Flugversuche begründen keinen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages.
Die Abrechnung der Flugstundenpauschale erfolgt per monatlicher Rechnungsstellung.
Der Auftraggeber haftet nur für Schäden, die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, nicht für Schäden, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall ausschließlich deutsches Recht gilt unter Einschluss der Regelungen des deutschen Preisrechts.
Das „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)“ (BAAINBw-B 096a) wird vereinbart.
Das für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten eingesetzte Personal muss zusätzlich gemäß § 7 SÜG sicherheitsüberprüft sein/werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat L2.3
Internetadresse: www.baain.de🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) -E 1.1 Angebotssammelstelle-
Kontaktperson: E 1.1 Angebotssammelstelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall ausschließlich deutsches Recht gilt unter Einschluss der Regelungen des deutschen Preisrechts. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen ist nicht vorgesehen.
Formulare sind abrufbar unter http://www.baainbw.de > Vergabe > Unterlagen zur Angebotsabgabe.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Teilnahmeantrag ist zusätzlich als elektronische Version (z. B. auf CD/DVD) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle (BAAINBw E1.1 Angebotssammelstelle) zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„NICHT ÖFFNEN – EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer: Q/L2CD/FA101/FB734
Schlusstermin: 9.12.2015, mit Ablauf des Tages.“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101 a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101 a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung durch die Vergabestelle.