Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach
Landkreis Neuwied – Der Landrat
Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Verbrennung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-02-13 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuwied – Der Landrat
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Fax: +49 263180393278 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058318
ABl. S-Ausgabe: 34
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: NR-HWR-01-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-01 📅
Öffnungsort: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Ort des Eröffnungstermins: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigstes prognostiziertes Gesamtentgelt (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Finger
E-Mail: info@abc-rlp.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NR-HWR-01-2015
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz (abc)
Postanschrift: Herzogenbuscher Str. 14
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 6519756716 📞
Internetadresse: www.abc-rlp.de 🌏
Fax: +49 6519756733 📠
Quelle: OJS 2015/S 034-058318 (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 38 000 bis 60 000 Mg innerhalb der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten (bzw. ca. 76 000 bis 120 000 Mg innerhalb von insgesamt 48 Monaten bei Inanspruchnahme aller Verlängerungsoptionen).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuwied – Der Landrat
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Fax: +49 263180393278 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058318
ABl. S-Ausgabe: 34
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimal durch eine bis 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit abgegebene Erklärung um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: NR-HWR-01-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Neuwied, Übernahme der Abfälle an der AEA Linkenbach, Entsorgung örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen,
dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und
dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
Eigenerklärung des Bieters, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden;
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
Angaben zur Rechtsform des Bieters;
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1) als auch nach III.2.2) und III.2.3)):
Die Vergabestelle kann gem. § 19 EG Abs.2 Satz 1 VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollen daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen einreichen.
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Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu fordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichern, sowie die selben Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A sowie nach AEntG und MiLoG, Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen) zu fordern.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in die PQ-VOL akzeptiert.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet;
Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung…
… von Steuern und Abgaben erfüllt hat;
… der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung gemäß den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten;
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind- nicht älter als 6 Monate); aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers inklusive dessen Telefon-Nr. und entsorgter Abfallmenge pro Jahr;
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Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Beförderung und der Verwertung bzw. der Beförderung und des Makelns von gemischten Siedlungsabfällen oder aus diesen gewonnenen Teilfraktionen;
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Bieter, die Transportunternehmen sind, können für die Leistung der Beförderung den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation durch den Nachweis, dass das Unternehmen seine Tätigkeit gemäß § 53 KrWG der zuständigen Behörde angezeigt hat, erbringen.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers für die Beförderung und die Verwertung bzw. die Beförerung und das Makeln von gemischten Siedlungsabfällen oder aus diesen gewonnenen Teilfraktionen mit dem Angebot vorlegt.
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Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
Nachweis der Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage zum 1.9.2015 oder Nachweis eines Übergangskonzeptes bis zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlage;
Angaben zur Art der vorgesehenen Behandlung im Falle längerer Betriebsstörungen und zum Ausfallverbund;
Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers einen Nachweis über die Bereitschaft des Anlagenbetreibers zur Verwertung der vom Zwischenhändler übernommenen Abfallmengen zum Leistungsbeginn zu erbringen sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Entsorgungsweg für die Vertragsmengen des
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Landkreises Neuwied vorsehen zu wollen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Genehmigungsunterlagen sowie Verfügbarkeits- und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
Genehmigungen sowie Verfügbarkeits- und Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der als Ausfallverbund benannten Anlagen.
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Es sind Referenzen für die Entsorgung von Abfällen mit der Abfallschlüsselnummer gemäß AVV
— AVV Nr. 19 12 10: brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) oder
— AVV Nr. 19 12 12: sonstige Abfälle (einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen oder
— AVV Nr. 20 03 01: Gemischte Siedlungsabfälle oder
— AVV Nr. 20 03 02: Marktabfälle oder
— AVV Nr. 20 03 07: Sperrabfall oder
— AVV Nr. 19 08 01: Sieb- und Rechenrückstände oder
— AVV Nr. 17 09 04: gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen,
vorzulegen, die einen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten (einzeln oder in Summe) und eine Entsorgungsmenge von mindestens 3 000 Mg/a für den einzelnen Aufrag in Summe der vom jeweiligen Auftrag erfassten Abfallarten umfassen. Eine Referenz reicht, wenn sie beide Voraussetzungen (12 Monate, 3 000 Mg/a) erfüllt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme vorzulegen. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung unter Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
Dem Angebot ist eine Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz.
beizufügen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ggf. eine entsprechende Erklärung der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Überweisung,
Empfänger: Landkreis Neuwied,
Konto-Nr.: 70300,
BLZ: 57450120 bei der Sparkasse Neuwied,
IBAN: DE07 5745 0120 0000 0703 00,
BIC: MALADE51NWD,
Verwendungszweck: „NR-HWR-01-2015“.
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-01 📅
Öffnungsort: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Ort des Eröffnungstermins: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigstes prognostiziertes Gesamtentgelt (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Finger
E-Mail: info@abc-rlp.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NR-HWR-01-2015
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet dasGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Name: IHK/Hwk-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz (abc)
Postanschrift: Herzogenbuscher Str. 14
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 6519756716 📞
Internetadresse: www.abc-rlp.de 🌏
Fax: +49 6519756733 📠
Quelle: OJS 2015/S 034-058318 (2015-02-13)
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