Die Stadtwerke Strausberg GmbH ist als Konzessionsnehmerin mit dem Betrieb des Nieder- und Mittelspannungs-Ortsnetzes im Stadtgebiet der Stadt Strausberg beauftragt. Sie ist zugleich Eigentümerin des Stromverteilernetzes im Gebiet der Stadt Strausberg. Die Stadtwerke Strausberg GmbH beabsichtigt, die technische Betriebsführung des Stromnetzes für einen Zeitraum von 10 Jahren zzgl. Verlängerungsoption an einen Betriebsführer zu vergeben.
Die technische Betriebsführung umfasst insbesondere den Betrieb, die Instandhaltung und die Instandsetzung und Erweiterung des Stromnetzes einschließlich technische Planung, Bau, Stromzählerschaltung, Dokumentation, Datenmigration sowie Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik.
Nicht von der Betriebsführung umfasst sind der Abschluss von Netzanschlussverträgen mit Tarifkunden (§ 1 Abs. 3 KAV) und der Messstellenbetrieb inkl. Ablesung der an das Stromnetz angeschlossener Stromzähler. Auch die strategische Planung verbleibt beim Auftraggeber.
Für den Betrieb des Stromnetzes beschäftigt die Stadtwerke Strausberg GmbH derzeit 3 Mitarbeiter (Netzmonteure). Der künftige Auftraggeber hat diese Mitarbeiter (Netzmonteure) zu übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Strausberg GmbH
Postanschrift: Kastanienallee 38
Postort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Noreen Völker
E-Mail: noreen.voelker@de.pwc.com📧
Fax: +49 3026365586 📠
Region: de413 🏙️
URL: http://www.stadtwerke-strausberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Betriebsführung des Stromnetzes.
SSG-BFSN-2016
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Die technische Betriebsführung umfasst insbesondere den Betrieb, die Instandhaltung und die Instandsetzung und Erweiterung des Stromnetzes einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Die technische Betriebsführung umfasst insbesondere den Betrieb, die Instandhaltung und die Instandsetzung und Erweiterung des Stromnetzes einschließlich technische Planung, Bau, Dokumentation, Datenmigration sowie Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, der Unfallverhütungsvorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik.
Nicht von der Betriebsführung umfasst sind der Abschluss von Netzanschlussverträgen mit Tarifkunden (§ 1 Abs. 3 KAV) und der Messstellenbetrieb inkl. Ablesung der an das Stromnetz angeschlossener Stromzähler. Auch die strategische Planung verbleibt beim Auftraggeber.
Für den Betrieb des Stromnetzes beschäftigt die Stadtwerke Strausberg GmbH derzeit 3 Mitarbeiter (Netzmonteure). Der künftige Auftraggeber hat diese Mitarbeiter (Netzmonteure) zu übernehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Ort der Leistung: de413 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Strausberg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertrag über die technische Betriebsführung des Nieder- und Mittelspannungs-Ortsnetzes im Stadtgebiet der Stadt Strausberg mit einer Laufzeit von 10 Jahren.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalübernahmekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 75 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption für 5 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 223-407102
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Technische Betriebsführung des Stromnetzes.
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: E.dis ag
Postanschrift: Langewahler Str. 60
Postort: Fürstenwalde
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: de415 🏙️
URL: http://www.e-dis.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus § 107 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 2 GWB.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 2 S. 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie VI.4.1)
Postort: Wie oben
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 075-130477 (2016-04-13)