Übernahme und Weiterentwicklung des technischen Verfahrens zur Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (Qb-R) gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V
Seit dem Jahr 2005 ist jedes der rund 2 000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V dazu verpflichtet, regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde ab dem Erstellungsjahr 2013 von einem Zwei-Jahres-Turnus auf eine jährliche Veröffentlichung umgestellt. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) fest.
Die Qb-R legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest. Dabei ist jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus verpflichtet, nach Maßgabe der in den Qb-R getroffenen Bestimmungen einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln. Die Ziele des Qualitätsberichts umfassen:
— Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle interessierten Personen,
— Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Möglichkeit für ein Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Auf Grundlage der vom G-BA festgelegten „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form“ (ANB) werden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V in maschinen-verwertbarer Form auf Antrag den Antragstellern nach Maßgabe des Informationsweiterverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die technische Beschreibung, Umsetzung, Testung und Weiterentwicklung der für die Erstellung, Lieferung und Veröffentlichung des strukturierten Qualitätsberichts erforderlichen Spezifikationen und weitere hiermit zusammenhängende Leistungen.
Dazu gehören insbesondere:
— die regelmäßige Erstellung und Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung und von informationstechnologischen Anwenderinformationen,
— die Überprüfung des bestehenden Verfahrens zur Erstellung, Übermittlung und Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte einschließlich der technischen Dokumentation, sowie die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse einschließlich ihrer Umsetzung,
— die Mitwirkung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Qb-R mit dem Fokus der informationstechnologischen Umsetzung,
— die Durchführung der hierfür erforderlichen Auswertungen der Daten der Qualitätsberichte,
— die Erstellung einer öffentlich zugänglichen und internetbasierten Referenzdatenbank zur Darstellung der Qualitätsberichte mit Downloadmöglichkeit,
— die Einrichtung und Pflege eines Downloadportalss für die Bestellung und Bereitstellung der Qualitätsberichte gemäß ANB,
— die Bereitstellung einer nicht-öffentlichen passwortgeschützten Internetseite mit Informationen zur Nutzung gemäß ANB und Passwortvergabe für die Berechtigten.
Zusätzlich sollen Konzepte zur Plausibilisierung und Authentifizierung der Berichtsdaten entwickelt und präsentiert werden. Optional wird der Auftragnehmer auch mit der Umsetzung der von ihm entwickelten Konzepte beauftragt. Der G-BA ist außerdem berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen unter Beachtung der Interessen des Auftragnehmers zu reduzieren, zu modifizieren oder zu erweitern, soweit diese Leistungsänderung einen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags bzw. dessen Zielen (siehe Ziff. 1.4 der Leistungsbeschreibung) aufweist. Nähere Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-06
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Auftragsbekanntmachung
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2015-10-30
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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