Übernahme, Transport und Vermarktung von Altpapier im Landkreis Kitzingen

Landratsamt Kitzingen – Kommunale Abfallwirtschaft

Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers ab dem 1.1.2016 für zunächst 2 Jahre und einer Verlängerungsoption von zweimal je einem Jahr auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Übernahme des kommunalen Anteils des Altpapiers in loser Form an einer Umschlagstelle des AG bzw. eines beauftragten Dritten und Transport zur Vermarktungs-/Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),
— Vermarktung der im Landkreisgebiet Kitzingen erfassten kommunalen Altpapiermengen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-04 Auftragsbekanntmachung
2015-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Das Vertragsgebiet umfasst den Landkreis Kitzingen.Das Vertragsgebiet besteht somit aus 31 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von etwa 88.100 und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 684 km2.Der Landkreis Kitzingen betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung / Vermarktung von Altpapier. Das Altpapier wird im Landkreis Kitzingen über ein flächendeckendes Holsystem mittels Papiertonnen und -containern sowie über ein Bringsystem mittels Containern an stationären Sammelstellen erfasst.An einer vom AG bzw. einem beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Umschlagstelle wird der kommunale Anteil des Altpapiers in loser Form zur Abholung bereitgestellt.Der kommunale Anteil der erfassten Altpapiermengen betrug im Jahr 2014 gerundet 5 800 Mg/a.Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers ab dem 1.1.2016 für zunächst 2 Jahre und einer Verlängerungsoption von zweimal je einem Jahr auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Übernahme des kommunalen Anteils des Altpapiers in loser Form an einer Umschlagstelle des AG bzw. eines beauftragten Dritten und Transport zur Vermarktungs-/Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),— ca. 5 800 Mg/a,— Vermarktung der im Landkreisgebiet Kitzingen erfassten kommunalen Altpapiermengen,— ca. 5 800 Mg/a.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Kitzingen – Kommunale Abfallwirtschaft
Postanschrift: Kaiserstraße 4
Postleitzahl: 97318
Postort: Kitzingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfallwelt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 088-158857
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich postalisch oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern -– soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers ab dem 1.1.2016 für zunächst 2 Jahre und einer Verlängerungsoption von zweimal je einem Jahr auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
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Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Übernahme des kommunalen Anteils des Altpapiers in loser Form an einer Umschlagstelle des AG bzw. eines beauftragten Dritten und Transport zur Vermarktungs-/Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),
— Vermarktung der im Landkreisgebiet Kitzingen erfassten kommunalen Altpapiermengen.
Menge oder Umfang:
Das Vertragsgebiet umfasst den Landkreis Kitzingen.
Das Vertragsgebiet besteht somit aus 31 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von etwa 88.100 und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 684 km
Der Landkreis Kitzingen betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung / Vermarktung von Altpapier. Das Altpapier wird im Landkreis Kitzingen über ein flächendeckendes Holsystem mittels Papiertonnen und -containern sowie über ein Bringsystem mittels Containern an stationären Sammelstellen erfasst.
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An einer vom AG bzw. einem beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Umschlagstelle wird der kommunale Anteil des Altpapiers in loser Form zur Abholung bereitgestellt.
Der kommunale Anteil der erfassten Altpapiermengen betrug im Jahr 2014 gerundet 5 800 Mg/a.
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers ab dem 1.1.2016 für zunächst 2 Jahre und einer Verlängerungsoption von zweimal je einem Jahr auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
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Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Übernahme des kommunalen Anteils des Altpapiers in loser Form an einer Umschlagstelle des AG bzw. eines beauftragten Dritten und Transport zur Vermarktungs-/Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),
— ca. 5 800 Mg/a,
— Vermarktung der im Landkreisgebiet Kitzingen erfassten kommunalen Altpapiermengen,
— ca. 5 800 Mg/a.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der o. g. Optionen automatisch, wenn nicht bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf die schriftliche Kündigung des AG vorliegt. Ausschlaggebend ist der Tag des Eingangs.
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Referenznummer: 20838 KT PPK 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kitzingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
— Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
— kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
— Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
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Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen spätestens zum Leistungsbeginn besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen; z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder anderes (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
für die Transporte des Altpapiers ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Transport (Befördern), Handeln oder Makeln und ggf. Lagern von Altpapier spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekt für:
— die Übernahme und Transport von Altpapier mit einer Menge von mindestens 5 000 Mg/a
und/oder
— die Vermarktung von Altpapier mit einer Menge von mindestens 5 000 Mg/a
in den letzten 5 Jahren,) bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Übernahme und Transport des Altpapiers an der Umschlagstelle
— Darstellung eines Konzeptes für die Vermarktung des kommunalen Altpapiers,
wobei hierfür eine ausschließlich stoffliche Verwertung zugelassen ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer, kaufmännisch gerundet auf 1 000 EUR) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich aus der Summe der Kosten und Erlöse über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind:
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— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge,
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;
— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;
— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;
— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.
(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
(2) Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 25 EUR per Verrechnungsscheck, bzw. per Überweisung auf nachfolgend genanntes Konto und einer schriftlichen Anforderung zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks bzw. der Überweisung (bzw. Vorlage Kopie Überweisungsträger). Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
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Bankverbindung:
Sparkasse Mainfranken Würzburg,
IBAN: DE37 7905 0000 0042 0690 54,
BIC: BYLADEM1SWU,
Überweisungstext: Ausschreibung PPK
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
— Ansprechpartner,
— Telefonnummer und Faxnummer des Ansprechpartners.
Die Vergabeunterlagen können alternativ zu den Bedingungen des bayerischen Staatsanzeigers ab 08.05.2015 online unter nachfolgendem Link (Stichwortsuche Altpapier, Kitzingen) heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Philipp Kuhn
Name: Landratsamt Kitzingen – Sachgebiet 21 Vergabestelle/Finanzen
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20838 KT PPK 2016
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich postalisch oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern -– soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
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Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m.W.v. 1.8.2014, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 088-158857 (2015-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 145-268146
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 88-158857
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich postalisch oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Angebotspreis (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-27 📅
Name: Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bergwerkstr. 1
Postort: Pegnitz
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m. W. v. 1.8.2014, insbesondere:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2015/S 145-268146 (2015-07-27)