Es soll ein neues, modernes, modulares und zukunftsweisendes Terminal-System für die Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH (SLG), als ein in die bestehende Systemumgebung integriertes Gesamtsystem funktionsfähig bereitgestellt werden. Weiterhin soll das Redaktions- und Content-Management-System (RDS bzw. CMS) modernisiert werden. Die jeweils zu beschaffende Hard- und Software soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die hierfür zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beinhalten somit neben der Beschaffung von Hard- und Software auch deren Integration als Gesamtsystem „Terminal-System“, die Integration dieses Gesamtsystems in die darüber hinaus bestehende Systemumgebung der SLG, die Herstellung der Betriebsbereitschaft für das in die Systemumgebung integrierte Gesamtsystem sowie das Rollout der neuen Terminal-Hardware (THW). Die Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionalität des bereitgestellten Terminal-Systems (Wartung) und dessen Weiterentwicklung (Service) sind wesentliche Teile der im Anschluss an die Bereitstellung zu erbringenden Serviceleistungen. Ab dem Tag nach der Abnahme des Terminal-Systems soll der Service für die Dauer von mindestens 84 Monaten erbracht werden. Für die Realisierung dieser Vorhaben soll neue, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hard- und Software, inkl. entsprechend zugeordneter Serviceleistungen, beschafft werden. In diesem Projekt soll das Terminal-System als Gesamtwerk bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Projektleitung und die Koordination für alle Leistungen, die für die Integration des Terminal-Systems in die bestehende Systemumgebung der SLG nötig sind. Ziel ist die Erreichung einer hohen Qualität der zu erbringenden Leistungen mit bestmöglicher Performance und deutlicher Verbesserung der Wirtschaftlichkeit; dieses nach aktuellem Stand der Technik. Das Lotterie-Zentralsystem ist nicht Teil des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bereit sein, bzgl. der mit dem Lotterie-Zentralsystem und anderen Systemen interagierenden Prozesse für die Dauer des Betriebs des Terminal-Systems mit dem Dienstleister des Lotterie-Zentralsystems und weiteren Dienstleistern der SLG vertrauensvoll und effizient zusammen zu arbeiten. Es ist beabsichtigt die komplette Leistung an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft zu vergeben. Erfolgt die Vergabe an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft, welche/r nicht sämtliche Leistungen selbst erbringt, so soll dieser Bieter bzw. die Bietergemeinschaft als Generalauftragnehmer (GU) fungieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Das Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist unter Angabe des Aktenzeichens beim öffentlichen Auftraggeber (siehe IV.3.1)) über E-Mail oder Fax (siehe I.1) – Kontaktstelle) unter Angabe einer eigenen E-Mail-Adresse und einer eigenen Fax-Nummer zu bekunden. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Der Abruf der Vergabeunterlagen erfolgt über einen passwortgeschützten SFTP-Zugang der SLG. Hierfür werden Kennung und Passwort auf getrennten Wegen an die durch den Interessenten angegebene E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer übermittelt.
Zu beachten: Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb.
E-Mails von der Vergabestelle an Interessenten, Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere aktiv (keine automatisierte E-Mail) an die Vergabestelle zu bestätigen.
Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Bewerbern innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen oder Nachweise entsprechend § 19 II EG VOL/A nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.
Die bestqualifizierten 5 Bewerber erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Um den Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, hat der Bieter folgendes, auch ggü. seinen Nachunternehmern, sicherzustellen: Die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und/oder für die SLG spezifisch entwickelt und angepasst wird, erfolgt nur in einem der Staaten des EWR oder GPA.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Das Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist unter Angabe des Aktenzeichens beim öffentlichen Auftraggeber (siehe IV.3.1)) über E-Mail oder Fax (siehe I.1) – Kontaktstelle) unter Angabe einer eigenen E-Mail-Adresse und einer eigenen Fax-Nummer zu bekunden. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Der Abruf der Vergabeunterlagen erfolgt über einen passwortgeschützten SFTP-Zugang der SLG. Hierfür werden Kennung und Passwort auf getrennten Wegen an die durch den Interessenten angegebene E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer übermittelt.
Zu beachten: Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb.
E-Mails von der Vergabestelle an Interessenten, Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere aktiv (keine automatisierte E-Mail) an die Vergabestelle zu bestätigen.
Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Bewerbern innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen oder Nachweise entsprechend § 19 II EG VOL/A nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.
Die bestqualifizierten 5 Bewerber erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Um den Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, hat der Bieter folgendes, auch ggü. seinen Nachunternehmern, sicherzustellen: Die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und/oder für die SLG spezifisch entwickelt und angepasst wird, erfolgt nur in einem der Staaten des EWR oder GPA.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein neues, modernes, modulares und zukunftsweisendes Terminal-System für die Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH (SLG), als ein in die bestehende Systemumgebung integriertes Gesamtsystem funktionsfähig bereitgestellt werden.
Weiterhin soll das Redaktions- und Content-Management-System (RDS bzw. CMS) modernisiert werden. Die jeweils zu beschaffende Hard- und Software soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die hierfür zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beinhalten somit neben der Beschaffung von Hard- und Software auch deren Integration als Gesamtsystem „Terminal-System“, die Integration dieses Gesamtsystems in die darüber hinaus bestehende Systemumgebung der SLG, die Herstellung der Betriebsbereitschaft für das in die Systemumgebung integrierte Gesamtsystem sowie das Rollout der neuen Terminal-Hardware (THW).
Die hierfür zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beinhalten somit neben der Beschaffung von Hard- und Software auch deren Integration als Gesamtsystem „Terminal-System“, die Integration dieses Gesamtsystems in die darüber hinaus bestehende Systemumgebung der SLG, die Herstellung der Betriebsbereitschaft für das in die Systemumgebung integrierte Gesamtsystem sowie das Rollout der neuen Terminal-Hardware (THW).
Die Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionalität des bereitgestellten Terminal-Systems (Wartung) und dessen Weiterentwicklung (Service) sind wesentliche Teile der im Anschluss an die Bereitstellung zu erbringenden Serviceleistungen. Ab dem Tag nach der Abnahme des Terminal-Systems soll der Service für die Dauer von mindestens 84 Monaten erbracht werden.
Die Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionalität des bereitgestellten Terminal-Systems (Wartung) und dessen Weiterentwicklung (Service) sind wesentliche Teile der im Anschluss an die Bereitstellung zu erbringenden Serviceleistungen. Ab dem Tag nach der Abnahme des Terminal-Systems soll der Service für die Dauer von mindestens 84 Monaten erbracht werden.
Für die Realisierung dieser Vorhaben soll neue, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hard- und Software, inkl. entsprechend zugeordneter Serviceleistungen, beschafft werden. In diesem Projekt soll das Terminal-System als Gesamtwerk bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Projektleitung und die Koordination für alle Leistungen, die für die Integration des Terminal-Systems in die bestehende Systemumgebung der SLG nötig sind.
Für die Realisierung dieser Vorhaben soll neue, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hard- und Software, inkl. entsprechend zugeordneter Serviceleistungen, beschafft werden. In diesem Projekt soll das Terminal-System als Gesamtwerk bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Projektleitung und die Koordination für alle Leistungen, die für die Integration des Terminal-Systems in die bestehende Systemumgebung der SLG nötig sind.
Ziel ist die Erreichung einer hohen Qualität der zu erbringenden Leistungen mit bestmöglicher Performance und deutlicher Verbesserung der Wirtschaftlichkeit; dieses nach aktuellem Stand der Technik.
Das Lotterie-Zentralsystem ist nicht Teil des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bereit sein, bzgl. der mit dem Lotterie-Zentralsystem und anderen Systemen interagierenden Prozesse für die Dauer des Betriebs des Terminal-Systems mit dem Dienstleister des Lotterie-Zentralsystems und weiteren Dienstleistern der SLG vertrauensvoll und effizient zusammen zu arbeiten.
Das Lotterie-Zentralsystem ist nicht Teil des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bereit sein, bzgl. der mit dem Lotterie-Zentralsystem und anderen Systemen interagierenden Prozesse für die Dauer des Betriebs des Terminal-Systems mit dem Dienstleister des Lotterie-Zentralsystems und weiteren Dienstleistern der SLG vertrauensvoll und effizient zusammen zu arbeiten.
Es ist beabsichtigt die komplette Leistung an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft zu vergeben. Erfolgt die Vergabe an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft, welche/r nicht sämtliche Leistungen selbst erbringt, so soll dieser Bieter bzw. die Bietergemeinschaft als Generalauftragnehmer (GU) fungieren.
Es ist beabsichtigt die komplette Leistung an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft zu vergeben. Erfolgt die Vergabe an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft, welche/r nicht sämtliche Leistungen selbst erbringt, so soll dieser Bieter bzw. die Bietergemeinschaft als Generalauftragnehmer (GU) fungieren.
Beschreibung der Optionen: Option zur Verlängerung der Mindestvertragsdauer für die Serviceleistungen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 70 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 100 Monate
Referenznummer: Verg 2015/01/400
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung darüber, dass folgende Punkte eingehalten werden:
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
• Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt oder keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A).
• Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
• Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
• Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A).
• Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A).
• Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
• Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A).
• Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Abs. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Abs. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
• § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
• § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Der Bewerber erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Der Bewerber erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Eigenerklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zur Eignung des Bewerbers, äußern oder Nachweise wünschen (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zur Eignung des Bewerbers, äußern oder Nachweise wünschen (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers zu:
1. Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Jahre (2012-2014);
2. Angaben zur Zahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (2012-2014);
3. Angaben zu Standorten des Bewerbers;
4. Angaben zu Unternehmensumsätzen (EU gesamt und EU in vergleichbaren Aufgabenstellungen) der letzten drei Jahre (2012-2014);
5. Einreichung eines Unternehmensportfolios;
6. Zertifizierung nach Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist inkl. nebenstehender Anforderungen auch über Referenzen nachzuweisen; diese aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.
Über alle eingereichten Referenzen (mindestens 3 Referenzen) wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einfließt.
Für den Nachweis von Referenzen ist die Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben zwingend zu verwenden.
Zum Erhalt dieses Formulars siehe nachfolgende Ziffer VI.3).
Mindeststandards:
Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Eignungsabfragen und der Referenzen des Bewerbers darf 60 % der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt nach jeweils qualifizierter Aussage pro Kriteriengruppe entsprechend Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben (siehe auch Ziffer VI.3, abzurufen bei der Vergabestelle):
Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Eignungsabfragen und der Referenzen des Bewerbers darf 60 % der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt nach jeweils qualifizierter Aussage pro Kriteriengruppe entsprechend Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben (siehe auch Ziffer VI.3, abzurufen bei der Vergabestelle):
< 0 P: keine / nicht verwertbare Angaben);
< 1-3 P: wenig verwertbare / kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben;
< 4-6 P: Angaben nähern sich den Projektanforderungen;
< 6-8 P: Angaben mit weitgehender Erfüllung der Anforderungen:
< 9-10 P: Angaben mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen.
1.1 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber nach dem Standard WLA – SCS:2012 zertifiziert sind. Falls nicht, geben Sie bitte an, bis wann dies geplant ist. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.1 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber nach dem Standard WLA – SCS:2012 zertifiziert sind. Falls nicht, geben Sie bitte an, bis wann dies geplant ist. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.2 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber nach ISO/IEC 27001:2013 mit einem Geltungsbereich, der sich auf Entwurf und Entwicklung von Systemen und Dienstleistungen für Lotterien bezieht, zertifiziert sind. Falls nicht, geben Sie bitte an, bis wann dies geplant ist. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.2 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber nach ISO/IEC 27001:2013 mit einem Geltungsbereich, der sich auf Entwurf und Entwicklung von Systemen und Dienstleistungen für Lotterien bezieht, zertifiziert sind. Falls nicht, geben Sie bitte an, bis wann dies geplant ist. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.3 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.3 Bitte geben Sie an, ob Sie als Bewerber ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht. Geben Sie bei vorhandenem Zertifikat Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle mit an. (Nein oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle stehen im Widerspruch zum Kriterium: 0 P, Zertifizierung bis Ende 2015 geplant oder die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind unvollständig: 5 P, Ja und die Angaben zu Zertifikatsnummer und Zertifizierungsstelle sind vollständig und widerspruchsfrei zum Kriterium: 10 P)
1.4 Wie viele zertifizierte (z.B. Prince2, IPMA/GPM) deutschsprachige Projektleiter mit mind. 5 Jahren Projekterfahrung sind für Sie tätig? (1 Person: 2 P (linear) >= 5 Personen: 10 P)
1.5 Wie viele der vorgenannten Projektleiter verfügen darüber hinaus über mind. 3 Jahre Erfahrung in Leitungsfunktionen von Terminal – Systemen im Bereich Lotteriewesen? (1 Person: 2 P (linear) >= 5 Personen: 10 P)
1.6 Bestätigung, dass der vorgesehene Projektleiter durchgehend an allen fachlichen Gesprächen sowie Angebots- und Vertragsverhandlungen teilnehmen und eine Kontinuität des Projektleiters über die Migrationsphase gewährleistet wird. Im Falle einer notwendigen Vertretung, muss ein Ersatz zur Verfügung stehen, der die genannten Anforderungen an den PL erfüllt. Ein Austausch des Projektleiters ist nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. (Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nichtangabe)
1.6 Bestätigung, dass der vorgesehene Projektleiter durchgehend an allen fachlichen Gesprächen sowie Angebots- und Vertragsverhandlungen teilnehmen und eine Kontinuität des Projektleiters über die Migrationsphase gewährleistet wird. Im Falle einer notwendigen Vertretung, muss ein Ersatz zur Verfügung stehen, der die genannten Anforderungen an den PL erfüllt. Ein Austausch des Projektleiters ist nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. (Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nichtangabe)
2 Leistungserbringung (15 %):
2.1 Zur Sicherstellung der Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, stellt der Bewerber sicher, dass die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und / oder für den AG spezifisch entwickelt und angepasst wird, nur in einem der Staaten des EWR oder GPA erfolgt. (Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nichtangabe);
2.1 Zur Sicherstellung der Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, stellt der Bewerber sicher, dass die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und / oder für den AG spezifisch entwickelt und angepasst wird, nur in einem der Staaten des EWR oder GPA erfolgt. (Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nichtangabe);
2.2 Liegen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Drittdienstleistern (z. B. hinsichtlich Schnittstellenanpassungen) vor? Hinweis: Die Terminal-SW soll mit dem Lotterie-Zentralsystem (IGT/GTECH) interagieren und hierzu kompatibel sein. (Nein: 0 P Ja, Sonstige: 5 P, Ja, Integration einer Terminalsoftware mit einem Lotterie-Zentralsystem von IGT/GTECH: 10 P);
2.2 Liegen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Drittdienstleistern (z. B. hinsichtlich Schnittstellenanpassungen) vor? Hinweis: Die Terminal-SW soll mit dem Lotterie-Zentralsystem (IGT/GTECH) interagieren und hierzu kompatibel sein. (Nein: 0 P Ja, Sonstige: 5 P, Ja, Integration einer Terminalsoftware mit einem Lotterie-Zentralsystem von IGT/GTECH: 10 P);
2.3 Bitte geben Sie an, in welcher Antrittszeit ein Techniker an beliebigen Standorten im Freistaat Sachsen tätig werden kann. (< 2h-10P,< 3h- 6P, <4h- 4P, <5h- 2P, >5h -0P).
3 Auftraggeber zur Referenz (10 %):
3.1 Name und Anschrift des Auftraggebers (Vollständige Angaben: 10 P);
3.2 Ansprechpartner beim Auftraggeber (Vollständige Angaben: 10 P);
3.3 Telefonnummer des Ansprechpartners (Vollständige Angaben: 10 P);
3.4 Mailadresse des Ansprechpartners (Vollständige Angaben: 10 P);
3.5 Ort(e) bzw. Region der Ausführung der Referenz (Vollständige Angaben: 10 P);
3.7 Art und Anzahl des Auftragsgegenstandes (> 500 feststehende Annahmestellenterminals: 10 P, =< 500 lineare Abwertung).
4 Fachliche Rahmenbedingungen zur Referenz ausschließlich aus dem Lotteriebereich (55 %):
4.1 Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). (Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nichtangabe);
4.2 Die Referenz ist aus dem Lotteriebereich innerhalb des GPA einzubringen und beinhaltet Terminal-Hardware. (Referenz eingebracht: 10 P Keine Referenz: 0 P);
4.3 Die Referenz ist aus dem Lotteriebereich innerhalb des GPA einzubringen und beinhaltet Terminal-Software. (Referenz eingebracht: 10 P Keine Referenz: 0 P);
4.4 Alternativ zu Pkt. 4.2 und 4.3 ist die Referenz aus dem Lotteriebereich innerhalb des GPA einzubringen und umfasst Terminal-Hardware als auch Terminal-Software. (Referenz eingebracht: 10 P Keine Referenz: 0 P);
4.5 Bitte beschreiben Sie den Leistungsumfang der Referenz aus dem Lotteriebereich (Terminal-HW, Terminal-SW, Zentralseitige Dienste) in separater Anlage. (max. 2 DIN A4) (1 Bereich: 3 P, 2 Bereiche: 5 P, Alle Bereiche: 10 P);
4.6 Welchen Wartungszeitraum hat die Referenz hinsichtlich der Terminal-Hardware? (Keine: 0 P (linear) >= 10 Jahre: 10 P).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Ansprüche des Auftraggebers wird der Auftragnehmer als Einzelbieter wie auch in Bietergemeinschaft (falls zutreffend) im Falle der Zuschlagserteilung den schriftlichen Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen, der für schuldhaft verletzte Vermögens-, Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz von mindestens 5 000 000 EUR pro Schadensfall vorsieht. Weiterhin ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorzulegen.
Zur Sicherung der Ansprüche des Auftraggebers wird der Auftragnehmer als Einzelbieter wie auch in Bietergemeinschaft (falls zutreffend) im Falle der Zuschlagserteilung den schriftlichen Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen, der für schuldhaft verletzte Vermögens-, Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz von mindestens 5 000 000 EUR pro Schadensfall vorsieht. Weiterhin ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Eine Vorauszahlung bis zu max. 30 % des Auftragswerts auf die Bereitstellung des Terminalsystems ist auf Anforderung unter der Bedingung des Nachweises einer entsprechend gleichlautenden Vorauszahlungsbürgschaft möglich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren zu benennen. Sie hat sich zu verpflichten, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, bei welcher die einzelnen Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Die Arbeitsgemeinschaft hat ebenfalls einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der rechtswirksame Erklärungen abgeben kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren zu benennen. Sie hat sich zu verpflichten, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, bei welcher die einzelnen Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Die Arbeitsgemeinschaft hat ebenfalls einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der rechtswirksame Erklärungen abgeben kann.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Siehe Postanschrift
Das Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist unter Angabe des Aktenzeichens beim öffentlichen Auftraggeber (siehe IV.3.1)) über E-Mail oder Fax (siehe I.1) – Kontaktstelle) unter Angabe einer eigenen E-Mail-Adresse und einer eigenen Fax-Nummer zu bekunden. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Der Abruf der Vergabeunterlagen erfolgt über einen passwortgeschützten SFTP-Zugang der SLG. Hierfür werden Kennung und Passwort auf getrennten Wegen an die durch den Interessenten angegebene E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer übermittelt.
Das Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist unter Angabe des Aktenzeichens beim öffentlichen Auftraggeber (siehe IV.3.1)) über E-Mail oder Fax (siehe I.1) – Kontaktstelle) unter Angabe einer eigenen E-Mail-Adresse und einer eigenen Fax-Nummer zu bekunden. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Der Abruf der Vergabeunterlagen erfolgt über einen passwortgeschützten SFTP-Zugang der SLG. Hierfür werden Kennung und Passwort auf getrennten Wegen an die durch den Interessenten angegebene E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer übermittelt.
Zu beachten: Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb.
E-Mails von der Vergabestelle an Interessenten, Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere aktiv (keine automatisierte E-Mail) an die Vergabestelle zu bestätigen.
Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Bewerbern innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Bewerbern innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft.
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen oder Nachweise entsprechend § 19 II EG VOL/A nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung (auch Kopie möglich) der Bewerbung beizulegen. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge und fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen oder Nachweise entsprechend § 19 II EG VOL/A nachzufordern, ohne dass jedoch insoweit bereits ein Ermessen ausgeübt wurde.
Die bestqualifizierten 5 Bewerber erhalten von der Vergabestelle eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Um den Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, hat der Bieter folgendes, auch ggü. seinen Nachunternehmern, sicherzustellen: Die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und/oder für die SLG spezifisch entwickelt und angepasst wird, erfolgt nur in einem der Staaten des EWR oder GPA.
Um den Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Qualität, Termintreue und Datenschutz gerecht zu werden, hat der Bieter folgendes, auch ggü. seinen Nachunternehmern, sicherzustellen: Die Entwicklung und Anpassung von Software, die regelmäßig an Markt- und Kundenanforderungen anzupassen ist und/oder für die SLG spezifisch entwickelt und angepasst wird, erfolgt nur in einem der Staaten des EWR oder GPA.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Name: Wie VI.4.1)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der…
… Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
… Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 169-307856 (2015-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 169-307856
Kurze Beschreibung:
Es soll ein neues, modernes, modulares und zukunftsweisendes Terminal-System für die Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH (SLG) geliefert werden. Dies betrifft hardwareseitige sowie softwareseitige Lieferungen. Service und Wartung für das gelieferte System wird für die Dauer von mindestens 84 Monaten geleistet.
Es soll ein neues, modernes, modulares und zukunftsweisendes Terminal-System für die Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH (SLG) geliefert werden. Dies betrifft hardwareseitige sowie softwareseitige Lieferungen. Service und Wartung für das gelieferte System wird für die Dauer von mindestens 84 Monaten geleistet.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Der Gesamtwert der Beschaffung wird aus Gründen der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die Angabe unter II.1.7) dient nur als Platzhalter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Terminal-System wird als ein in die bestehende Systemumgebung integriertes Gesamtsystem funktionsfähig bereitgestellt werden.Weiterhin soll das Redaktions- und Content-Management-System (RDS bzw. CMS) modernisiert werden. Die hierfür zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beinhalten somit neben der Beschaffung von Hard- und Software auch deren Integration als Gesamtsystem „Terminal-System“, die Integration dieses Gesamtsystems in die darüber hinaus bestehende Systemumgebung der SLG, die Herstellung der Betriebsbereitschaft für das in die Systemumgebung integrierte Gesamtsystem sowie das Rollout der neuen Terminal-Hardware. Die Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionalität des bereitgestellten Terminal-Systems (Wartung) & dessen Weiterentwicklung (Service) ist ebenso Leistungsinhalt. In diesem Projekt soll das Terminal-System als Gesamtwerk bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Projektleitung und die Koordination für alle Leistungen, die die Integration des System erfordert.
Das Terminal-System wird als ein in die bestehende Systemumgebung integriertes Gesamtsystem funktionsfähig bereitgestellt werden.Weiterhin soll das Redaktions- und Content-Management-System (RDS bzw. CMS) modernisiert werden. Die hierfür zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beinhalten somit neben der Beschaffung von Hard- und Software auch deren Integration als Gesamtsystem „Terminal-System“, die Integration dieses Gesamtsystems in die darüber hinaus bestehende Systemumgebung der SLG, die Herstellung der Betriebsbereitschaft für das in die Systemumgebung integrierte Gesamtsystem sowie das Rollout der neuen Terminal-Hardware. Die Aufrechterhaltung der Gesamtfunktionalität des bereitgestellten Terminal-Systems (Wartung) & dessen Weiterentwicklung (Service) ist ebenso Leistungsinhalt. In diesem Projekt soll das Terminal-System als Gesamtwerk bereitgestellt werden. Dazu gehört auch die Projektleitung und die Koordination für alle Leistungen, die die Integration des System erfordert.
Beschreibung der Optionen:
Die Mindestvertragsdauer beträgt ab Abnahme des Gesamtsystems 84 Monate. Es besteht eine Verlängerungsoption für den Auftraggeber für weitere 36 Monate.
Diesem Zeitraum soll sich eine nachvertragliche Leistungspflicht für die Dauer von mindestens einem Jahr anschließen.
Zusätzliche Informationen:
Der Gesamtwert der Beschaffung wird aus Gründen der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die Angabe unter II.1.7) dient nur als Platzhalter.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicht und Bedienprüfung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80 %
Kostenkriterium: Preiskennzahl (= Gesamtpreis) wird ins Verhältnis zur Qualität gesetzt (erweiterte Richtwertmethode)
Gewichtung der Kosten: 100 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Lotto Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Sächsische Lotto-GmbH
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 113-200835 (2016-06-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-07 📅
Datum des Beginns: 2016-05-30 📅
Datum des Endes: 2024-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 004-005590
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 113-200835
ABl. S-Ausgabe: 4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein neues, modernes, modulares und zukunftsweisendes Terminal-System für die Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH (SLG), als ein in die bestehende Systemumgebung integriertes Gesamtsystem Funktionsfähig bereitgestellt werden.
Das Lotterie-Zentralsystem ist nicht Teil des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bereit sein, bzgl. der mit dem Lotterie-Zentralsystem und anderen Systemen interagierenden Prozesse für die Dauer des Betriebs des Terminal-Systems mit dem Dienstleister des Lotterie-Zentralsystems und weiteren Dienstleistern der SLG Vertrauensvoll und effizient zusammen zu arbeiten.
Das Lotterie-Zentralsystem ist nicht Teil des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bereit sein, bzgl. der mit dem Lotterie-Zentralsystem und anderen Systemen interagierenden Prozesse für die Dauer des Betriebs des Terminal-Systems mit dem Dienstleister des Lotterie-Zentralsystems und weiteren Dienstleistern der SLG Vertrauensvoll und effizient zusammen zu arbeiten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name: Scientific Games International GmbH
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Wien
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Quelle: OJS 2020/S 004-005590 (2020-01-03)