Übernahme, Transport und Entsorgung von ca. 8 000 Mg Straßenkehricht, AVV 200303

Zweckverband Abfallwirtschaft, Region Hannover

Übernahme, Transport und Entsorgung von ca. 8 000 Mg Straßenkehricht Abfallschlüssel 200303.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang: Ca. 8 000 Mg pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft, Region Hannover
Postanschrift: Karl-Wiechert-AIlee 60c
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.aha-region.de 🌏
Fax: +49 511991147891 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-383166
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von ca. 8 000 Mg Straßenkehricht Abfallschlüssel 200303.
Referenznummer: 5.5/43/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktuelle Bescheinigung der Finanzbehörde über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung nach folgenden Maßstäben:
— Eigenerklärung des Bieters, welche 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung am häufigsten in seinem Betrieb vertreten sind,
— Aktuelle Bescheinigungen der in vorgenannter Eigenerklärung bezeichneten 2 Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung,
— Aktuelle Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
— Mindestlohnerklärung nach § 5 Abs. lNTVergG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Bieters für mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen aus den letzten 3 Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern, unter Angabe des Projekttitels, des Rechnungswertes, des Ausführungszeltraums, des Auftraggebers sowie eines dortigen Ansprechpartners (nebst Telefonnummer),
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— Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV betreffend alle (siehe AVV Nummer) von der hier zu vergebenden Leistung erfassten Abfall wirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Beschreibung der dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung sowie der personellen Ausstattung.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einsendung eines Verrechnungsschecks oder Überweisung auf das Konto (Sparkasse Hannover:
IBAN: DE222 505 018 000 002 902 20, BIC:SP KH DE 2H XXX)
mit der Angabe Straßenkehrichtentsorgung 43/15 in Höhe von 10 EUR
bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60 c, 30625 Hannover, angefordert werden kann.
Fehlt die Angabe Straßenkehrichtentsorgung 43/15 auf Ihrem Verrechnungsscheck oder der Überweisung, kann die Zahlung nicht zugeordnet werden und Sie erhalten keine Unterlagen.
Der Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-16 📅
Öffnungsort:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60C, 30625 Hannover.
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60C, 30625 Hannover.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aha-region.de 🌏
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Fax: +49 511991147691 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5.5/43/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann. 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 211-383166 (2015-10-19)