TK-Dienstleistung für die Freie Hansestadt Bremen

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Im Rahmen einer EU weiten Ausschreibung soll die bestehende TK-Lösung für die Freie Hansestadt Bremen, nachfolgend kurz FHB genannt, mit derzeit rund 15 600 Anschlüssen durch Dataport neu beschafft werden. Die Lösung soll durch den Bieter im Auftrag von Dataport betrieben werden. Nachfolgend wird diese Lösung kurz als Managed TK-Modell bezeichnet.
Eine Migration des Systems an den zukünftigen Betreiber hat voraussichtlich ab dem 30.6.2016 zu erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2783@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 100-182745
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer EU weiten Ausschreibung soll die bestehende TK-Lösung für die Freie Hansestadt Bremen, nachfolgend kurz FHB genannt, mit derzeit rund 15 600 Anschlüssen durch Dataport neu beschafft werden. Die Lösung soll durch den Bieter im Auftrag von Dataport betrieben werden. Nachfolgend wird diese Lösung kurz als Managed TK-Modell bezeichnet.
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Eine Migration des Systems an den zukünftigen Betreiber hat voraussichtlich ab dem 30.6.2016 zu erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine laufzeit von 4 Jahren und kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden (also maximal 6 Jahre Gesamtlaufzeit).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ÖT RE2/2783/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Projektsprache Deutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bewerbergemeinschaft,
— Erklärungen zu TTG SH,
— Vertraulichkeitserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen.
Mindeststandards:
In diesem Rahmen ist zu erklären:
Es wird bestätigt, dass in Ihrem Unternehmen mehr als 50 festangestellte Mitarbeiter tätig sind.
Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 8 000 000 EUR erwirtschaftet hat.
Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bewerbers für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital in den letzten 3 Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
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Gleiches gilt im Falle von Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen.
Mindeststandards:
Für die Feststellung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit zieht der Auftraggeber Bewertungskriterien heran und vergibt Punktwerte. In Hinblick auf die zu vergebenden Punktzahlen ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer einen Mindesterfüllungsgrad von 6 Punkten erreichen muss. Das heißt von der maximal zu erreichenden Punktzahl müssen wenigstens 6 erfüllt sein.
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Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus).
Fehlt die Benennung eines solchen Ansprechpartners, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
In der Referenzabfrage sind eine Referenzbezeichnung, Name und Anschrift des Referenzauftraggebers, ein Ansprechpartner sowie die Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) anzugeben.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Mindestens 5 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung der Referenzen werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE2/2783/15
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 2.2 genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr- 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
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Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2015/S 100-182745 (2015-05-22)