Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 2 TierNebG
Der Kreis Paderborn beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten. Es sind ca. 9 600 Tonnen p.a. zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-24
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Auftragsbekanntmachung
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2015-08-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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