Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Regensburg

Landkreis Regensburg

Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Regensburg mit folgendem Leistungsbild:
— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;
— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;
— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;
— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Verwertung der Bioabfälle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-13 Auftragsbekanntmachung
2016-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Bioabfällen im Bringsystem über die Wertstoffhöfe des Landkreises zum 01.04.2016 neu einzuführen und diesbezügliche Leistungen erstmalig zu vergeben.Bei den Bioabfällen handelt es sich ausschließlich um organische Küchenabfälle aus den Haushalten. Weitere Grünabfälle aus dem häuslichen oder Gartenbereich sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.Die Bioabfälle (Küchenabfälle) werden im Landkreis Regensburg noch bis zum 31.3.2016 über die kommunale Restmülltonne erfasst.Die Beschaffung und Bereitstellung der Sammelbehälter an den Wertstoffhöfen, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Bioabfallmengen des Landkreises Regensburg sind Gegenstand dieser Ausschreibung.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;— Verwertung der Bioabfälle.Da die Erfassung von Bioabfällen erst zum April 2016 neu eingeführt wird, liegen noch keine Mengenangaben aus den Vorjahren vor.Entsprechend einer Mengenanalyse des Restmülls und der darin enthaltenen Organik und einer Abschätzung des Sammelverhaltens der Landkreisbewohner ist von einer jährlichen Sammelmenge von 1 190 Mg auszugehen.Die angegebenen Mengen sind unverbindlich, eine Umsatzgarantie kann hieraus nicht abgeleitet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de 🌏
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de 📧
Telefon: +49 9414009273 📞
Fax: +49 9414009422 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-366987
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Der AN steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem AN dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Regensburg mit folgendem Leistungsbild:
— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;
— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;
— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;
— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Verwertung der Bioabfälle.
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Bioabfällen im Bringsystem über die Wertstoffhöfe des Landkreises zum 01.04.2016 neu einzuführen und diesbezügliche Leistungen erstmalig zu vergeben.
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Bei den Bioabfällen handelt es sich ausschließlich um organische Küchenabfälle aus den Haushalten. Weitere Grünabfälle aus dem häuslichen oder Gartenbereich sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Bioabfälle (Küchenabfälle) werden im Landkreis Regensburg noch bis zum 31.3.2016 über die kommunale Restmülltonne erfasst.
Die Beschaffung und Bereitstellung der Sammelbehälter an den Wertstoffhöfen, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Bioabfallmengen des Landkreises Regensburg sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;
— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;
— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;
— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Verwertung der Bioabfälle.
Da die Erfassung von Bioabfällen erst zum April 2016 neu eingeführt wird, liegen noch keine Mengenangaben aus den Vorjahren vor.
Entsprechend einer Mengenanalyse des Restmülls und der darin enthaltenen Organik und einer Abschätzung des Sammelverhaltens der Landkreisbewohner ist von einer jährlichen Sammelmenge von 1 190 Mg auszugehen.
Die angegebenen Mengen sind unverbindlich, eine Umsatzgarantie kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option einmal um ein Jahr verlängert werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Referenznummer: 20857 R BA 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Regensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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— Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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— Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
o Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
o Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
o kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
o Geldwäsche (§ 261 StGB),
o Bestechung (§ 334 StGB),
o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
o Diebstahl (§ 242 StGB),
o Unterschlagung (§ 246 StGB),
o Erpressung (§ 253 StGB),
o Betrug (§ 263 StGB),
o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
o Kreditbetrug (§ 265b StGB),
o Untreue (§ 266 StGB),
o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
o Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
o Brandstiftung (§ 306 StGB),
o Baugefährdung (§ 319 StGB),
o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
o Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
o Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
— Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder
— § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
— Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Befördern sowie Verwerten von Bioabfällen die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen)
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— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für Übernahme, Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Abfällen sowie zur Verwertung von Bioabfällen in den letzten 5 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenz/en kann/können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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— Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Beschreibung der einzusetzenden Sammelcontainer
— Fristgerechte Gestellung / Bereitstellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen
— Durchführung der Übernahme der Bioabfälle an den Sammelstellen und Transport
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Verwertung der Bioabfälle
— Benennung und Beschreibung des Standorts / der Standorte für die Verwiegung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Lieferschein gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
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Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen.
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Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
BAR, Scheck oder Überweisung auf das Konto des Landkreises Regensburg, Nr. 20 14 bei der Sparkasse Regensburg, BLZ 750 500 00, BIC BYLADEM1RBG, IBAN DE66 7505 0000 0000 0020 14. Eine Kopie des Belegs ist der Bewerbung beizulegen.
Bitte beachten: Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in Dateiform auf CD versandt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Herrn König
Internetadresse: www.landkreis-regensburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20857 R BA 2016
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Der AN steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem AN dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 16 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist), insbesondere:
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— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 202-366987 (2015-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 941/4009-273 📞
Fax: +49 941/4009-422 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 104-186603
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 202-366987
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Der AN steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem AN dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-21 📅
Name: Meindl Entsorgungsservice GmbH
Postort: Lappersdorf
Postleitzahl: 93138
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 981/53-1277 📞
Fax: +49 981/53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 16 des Gesetzes vom 17.7.2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist), insbesondere:
Mehr anzeigen
— § 101b Unwirksamkeit:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 104-186603 (2016-05-30)