Im Landkreis Traunstein werden die Bauschuttmengen durch ein Bringsystem an derzeit 28 Wertstoffhöfen erfasst.
Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bauschutt im Landkreis Traunstein sind folgende Leistungen erforderlich:
— Übernahme, Transport und Verwiegung der an den Wertstoffhöfen im Landkreis im Bringsystem erfassten Bauschuttmengen,
— Gestellung der Sammelcontainer für die Bauschuttsammlung an derzeit 28 Wertstoffhöfen,
— Aufbereitung und Verwertung des Bauschutts aus dem Landkreis Traunstein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Der Landkreis Traunstein beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von pflanzlichen...”
Menge oder Umfang
Der Landkreis Traunstein beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von pflanzlichen Abfällen im Landkreisgebiet zum 1.1.2016 für zunächst 3 Jahre neu zu vergeben.Der Landkreis Traunstein betreibt ein Bringsystem zur Erfassung von Grüngut und Rasenschnitt an 22 Sammelstellen für gemischt (holzig und nichtholzig) erfasstes Grüngut über Sammelcontainer, an 2 Sammelstellen für separat erfassten Rasenschnitt über Sammelcontainer sowie an 9 Sammelstellen (Häckselplätze) zur ebenerdigen Erfassung von Grüngut.In 2014 wurden im Landkreis Traunstein insgesamt folgende Mengen an pflanzlichen Ab-fällen erfasst:— Grüngut (Container): 2 650 Mg,— Rasenschnitt (Container): 300 Mg,— Grüngut (Häckselplätze): 6 000 Mg.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
“Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2015/S 114-207004 (2015-06-11)
Ergänzende Angaben (2015-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben