Tanklagerbetrieb auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn

Tanklagerbetriebsgesellschaft Frankfurt-Hahn (in Gründung)

Rahmenvereinbarung über den Betrieb des Flugturbinenkraftstoff Tanklagers und einer AVGAS auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn.
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ist Eigentümerin des am Flughafen Frankfurt-Hahn existierenden Tanklagers für Flugturbinenkraftstoffe (Zentrale Infrastruktureinrichtung). Das Tanklager hat eine Lagerkapazität von insgesamt 2 100 m³, welche sich in 15 x 100 m³ und 2 x 300 m³ Tanks aufgliedern.
Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ein- und Auslagerung ist die Hauptaufgabe des zukünftigen Betreibers.
Im Tanklager sind zwei Ein- und Auslagerungsstationen sowie eine weitere reine Auslagerugnsstation vorhanden.
Die Befüllung/Anlieferung des Flugturbinenkraftstoffes erfolgt per Tanklastwagen über die Straße (ca. 15-22 Anlieferungen je Tag).
Der Flughafen hat 24 h Flugbetrieb, somit ist das Tanklager an 365 Tagen rund um die Uhr zu betreiben.
Zum Tanklager gehört das Gebäude 222, welches als Verwaltungsgebäude mit Sozial- und Aufenthaltsräumen genutzt werden kann.
Der Bieter hat den reibungslosen Betrieb des Tanklagers sicherzustellen.
Zurzeit gibt es am Flughafen zwei Betankungsdienste, die sich am Tanklager mit Flugturbinenkraftstoff bedienen.
Der Bieter hat als zukünftiger Betreiber insbesondere folgende Aufgaben zu übernehmen:
— Sicherstellung/Durchführung der Wartung und Instandhaltung der Anlage (Tanks, Leitungssysteme, Steuerung, Software);
— Sicherstellung der ständigen Vorhaltung von Kraftstoff Jet A1 durch Steuerung der Nachlieferung auf Basis der bestehenden Verträge;
— Durchführung bzw. Organisation der gesetzlich erforderlichen Kontrollen (JIG, HSSE,..). Hierbei insbesondere ZÜS Prüfungen der Tanks (innen und außen) sowie Eichung bzw. Nacheichung aller Tanks und Zähler;
— Jährliche Wartungsarbeiten (u. a. Filterwechsel,..);
— Kontrollen gemäß Checkliste Arbeitsanweisung;
— Protokollierung der Ein- und Auslieferungen;
— Regelung und technische Einstellung (Verwaltung Tankgruppen) der Ein- und Auslieferungsvorgänge (insbesondere auch im reduzierten Nachtbetrieb);
— Störungsmanagement;
— Erledigung aller Zollformalitäten;
— Prüfung der Zulassung der Fahrer der anliefernden Unternehmen;
— Schulung und Überprüfung der externen Fahrer an der Anlage;
— Abrechnungen mit den Mineralölgesellschaften;
— Erstellung Tagesberichte;
— Sowie weitere für den Tanklagerbetrieb erforderliche Tätigkeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe
Menge oder Umfang:
Im Jahr 2014 wurden ca. 150 000 m³ durch das Flugturbinenkraftstoff-Tanklager geleitet. Im laufenden Jahr werden ca. 120 000 m³ erwartet.In den vergangenen Jahren wurden ca. 25 m³ durch das AVGAS-Tanklager geleitet.1 500 0001 750 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kerosinartige Flugturbinenkraftstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tanklagerbetriebsgesellschaft Frankfurt-Hahn (in Gründung)
Postanschrift: Gebäude 667
Postleitzahl: 55483
Postort: Hahn-Flughafen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@hahn-airport.de 📧
Telefon: +49 6543509519 📞
Fax: +49 6543509555 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308944
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
a) Zur Auftraggeberin: aa) Für die in Gründung befindliche TBG Frankfurt-Hahn führt die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH die Ausschreibung durch. Aus Vereinfachungsgründen wird im nachfolgenden die TBG Frankfurt-Hahn stets einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet. bb) entfällt. cc) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer III.2.3), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 21.9.2015, 12:00 Uhr zu stellen. d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Tanklagerbetrieb Flughafen Frankfurt-Hahn – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers bei der Auftraggeberin ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung erforderlich ist (Vgl. III.2.1) III.2.2) und III.2.3)) kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Die Auftraggeberin behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin. j) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) entfällt. l) Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die Auftraggeberin wird die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. n) Die Zuschlagskriterien sind: Die Kriterien werden in den Ausschreibungsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden, mitgeteilt werden. o) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig: 1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1. Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 💰
1 750 000 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über den Betrieb des Flugturbinenkraftstoff Tanklagers und einer AVGAS auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn.
Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) ist Eigentümerin des am Flughafen Frankfurt-Hahn existierenden Tanklagers für Flugturbinenkraftstoffe (Zentrale Infrastruktureinrichtung). Das Tanklager hat eine Lagerkapazität von insgesamt 2 100 m³, welche sich in 15 x 100 m³ und 2 x 300 m³ Tanks aufgliedern.
Mehr anzeigen
Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ein- und Auslagerung ist die Hauptaufgabe des zukünftigen Betreibers.
Im Tanklager sind zwei Ein- und Auslagerungsstationen sowie eine weitere reine Auslagerugnsstation vorhanden.
Die Befüllung/Anlieferung des Flugturbinenkraftstoffes erfolgt per Tanklastwagen über die Straße (ca. 15-22 Anlieferungen je Tag).
Der Flughafen hat 24 h Flugbetrieb, somit ist das Tanklager an 365 Tagen rund um die Uhr zu betreiben.
Zum Tanklager gehört das Gebäude 222, welches als Verwaltungsgebäude mit Sozial- und Aufenthaltsräumen genutzt werden kann.
Der Bieter hat den reibungslosen Betrieb des Tanklagers sicherzustellen.
Zurzeit gibt es am Flughafen zwei Betankungsdienste, die sich am Tanklager mit Flugturbinenkraftstoff bedienen.
Der Bieter hat als zukünftiger Betreiber insbesondere folgende Aufgaben zu übernehmen:
— Sicherstellung/Durchführung der Wartung und Instandhaltung der Anlage (Tanks, Leitungssysteme, Steuerung, Software);
— Sicherstellung der ständigen Vorhaltung von Kraftstoff Jet A1 durch Steuerung der Nachlieferung auf Basis der bestehenden Verträge;
— Durchführung bzw. Organisation der gesetzlich erforderlichen Kontrollen (JIG, HSSE,..). Hierbei insbesondere ZÜS Prüfungen der Tanks (innen und außen) sowie Eichung bzw. Nacheichung aller Tanks und Zähler;
— Jährliche Wartungsarbeiten (u. a. Filterwechsel,..);
— Kontrollen gemäß Checkliste Arbeitsanweisung;
— Protokollierung der Ein- und Auslieferungen;
— Regelung und technische Einstellung (Verwaltung Tankgruppen) der Ein- und Auslieferungsvorgänge (insbesondere auch im reduzierten Nachtbetrieb);
— Störungsmanagement;
— Erledigung aller Zollformalitäten;
— Prüfung der Zulassung der Fahrer der anliefernden Unternehmen;
— Schulung und Überprüfung der externen Fahrer an der Anlage;
— Abrechnungen mit den Mineralölgesellschaften;
— Erstellung Tagesberichte;
— Sowie weitere für den Tanklagerbetrieb erforderliche Tätigkeiten.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Im Jahr 2014 wurden ca. 150 000 m³ durch das Flugturbinenkraftstoff-Tanklager geleitet. Im laufenden Jahr werden ca. 120 000 m³ erwartet.
In den vergangenen Jahren wurden ca. 25 m³ durch das AVGAS-Tanklager geleitet.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht den Vertrag einmalig um 3 Jahre zu verlängern. Dieses Recht ist 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers (Anlage 3)
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
Mehr anzeigen
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 375 000 000 EUR (Anlage 5) durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
Sowie Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 85 000 000 EUR (Anlage 5) durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz(Anlage 4), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar gelten nur Leistungen, die die hier ausgeschriebene Leistung zum Gegenstand haben oder hatten.
Mehr anzeigen
c) Schriftliche Tariftreueerklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) und MiLog (Anlage 2). Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, ist eine schriftliche Mindestentgelterklärung nach § 3 LTTG vorzulegen. Gegebenenfalls sind Mindestentgelt und Tariftreueerklärungen der Nachunternehmen vorzulegen (§ 5 LTTG),
Mehr anzeigen
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, legen entsprechende, vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, Erklärung ob und inwieweit Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen (Anlage 7)
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
c) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen;
d) Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Mehr anzeigen
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name des Auftraggebers;
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auf-traggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto);
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben:
— Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mehr anzeigen
Der Bewerber muss (für sich und im Falles der Beauftragung eines Nachunternehmers von diesem) mindestens 2 Referenzprojekt (abgewickelter oder laufender Auftrag) nachweisen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Für in der Summe 2 Referenzen muss ein Auftragsvolumen bzw. eine Durchsatzmenge von mindestens 50 000 m
Mehr anzeigen
Sollte der Bewerber einen Nachunternehmer beauftragen, so ist darzustellen, welche Aufgaben der Nachunternehmer im Rahmen der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung zu erbringen hatl und wie der Nachunternehmer dies gewährleistet. Es ist in diesem Falle eine Eigenerklärung des Nachunternehmers, die dies darlegt, einzureichen.
Mehr anzeigen
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (Anlage 1).
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr.9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Wiederkehrender Auftrag
Im Jahr 2020.
Quelle: OJS 2015/S 169-308944 (2015-08-28)