Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Vergabestelle ist Servicedienstleister, der mit dem Klinikum Leverkusen u. a. ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung betreut. Mehr als 2 000 Menschen kümmern sich hier in 12 medizinischen Fachabteilungen mit 747 Betten (gem. Krankenhausplan), zahlreichen Zentren und Instituten sowie in den Servicebereichen, Tochtergesellschaften und in der Verwaltung um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Jährlich werden über 10 000 stationäre und ca. 3 000 ambulante Operationen durchgeführt, es kommen über 60 000 ambulante Fälle und ca. 1 500 Geburten hinzu. Als Gründer und treibende Kraft gestaltet das Klinikum Leverkusen im Gesundheitspark Leverkusen strategische Kooperationen. Der Campus-Gedanke des Gesundheitspark Leverkusen konzentriert stationäre und ambulante medizinische Spitzenversorgung. Gemeinsam mit den Tochtergesellschaften ist das Klinikum Leverkusen ein wichtiger regionaler Arbeitgeber sowie bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Auftraggeber plant die Vergabe von Wäschedienstleistungen in Form einer textilen Vollversorgung für Teilbereiche der von ihr verantworteten Textilversorgung des Klinikums Leverkusen (ohne private Partner im Gesundheitspark). Die im Rahmen der Ausschreibung definierten Textilien sollen dabei nach einer Übergangszeit von einem Jahr, während derer die noch auftraggeberseitig vorhandenen Textilien im Wege der reinen Lohnwäsche durch den Auftragnehmer bearbeitet werden, im kundenbezogenen Leasingwäscheverhältnis von der Wäscherei als Leasinggeber für weitere 3 Jahre (mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr) bezogen werden. Neben dem dann einsetzenden Textilleasing gelten die Konditionen für die Lohnwäsche unverändert fort. Dies bedeutet, dass die Kalkulation der Leasingbeträge ohne Wäschereileistungen zu verstehen ist, da diese über den Ansatz zur Lohnwäsche abgegolten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und dem Preisblatt. Die abgerufenen Wäschereinigungsleistungen werden ein Volumen von ca. 950 000 kg/anno betragen. Hierbei handelt es sich um einen Richtwert, der aus den Erfahrungen der letzten Jahre durch den Auftraggeber gemittelt wurde. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf entsprechende Abnahmemengen. Im Falle gravierender Abweichungen von dieser Schätzung sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Anpassungsregelungen vorgesehen. Als Vertragsbeginn für die Lohnwäsche ist der 15.2.2016 vorgesehen. Als Vertragsbeginn für die Leasingwäsche ist der 15.2.2017 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-26.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Leverkusen Service GmbH
Postanschrift: Paracelsusstraße 15
Postleitzahl: 51375
Postort: Leverkusen
Kontakt
E-Mail: klinikum@lenz-johlen.de📧
Telefon: +49 22197300261📞
Fax: +49 22197300222 📠
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Die Bieter müssen ein Durchführungskonzept/Dienstleistungskonzept einreichen (wertungsrelevant). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Die Bieter müssen ein Durchführungskonzept/Dienstleistungskonzept einreichen (wertungsrelevant). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Vergabestelle ist Servicedienstleister, der mit dem Klinikum Leverkusen u. a. ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung betreut. Mehr als 2 000 Menschen kümmern sich hier in 12 medizinischen Fachabteilungen mit 747 Betten (gem. Krankenhausplan), zahlreichen Zentren und Instituten sowie in den Servicebereichen, Tochtergesellschaften und in der Verwaltung um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Jährlich werden über 10 000 stationäre und ca. 3 000 ambulante Operationen durchgeführt, es kommen über 60 000 ambulante Fälle und ca. 1 500 Geburten hinzu.
Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Vergabestelle ist Servicedienstleister, der mit dem Klinikum Leverkusen u. a. ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung betreut. Mehr als 2 000 Menschen kümmern sich hier in 12 medizinischen Fachabteilungen mit 747 Betten (gem. Krankenhausplan), zahlreichen Zentren und Instituten sowie in den Servicebereichen, Tochtergesellschaften und in der Verwaltung um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Jährlich werden über 10 000 stationäre und ca. 3 000 ambulante Operationen durchgeführt, es kommen über 60 000 ambulante Fälle und ca. 1 500 Geburten hinzu.
Als Gründer und treibende Kraft gestaltet das Klinikum Leverkusen im Gesundheitspark Leverkusen strategische Kooperationen. Der Campus-Gedanke des Gesundheitspark Leverkusen konzentriert stationäre und ambulante medizinische Spitzenversorgung. Gemeinsam mit den Tochtergesellschaften ist das Klinikum Leverkusen ein wichtiger regionaler Arbeitgeber sowie bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Als Gründer und treibende Kraft gestaltet das Klinikum Leverkusen im Gesundheitspark Leverkusen strategische Kooperationen. Der Campus-Gedanke des Gesundheitspark Leverkusen konzentriert stationäre und ambulante medizinische Spitzenversorgung. Gemeinsam mit den Tochtergesellschaften ist das Klinikum Leverkusen ein wichtiger regionaler Arbeitgeber sowie bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Auftraggeber plant die Vergabe von Wäschedienstleistungen in Form einer textilen Vollversorgung für Teilbereiche der von ihr verantworteten Textilversorgung des Klinikums Leverkusen (ohne private Partner im Gesundheitspark). Die im Rahmen der Ausschreibung definierten Textilien sollen dabei nach einer Übergangszeit von einem Jahr, während derer die noch auftraggeberseitig vorhandenen Textilien im Wege der reinen Lohnwäsche durch den Auftragnehmer bearbeitet werden, im kundenbezogenen Leasingwäscheverhältnis von der Wäscherei als Leasinggeber für weitere 3 Jahre (mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr) bezogen werden. Neben dem dann einsetzenden Textilleasing gelten die Konditionen für die Lohnwäsche unverändert fort. Dies bedeutet, dass die Kalkulation der Leasingbeträge ohne Wäschereileistungen zu verstehen ist, da diese über den Ansatz zur Lohnwäsche abgegolten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und dem Preisblatt.
Die Klinikum Leverkusen Service GmbH als Auftraggeber plant die Vergabe von Wäschedienstleistungen in Form einer textilen Vollversorgung für Teilbereiche der von ihr verantworteten Textilversorgung des Klinikums Leverkusen (ohne private Partner im Gesundheitspark). Die im Rahmen der Ausschreibung definierten Textilien sollen dabei nach einer Übergangszeit von einem Jahr, während derer die noch auftraggeberseitig vorhandenen Textilien im Wege der reinen Lohnwäsche durch den Auftragnehmer bearbeitet werden, im kundenbezogenen Leasingwäscheverhältnis von der Wäscherei als Leasinggeber für weitere 3 Jahre (mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr) bezogen werden. Neben dem dann einsetzenden Textilleasing gelten die Konditionen für die Lohnwäsche unverändert fort. Dies bedeutet, dass die Kalkulation der Leasingbeträge ohne Wäschereileistungen zu verstehen ist, da diese über den Ansatz zur Lohnwäsche abgegolten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und dem Preisblatt.
Die abgerufenen Wäschereinigungsleistungen werden ein Volumen von ca. 950 000 kg/anno betragen. Hierbei handelt es sich um einen Richtwert, der aus den Erfahrungen der letzten Jahre durch den Auftraggeber gemittelt wurde. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf entsprechende Abnahmemengen. Im Falle gravierender Abweichungen von dieser Schätzung sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Anpassungsregelungen vorgesehen.
Die abgerufenen Wäschereinigungsleistungen werden ein Volumen von ca. 950 000 kg/anno betragen. Hierbei handelt es sich um einen Richtwert, der aus den Erfahrungen der letzten Jahre durch den Auftraggeber gemittelt wurde. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf entsprechende Abnahmemengen. Im Falle gravierender Abweichungen von dieser Schätzung sind in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Anpassungsregelungen vorgesehen.
Als Vertragsbeginn für die Lohnwäsche ist der 15.2.2016 vorgesehen. Als Vertragsbeginn für die Leasingwäsche ist der 15.2.2017 vorgesehen.
Beschreibung der Optionen: Einjährige Verlängerungsoption für Auftraggeber.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen zur persönlichen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
— Eigenerklärung des Bieters den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen zu sein.
— Eigenerklärung des Bieters wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR verurteilt worden zu sein.
— Eigenerklärung des Bieters wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldstrafe von mehr als 2 500 EUR verurteilt worden zu sein.
— Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht gemäß § 6 EG Abs. 6 Buchst. c VOL/A von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— Eigenerklärung des Bieters die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen.
— Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Eigenerklärung des Bieters, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer anzugebenden Berufsgenossenschaft.
— Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mindeststandards:
Die Bieter müssen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage folgende Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.
— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz im Bereich der Textilen Vollversorgung von mindestens 2 000 000 EUR netto pro Jahr erwirtschaftet hat. Die Angaben müssen auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung durch Bilanzauszüge oder Auszüge aus Geschäftsberichten nachgewiesen werden.
— Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz im Bereich der Textilen Vollversorgung von mindestens 2 000 000 EUR netto pro Jahr erwirtschaftet hat. Die Angaben müssen auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung durch Bilanzauszüge oder Auszüge aus Geschäftsberichten nachgewiesen werden.
— Nachweis des Bieters, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens:
• 3 000 000 EUR für Personenschäden,
• 1 500 000 EUR für Sachschäden,
• 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Es genügt der schriftliche Nachweis eines Versicherers, die entsprechenden Deckungssummen im Auftragsfall gewährleisten zu wollen (z. B. Aufstockung bestehender Versicherungen oder Neuabschluss einer Police).
Die Bieter müssen folgende technischen Kriterien erfüllen, um zur Wertung zugelassen zu werden (Mindestbedingungen):
— Mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Benennung der Art des Referenzprojektes (Einrichtungsart (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, etc.), Ausstattungsqualität und Versorgungsumfang), des Projektumfangs, des Zeitraums und Ortes der Leistungserbringung, des jährlichen Rechnungswertes und des Anteils der selbsterbrachten Leistungen.
— Mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Benennung der Art des Referenzprojektes (Einrichtungsart (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, etc.), Ausstattungsqualität und Versorgungsumfang), des Projektumfangs, des Zeitraums und Ortes der Leistungserbringung, des jährlichen Rechnungswertes und des Anteils der selbsterbrachten Leistungen.
Vergleichbar sind nur solche Referenzen, die mindestens 1,5 Tonnen Wäschereileistungen pro Tag mit Anlieferung und Abholung beinhalten. Zur Prüfung der Referenzen ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben.
— Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach den jeweiligen Berufsgruppen, sowie Angaben über Aufwendungen für die Weiterbildung der Mitarbeiter.
— Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach den jeweiligen Berufsgruppen, sowie Angaben über Aufwendungen für die Weiterbildung der Mitarbeiter.
— Eigenerklärung zum bei Auftragserteilung vorgehaltenen Maschinenpark, aus dem sich ergibt, dass eine tägliche Waschleistung von mindestens 3,5 Tonnen gegeben ist.
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff.
— Nachweis laufender Gütesicherungsmaßnahmen zur sachgemäßen Wäschepflege nach RAL RG 992/2 und 992/3, einschließlich neutraler Untersuchungen in der Wäscherei.
— Nachweis über die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln. Kap. 2.6: Betreiben von Wäschereien
— Nachweis der Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors.
— Nachweis der jährlichen Ergebnisse der Hygienekontrollen der letzten 3 Jahre.
— Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens zwei weiteren geeigneten Wäschereien zur Sicherstellung der vollumfänglichen Wäscheversorgung des Auftraggebers zu den Konditionen der hiesigen Ausschreibung im Falle eines Betriebsausfalls (Havarie) oder einer vorübergehenden Betriebsschließung wie z. B. für Betriebsferien, wobei auch das Qualitätsmanagementsystem und die Gütesicherungsmaßnahmen der Ersatzunternehmen den hiesigen Anforderungen entsprechen müssen (Nachweise sind auf Verlagen des Auftraggebers vorzulegen).
— Vorlage einer Kooperationsvereinbarung mit mindestens zwei weiteren geeigneten Wäschereien zur Sicherstellung der vollumfänglichen Wäscheversorgung des Auftraggebers zu den Konditionen der hiesigen Ausschreibung im Falle eines Betriebsausfalls (Havarie) oder einer vorübergehenden Betriebsschließung wie z. B. für Betriebsferien, wobei auch das Qualitätsmanagementsystem und die Gütesicherungsmaßnahmen der Ersatzunternehmen den hiesigen Anforderungen entsprechen müssen (Nachweise sind auf Verlagen des Auftraggebers vorzulegen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt monatlich bzgl. Lohnwäsche und Leasing getrennt an eine einheitliche nach Zuschlag zu benennende Kostenstelle des Auftraggebers. Als Zahlungsziel sind 18 Werktage nach Vorlage einer prüffähigen und ordnungsgemäß ausgewiesenen Rechnung vereinbart.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung erfolgt monatlich bzgl. Lohnwäsche und Leasing getrennt an eine einheitliche nach Zuschlag zu benennende Kostenstelle des Auftraggebers. Als Zahlungsziel sind 18 Werktage nach Vorlage einer prüffähigen und ordnungsgemäß ausgewiesenen Rechnung vereinbart.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft muss alle Erklärungen abgeben; bei Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftende ARGE.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Herrn RA Martin Hahn
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-15 📅
Datum des Endes: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-06 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 218-398194
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Die Bieter müssen ein Durchführungskonzept/Dienstleistungskonzept einreichen (wertungsrelevant). Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie versteht sich nicht als öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da sie gewerblich handelt. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, öffentliche Auftraggeberin zu sein. Aus diesem Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer aus Sicht der Vergabestelle unstatthaft, obwohl sie vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1), 4.2 und 4.3 sind daher als der Vollständigkeit halber zu verstehen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie versteht sich nicht als öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da sie gewerblich handelt. Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, öffentliche Auftraggeberin zu sein. Aus diesem Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer aus Sicht der Vergabestelle unstatthaft, obwohl sie vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1), 4.2 und 4.3 sind daher als der Vollständigkeit halber zu verstehen:
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten.
Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 232-422114 (2015-11-26)