Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle von jährlichen zwischen 6 500 Mg und 16 500 Mg Grünabfall ab dem 1.1.2016. Die Leistung umfasst außerdem die Gestellung eines Abrollcontainers zur Erfassung von Grünabfall am Entsorgungsstandort „Haus Forst“ in Kerpen und den bedarfsweisen Tausch und Transport des Abrollcontainers zur Verwertungsanlage und die dortige Entleerung. Die Leistung schließt die Verwertung und Vermarktung der gewonnenen Stoffe und Energie sowie die Entsorgung der Störstoffe und der bei der Verwertung entstehenden, nicht verwertbaren Rückstände ein. Die Sammlung der Abfälle ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
“Es sind insgesamt über den max. sechsjährigen Vertragszeitraum (einschl. einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers) 39 000 Mg bis 99 000 Mg...”
Menge oder Umfang
Es sind insgesamt über den max. sechsjährigen Vertragszeitraum (einschl. einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers) 39 000 Mg bis 99 000 Mg Grünanfall zu übernehmen und zu verwerten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Erft-Kreis – Der Landrat
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 50126
Postort: Bergheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-erft-kreis.de🌏
Fax: +49 2271832316 📠
“1. Die Vergabeunterlagen sind schriftlich bei der in Anhang A II angegebenen Kontaktstelle anzufordern.
2. Eventuelle Auskünfte zu den Vergabeunterlagen...”
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen sind schriftlich bei der in Anhang A II angegebenen Kontaktstelle anzufordern.
2. Eventuelle Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ zur Vergabe-Nr. 2015-007-70D bei der Vergabestelle einzureichen. Alle Bewerber müssen sich hierzu unter http://www.evergabe.nrw.de registrieren. Nach einer erneuten Anmeldung können Anfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW eingereicht werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
3. Es sind mit Abgabe des Angebots ergänzend folgende, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Angaben vorzulegen, die erforderlich sind, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln:
— Zusammenfassende Darstellung der vom Auftragnehmer vorgesehenen Art und Weise der ggf. arbeitsteiligen Leistungserbringung (es genügt ein aussagekräftiges Schaubild) sowie aussagekräftige Darstellung der einzelnen Übernahme-, Transport-, Behandlungs- und Verwertungsschritte („Konzept“). Insbesondere ist auch der vorgesehene Ort der Verwertung und ggf. des Umschlags der Abfälle genau zu bezeichnen (Name der Verwertungs-/Umschlagsanlage nebst Anschrift) sowie die Genehmigungssituation zu erläutern.
— Soweit der Bieter ein Verwertungsverfahren anbietet, bei dem die Grünabfälle sortiert werden und mindestens ein Teilstrom von 30 % der Input-Menge energetisch verwertet werden soll, so hat er dieses Verfahren in dem Konzept eingehend zu beschreiben und dort ausdrücklich zuzusichern, dass mindestens ein Teilstrom von 30 % der jährlichen Input-Menge energetisch verwertet wird.
— Soweit nach dem Angebotskonzept des Bieters ein Transport der Grünabfälle von einem Umschlagsplatz zur Verwertungsanlage erforderlich ist, hat er einen Nachweis der Entfernung zu erbringen. Zur Berechnung der Transportentfernung ist die Route zwischen dem Übernahmeort und der Verwertungsanlage mit Hilfe von maps.google.de zu berechnen, wobei die sich hiernach ergebende kürzeste Strecke maßgeblich ist. Der konkrete Link auf das Ergebnis der Routenberechnung ist der Vergabestelle anzugeben und die ermittelten Entfernungen zusätzlich durch einen Ausdruck zu dokumentieren. Ferner sind die Adressen von Übernahmeort und der Verwertungsanlage(n) (hilfsweise der genaue Längen- und Breitengrad, ersichtlich aus maps.google.de) und die errechnete kürzeste Entfernung zu benennen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle von jährlichen...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem Rhein-Erft-Kreis überlassenen Grünabfälle von jährlichen zwischen 6 500 Mg und 16 500 Mg Grünabfall ab dem 1.1.2016. Die Leistung umfasst außerdem die Gestellung eines Abrollcontainers zur Erfassung von Grünabfall am Entsorgungsstandort „Haus Forst“ in Kerpen und den bedarfsweisen Tausch und Transport des Abrollcontainers zur Verwertungsanlage und die dortige Entleerung. Die Leistung schließt die Verwertung und Vermarktung der gewonnenen Stoffe und Energie sowie die Entsorgung der Störstoffe und der bei der Verwertung entstehenden, nicht verwertbaren Rückstände ein. Die Sammlung der Abfälle ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Number of possible renewals: 1
Time frame for subsequent contracts: 12 Monate
Referenznummer: 2015-007-70DI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Rhein-Erft-Kreis, 50126. Die Grünabfälle sind im Kerngebiet des Rhein-Erft-Kreises, welches in den Vergabeunteralgen näher bestimmt ist, zu übernehmen. Es...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Rhein-Erft-Kreis, 50126. Die Grünabfälle sind im Kerngebiet des Rhein-Erft-Kreises, welches in den Vergabeunteralgen näher bestimmt ist, zu übernehmen. Es wird kein Leistungsort für die Verwertung vorgegeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Es sind folgende Angaben und Nachweise - ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:”
“— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.” Mehr anzeigen (8) “— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.”
“Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:”
“— die Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate.”
“— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht...”
Befähigung zur Berufsausübung
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen.
“— die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.”
“Hinweise:”
“Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten...”
Befähigung zur Berufsausübung
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
“Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4...”
Befähigung zur Berufsausübung
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Es sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:”
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers sowie die Umsätze des Auftragnehmers auf dem Gebiet der Grünabfallverwertung, jeweils in den...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers sowie die Umsätze des Auftragnehmers auf dem Gebiet der Grünabfallverwertung, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Die Vergabestelle geht davon aus, dass für die Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 abgeschlossen sind und entsprechende Umsatzzahlen angegeben werden können. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mind. 2 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Vermögensschäden....”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mind. 2 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfalle.
“— Vorlage der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag.”
“Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:”
“— die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs. 2 lit. c VOL/A.”
“— die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.”
“Hinweise:”
“Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
“Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Es sind folgende Angaben und Nachweise - ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung - vorzulegen:”
“— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (ggf. Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten der Grünabfälle, AVV 200201).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (13) “— Referenzangaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Referenzangaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Grünabfallverwertung, ggf. Umladung, Behandlung und Transport) nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
“— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer);”
“— Beschreibung des Leistungsumfanges;”
“— Auftragssumme (netto);”
“— Ausführungszeitraum.”
“Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:”
“— die Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen;”
“— Ablichtung eines Genehmigungsbescheids oder vergleichbarer Dokumente (ggf. in Auszügen) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) und ggf. Umschlagsanlage(n);”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Ablichtung eines Genehmigungsbescheids oder vergleichbarer Dokumente (ggf. in Auszügen) für die vorgesehene(n) Verwertungsanlage(n) und ggf. Umschlagsanlage(n);
“— die Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— die Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
“— die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.”
“Hinweise:”
“Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von 7 Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
“Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i.S.v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei ist jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Zug um Zug gegen Erteilung des Zuschlags eine...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Zug um Zug gegen Erteilung des Zuschlags eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Bestimmungen in § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme, bezogen auf eine jährliche Menge von 11 500 Mg Grünabfall für die reguläre Vertragslaufzeit zu stellen. Dies geschieht in der Weise, dass fünf Bürgschaftserklärungen, jeweils über einen entsprechenden Teilbetrag, vorzulegen sind, so dass insgesamt eine Absicherung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme besteht.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie im Angebot ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
“Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote im Sinne von § 19 EG Abs. 3 VOL/A. Dies gilt insbesondere für Angebote, die die in den Vergabeunterlagen...”
Sonstige besondere Bedingungen
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote im Sinne von § 19 EG Abs. 3 VOL/A. Dies gilt insbesondere für Angebote, die die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen, insbesondere die nachfolgend aufgeführten, nicht erfüllen und die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen:
“— Die Behandlung der Grünabfälle ist in Verwertungsanlagen vorgesehen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechend errichtet und betrieben werden und...”
Sonstige besondere Bedingungen
— Die Behandlung der Grünabfälle ist in Verwertungsanlagen vorgesehen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechend errichtet und betrieben werden und die insbesondere über ausreichende Genehmigungen verfügen. Mindestens muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die zur Verwertung der Grünabfälle vorgesehene Anlage bzw. die vorgesehenen Anlagen den Probebetrieb aufgenommen haben und der Regelbetrieb muss spätestens zum 30.11.2015 aufgenommen werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “— In den im Angebot benannten Verwertungsanlagen sind während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend freie Kapazitäten zur Verwertung der in der...”
Sonstige besondere Bedingungen
— In den im Angebot benannten Verwertungsanlagen sind während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend freie Kapazitäten zur Verwertung der in der Leistungsbeschreibung genannten Obergrenze des mittleren Mengenkorridors (Mengenstaffel 3 - 12.500 Mg/a) verfügbar. Für die Höchstmenge von 16.500 Mg/a (Obergrenze von Mengenstaffel 5) sind Zusicherungsmengen im Rahmen des Ausfallverbundes nachgewiesen.
“— Die ggf. erforderliche Umladung der Abfälle erfolgt an einer Umladestation, deren Betriebsfähigkeit zum 1.1.2016 sichergestellt ist.”
“— Die für den Transport der Grünabfälle eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens die EURO-Norm 6 erfüllen.”
“Im Übrigen sind auf Grund landesrechtlicher Vorgaben nachfolgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:”
“— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.”
“— Tariftreueerklärung nach Maßgabe der §§ 4 ff. TVgG-NRW.”
“— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.”
“— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.”
Verfahren
Method of payment for documents:
“Banküberweisung auf das Konto der Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., IBAN-Nr.: DE43100500000790010542, BIC-/SWIFT/Code: BELADEBEXXX bei der...”
Method of payment for documents
Banküberweisung auf das Konto der Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., IBAN-Nr.: DE43100500000790010542, BIC-/SWIFT/Code: BELADEBEXXX bei der Berliner Sparkasse mit dem Stichwort „Vergabeverfahren Rhein-Erft-Kreis [454/14]"; die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn zuvor der oben genannte Betrag auf vorbezeichnetem Konto eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-17 📅
Place of opening (organisation): Energieforum
Place of opening (town): Berlin
Languages
Language: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Heike van Egdom
Name: Gaßner, Groth, Siederer & Coll. – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwalt Jens Kröcher/Rechtsanwältin Annette Sander
Fax: +49 30726102610 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 2015-007-70DI
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabeunterlagen sind schriftlich bei der in Anhang A II angegebenen Kontaktstelle anzufordern.”
“2. Eventuelle Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ zur...”
Zusätzliche Informationen
2. Eventuelle Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ zur Vergabe-Nr. 2015-007-70D bei der Vergabestelle einzureichen. Alle Bewerber müssen sich hierzu unter http://www.evergabe.nrw.de registrieren. Nach einer erneuten Anmeldung können Anfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW eingereicht werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “3. Es sind mit Abgabe des Angebots ergänzend folgende, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Angaben vorzulegen, die erforderlich sind, um das...”
Zusätzliche Informationen
3. Es sind mit Abgabe des Angebots ergänzend folgende, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Angaben vorzulegen, die erforderlich sind, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln:
“— Zusammenfassende Darstellung der vom Auftragnehmer vorgesehenen Art und Weise der ggf. arbeitsteiligen Leistungserbringung (es genügt ein aussagekräftiges...”
Zusätzliche Informationen
— Zusammenfassende Darstellung der vom Auftragnehmer vorgesehenen Art und Weise der ggf. arbeitsteiligen Leistungserbringung (es genügt ein aussagekräftiges Schaubild) sowie aussagekräftige Darstellung der einzelnen Übernahme-, Transport-, Behandlungs- und Verwertungsschritte („Konzept“). Insbesondere ist auch der vorgesehene Ort der Verwertung und ggf. des Umschlags der Abfälle genau zu bezeichnen (Name der Verwertungs-/Umschlagsanlage nebst Anschrift) sowie die Genehmigungssituation zu erläutern.
“— Soweit der Bieter ein Verwertungsverfahren anbietet, bei dem die Grünabfälle sortiert werden und mindestens ein Teilstrom von 30 % der Input-Menge...”
Zusätzliche Informationen
— Soweit der Bieter ein Verwertungsverfahren anbietet, bei dem die Grünabfälle sortiert werden und mindestens ein Teilstrom von 30 % der Input-Menge energetisch verwertet werden soll, so hat er dieses Verfahren in dem Konzept eingehend zu beschreiben und dort ausdrücklich zuzusichern, dass mindestens ein Teilstrom von 30 % der jährlichen Input-Menge energetisch verwertet wird.
“— Soweit nach dem Angebotskonzept des Bieters ein Transport der Grünabfälle von einem Umschlagsplatz zur Verwertungsanlage erforderlich ist, hat er einen...”
Zusätzliche Informationen
— Soweit nach dem Angebotskonzept des Bieters ein Transport der Grünabfälle von einem Umschlagsplatz zur Verwertungsanlage erforderlich ist, hat er einen Nachweis der Entfernung zu erbringen. Zur Berechnung der Transportentfernung ist die Route zwischen dem Übernahmeort und der Verwertungsanlage mit Hilfe von maps.google.de zu berechnen, wobei die sich hiernach ergebende kürzeste Strecke maßgeblich ist. Der konkrete Link auf das Ergebnis der Routenberechnung ist der Vergabestelle anzugeben und die ermittelten Entfernungen zusätzlich durch einen Ausdruck zu dokumentieren. Ferner sind die Adressen von Übernahmeort und der Verwertungsanlage(n) (hilfsweise der genaue Längen- und Breitengrad, ersichtlich aus maps.google.de) und die errechnete kürzeste Entfernung zu benennen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert wurde, Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;” Mehr anzeigen (4) “2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind;
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind;
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfrist und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 019-030743 (2015-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Erft-Kreis
Kontakt
E-Mail: zvs@rhein-erft-kreis.de📧
Telefon: +49 2271830📞