Thermische Klärschlammverwertung 2015 (Vertragszeitraum 1.1.2016-31.12.2018)

Zentrale Vergabestelle der Stadt Harsewinkel

Entsorgung des thermischen Klärschlamms der Stadt Harsewinkel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Die jährlich anfallenden Klärschlamm-Mengen betragen ca. 2 000-2 500 t entw. Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 27 %. Der Zeitraum der Verwertung von entwässertem Klärschlamm ist auf 3 Jahre befristet. Er beginnt am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018; es besteht die Option der Stadt Harsewinkel, den Verwertungsauftrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.400 000
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Gesamtwert des Auftrags: 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle der Stadt Harsewinkel
Postanschrift: Münsterstraße 14
Postleitzahl: 33428
Postort: Harsewinkel
Kontakt
Internetadresse: http://www.harsewinkel.de 🌏
E-Mail: harsewinkel.vergabestelle@gt-net.de 📧
Telefon: +49 52479350 📞
Fax: +49 5247935170 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308422
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die jährlich anfallenden Klärschlamm-Mengen betragen ca. 2 000-2 500 t entw. Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 27 %. Die gesamte jährlich anfallende Klärschlamm-Menge ist die Grundlage für den Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg. die für diesen Auftrag ausgeschriebene Masse basiert auf Jahresdurchschnittswerten und kann zu den tatsächlich anfallenden Massen differieren. Abweichungen von den angegebenen Massen in einzelnen Positionen bleiben ohne Änderung der Einheitspreise vorbehalten. Abgerechnet wird nach der tatsächlich verwerteten Schlamm-Menge anhand von vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Liefer-, Wiegescheinen und Transportbelegen, die zusammen mit der Rechnung einzureichen sind. (siehe auch weitere Ausführungen im Leistungsverzeichnis – Klärschlamm-Mengen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Entsorgung des thermischen Klärschlamms der Stadt Harsewinkel.
Menge oder Umfang:
Die jährlich anfallenden Klärschlamm-Mengen betragen ca. 2 000-2 500 t entw. Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 27 %. Der Zeitraum der Verwertung von entwässertem Klärschlamm ist auf 3 Jahre befristet. Er beginnt am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018; es besteht die Option der Stadt Harsewinkel, den Verwertungsauftrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 0012 Monate
Referenznummer: 10.81.03:0075
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Harsewinkel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung der Zuverlässigkeit.
— dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt.
— dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurden.
— dass im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden.
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
— dass die Zahlungsverpflichtung zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft (außerhalb von Deutschland Angabe der vergleichbaren Einrichtung) sowie der Mitgliedsnummer.
— dass die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes erfolgt ist.
— dass ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56-57 KrWG bzw. § 52 KRW-/AbfG vorliegt.
— Auf Verlangen des Auftraggebers sind die in den Besonderen Vertragsbedingungen (Ziffer B) geforderten Unterlagen zum Arbeitsschutz vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Angaben über die Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Soweit sich ein Bieter hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte, hat er die vorgenannten Erklärungen für dieses Unternehmen abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
— Angabe über Mitarbeiterzahlen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und deren Qualifikationen;
— Angabe über die für das ausgeschriebene Projekt für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal und deren Qualifikation;
— Beschreibung der zur Verfügung stehende technische Ausrüstung zur Ausführung des Auftrages (Maschinen, Geräte);
— Referenzen von mindestens 3 vergleichbaren Projekten, nicht älter als 5 Jahre (Mindestangaben: Zu entsorgende m
— Beschreibung von Übernahme, Transport und Verwiegung, Benennung Waage;
— Verbrennungsstandort, Betreiber;
— Anlagenkapazität und Laufzeit;
— Beschreibung des technischen Verfahrens;
— Nachweis erforderlichen Genehmigungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage A), Ziffer 11, verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage A), Ziffer 8, verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird auf die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Anlage B), Ziffer 4, verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu den unter Ziffer III.2.1) bis III.2.2) geforderten Nachweisen und Erklärungen gilt Folgendes:
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs ebenfalls zulässig. Soweit die erworbenen Nachweise den Anforderungen unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowohl vom Inhalt als auch von der Aktualität zu 100 % entsprechen und diese aus der vorgelegten Zertifizierung ohne weitere Recherche hervorgehen, können diese durch die Auftraggeber berücksichtigt werden. Sollte die Zertifizierung nicht alle vom Auftraggeber geforderten Nachweise abdecken, sind die fehlenden Unterlagen dem Angebot separat beizufügen. Soweit der Bieter Einzelnachweise einreicht, hat er hierzu die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragserteilung von den Bietern zu verlangen, dass diese die nachstehend geforderten Eigenerklärungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist durch die entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen lässt.
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Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Mit dem Angebot sind folgende Verpflichtungserklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG.NRW) abzugeben:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestlohn;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG.NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familien;
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG.NRW;
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG.NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat in seinem Angebot mitzuteilen, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen und wenn ja, für welche Teilleistungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, von dem bestplatzierten Bieter nach dem vorläufigen Abschluss der Angebotswertung die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Eignungsnachweise auch für jeden Unterauftragnehmer anzufordern. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen.
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Zudem ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftungsrisiken zu versichern und dies auf Anforderung nachzuweisen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56-57 KrWG-/AbfG oder vergleichbare Qualifikation.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Stadt Harsewinkel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.81.03:0075
Zusätzliche Informationen
Die jährlich anfallenden Klärschlamm-Mengen betragen ca. 2 000-2 500 t entw. Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 27 %. Die gesamte jährlich anfallende Klärschlamm-Menge ist die Grundlage für den Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg. die für diesen Auftrag ausgeschriebene Masse basiert auf Jahresdurchschnittswerten und kann zu den tatsächlich anfallenden Massen differieren. Abweichungen von den angegebenen Massen in einzelnen Positionen bleiben ohne Änderung der Einheitspreise vorbehalten. Abgerechnet wird nach der tatsächlich verwerteten Schlamm-Menge anhand von vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Liefer-, Wiegescheinen und Transportbelegen, die zusammen mit der Rechnung einzureichen sind.
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(siehe auch weitere Ausführungen im Leistungsverzeichnis – Klärschlamm-Mengen).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu auch im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Der Auftraggeber sieht eine Rüge als „unverzüglich“ im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB an, wenn sie innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kenntnis des Bewerbers/Bieters vom vermeintlichen Verstoß gegen die Vergabebestimmungen erfolgt. Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 169-308422 (2015-08-28)