Technische Pflege der Internetseite www.umwelt.nrw.de des Ministeriums (MKULNV NRW)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW

Das Ministerium gibt unter der Adresse www.umwelt.nrw.de seine zentrale Internet-Präsenz heraus, deren technische Pflege von einem externen Dienstleister durchgeführt wird. Alle Änderungen der Webseiten werden vom Ministerium selbst inhaltlich redaktionell erarbeitet und abgesehen von wenigen Ausahmen, von diesem Dienstleister eingepflegt. Das Hosting liegt in den Händen des Landesbetriebs IT.NRW.
Alle Arbeiten an den Seiten werden auf der Basis des Content-Management-Systems Typo 3 (derzeit: 6.2. LTS) durchgeführt und unterliegen den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß der geltenden BITV I NRW bzw. der künftigen BITV II NRW.
Der bisherige Vertrag über die technische Pflege läuft aus und soll zum 1.6.2015 neu vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird über eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren (vom 1.6.2015 bis 31.5.2017) mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu insgesamt 48 Monaten (längstens bis zum 31.5.2019) geschlossen.1. Leistungsgegenstand.Der Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:1. Neuanlage einer Webseite der 3. bis 7. Ebene, Befüllen aller Felder für Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen, Befüllen mit dem vom Auftraggeber gelieferten Content (Text, Fotos, Grafiken, Dokumente); ggf. Befüllen der rechten Spalte; inkl. Upload der dafür erforderlichen Dateien in das CMS-System.2. Neuanlage und Einstellen einer Pressemitteilung (ggf. inkl. Upload von dazu gehörigen, vom Auftraggeber gestellten Foto/ s und Datei-Downloads als „Weitere Informationen“ in das CMS-System); keine Dateibearbeitung; Befüllen aller Felder für Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen – inkl. Versand über PM-Abo-Mail-Verteiler. Direct Mail ist im System bereits angelegt.3. Mediathek: Neuanlage eines Eintrags für Medien aller Kategorien (zum Beispiel Printmedium, ePaper, Bilderalbum, Video-Clip, Redetext, Datenträger), Upload der zugrundeliegenden Datei/en in das System; Befüllen aller jeweils dafür angelegten Felder für Strukturdaten und Teaserinformationen; ohne Dateibearbeitung/Bildbearbeitung/Videobearbeitung; inkl. Aktualisierung des Bestellsystems bei bestellbaren Medien.4. Anlegen eines Termineintrags im Kalender und Befüllen der dafür angelegten Datenfelder und Metadaten; ggf. inkl. Upload und Einstellen einer vom Auftraggeber gestellten Datei (in der Regel weboptimierte PDF-Datei).5. Upload und Einstellen bzw. Ersetzen von Dateien (zumeist weboptimierte PDF-Dateien) unter eigener URL in das CMS- System (als Download-Elemente ohne Bezug zur Mediathek); Befüllen aller Strukturdatenfelder (Metadaten); Dateien werden vom Auftraggeber gestellt; keine Dateibearbeitung; keine barrierefreie Bearbeitung von Dokumenten.6. Löschen einer Webseite und sämtlicher interner Verlinkungen (und Linkbeschriftungen) auf diese Seite ; inkl. des gesamten Contents (Text und Bild); ggf. inkl. Löschen der damit verlinkten Fotos, Grafiken, Dokumente (z. B. PDF-Downloads).7. Download-Dokument mit eigener URL (z. B. PDF-Datei, Mediathekeintrag oder Grafik) löschen und sämtliche internen Verlinkungen (und Linkbeschriftungen) darauf entfernen (nicht in Verbindung mit Nr. 6).8. Änderung einer Webseite der 3. bis 7. Ebene im Contentbereich und in der rechten Spalte: Text, Fotos/Grafiken, Bildunterzeilen, Links (Infokästen), Teaser-Boxen; ggf. aller 4 Felder der Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen.9. Einstellen, Ändern oder Löschen nur von Einträgen der rechten Spalte auf Webseiten der 3. bis 7. Ebene (Navigations- und Teaser-Elemente in den Rubriken unterhalb der schematischen, vertikalen Navigation); ohne Änderungen im Content-Bereich (linke Spalte)10. Änderung einer Webseite der 1. und 2. Ebene: Navigations- und Teaser-Elemente (PTF-Boxen, Medienbühne, Service- Kasten) incl. Metadatenfelder.11. Seitenmantel (Seitenkopf/Seitenfuß): Ergänzung, Änderung oder Löschen von redaktionell änderbaren Elementen (Links und Linkbeschriftungen).12. Bearbeitung vom Auftraggeber gestellter Logos und Graphiken (auch Titelcover von Broschüren und ePaper für die Mediathek) zum Upload in das CMS.13. Zuschlag für Dienstleistungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten (19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen 0 bis 24 Uhr).14. Besprechungen beim Auftraggeber (Fahrtkosten und –zeiten werden nicht entgolten) sowie die folgenden optionalen Leistungen:15. Erwerb der Nutzungsrechte für Bildmaterial (nur Aufwand, Nutzungsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt).16. Erstellung von Konzepten und Präsentationen.17. Erstellung von ePapern aus Einzelseiten-PDF-Dokumenten.18. Erstellung von PDF-Dokumenten (nicht barrierefrei) aus vom Auftraggeber gestellten Dateien.19. Sonstige IT-technische Dienstleistungen, z. B.:— programmiertechnische Arbeiten im CMS Typo 3,— Erwerb, Anpassung und Integration neuer Werkzeuge (Extensions) in Typo 3,— strukturelle und grafische Bearbeitungen,— sonstige Dateibearbeitung,— Erstellung und Pflege von Datenbanken im Typo 3 System,— Erstellung barrierefreier Dokumente nach den Anforderungen der geltenden BITV I bzw. der künftigen BITV II.20. Pflege und Gestaltungsleistungen auf an diese Website angeschlossenen Social-Media-Accounts des Ministeriums, z. B. den bestehenden Twitter- und Youtube-Kanälen des Ministeriums und möglichen zukünftigen durch das Ministerium genutzten Social-Media-Accounts.21. Einrichtung, Bearbeitung und Verwaltung von Email-Verteilern (z. B. für Abonnement von Pressemitteilungen und Newslettern).Die Ausschreibung ist grundsätzlich auf eine Vollpflege der Internet-Seiten (Leistungen gemäß Ziff. 1 bis 14) ausgerichtet. Ausgenommen von der Vollpflege sind alle Leistungen, die zum Abschluss des im Januar 2015 freigeschalteten Internet- Relaunchs durch den Landesbetrieb IT.NRW oder durch von diesem beauftragte Dienstleister durchgeführt werden. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „Relaunch/Umfang der Arbeiten“.Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, nicht-optionale Leistungen im Einzelfall in geringem Umfang (z.B. einfache Textänderungen) selbst durchzuführen.Sämtliche Arbeiten sind mit dem Auftraggeber in der deutschen Sprache abzuwickeln.Alle Arbeiten sind im Content-Management-System Typo 3 (derzeit: 6.2. LTS) barrierefrei gemäß der geltenden BITV I NRW bzw. der künftigen BITV II NRW zu verrichten.Für die Durchführung der Arbeiten ist in einigen Fällen die Abstimmung mit dem für das Hosting und den IT-Support der Landesregierung zuständigen Landesbetrieb IT NRW erforderlich.2. Umfang der Arbeiten/Relaunch.Eine Darstellung des Umfangs der Arbeiten im Jahr 2012, dem Jahr mit dem größten Leistungsumfang, kann den Vergabeunterlagen, dort der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der zukünftige Umfang der Seitenbearbeitung kann hiervon deutlich abweichen.Die Website des Ministeriums ist insbesondere erst kürzlich einem vollständigen inhaltlichen, graphischen und technischen Relaunch unterzogen worden.Seitenänderungen und –elemente (Push-to-front-Bausteine und andere) werden seither zum Teil automatisch auf eine oder mehrere andere Seiten übertragen. Die Auswirkungen insbesondere dieser automatischen Perpetuierungen, der veränderten Seitenstruktur oder sonstige Änderungen der technischen Grundlage auf den Leistungsumfang können nicht prognostiziert werden.3. Einsatzzeiten.Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer wird ein hohes Maß an Schnelligkeit und zeitlicher Flexibilität erwartet, nicht zuletzt wegen der besonderen öffentlichen, aktuellen Relevanz der Arbeitsbereiche des Ministeriums, z. B. Umweltereignisse, Lebensmittelwarnungen, Tierseuchen, Strahlungsstörfälle etc.. So werden z. B. die Pressemitteilungen der Landesregierung typischerweise mit Internet-gestützten weiteren Informationen und Dokumenten verbunden, so dass eine sofortige Einstellung von Informationen und Dokumenten auf der Site zur Unterrichtung der Medien unabdingbar ist.Charakteristisch für die tägliche Arbeit ist, dass in ihrem Umfang und Anforderungen stark divergierende Seitenänderungen und Dateibearbeitungen, die in der Regel ohne vorherige Ankündigung übermittelt werden, unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist einzustellen sind, z. B. Pressemitteilungen und andere aktuelle Informationen innerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag, 8:00-19:00 Uhr) in maximal 30 Minuten.In einigen Fällen sind Arbeiten der Seitenpflege auch außerhalb der Dienstzeiten – also zwischen 19:00 Uhr und 8:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen (0 bis 24:00 Uhr) – schnellstmöglich durchzuführen.In der Regel betreffen Arbeiten außerhalb der vereinbarten Dienstzeiten das Einstellen von Pressemitteilungen am Wochenende/Feiertagen inkl. der damit verbundenen Leistungen (im Wesentlichen Seitenneueinstellungen, Seitenänderungen, Bild- und Dateibearbeitung, Mailversand von Pressemitteilungen, Navigationsanpassungen).Eine Bearbeitung in den Abendstunden war bislang nur in Einzelfällen und in den Nachtstunden nicht erforderlich (vgl. auch Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung).Neben den Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen kann für die Zukunft angesichts der beschriebenen Eilzuständigkeiten des Ministeriums nicht ausgeschlossen werden, dass Leistungen, auch ohne vorherige Ankündigung, abends und nachts abgerufen werden.Die Bieterin/der Bieter stellt in einem tabellarischen Personaleinsatzplan dar, wie sie/er die jederzeitige unverzügliche Durchführung der Arbeiten organisatorisch sicherstellt, auch außerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr). Dies gilt insbesondere bei der Auftragsabwicklung in Bietergemeinschaften und Unterauftragsverhältnissen. (siehe B IV „Anforderungen an das Angebot“).4. Abruf und Vergütung.Jede Bearbeitung ist an eine konkrete Beauftragung durch den Auftraggeber im Einzelfall gebunden. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach monatlicher Abrechnung der Leistungen jeweils für den abgelaufenen Vertragsmonat.5. Arbeitstreffen.Der Auftragnehmer nimmt zur Übernahme der Arbeiten mit seinem Team an einem Briefing-Gespräch im Ministerium teil und bei Bedarf an weiteren Arbeitstreffen. Reisekosten werden nicht gesondert erstattet.6. Dokumentation.Der Auftragnehmer führt eine Dokumentation, die dem Auftraggeber oder Dritten die sofortige Übernahme der Pflegearbeiten ermöglicht (Handbuch/Referenzbuch mit praktischen Erläuterungen der Durchführung der Arbeiten: Dateipfa-de/Dateiverzeichnisse, Templates, Style sheets, Passworte etc.).Die Darstellung ist vom Auftragnehmer laufend zu aktualisieren und dem Auftraggeber jederzeit online zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird ein geschützter Kundenbereich beim Landesbetrieb IT.NRW als Speicherort eingerichtet.
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Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114566463 📞
Fax: +49 2114566430 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 044-076540
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen, Erklärungen und Nachweise anzufordern. Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. Angebotsfrist und –form: Das Angebot ist bis zum 1.4.2015, 23:59 Uhr einzureichen. Das Angebot kann eingereicht werden entweder — elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) oder — schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf . Das schriftliche Angebot ist gemäß den „Hinweisen zur Form der Angebotsabgabe“ (VOL 5a EG) einzureichen. Die schriftlichen Angebotsunterlagen sollten in kopierfähiger Form, d.h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen usw., eingereicht werden. Nutzung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Hinweis zu Auskünften und Fragen: Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bieterinnen oder Bietern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterinnen oder Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bieterinnen oder Bieter werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bieterinnen oder Bieter sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabe- marktplatz NRW zu informieren. Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 25.3.2015 gestellt werden. Die den Bieterinnen oder Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Geschäftsbedingungen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen der Bieterin oder des Bieterin ausgeschlossen sind; soweit die Bieterin oder der Bieter sich auf eigene Vertragsbedingungen beruft, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Sämtliche Rechte am Auftragsergebnis liegen beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf. Weitere vorzulegende Nachweise: Personaleinsatzplan: Mit dem Angebot ist ein tabellarischer Personaleinsatzplan (einschl. Vertretungsregelung) vorzulegen, mit dem die Bieterin/ der Bieter glaubhaft macht, wie sie/er die jederzeitige unverzügliche Durchführung der Arbeiten organisatorisch sicherstellt, während der Tagesdienstzeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis-19:00 Uhr), in den Abend- und Nachtstunden zwischen 19:00 und 8:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen (0 bis 24 Uhr). Dies gilt insbesondere bei der Auftragsabwicklung in Bietergemeinschaften und Unterauftragsverhältnissen. Der Personaleinsatzplan ist laufend zu aktualisieren und wird Vertragsbestandteil. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Leistungskatalog/Preisliste mit Angaben der Gewichtung (Multiplikatoren) beim Zuschlag): Die Stückpreise sind in der als Anlage 1 beigefügten Liste einzeln auszuweisen. Die ausgefüllte Preisliste ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Preise beinhalten etwaigen jeweiligen Beratungs-, Abstimmungs-, Abwick-lungs-, Koordinierungs-, oder Qualitätssicherungsaufwand. Dieser wird nicht gesondert entgolten. Zu den Nettopreisen ist der genaue MwSt.-Satz anzugeben, der für die Leistungen fällig wird. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYY0G. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium gibt unter der Adresse www.umwelt.nrw.de seine zentrale Internet-Präsenz heraus, deren technische Pflege von einem externen Dienstleister durchgeführt wird. Alle Änderungen der Webseiten werden vom Ministerium selbst inhaltlich redaktionell erarbeitet und abgesehen von wenigen Ausahmen, von diesem Dienstleister eingepflegt. Das Hosting liegt in den Händen des Landesbetriebs IT.NRW.
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Alle Arbeiten an den Seiten werden auf der Basis des Content-Management-Systems Typo 3 (derzeit: 6.2. LTS) durchgeführt und unterliegen den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß der geltenden BITV I NRW bzw. der künftigen BITV II NRW.
Der bisherige Vertrag über die technische Pflege läuft aus und soll zum 1.6.2015 neu vergeben werden.
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird über eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren (vom 1.6.2015 bis 31.5.2017) mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu insgesamt 48 Monaten (längstens bis zum 31.5.2019) geschlossen.
1. Leistungsgegenstand.
Der Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
1. Neuanlage einer Webseite der 3. bis 7. Ebene, Befüllen aller Felder für Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen, Befüllen mit dem vom Auftraggeber gelieferten Content (Text, Fotos, Grafiken, Dokumente); ggf. Befüllen der rechten Spalte; inkl. Upload der dafür erforderlichen Dateien in das CMS-System.
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2. Neuanlage und Einstellen einer Pressemitteilung (ggf. inkl. Upload von dazu gehörigen, vom Auftraggeber gestellten Foto/ s und Datei-Downloads als „Weitere Informationen“ in das CMS-System); keine Dateibearbeitung; Befüllen aller Felder für Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen – inkl. Versand über PM-Abo-Mail-Verteiler. Direct Mail ist im System bereits angelegt.
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3. Mediathek: Neuanlage eines Eintrags für Medien aller Kategorien (zum Beispiel Printmedium, ePaper, Bilderalbum, Video-Clip, Redetext, Datenträger), Upload der zugrundeliegenden Datei/en in das System; Befüllen aller jeweils dafür angelegten Felder für Strukturdaten und Teaserinformationen; ohne Dateibearbeitung/Bildbearbeitung/Videobearbeitung; inkl. Aktualisierung des Bestellsystems bei bestellbaren Medien.
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4. Anlegen eines Termineintrags im Kalender und Befüllen der dafür angelegten Datenfelder und Metadaten; ggf. inkl. Upload und Einstellen einer vom Auftraggeber gestellten Datei (in der Regel weboptimierte PDF-Datei).
5. Upload und Einstellen bzw. Ersetzen von Dateien (zumeist weboptimierte PDF-Dateien) unter eigener URL in das CMS- System (als Download-Elemente ohne Bezug zur Mediathek); Befüllen aller Strukturdatenfelder (Metadaten); Dateien werden vom Auftraggeber gestellt; keine Dateibearbeitung; keine barrierefreie Bearbeitung von Dokumenten.
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6. Löschen einer Webseite und sämtlicher interner Verlinkungen (und Linkbeschriftungen) auf diese Seite ; inkl. des gesamten Contents (Text und Bild); ggf. inkl. Löschen der damit verlinkten Fotos, Grafiken, Dokumente (z. B. PDF-Downloads).
7. Download-Dokument mit eigener URL (z. B. PDF-Datei, Mediathekeintrag oder Grafik) löschen und sämtliche internen Verlinkungen (und Linkbeschriftungen) darauf entfernen (nicht in Verbindung mit Nr. 6).
8. Änderung einer Webseite der 3. bis 7. Ebene im Contentbereich und in der rechten Spalte: Text, Fotos/Grafiken, Bildunterzeilen, Links (Infokästen), Teaser-Boxen; ggf. aller 4 Felder der Strukturdaten (Metadaten) und Teaserinformationen.
9. Einstellen, Ändern oder Löschen nur von Einträgen der rechten Spalte auf Webseiten der 3. bis 7. Ebene (Navigations- und Teaser-Elemente in den Rubriken unterhalb der schematischen, vertikalen Navigation); ohne Änderungen im Content-Bereich (linke Spalte)
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10. Änderung einer Webseite der 1. und 2. Ebene: Navigations- und Teaser-Elemente (PTF-Boxen, Medienbühne, Service- Kasten) incl. Metadatenfelder.
11. Seitenmantel (Seitenkopf/Seitenfuß): Ergänzung, Änderung oder Löschen von redaktionell änderbaren Elementen (Links und Linkbeschriftungen).
12. Bearbeitung vom Auftraggeber gestellter Logos und Graphiken (auch Titelcover von Broschüren und ePaper für die Mediathek) zum Upload in das CMS.
13. Zuschlag für Dienstleistungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten (19:00 Uhr bis 8:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen 0 bis 24 Uhr).
14. Besprechungen beim Auftraggeber (Fahrtkosten und –zeiten werden nicht entgolten) sowie die folgenden optionalen Leistungen:
15. Erwerb der Nutzungsrechte für Bildmaterial (nur Aufwand, Nutzungsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt).
16. Erstellung von Konzepten und Präsentationen.
17. Erstellung von ePapern aus Einzelseiten-PDF-Dokumenten.
18. Erstellung von PDF-Dokumenten (nicht barrierefrei) aus vom Auftraggeber gestellten Dateien.
19. Sonstige IT-technische Dienstleistungen, z. B.:
— programmiertechnische Arbeiten im CMS Typo 3,
— Erwerb, Anpassung und Integration neuer Werkzeuge (Extensions) in Typo 3,
— strukturelle und grafische Bearbeitungen,
— sonstige Dateibearbeitung,
— Erstellung und Pflege von Datenbanken im Typo 3 System,
— Erstellung barrierefreier Dokumente nach den Anforderungen der geltenden BITV I bzw. der künftigen BITV II.
20. Pflege und Gestaltungsleistungen auf an diese Website angeschlossenen Social-Media-Accounts des Ministeriums, z. B. den bestehenden Twitter- und Youtube-Kanälen des Ministeriums und möglichen zukünftigen durch das Ministerium genutzten Social-Media-Accounts.
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21. Einrichtung, Bearbeitung und Verwaltung von Email-Verteilern (z. B. für Abonnement von Pressemitteilungen und Newslettern).
Die Ausschreibung ist grundsätzlich auf eine Vollpflege der Internet-Seiten (Leistungen gemäß Ziff. 1 bis 14) ausgerichtet. Ausgenommen von der Vollpflege sind alle Leistungen, die zum Abschluss des im Januar 2015 freigeschalteten Internet- Relaunchs durch den Landesbetrieb IT.NRW oder durch von diesem beauftragte Dienstleister durchgeführt werden. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „Relaunch/Umfang der Arbeiten“.
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Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, nicht-optionale Leistungen im Einzelfall in geringem Umfang (z.B. einfache Textänderungen) selbst durchzuführen.
Sämtliche Arbeiten sind mit dem Auftraggeber in der deutschen Sprache abzuwickeln.
Alle Arbeiten sind im Content-Management-System Typo 3 (derzeit: 6.2. LTS) barrierefrei gemäß der geltenden BITV I NRW bzw. der künftigen BITV II NRW zu verrichten.
Für die Durchführung der Arbeiten ist in einigen Fällen die Abstimmung mit dem für das Hosting und den IT-Support der Landesregierung zuständigen Landesbetrieb IT NRW erforderlich.
2. Umfang der Arbeiten/Relaunch.
Eine Darstellung des Umfangs der Arbeiten im Jahr 2012, dem Jahr mit dem größten Leistungsumfang, kann den Vergabeunterlagen, dort der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Der zukünftige Umfang der Seitenbearbeitung kann hiervon deutlich abweichen.
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Die Website des Ministeriums ist insbesondere erst kürzlich einem vollständigen inhaltlichen, graphischen und technischen Relaunch unterzogen worden.
Seitenänderungen und –elemente (Push-to-front-Bausteine und andere) werden seither zum Teil automatisch auf eine oder mehrere andere Seiten übertragen. Die Auswirkungen insbesondere dieser automatischen Perpetuierungen, der veränderten Seitenstruktur oder sonstige Änderungen der technischen Grundlage auf den Leistungsumfang können nicht prognostiziert werden.
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3. Einsatzzeiten.
Von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer wird ein hohes Maß an Schnelligkeit und zeitlicher Flexibilität erwartet, nicht zuletzt wegen der besonderen öffentlichen, aktuellen Relevanz der Arbeitsbereiche des Ministeriums, z. B. Umweltereignisse, Lebensmittelwarnungen, Tierseuchen, Strahlungsstörfälle etc.. So werden z. B. die Pressemitteilungen der Landesregierung typischerweise mit Internet-gestützten weiteren Informationen und Dokumenten verbunden, so dass eine sofortige Einstellung von Informationen und Dokumenten auf der Site zur Unterrichtung der Medien unabdingbar ist.
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Charakteristisch für die tägliche Arbeit ist, dass in ihrem Umfang und Anforderungen stark divergierende Seitenänderungen und Dateibearbeitungen, die in der Regel ohne vorherige Ankündigung übermittelt werden, unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist einzustellen sind, z. B. Pressemitteilungen und andere aktuelle Informationen innerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag, 8:00-19:00 Uhr) in maximal 30 Minuten.
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In einigen Fällen sind Arbeiten der Seitenpflege auch außerhalb der Dienstzeiten – also zwischen 19:00 Uhr und 8:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen (0 bis 24:00 Uhr) – schnellstmöglich durchzuführen.
In der Regel betreffen Arbeiten außerhalb der vereinbarten Dienstzeiten das Einstellen von Pressemitteilungen am Wochenende/Feiertagen inkl. der damit verbundenen Leistungen (im Wesentlichen Seitenneueinstellungen, Seitenänderungen, Bild- und Dateibearbeitung, Mailversand von Pressemitteilungen, Navigationsanpassungen).
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Eine Bearbeitung in den Abendstunden war bislang nur in Einzelfällen und in den Nachtstunden nicht erforderlich (vgl. auch Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung).
Neben den Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen kann für die Zukunft angesichts der beschriebenen Eilzuständigkeiten des Ministeriums nicht ausgeschlossen werden, dass Leistungen, auch ohne vorherige Ankündigung, abends und nachts abgerufen werden.
Die Bieterin/der Bieter stellt in einem tabellarischen Personaleinsatzplan dar, wie sie/er die jederzeitige unverzügliche Durchführung der Arbeiten organisatorisch sicherstellt, auch außerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis 19:00 Uhr). Dies gilt insbesondere bei der Auftragsabwicklung in Bietergemeinschaften und Unterauftragsverhältnissen. (siehe B IV „Anforderungen an das Angebot“).
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4. Abruf und Vergütung.
Jede Bearbeitung ist an eine konkrete Beauftragung durch den Auftraggeber im Einzelfall gebunden. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach monatlicher Abrechnung der Leistungen jeweils für den abgelaufenen Vertragsmonat.
5. Arbeitstreffen.
Der Auftragnehmer nimmt zur Übernahme der Arbeiten mit seinem Team an einem Briefing-Gespräch im Ministerium teil und bei Bedarf an weiteren Arbeitstreffen. Reisekosten werden nicht gesondert erstattet.
6. Dokumentation.
Der Auftragnehmer führt eine Dokumentation, die dem Auftraggeber oder Dritten die sofortige Übernahme der Pflegearbeiten ermöglicht (Handbuch/Referenzbuch mit praktischen Erläuterungen der Durchführung der Arbeiten: Dateipfa-de/Dateiverzeichnisse, Templates, Style sheets, Passworte etc.).
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Die Darstellung ist vom Auftragnehmer laufend zu aktualisieren und dem Auftraggeber jederzeit online zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird ein geschützter Kundenbereich beim Landesbetrieb IT.NRW als Speicherort eingerichtet.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird über eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren (vom 1.6.2015 bis 31.5.2017) mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu insgesamt 48 Monaten (längstens bis zum 31.5.2019) geschlossen.
Optionale Leistungen (s. auch Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung Nr. 1-14):
— Erwerb der Nutzungsrechte für Bildmaterial,
— Erstellung von Konzepten und Präsentationen,
— Erstellung von ePapern aus Einzelseiten-PDF-Dokumenten,
— Erstellung von PDF-Dokumenten (nicht barrierefrei) aus vom Auftraggeber gestellten Dateien Sonstige IT-technische Dienstleistungen, z. B.
— programmiertechnische Arbeiten im CMS Typo 3,
— Erwerb, Anpassung und Integration neuer Werkzeuge (Extensions) in Typo 3,
— strukturelle und grafische Bearbeitungen,
— sonstige Dateibearbeitung,
— Erstellung und Pflege von Datenbanken im Typo 3 System,
— Erstellung barrierefreier Dokumente nach den Anforderungen der geltenden BITV I bzw. der künftigen BITV II,
— Pflege und Gestaltungsleistungen auf an diese Website angeschlossenen Social-Media-Accounts des Ministeriums, z. B. den bestehenden Twitter- und Youtube-Kanälen des Ministeriums und möglichen zukünftigen durch das Ministerium genutzten Social-Media-Accounts,
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— Einrichtung, Bearbeitung und Verwaltung von Email-Verteilern (z. B. für Abonnement von Pressemitteilungen und Newslettern).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 15/006
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bietergemeinschaften:
Soweit mehrere Bieterinnen oder Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren sowie während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein (gemäß Formblatt). Die Gründe zur Bildung einer Bietergemeinschaft sind darzulegen.
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Unterauftragnehmerinnen bzw. Unterauftragnehmer (Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer):
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung der Leistung bzw. zum Nachweis ihrer oder seiner Eignung Drittunternehmen bedienen, ohne dass diese Mitglied Bietergemeinschaft sind (Unterauftragnehmer, Nachunternehmer).
Es ist anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen/Arbeitspakete als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind die vorgesehenen Nachunternehmerinnen oder Nachunternehmer zu benennen. Darüber hinaus ist eine rechtsverbindliche Erklärung über die Zusammenarbeit vorzulegen (die Erklärung kann unter dem Vorbehalt eines späteren Vertragsabschlusses stehen).
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Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (VOL 5d EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Formblatt) (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Angebotsschreiben (VOL 7 EG) (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von der Bieterin oder dem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Unterauftragnehmerin und jedem Unterauftragnehmer, auf deren oder dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich die Bieterin oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft stützt, hinsichtlich ihrer oder seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Folgendes vorzulegen:
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Angabe der Gesamtumsätze sowie Umsätze mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Formblatt)
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über den Unternehmensumsatz (gemäß Formblatt):
Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt. Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) ist von der Bieterin/vom Bieter Folgendes vorzulegen:
a) eine kurze Firmendarstellung, die u. a. Informationen über das Leistungsspektrum, den Mitarbeiterstand und die technische Ausstattung enthält;
b) Angabe von mindestens einem Referenzprojekt (mit Nennung des Auftraggebers) zur technischen Pflege von Internet-Seiten (gemäß Formblatt):
1) vergleichbaren Umfangs (mit Angabe des Auftragswertes, vergleichbarer Anzahl der Pflegeleistungen/Seitenänderungen, vergleichbaren Aktualitätsanforderungen, Teamgröße und
b2) innerhalb der letzten 4 Jahre und
b3) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren und
b4) für eine vergleichbare, nicht-kommerzielle Einrichtung
c) Qualifikation des Personals (gemäß Formblatt):
Die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen sowie eine verantwortliche Kontaktperson sind zu benennen. Das Team des für die Seitenpflege eingesetzten Personals muss mindestens 4 Personen umfassen.
Für das zum Einsatz kommende Personal sind praktische Erfahrungen darzulegen:
c1) für alle für die Seitenpflege eingesetzten Personen:
Durch berufliche Tätigkeit erworbene, sehr gute Kenntnisse in der Pflege einer TYPO 3 basierten Website mit vergleichbaren Aktualitätsanforderungen, über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, innerhalb der letzten 2 Jahre.
c2) für das Team:
Durch berufliche Tätigkeit erworbene, sehr gute Kenntnisse in den in A II. „Leistungsinhalt“ aufgeführten Leistungen, insbesondere in der TYPO-3-Programmierung.
c3) Für Medientätigkeit branchentypische, professionelle Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinsichtlich der beauftragten Arbeiten wie auch der einzustellenden Inhalte. Hierfür ist eine entsprechende Zusicherung abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei der Referenzgeberin bzw. dem Referenzgeber zu halten.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über Referenzen (gemäß Formblatt) (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Nachweis über Mitarbeiterprofile (gemäß Formblatt) (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B hingewiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die bei der Abgabe des Angebotes benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen). Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen Bestandteil des Dienstleistungsvertrages.
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Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 EUR/Std. (Nummer 2 des Vordrucks, 3. Variante) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Die Bieter, im Falle der Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
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Über vom Bieter ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der AG nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW) vom 7. Mai 2013.
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Gemäß § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW kann von der vertraglichen Umsetzung von Auftragsausführungsbedingungen, wie sie z. B. in Ziffer 2.2 der Verpflichtungserklärung VOL 5i EG vorgesehen sind, abgesehen werden, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass es ihm aus objektiv belegbaren Gründen unmöglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung) im Rahmen des Auftrages umzusetzen oder wenn nachgewiesen wird, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Hinblick auf das Auftragsvolumen oder die Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Beschäftigten im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes oder dessen Belegschaft un-verhältnismäßig oder unzumutbar ist. Von der vertraglichen Umsetzung kann auch abgesehen werden, wenn der Bieter nachweist, dass er alle in § 17 RVO TVgG-NRW genannten Maßnahmen bereits in seinem Unternehmen umgesetzt hat.
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Die entsprechenden Umstände und Gründe für das Vorliegen einer subjektiven Unmöglichkeit sind im Angebot im Einzelnen ausführlich darzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung (VOL 5f EG): Wir weisen darauf hin, dass sich die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)” zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 8,85 EUR/Std. (Ziff. 2 des Vordrucks, 3. Alternative) nur auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.
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Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verpflichtungserklärung nach § 19TVgG-NRW zur Frauenförderung/Vereinbarkeit von Beruf und Familie (VOL 5i EG): Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Gemeinhardt
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Name: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
URL für weitere Informationen: www.umwelt.nrw.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz des Landes NRW
Postanschrift: www.evergabe.nrw.de
URL der Dokumente: www.evergabe.nrw.de 🌏
URL der Teilnahme: www.umwelt.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/006
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen angefordert bzw. heruntergeladen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
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Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen, Erklärungen und Nachweise anzufordern.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
Angebotsfrist und –form:
Das Angebot ist bis zum 1.4.2015, 23:59 Uhr einzureichen.
Das Angebot kann eingereicht werden entweder
— elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf .
Das schriftliche Angebot ist gemäß den „Hinweisen zur Form der Angebotsabgabe“ (VOL 5a EG) einzureichen.
Die schriftlichen Angebotsunterlagen sollten in kopierfähiger Form, d.h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen usw., eingereicht werden.
Nutzung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
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Hinweis zu Auskünften und Fragen:
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bieterinnen oder Bietern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterinnen oder Bieter, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
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Die Fragen der Bieterinnen oder Bieter werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bieterinnen oder Bieter sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabe- marktplatz NRW zu informieren.
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Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 25.3.2015 gestellt werden. Die den Bieterinnen oder Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
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Geschäftsbedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen der Bieterin oder des Bieterin ausgeschlossen sind; soweit die Bieterin oder der Bieter sich auf eigene Vertragsbedingungen beruft, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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Sämtliche Rechte am Auftragsergebnis liegen beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Weitere vorzulegende Nachweise:
Personaleinsatzplan: Mit dem Angebot ist ein tabellarischer Personaleinsatzplan (einschl. Vertretungsregelung) vorzulegen, mit dem die Bieterin/ der Bieter glaubhaft macht, wie sie/er die jederzeitige unverzügliche Durchführung der Arbeiten organisatorisch sicherstellt, während der Tagesdienstzeiten (Montag bis Freitag 8:00 bis-19:00 Uhr), in den Abend- und Nachtstunden zwischen 19:00 und 8:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen (0 bis 24 Uhr).
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Dies gilt insbesondere bei der Auftragsabwicklung in Bietergemeinschaften und Unterauftragsverhältnissen.
Der Personaleinsatzplan ist laufend zu aktualisieren und wird Vertragsbestandteil.
(Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Leistungskatalog/Preisliste mit Angaben der Gewichtung (Multiplikatoren) beim Zuschlag): Die Stückpreise sind in der als Anlage 1 beigefügten Liste einzeln auszuweisen. Die ausgefüllte Preisliste ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
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Die Preise beinhalten etwaigen jeweiligen Beratungs-, Abstimmungs-, Abwick-lungs-, Koordinierungs-, oder Qualitätssicherungsaufwand. Dieser wird nicht gesondert entgolten.
Zu den Nettopreisen ist der genaue MwSt.-Satz anzugeben, der für die Leistungen fällig wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYY0G.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf – über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2015/S 044-076540 (2015-02-20)