Übernahme und Verwertung von Grüngut

Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) – Anstalt öffentlichen Rechts

Übernahme von geschreddertem Grüngut an einer zentralen Übernahmestelle und anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung des Grünguts, einschließlich aller hiermit verbundenen Leistungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
“Übernahme und Verwertung der gesamten auftragsgegenständlichen geschredderten Grüngutmengen für eine Vertragslaufzeit von sechs Jahren (Los 1) bzw. vier...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) – Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: An der Steingrube 1-3
Postleitzahl: 31582
Postort: Nienburg/Weser
Kontakt
Internetadresse: http://www.bawn.de 🌏
E-Mail: info@bawn.de 📧
Telefon: +49 50219219203 📞
Fax: +49 50219219299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233470
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen

“Mit ihrem Angebot haben Bieter, auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), die oben in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 127-233470 (2015-07-01)