— Übernahme der in Big Bags staubdicht verpackten Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“; — Abtransport der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) möglichst im Zugfahrzeug; — Evtl. Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in Eigenverantwortung des Bieters; — Verwendung eines Elektronischen Nachweisverfahrens; — je nach Bedarf bei Großmengen-Anlieferungen Übernahme und Transport von Fremdcontainern mit Verwiegung und eANV über Entsorgungszentrum; — Ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Menge oder Umfang:
— ca. 337 t pro Jahr, 41 Abholungen mit 53 Containern;— ca. 115 t pro Jahr, 32 Abholungen mit 39 Containern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ebersberg, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen
Postanschrift: Eichthalstraße 5
Postleitzahl: 85560
Postort: Ebersberg
Kontakt
E-Mail: ulrike.weggel@lra-ebe.de📧
Telefon: +49 8092823193📞
Fax: +49 80928239193 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme der in Big Bags staubdicht verpackten Abfälle am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“;
— Abtransport der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) möglichst im Zugfahrzeug;
— Evtl. Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF) in Eigenverantwortung des Bieters;
— Verwendung eines Elektronischen Nachweisverfahrens;
— je nach Bedarf bei Großmengen-Anlieferungen Übernahme und Transport von Fremdcontainern mit Verwiegung und eANV über Entsorgungszentrum;
— Ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF).
Menge oder Umfang:
— ca. 337 t pro Jahr, 41 Abholungen mit 53 Containern;
— ca. 115 t pro Jahr, 32 Abholungen mit 39 Containern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ebersberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist;
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.;
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes;
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes;
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
— Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gemäß § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist;
— Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bzw. dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gemäß § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist;
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner;
— Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der angebotenen Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Beschreibung der Behältertypen (Angaben zu Hersteller, technische Daten usw.),
• Auflistung der vorgesehenen Behälter und deren Leerungs-/Abholturnus am Entsorgungszentrum, welcher der Angebotskalkulation zugrunde liegt,
• Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
• Anzahl und Art zur Abholung des Asbest und KMF vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 5 erfüllen,
• Benennung der vorgesehenen Entsorgungswege für Asbest und KMF mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Verrechnungsscheck oder Überweisung an die Vergabestelle.
Bankverbindung: KSK München-Starnberg-Ebersberg,
IBAN: DE79 7025 0150 0000 0072 60,
BIC: BYLADEM1KMS,
Verwendungszweck: Ausschreibung Asbest/KMF.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Weggel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1) bis III.2.3)) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762487 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 123-225619 (2015-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ebersberg