Übernahme, Transport und Entsorgung von Kläschlamm
BETREM Emscherbrennstoffe GmbH
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme ab Betriebsgelände des Auftraggebers in Bottrop, der Transport und die thermische Entsorgung von bis zu 30 000 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm, ggfs. gemischt mit auf 6 mm abgesiebten Beckenschlämmen (AVV 19 08 05). Der Klärschlamm bzw. das Gemisch hat regulär einen Trockensubstanz(TS)-Gehalt von bis zu 40 % TS, in Teilmengen saisonbedingt bis zu 45 % TS.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-28.
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
- • Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung › Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-10-28 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: Die jährliche Mindestabnahmemenge beläuft sich auf 15 000 t Klärschlamm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BETREM Emscherbrennstoffe GmbH
Postanschrift: Sturmshof 20
Postleitzahl: 46238
Postort: Bottrop
Kontakt
Internetadresse: http://www.betrem.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.klaerschlamm@betrem.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-385941
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um zwei Vertragsjahre (1 + 1).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bottrop.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stoffstrom- und Qualitätsmanagement
Herrn Dr. Paul-Gerhard Mast
Name: Emschergenossenschaft/Lippeverband
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 212-385941 (2015-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: Die jährliche Mindestabnahmemenge beläuft sich auf 15 000 t Klärschlamm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BETREM Emscherbrennstoffe GmbH
Postanschrift: Sturmshof 20
Postleitzahl: 46238
Postort: Bottrop
Kontakt
Internetadresse: http://www.betrem.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.klaerschlamm@betrem.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-385941
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
1) Der Kontakt zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die für dieses Vergabeverfahren eingerichtete E-Mail-Adresse der Vergabestelle.
2) Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen („Angebot. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
2) Das Angebot ist schriftlich und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Kontaktstelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
5) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme ab Betriebsgelände des Auftraggebers in Bottrop, der Transport und die thermische Entsorgung von bis zu 30 000 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm, ggfs. gemischt mit auf 6 mm abgesiebten Beckenschlämmen (AVV 19 08 05). Der Klärschlamm bzw. das Gemisch hat regulär einen Trockensubstanz(TS)-Gehalt von bis zu 40 % TS, in Teilmengen saisonbedingt bis zu 45 % TS.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bottrop.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Bedingungen für den Teilnahme am Wettbewerb (Abschnitt III.2.1) bis III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Unterlagen sind im Original einzureichen, soweit nicht nachfolgend ausdrücklich die Vorlage einer Kopie gestattet wird. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bietergemeinschaftserklärung).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen die Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (2) für diese im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A vorliegen. Für die Erklärung hält die Vergabestelle einen Vordruck bereit, den die Bieter bei der Kontaktstelle abfordern können;
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/hierarchischer Aufbau);
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung über die Verbundenheit mit anderen Unternehmen/Konzernangehörigkeit des Bieters. Für die Erklärung hält die Vergabestelle einen Vordruck bereit, den die Bieter bei der Kontaktstelle abfordern können.
(4) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern verfügbar – den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Umwelt- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
(1) Darstellung mindestens einer gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten vergleichbaren Leistung. Diese Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit folgende Anforderungen erfüllen: Übernahme, Transport und thermische Entsorgung von 15 000 t Klärschlamm p. a. bei einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr. Die Darstellung der Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: (i) Name des Auftraggebers, (ii) Leistungszeitraum, (iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s müssen die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Die Einreichung einer Bescheinigung des/der Referenz-Auftraggeber/s im Angebot ist nicht erforderlich;
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(2) Nachweis der Anlagengenehmigung nach BImSchG für alle im Angebot benannten Entsorgungsanlagen, in Kopie;
(3) Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG des Bieters und der Nachunternehmer für die in Frage kommenden Leistungen Einsammeln, Befördern und thermische Entsorgung, jeweils für Abfallschlüsselnummer 190805 oder ein gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Kopie und für alle Entsorgungsanlagen;
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(4) Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG, § 8 Transportgenehmigungsverordnung (TgV), oder ein gleichweirtiger Nachweis aus dem Land, in dem der Bieter ansässig ist, in Kopie;
(5) Benennung und technische Beschreibung der dem Bieter für die Auftragsausführung rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden eigenen oder fremden Entsorgungskapazitäten; im Falle der Berufung auf die Entsorgungskapazitäten Dritter hat der Bieter die Vorgaben gemäß Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung zu beachten;
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(6) Darstellung der technischen Spezifikation der einzusetzenden Fahrzeuge (je Fahrzeug mindestens Fahrzeugtyp, Ladevolumen, zulässige Zuladung, Verladetechnik);
(7) Beschreibung des gesamten angebotenen Entsorgungsweges von der Übernahme über den Transport bis zur thermischen Entsorgung mit Benennung des jeweiligen Unternehmers/ Nachunternehmers und der Entsorgungsanlagen unter Angabe des Ortes und eines Ansprechpartners sowie der Transportentfernung von der Übergabestelle zur Entsorgungsanlage.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die von dem Auftragnehmer vorgesehenen Entsorgungsnanlage/n ist/sind seitens des Auftraggebers gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG der Bezirksregierung Münster ggf. als neue/r Output-Weg/e anzuzeigen.Die Auftragserteilung steht insofern unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
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Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG für das Einsammeln, Befördern und die thermische Entsorgung von Abfällen nach AVV 19 08 05 zertifiziert sein. Der Bieter muss außerdem Inhaber einer Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG, § 8 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) sein.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stoffstrom- und Qualitätsmanagement
Herrn Dr. Paul-Gerhard Mast
Name: Emschergenossenschaft/Lippeverband
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Der Kontakt zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die für dieses Vergabeverfahren eingerichtete E-Mail-Adresse der Vergabestelle.
2) Das Angebot ist als solches zu kennzeichnen („Angebot. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Mehr anzeigen
2) Das Angebot ist schriftlich und nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Kontaktstelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Mehr anzeigen
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
5) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 212-385941 (2015-10-28)
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