Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen
Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen mit folgendem Leistungsbild:
— Übernahme von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 von den Wertstoffhöfen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Vermarktung/Verwertung von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-09-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-09-21 | Ergänzende Angaben |
| 2015-11-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 174-316934
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: 20872 ND MS 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Vollnhals
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Thomas Kroner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20872 ND MS 2015
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 174-316934 (2015-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Übernahme, den Transport und die eigenständige Vermarktung bzw. Verwertung des im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen anfallenden Metallschrottes aus Haushaltungen, welcher auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet im Bringsystem erfasst wird. Im Metallschrott enthalten sind folgende Fraktionen:Metallschrott aus dem Bringsystem Wertstoffhof.Elektronikschrott der Gruppe 1 gemäß ElektroG § 9 (4) aus dem Bringsystem Wertstoffhof.Die Erfassung der Gruppen 2-5 des Elektronikschrottes erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Die Erfassung erfolgt derzeit an 21 Abfuhrstellen. Die Containergestellung für den Metallschrott (inkl. E-Schrott Gruppe 1) – 22 m3 Abrollcontainer – erfolgt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer stehen bis zu vier Container zum Austausch zur Verfügung.Bei dem zu entsorgenden Mischschrott handelt es sich um Metallschrott und Elektronikschrott Gruppe 1, aus dem Bringsystem „Wertstoffhof“ des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.Im Jahr 2014 fielen ca. 1 090 Mg Metallschrott zur Entsorgung sowie ca. 75 Mg E-Schrott der Gruppe 1 an, die gemeinsam erfasst wurden. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich für das Jahr 2015 ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Übernahme und der Transport des auf den Wertstoffhöfen in Containern gesammelten Metallschrottes und E-Schrotts der Gruppe 1 zum Verwertungsbetrieb, das Aussortieren des E-Schrotts (Gruppe 1) und die umweltgerechte Verwertung der beiden Fraktionen mit Übernahme der Aufgaben des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) für das Nachweis- und Meldewesen (§9 Abs. 6 i. V. m § 13 ElektroG) für die Gruppe 1 des erfassten und verwerteten E-Schrotts.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 174-316934
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen mit folgendem Leistungsbild:
— Übernahme von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 von den Wertstoffhöfen inkl. Transport und Verwiegung/Massenfeststellung;
— Vermarktung/Verwertung von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Übernahme, den Transport und die eigenständige Vermarktung bzw. Verwertung des im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen anfallenden Metallschrottes aus Haushaltungen, welcher auf den Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet im Bringsystem erfasst wird. Im Metallschrott enthalten sind folgende Fraktionen:
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Metallschrott aus dem Bringsystem Wertstoffhof.
Elektronikschrott der Gruppe 1 gemäß ElektroG § 9 (4) aus dem Bringsystem Wertstoffhof.
Die Erfassung der Gruppen 2-5 des Elektronikschrottes erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Erfassung erfolgt derzeit an 21 Abfuhrstellen. Die Containergestellung für den Metallschrott (inkl. E-Schrott Gruppe 1) – 22 m
Bei dem zu entsorgenden Mischschrott handelt es sich um Metallschrott und Elektronikschrott Gruppe 1, aus dem Bringsystem „Wertstoffhof“ des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.
Im Jahr 2014 fielen ca. 1 090 Mg Metallschrott zur Entsorgung sowie ca. 75 Mg E-Schrott der Gruppe 1 an, die gemeinsam erfasst wurden. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich für das Jahr 2015 ab. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Übernahme und der Transport des auf den Wertstoffhöfen in Containern gesammelten Metallschrottes und E-Schrotts der Gruppe 1 zum Verwertungsbetrieb, das Aussortieren des E-Schrotts (Gruppe 1) und die umweltgerechte Verwertung der beiden Fraktionen mit Übernahme der Aufgaben des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) für das Nachweis- und Meldewesen (§9 Abs. 6 i. V. m § 13 ElektroG) für die Gruppe 1 des erfassten und verwerteten E-Schrotts.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Die Vertragsdauer kann als Option jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen:
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe vom mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die…
… Leistungen Sammeln und Befördern sowie Handeln oder Makeln oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1 die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… Leistung „Behandeln von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ die Zulassung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 11 ElektroG oder eine vergleichbare Qualifizierung vorliegt oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen wird. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekten für die Übernahme und den Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Abfällen sowie mindestens einem Referenzprojekt zur Vermarktung oder Verwertung von E-Schrott (Gruppe 1) in den letzten 5 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenz/en kann/können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Darstellung der Durchführung der Übernahme des Metallschrotts (inkl. E-Schrott Gruppe 1) an den Sammelstellen und Transport;
— Darstellung der Sortierung des gemischten Metallschrotts in die Fraktionen Metallschrott und E-Schrott Gruppe 1;
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Vermarktung und Verwertung des Metallschrotts und des E-Schrotts Gruppe 1.
Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte für die Verwiegung.
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 3 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 3 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie vom AN zu zahlende Nettoentgelte zu addieren. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind,
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— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;
— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;
— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;
— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.
(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach- bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20782 ND MS 2015.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München;
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00;
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Vollnhals
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Thomas Kroner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20872 ND MS 2015
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, sind diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 16 des Gesetzes vom 17.7.2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist), insbesondere:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Angaben (2015-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 185-335857
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 174-316934
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2015/S 185-335857 (2015-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 185-335857
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 174-316934
ABl. S-Ausgabe: 185
Quelle: OJS 2015/S 185-335857 (2015-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 228-415574
ABl. S-Ausgabe: 228
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigste Gesamtkosten (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-20 📅
Name: TD Rohstoffhandel Ebenhausen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Äußerer Ring 60
Postort: Baar-Ebenhausen
Postleitzahl: 85107
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 185-335857
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 228-415574 (2015-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 228-415574
ABl. S-Ausgabe: 228
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigste Gesamtkosten (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-20 📅
Name: TD Rohstoffhandel Ebenhausen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Äußerer Ring 60
Postort: Baar-Ebenhausen
Postleitzahl: 85107
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 185-335857
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 16 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist), insbesondere:
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§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
§ 101 b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101 a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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