Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Regensburg mit folgendem Leistungsbild:
— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;
— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;
— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;
— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Verwertung der Bioabfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Bioabfällen im...”
Menge oder Umfang
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Bioabfällen im Bringsystem über die Wertstoffhöfe des Landkreises zum 01.04.2016 neu einzuführen und diesbezügliche Leistungen erstmalig zu vergeben.Bei den Bioabfällen handelt es sich ausschließlich um organische Küchenabfälle aus den Haushalten. Weitere Grünabfälle aus dem häuslichen oder Gartenbereich sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.Die Bioabfälle (Küchenabfälle) werden im Landkreis Regensburg noch bis zum 31.3.2016 über die kommunale Restmülltonne erfasst.Die Beschaffung und Bereitstellung der Sammelbehälter an den Wertstoffhöfen, die Übernahme, der Transport und die Verwertung der Bioabfallmengen des Landkreises Regensburg sind Gegenstand dieser Ausschreibung.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Beschaffung der Bioabfallbehälter für die Sammelstellen (Wertstoffhöfe) im Vertragsgebiet;— Erstverteilung von Bioabfallbehältern auf die Sammelstellen;— Zwischenlagerung/Nachlieferung von Bioabfallbehältern entsprechend der Entwicklung der Sammelmengen;— Übernahme der Bioabfälle von den Sammelstellen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;— Verwertung der Bioabfälle.Da die Erfassung von Bioabfällen erst zum April 2016 neu eingeführt wird, liegen noch keine Mengenangaben aus den Vorjahren vor.Entsprechend einer Mengenanalyse des Restmülls und der darin enthaltenen Organik und einer Abschätzung des Sammelverhaltens der Landkreisbewohner ist von einer jährlichen Sammelmenge von 1 190 Mg auszugehen.Die angegebenen Mengen sind unverbindlich, eine Umsatzgarantie kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de🌏
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de📧
Telefon: +49 9414009273📞
Fax: +49 9414009422 📠
“Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2015/S 202-366987 (2015-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2016/S 104-186603 (2016-05-30)