Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 2 TierNebG

Kreis Paderborn

Der Kreis Paderborn beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten. Es sind ca. 9 600 Tonnen p.a. zu entsorgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-24 Auftragsbekanntmachung
2015-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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