Der Deutsche Bundestag überträgt seine Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Produktionen von Sonderveranstaltungen ins Fernsehen. Sowohl die TV-Inhalte als auch weiterer Video-Content werden im Internet über zwei Kanäle als Live-Streaming, On-Demand-Streaming und als Download angeboten. Der Abruf erfolgt sowohl für die Internetseite des Deutschen Bundestages als auch für die mobilen beziehungsweise externen Ausspielwege, zum Beispiel Bundestag-App und Smart-TV-App. Der Auftragnehmer realisiert für die Verwaltung des Deutschen Bundestages das Live-Streaming-, On-Demand-Streaming- und das Downloadangebot der oben genannten Inhalte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 23.4.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 23.4.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag überträgt seine Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Produktionen von Sonderveranstaltungen ins Fernsehen. Sowohl die TV-Inhalte als auch weiterer Video-Content werden im Internet über zwei Kanäle als Live-Streaming, On-Demand-Streaming und als Download angeboten. Der Abruf erfolgt sowohl für die Internetseite des Deutschen Bundestages als auch für die mobilen beziehungsweise externen Ausspielwege, zum Beispiel Bundestag-App und Smart-TV-App.
Der Deutsche Bundestag überträgt seine Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Produktionen von Sonderveranstaltungen ins Fernsehen. Sowohl die TV-Inhalte als auch weiterer Video-Content werden im Internet über zwei Kanäle als Live-Streaming, On-Demand-Streaming und als Download angeboten. Der Abruf erfolgt sowohl für die Internetseite des Deutschen Bundestages als auch für die mobilen beziehungsweise externen Ausspielwege, zum Beispiel Bundestag-App und Smart-TV-App.
Der Auftragnehmer realisiert für die Verwaltung des Deutschen Bundestages das Live-Streaming-, On-Demand-Streaming- und das Downloadangebot der oben genannten Inhalte.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich maximal um 2 Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich maximal um 2 Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Referenznummer: ZT6-1133-2014-365-16-PuK4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (mindestens 500 000 EUR pro Jahr), soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 4 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 4 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Projektbetreuung im Bereich: Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Videodownloads). In mindestens einer Referenz müssen mehrere Live Streams (mindestens 2) parallel betrieben worden sein und mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit einem Streaming-Betrieb über 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche (24/7-Betrieb) aufweisen. Die beiden zuvor genannten Anforderungen können auch mit einer Referenz nachgewiesen werden, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
— Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Projektbetreuung im Bereich: Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Videodownloads). In mindestens einer Referenz müssen mehrere Live Streams (mindestens 2) parallel betrieben worden sein und mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit einem Streaming-Betrieb über 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche (24/7-Betrieb) aufweisen. Die beiden zuvor genannten Anforderungen können auch mit einer Referenz nachgewiesen werden, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die vergleichbaren Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die vergleichbaren Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
— Aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001. Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig (nicht älter als zwei Jahre) für das Rechenzentrum, in dem der Auftragnehmer die von ihm gemäß der Leistungsbeschreibung zu verwaltenden Daten (Videocontent) speichert (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
— Aktuelles Zertifikat nach ISO/IEC 27001. Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig (nicht älter als zwei Jahre) für das Rechenzentrum, in dem der Auftragnehmer die von ihm gemäß der Leistungsbeschreibung zu verwaltenden Daten (Videocontent) speichert (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2014-365-16-PuK4
Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 23.4.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/18
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/18
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 053-092812 (2015-03-12)
Ergänzende Angaben (2015-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-01 📅
Name: TV1 GmbH
Postanschrift: Beta-Straße 9a
Postort: Unterföhring
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 61-106482
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/18
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 136-251165 (2015-07-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
Referenznummer: ZT6-1133-2014-365-PuK4
Gesamtwert des Auftrags: 882976.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung –
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-25 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 141-323516
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 136-251165
ABl. S-Ausgabe: 141
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Weiterentwicklung und Betrieb des Web-TV- sowie Video-on-Demand-Dienstes des Parlamentsfernsehens
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Weiterentwicklung und Betrieb des Web-TV- sowie Video-on-Demand-Dienstes des Parlamentsfernsehens
Auftragsvergabe
Postort: Berlin
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 882976.45 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.