Übernahme und Weiterentwicklung des technischen Verfahrens zur Erstellung des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (Qb-R) gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V

Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA

Seit dem Jahr 2005 ist jedes der rund 2 000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V dazu verpflichtet, regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde ab dem Erstellungsjahr 2013 von einem Zwei-Jahres-Turnus auf eine jährliche Veröffentlichung umgestellt. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) fest.
Die Qb-R legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest. Dabei ist jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus verpflichtet, nach Maßgabe der in den Qb-R getroffenen Bestimmungen einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln. Die Ziele des Qualitätsberichts umfassen:
— Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle interessierten Personen,
— Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Möglichkeit für ein Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Auf Grundlage der vom G-BA festgelegten „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form“ (ANB) werden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V in maschinen-verwertbarer Form auf Antrag den Antragstellern nach Maßgabe des Informationsweiterverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die technische Beschreibung, Umsetzung, Testung und Weiterentwicklung der für die Erstellung, Lieferung und Veröffentlichung des strukturierten Qualitätsberichts erforderlichen Spezifikationen und weitere hiermit zusammenhängende Leistungen.
Dazu gehören insbesondere:
— die regelmäßige Erstellung und Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung und von informationstechnologischen Anwenderinformationen,
— die Überprüfung des bestehenden Verfahrens zur Erstellung, Übermittlung und Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte einschließlich der technischen Dokumentation, sowie die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse einschließlich ihrer Umsetzung,
— die Mitwirkung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Qb-R mit dem Fokus der informationstechnologischen Umsetzung,
— die Durchführung der hierfür erforderlichen Auswertungen der Daten der Qualitätsberichte,
— die Erstellung einer öffentlich zugänglichen und internetbasierten Referenzdatenbank zur Darstellung der Qualitätsberichte mit Downloadmöglichkeit,
— die Einrichtung und Pflege eines Downloadportalss für die Bestellung und Bereitstellung der Qualitätsberichte gemäß ANB,
— die Bereitstellung einer nicht-öffentlichen passwortgeschützten Internetseite mit Informationen zur Nutzung gemäß ANB und Passwortvergabe für die Berechtigten.
Zusätzlich sollen Konzepte zur Plausibilisierung und Authentifizierung der Berichtsdaten entwickelt und präsentiert werden. Optional wird der Auftragnehmer auch mit der Umsetzung der von ihm entwickelten Konzepte beauftragt. Der G-BA ist außerdem berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen unter Beachtung der Interessen des Auftragnehmers zu reduzieren, zu modifizieren oder zu erweitern, soweit diese Leistungsänderung einen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags bzw. dessen Zielen (siehe Ziff. 1.4 der Leistungsbeschreibung) aufweist. Nähere Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-06 Auftragsbekanntmachung
2015-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 3 Jahren und kann vom G-BA einmalig um 2 weitere Jahre verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.g-ba.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@g-ba.de 📧
Telefon: +49 30275838922 📞
Fax: +49 30275838905 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-282626
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit dem Jahr 2005 ist jedes der rund 2 000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V dazu verpflichtet, regelmäßig einen strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde ab dem Erstellungsjahr 2013 von einem Zwei-Jahres-Turnus auf eine jährliche Veröffentlichung umgestellt. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) fest.
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Die Qb-R legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts fest. Dabei ist jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus verpflichtet, nach Maßgabe der in den Qb-R getroffenen Bestimmungen einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln. Die Ziele des Qualitätsberichts umfassen:
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— Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle interessierten Personen,
— Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
— Möglichkeit für ein Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Auf Grundlage der vom G-BA festgelegten „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form“ (ANB) werden die Qualitätsberichte der Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V in maschinen-verwertbarer Form auf Antrag den Antragstellern nach Maßgabe des Informationsweiterverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt
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Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die technische Beschreibung, Umsetzung, Testung und Weiterentwicklung der für die Erstellung, Lieferung und Veröffentlichung des strukturierten Qualitätsberichts erforderlichen Spezifikationen und weitere hiermit zusammenhängende Leistungen.
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Dazu gehören insbesondere:
— die regelmäßige Erstellung und Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung und von informationstechnologischen Anwenderinformationen,
— die Überprüfung des bestehenden Verfahrens zur Erstellung, Übermittlung und Weiterverarbeitung der Qualitätsberichte einschließlich der technischen Dokumentation, sowie die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Optimierung der Prozesse einschließlich ihrer Umsetzung,
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— die Mitwirkung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Qb-R mit dem Fokus der informationstechnologischen Umsetzung,
— die Durchführung der hierfür erforderlichen Auswertungen der Daten der Qualitätsberichte,
— die Erstellung einer öffentlich zugänglichen und internetbasierten Referenzdatenbank zur Darstellung der Qualitätsberichte mit Downloadmöglichkeit,
— die Einrichtung und Pflege eines Downloadportalss für die Bestellung und Bereitstellung der Qualitätsberichte gemäß ANB,
— die Bereitstellung einer nicht-öffentlichen passwortgeschützten Internetseite mit Informationen zur Nutzung gemäß ANB und Passwortvergabe für die Berechtigten.
Zusätzlich sollen Konzepte zur Plausibilisierung und Authentifizierung der Berichtsdaten entwickelt und präsentiert werden. Optional wird der Auftragnehmer auch mit der Umsetzung der von ihm entwickelten Konzepte beauftragt. Der G-BA ist außerdem berechtigt, während der Laufzeit des Vertrages Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen unter Beachtung der Interessen des Auftragnehmers zu reduzieren, zu modifizieren oder zu erweitern, soweit diese Leistungsänderung einen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags bzw. dessen Zielen (siehe Ziff. 1.4 der Leistungsbeschreibung) aufweist. Nähere Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
Der G-BA kann den Dienstleister mit zusätzlichen Diensten im Zusammenhang mit den auftragsgegenständlichen Leistungen beauftragen. Siehe Ziff. II.1.5).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage einzureichen:
1) Firmenprofil/Unternehmensdarstellung,
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A (in Angebotsvordruck enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
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3) Darlegung, dass das Unternehmen gegenüber den Trägerorganisationen des G-BA (Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband), deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen (Eigenerklärung).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen:
4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung einzureichen:
5) Auflistung von erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen möglichst vergleichbar sind (Referenzliste), mit Angaben möglichst zu
a) Laufzeit des Projekts,
b) Auftragsvolumen und ungefähre Anzahl bzw. Größenordnung der verarbeiteten Datensätze,
c) fachlichem Thema des Projekts,
d) Darstellung der zu koordinierenden externen Kontakte (Nachweis der Erfahrung mit der Koordination mehrerer Projektpartner und der hierbei bestehenden Komplexität)/Erfahrung mit Gremienarbeit sowie
e) Erfahrungen mit der Erstellung von XML-Datensatzbeschreibungen sowie von XML-Schema- und ggf. Testdateien möglichst im medizinischen Qualitätssicherungsbereich.
Mindeststandards:
Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe haben mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die folgenden Inhalt haben:
a) IT-Konzept und dessen Umsetzung,
b) Erfahrung im Umgang mit Gremien in der öffentlichen Verwaltung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Erklärung einreichen, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.g-ba.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber fristgerecht gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Quelle: OJS 2015/S 153-282626 (2015-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-389705
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 153-282626
ABl. S-Ausgabe: 213

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität der Projektskizze (40)
3. Qualifikation des Projektteams (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-30 📅
Name: Gesundheitsforen Leipzig GmbH
Postanschrift: Hainstraße 16
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2015/S 213-389705 (2015-10-30)