Das Klinikum Rothenburg ob der Tauber hat bislang die benötigte Wäsche im eigenen Bestand gehalten und durch einen externen Dienstleister aufbereiten lassen. Es ist beabsichtigt, das bisherige System durch eine innovative, ganzheitliche Lösung der Textilen Vollversorgung für Stationswäsche und Berufsbekleidung zu ersetzen, die insbesondere die Gestellung der benötigten Textilien und Aufbereitungssysteme, die Kommissionierung, die bedarfsgerechte Belieferung, Abholung, Aufbereitung und Instandhaltung der benötigten Textilien zum Gegenstand hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Menge oder Umfang:
180 Planbetten, 300 Mitarbeiter in der Versorgung, ca. 9 800 vollstationäre Fälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ANregiomed
Postanschrift: Escherichstr. 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://klinikum-ansbach.de🌏
E-Mail: waesche2016@klinikum-ansbach.de📧
Der Auftrag ist auf Grund der wertmässig überwiegenden Dienstleistung ein Dienstleistungsauftrag (§ 99, Abs. 7 GWB). Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen nach Anhang 1 Teil B VOL/A.
Es erfolgt eine freihändige Vergabe nach § 4, Abs. 2 (2) VgV, § 3, Abs. 5 h VOL/A.
Nach dieser Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung (§ 3, Abs. 2 VOL/A) zulässig, wenn eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Vorabinformation:
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit zu einer Ortsbesichtigung am 28. und 29.9.2015 um 9:00 Uhr im Krankenhaus Rothenburg ob der Tauber und anschliessend im MVZ ebenfalls am 28. und 29.9.2015 um 11:00 Uhr.
Der Auftrag ist auf Grund der wertmässig überwiegenden Dienstleistung ein Dienstleistungsauftrag (§ 99, Abs. 7 GWB). Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen nach Anhang 1 Teil B VOL/A.
Es erfolgt eine freihändige Vergabe nach § 4, Abs. 2 (2) VgV, § 3, Abs. 5 h VOL/A.
Nach dieser Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung (§ 3, Abs. 2 VOL/A) zulässig, wenn eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Vorabinformation:
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit zu einer Ortsbesichtigung am 28. und 29.9.2015 um 9:00 Uhr im Krankenhaus Rothenburg ob der Tauber und anschliessend im MVZ ebenfalls am 28. und 29.9.2015 um 11:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Rothenburg ob der Tauber hat bislang die benötigte Wäsche im eigenen Bestand gehalten und durch einen externen Dienstleister aufbereiten lassen.
Es ist beabsichtigt, das bisherige System durch eine innovative, ganzheitliche Lösung der Textilen Vollversorgung für Stationswäsche und Berufsbekleidung zu ersetzen, die insbesondere die Gestellung der benötigten Textilien und Aufbereitungssysteme, die Kommissionierung, die bedarfsgerechte Belieferung, Abholung, Aufbereitung und Instandhaltung der benötigten Textilien zum Gegenstand hat.
Es ist beabsichtigt, das bisherige System durch eine innovative, ganzheitliche Lösung der Textilen Vollversorgung für Stationswäsche und Berufsbekleidung zu ersetzen, die insbesondere die Gestellung der benötigten Textilien und Aufbereitungssysteme, die Kommissionierung, die bedarfsgerechte Belieferung, Abholung, Aufbereitung und Instandhaltung der benötigten Textilien zum Gegenstand hat.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche oder geänderte Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand- und Zweck.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Textile Vollversorgung 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rothenburg ob der Tauber.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintrag im Handels- und Berufsregister;
— Angabe der Betriebsstätte/Niederlassung/Standorte aus denen die Versorgung erfolgen soll;
— Erklärung, dass keine Ausschlußgründe nach VOL/A, §6, Abs. 5 vorliegen und dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen je Schadensfall von 3 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sachschäden, 500 000 EUR für Vermögensschäden, 200 000 EUR Bearbeitungsschäden und 50 000 EUR Schlüsselverlust.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen je Schadensfall von 3 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sachschäden, 500 000 EUR für Vermögensschäden, 200 000 EUR Bearbeitungsschäden und 50 000 EUR Schlüsselverlust.
— Nachweis einer Wäschereischutzversicherung für das zum Waschen und Reinigen in Auftrag gegebene Kundeneigentum gegen die Risiken Feuer, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, höhere Gewalt, Verlust, Höchsthaftungssummen von mind. 1 000 000 EUR je Betriebsstätte, mind. 100 000 EUR je Transportmittel
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Wäschereischutzversicherung für das zum Waschen und Reinigen in Auftrag gegebene Kundeneigentum gegen die Risiken Feuer, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, höhere Gewalt, Verlust, Höchsthaftungssummen von mind. 1 000 000 EUR je Betriebsstätte, mind. 100 000 EUR je Transportmittel
— Nachweis einer Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftzeit von 24 Monaten.
— Angaben zum Umsatz (netto) mit der Wäscheversorgung für Krankenhäuser, aus den genannten Betriebsstätten, jeweils für die Jahre 2014, 2013 und 2012
— erforderlicher Mindest-Umsatz 1 500 000 EUR p. a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mind. 2 Referenzen, bei den jeweiligen Referenzen muss es sich um Krankenhäuser mit mind. 200 Betten handeln;
— Nachweis der Einhaltung der Richtlinien der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut (RKI);
— Anforderung der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtung des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien (bspw. RAL GZ 99/2);
— Nachweis eines qualifizierten Qualitätsmanagementsystems.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dlz-e&l
Name: ANregiomed
Der Auftrag ist auf Grund der wertmässig überwiegenden Dienstleistung ein Dienstleistungsauftrag (§ 99, Abs. 7 GWB). Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen nach Anhang 1 Teil B VOL/A.
Es erfolgt eine freihändige Vergabe nach § 4, Abs. 2 (2) VgV, § 3, Abs. 5 h VOL/A.
Nach dieser Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung (§ 3, Abs. 2 VOL/A) zulässig, wenn eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Vorabinformation:
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit zu einer Ortsbesichtigung am 28. und 29.9.2015 um 9:00 Uhr im Krankenhaus Rothenburg ob der Tauber und anschliessend im MVZ ebenfalls am 28. und 29.9.2015 um 11:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die geltend gemachten Vergabeverstöße sind unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße auch der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen (§ 107, Abs. 3, Satz 1, Nr. 1-3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die geltend gemachten Vergabeverstöße sind unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße auch der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen (§ 107, Abs. 3, Satz 1, Nr. 1-3 GWB)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind (§ 107, Abs. 3, Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung (§ 101a GWB) möglich.
Quelle: OJS 2015/S 149-275685 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 847 200 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag ist auf Grund der wertmässig überwiegenden Dienstleistung ein Dienstleistungsauftrag (§ 99, Abs. 10 S.1 GWB). Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen nach Anhang 1 Teil B VOL/A.
Es erfolgt eine freihändige Vergabe nach § 4, Abs. 2 (2) VgV, § 3, Abs. 5 h VOL/A.
Nach dieser Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung (§ 3, Abs. 2 VOL/A) zulässig, wenn eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Vorabinformation:
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit zu einer Ortsbesichtigung am 27., 28., 31. August und 01. September 2015 im Krankenhaus Rothenburg ob der Tauber und im MVZ.
Der Auftrag ist auf Grund der wertmässig überwiegenden Dienstleistung ein Dienstleistungsauftrag (§ 99, Abs. 10 S.1 GWB). Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen nach Anhang 1 Teil B VOL/A.
Es erfolgt eine freihändige Vergabe nach § 4, Abs. 2 (2) VgV, § 3, Abs. 5 h VOL/A.
Nach dieser Vorschrift ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung (§ 3, Abs. 2 VOL/A) zulässig, wenn eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung nicht möglich ist.
Das bisherige Wäschekonzept soll durch eine neue, ganzheitliche Lösung ersetzt werden. Es ist ein Detaillierungs-, Änderungs- und Optimierungsbedarf unter Berücksichtigung der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu erwarten, so dass eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung auf der Grundlage der jeweiligen Lösungsmöchlichkeiten im Wege entsprechender Verhandlungen mit den Bietern erreicht werden soll.
Vorabinformation:
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit zu einer Ortsbesichtigung am 27., 28., 31. August und 01. September 2015 im Krankenhaus Rothenburg ob der Tauber und im MVZ.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-06 📅
Name: ullmer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am dolzbach 5
Postort: Bad Neustadt
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Am Dolzbach 5
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 015-022503 (2016-01-19)