Teilnahmewettbewerb 2015/Gutachterleistungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beabsichtigen entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen die Vergabe von Berater-/Gutachtertätigkeit. Das BAFA und das BIBB fördern gemäß §§ 23, 44 BHO aus Haushaltsmitteln des Bundes (BMWi und BMBF) die Schaffung, Modernisierung und Umstrukturierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, i. S. der Abgabeordnung gemeinnütziger Personen des privaten Rechts die Träger von Berufsbildungsstätten sowie die Landesinnungs- und Fachverbände, die für ihre im vorgenannten Sinne organisierten Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Die Gutachtertätigkeit beinhaltet die Prüfung und Begutachtung von Anträgen an das BAFA und das BIBB entsprechend der gemeinsamen Richtlinien des BMBF und des BMWi für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren vom 24.06.2009 in der Fassung vom 15.1.2015.
Die Richtlinien können unter:
www.bafa.de und
www.bibb.de/uebs online abgerufen werden.
Aufgabe des Gutachters ist es, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der geplanten Maßnahme sowie die Angemessenheit der dafür veranschlagten Ausgaben zu prüfen und im Gutachten darzustellen und/ oder die Evaluation von Kompetenzzentren durchzuführen. Mittels summativer Evaluation von Kompetenzzentren ist zudem eine systematische Analyse des Zielerreichungsgrades durch Soll-/Ist-Vergleich vorzunehmen sowie zur Nachhaltigkeit des Projektes und zur Verwertbarkeit der Projektergebnisse Stellung zu nehmen.
Das Gutachten soll i. d. R. einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten und ein abschließendes Votum enthalten. Für die Begutachtung ist deutsch gefordert. Die Begutachtung von in sich abgeschlossenen Teilgebieten ist möglich.
Die Bekanntmachung richtet sich an Architekten- und Ingenieurbüros, Arbeits- und Berufspädagogen und sonstige Spezialisten in den Bereichen Bildungs- und Projektplanung, Lehr- und Lernangebotsentwicklung und Organisations- und Personalentwicklung.
Vorausgesetzt wird, dass die Bieterbüros neben der fachlichen Qualifikation auch über institutionelle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden und eine personelle Zusammensetzung verfügen, die ein interdisziplinäres – insbesondere berufspädagogisches – Problembewusstsein wie auch einen praxisorientierten Bezugsrahmen aufweisen. Kenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht sind darüber hinaus von Vorteil.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-05-05
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Auftragsbekanntmachung
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2015-09-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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