Subunternehmerleistungen für Busverkehr

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG

Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich überwiegend um Verkehrsteilleistungen im Bereich des Busverkehrs zu den Teilnetzen Pinneberg – Quickborn – Norderstedt – Hamburg-Nord.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-14 Auftragsbekanntmachung
2015-09-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhbus.de 🌏
E-Mail: verkehrsleistungen-quickborn@vhhbus.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-293033
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
(1) Für die Erstellung des Angebots sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke und Anlagen verwendet werden, die über die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu beziehen sind. Die Vordrucke und weiteren Anlagen sind dem Angebot entsprechend der in Teil A Verdingungsunterlagen unter Ziff. 5 genannten Nennung und Reihenfolge beizufügen. (2) Das Angebot ist unter Verwendung der Anlage 15/A als solches zu kennzeichnen („Vertrag für die Verkehrsleistungen“. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle/ Vergabestelle, für die Einreichung der Angebote in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. (3) Das Angebot ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung, als auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z.B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen. (4) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter I.1) benannte Kontaktstelle/ Vergabestelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bieter bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. (5) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt. (7) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich überwiegend um Verkehrsteilleistungen im Bereich des Busverkehrs zu den Teilnetzen Pinneberg – Quickborn – Norderstedt – Hamburg-Nord.
Referenznummer: 04/08-2015 E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Bereich Pinneberg – Quickborn – Norderstedt – Hamburg-Nord.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes inkl. sämtlicher geforderter Nachweise müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Mehr anzeigen
Eine weitere Untervergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist nicht zulässig.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage 2/A) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und anzugeben, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist.
Mehr anzeigen
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (2) bis (8) und unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Insbesondere hat die Bietergemeinschaft eine erforderliche Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Anlage 2/A sowie 3/A) vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (9) bis (10), unter Abschnitt III.2.2) Nr. (3) sowie unter Abschnitt III.2.3) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt/gemeinschaftlich vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
Mehr anzeigen
B. Die geforderten Eignungsunterlagen (bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen:
(1) Das Angebotsschreiben (Anlage 1/A), welches zur Bestätigung der Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschrieben Leistungen zu den genannten Preisen sowie Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile dient, ist durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft zwingend beizufügen.
Mehr anzeigen
(2) Künftige Bietergemeinschaften müssen das Angebot als Bietergemeinschaften einreichen (gemäß Anlage 2/A). In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebotes mittels einer Bietergemeinschaftserklärung sämtliche Mitglieder, an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Mehr anzeigen
(3) Zum Nachweis seiner eignungsrelevanten Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten kann sich der Bieter anderer Unternehmen bedienen. In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Mitglieder der Bietergemeinschaft) in seinem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage 2/A und Anlage 3/A).
Mehr anzeigen
(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gem. Anlage 4/A), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
Mehr anzeigen
— §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
Mehr anzeigen
— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(5) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gem. Anlage 5/A),
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO
b) dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO
c) dass es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO
d) dass es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
Mehr anzeigen
(6) Unterschriebene Eigenerklärung über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen lt. §11 BDSG. Zusätzlich hat der Bieter die Umsetzung der Maßnahmen lt. §9 BDSG hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und die Pflicht, das Datengeheimnisses lt. §5 BDSG einzuhalten. (gem. Anlage 6/A)
Mehr anzeigen
(7) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister alternativ Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. (gem. Anlage 7/A).
Mehr anzeigen
(8) An dieser Stelle ist eine gültige Genehmigungsurkunde für Linienverkehr gemäß §42 oder § 43 PBefG oder für Gelegenheitsverkehr gemäß §§46, 48 oder 49 PBefG oder einer EU-Gemeinschaftslizenz gemäß Art. 4 VO (EG) 1073/2009 (eine Kopie ist ausreichend, es besteht die Pflicht zur Erneuerung bzw. Erhaltung dieser Bedingung während dem Zeitraum der voraussichtlichen Beauftragung) beizufügen. (gem. Anlage 9/A)
Mehr anzeigen
(9) Es ist gemeinsam mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterschriebene Bindefristerklärung einzureichen. (gem. Anlage 13/A)
(10) Der letzte Stand des Fragen- und Antwortenkatalog (vor Ablauf der Angebotsabgabefrist) ist dem Angebot an dieser Stelle beizufügen. (gem. Anlage 14/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 5.000.000 EUR) in Form einer Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen. (gem. Anlage 8/A)
Mehr anzeigen
(2) Entsprechend dem Auszug der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), hier § 2 finanzielle Leistungsfähigkeit sowie einem Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates (gem. Anlage 10/A) sind einzureichen
Mehr anzeigen
a) eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (gem. Anlage 10.a/A)
b) eine Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. (gem. Anlage 10.b/A)
(3) An dieser Stelle ist der Vertrag (Teil B) mitsamt seiner Anlagen Nr. 1 – 10b in vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Form beizufügen
Vertrag
Anlage 1 – Leistungsumfang
Anlage 1A – Brechpunktliste
Anlage 1B – Fahrtenliste
Anlage 1C – Umläufe
Anlage 2 – HVV-Qualitätsstandards
Anlage 2a – HVV-Qualitätsstandards, Grundlegend
Anlage 2b – HVV-Qualitätsstandards, Straßenverkehr
Anlage 3 – besondere Qualitätsstandards
Anlage 4 – Verhaltenskodex für Busfahrer/innen des Auftragnehmers
Anlage 5 – Vergütung
Anlage 6 – Preisgleitung
Anlage 7 – Fahrzeugliste
Anlage 8 – Liste aller eingesetzten Kraftfahrer
Anlage 9 – Erklärung der Fahrzeugversicherung
Anlage 10 Tariftreueerklärungen
Anlage 10a – Tariftreueerklärung nach HmbVgG
Anlage 10b – Tariftreueerklärung nach TTG-SH.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) An dieser Stelle ist ein Profil des zuständigen Verkehrsleiters unter Nennung von Namen und beruflicher Qualifikation nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 inkl. entsprechender Nachweise (Kopie/n ist/sind ausreichend) beizufügen. (gem. Anlage 11/A). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Profil eines vertretungsberechtigtem bzw. zuständigem Verkehrsleiters mit Nennung von Namen und beruflicher Qualifikation nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 inkl. entsprechender Nachweise (Kopie/n ist/sind ausreichend) beizufügen. (gem. Anlage 11/A).
Mehr anzeigen
(2) Beifügung eines Nachweises der Fachkunde in Form von Referenzen, hier eine Aufzählung von Linienverkehren mit Omnibussen im Sinne des PBefG (max. 10 Buslinienverkehre, Angaben wie gefordert), unter Angabe von Line, Linienverlauf, Leistungsumfang (Im Jahr 2014 geleistete Fahrplankilometer (selbst erbrachte Fahrplanleistung; ohne Nachunternehmen), eigene Genehmigung nach PBefG oder Auftragsleistung sowie Verkehrsverbund. (gem. Anlage 12/A).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird hierzu auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Eine zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft ist jedoch die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmachtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Strickert
Internetadresse: www.vhhbus.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2016-12-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde – Organisation und zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Mehr anzeigen
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 159-293033 (2015-08-14)
Ergänzende Angaben (2015-09-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 184-335045
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 159-293033
ABl. S-Ausgabe: 184
Quelle: OJS 2015/S 184-335045 (2015-09-18)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕