Umbau Mensa Bonn-Poppelsdorf – Landschaftsbauarbeiten

Studierendenwerk Bonn AöR

Landschaftsbauarbeiten, Wegebau, Erdarbeiten, Entwässerung für die Umgestaltung der Freianlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-11 Auftragsbekanntmachung
2016-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Menge oder Umfang:
Ca. 2.500 qm Betonsteinpflasterca. 500 qm Asphaltdeckeca. 100 m Betonfertigteileca. 100 Beton-Winkelteileca. 400 qm Pflanzflächenca. 31 Bäume liefern und Pflanzenca. 200 m Betonblockstufenca. 150 m StabgitterzaunLiefern und Einbauen von AusstattungsgegenständenFertigstellungspflege der Vegetationsflächen in 2016Entwicklungspflege der Vegetationsflächen in 2017-2018Unterhaltungspflege der Vegetationsflächen 2019-2020.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studierendenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestr. 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studierendenwerk-bonn.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@studierendenwerk-bonn.de 📧
Telefon: +49 228737117 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-287775
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 213-376410
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Bieterinformationen zur Abgabe von Angeboten: Es werden bei offenen Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen nur elektronische Angebote entgegen genommen! Das Angebot ist nach § 13 EG Abs. 1 Satz 1 VOB/A elektronisch über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ abzugeben. Sie benötigen für die elektronische Abgabe eine fortgeschrittene Signatur (eVergabe-Softwarezertifikat) oder eine qualifizierte Signatur (Signaturkarte). Informationen und Links finden Sie unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/ Subreport unterstützt Sie, sofern bei Ihnen noch nicht vorhanden, gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen elektronischen Signatur. Bitte Beschaffen Sie sich die Signatur zeitnah, da dies evtl. einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Abgabe eines Papierangebotes ist bei offenen Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen nicht zulässig! Bearbeitungshinweis zur Abgabe eines elektronischen Angebotes: — Das geforderte „Angebotsschreiben“ (Formular 213) ist wie vorgegeben als ausgefülltes Word-Formular separat hoch zu laden. — Alle weiteren Angebotsdokumente laden Sie ebenfalls wie vorgegeben bzw. wie in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (Formular 211 EU) genannt hoch. Beim Hochladen werden die Angebotsdokumente rechtsverbindlich signiert und verschlüsselt. Die elektronische Signatur ersetzt dabei die händische Unterschrift.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsbauarbeiten, Wegebau, Erdarbeiten, Entwässerung für die Umgestaltung der Freianlagen.
Menge oder Umfang:
Ca. 2.500 qm Betonsteinpflaster
ca. 500 qm Asphaltdecke
ca. 100 m Betonfertigteile
ca. 100 Beton-Winkelteile
ca. 400 qm Pflanzflächen
ca. 31 Bäume liefern und Pflanzen
ca. 200 m Betonblockstufen
ca. 150 m Stabgitterzaun
Liefern und Einbauen von Ausstattungsgegenständen
Fertigstellungspflege der Vegetationsflächen in 2016
Entwicklungspflege der Vegetationsflächen in 2017-2018
Unterhaltungspflege der Vegetationsflächen 2019-2020.
Referenznummer: 2012-351-01

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Berufsregister gemäß § 6 (3) 2 d) VOB/A und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Erklärung zu
Ausschlussgründen gemäß § 6 (3) 2 e bis g gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gemäß § 6 (3) 2 h und i, im Einzelnen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (ersatzweise Selbsterklärung), – Eintragung der Firma in das Berufsregister,
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft (nicht
älter als 12 Monate),
— Angaben zu Insolvenzverfahren,
— Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigener Erklärung gemäß 124 nachzuweisen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu
bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt
diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
vorzulegen.
8 Eignung
8.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzangaben des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
insgesamt und soweit er Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen gemäß § 6 (3) 2 a), die Zahl der in den
jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte,
gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal
gemäß § 6 (3) 2 c), der Nachweis (nicht älter als
ein Jahr) einer Berufshaftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer
Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 2.000.000,00
für Personen- und Sachschäden und EUR 500.000,00 für
Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste über erfolgreich beendete
Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung
während der letzten fünf Geschäftsjahre mit Angabe
der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner,
Adresse und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang
der Arbeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B u. § 9 EG Absatz 7 und 8) – Stellung der Sicherheit
1 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
1.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss
(Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der
Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
1.2 Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch
Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist
Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
1.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für
— die Vertragserfüllung das Formblatt 421
— vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423
Die Bürgschaft ist von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB
wird verzichtet.
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Hauptschuldners.
— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung
bindend.
— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.“
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige
Zahlungen angerechnet worden ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ der VOB Teil B und C,
die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ werden Vertragsbestandteil,
das Leistungsverzeichnis in seinem Wortlaut wird Vertragsbestandteil,
die Landesbauordnung NRW,
das TVgG NRW,
Zusätzlich sind folgende Vorschriften, Gesetze und Richtlinien zu beachten:
Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bauberufsgenossenschaft,
die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen der Kommunen sowie der WHG-Vorschriften
(Wasserhaushaltsschutzgesetz),
EG Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH),
Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
ArbeitsstättenV,
Arbeitsstättenrichtlinien,
Gerätesicherheitsgesetz,
Maschinenschutzgesetz,
VDE-Vorschriften einschl. des Gesetzes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten,
BImSchG,
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
Baustellenverordnung,
Baustellenordnung SiGeKo,
AMEV Richtlinie,
die für die auszuführenden Gewerke maßgeblichen Normen in neuester Fassung,
technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB),
die gewerkespezifischen maßgeblichen Richtlinien der Bauindustrie,
die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller,
anerkannte Regeln der Technik.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Baustellenordnung des beauftragten SiGeKo ist einzuhalten. Es ist ein deutschsprachiger Projekt- bzw.
Bauleiter zu stellen, welcher vor Ort auf der Baustelle Ansprechpartner ist und zwar explizit dann wenn
Baubesprechungen als auch Bau- und Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Vertragsstrafe:
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B u. § 9 EG Abs. 5)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Ausführungsfrist 0,2 v.H. der Auftragssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für den Ausführungsbeginn oder
wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine
durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe
angerechnet.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen:
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Preisermittlungen (§ 2)
1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem
Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine
Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle
Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen.
1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
2.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
2.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 2.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle
durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch
Einzelnachweis zu erbringen.
2.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom
Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu
erbringen.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke und Formulare zu verwenden.
Das Angebot ist nach § 13 EG Abs. 1 Satz 1 VOB/A elektronisch über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“
abzugeben.
Für die elektronische Abgabe wird eine fortgeschrittene Signatur (eVergabe-Softwarezertifikat) oder eine
qualifizierte Signatur (Signaturkarte) benötigt.
Informationen und Links hierzu sind unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/ erhältlich.
Die Abgabe eines Papierangebotes ist bei offenen Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen nicht zulässig.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Bearbeitungshinweise zur Abgabe eines elektronischen Angebotes:
— Das geforderte „Angebotsschreiben“ (Formular 213) ist wie vorgegeben als ausgefülltes Word-Formular
separat hochzuladen.
— Alle weiteren Angebotsdokumente sind ebenfalls wie vorgegeben bzw. wie in der „Aufforderung zur
Angebotsabgabe“ (Formular 211 EU) genannt hochzuladen.
Beim Hochladen werden die Angebotsdokumente rechtsverbindlich signiert und verschlüsselt. Die elektronische
Signatur ersetzt dabei die händische Unterschrift.
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise im Sinne von § 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter
die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 EG Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A).
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter
mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU (VHB – Bund Formblatt 232 Ergänzung der Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-17 📅
Öffnungsort: Studierendenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Ort des Eröffnungstermins: Studierendenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.studierendenwerk-bonn.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E93129874 🌏
Name: Subreport ELViS
Postanschrift: http://www.subreport.de/E93129874
Postort: Köln
Telefon: +49 2219857838 📞
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E93129874 🌏
Name: Studierendenwerk Bonn AöR
URL der Teilnahme: www.studierendenwerk-bonn.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-04 📅
Datum des Endes: 2016-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-351-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 213-376410
Zusätzliche Informationen
Bieterinformationen zur Abgabe von Angeboten:
Es werden bei offenen Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen nur elektronische Angebote entgegen genommen!
Das Angebot ist nach § 13 EG Abs. 1 Satz 1 VOB/A elektronisch über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ abzugeben.
Sie benötigen für die elektronische Abgabe eine fortgeschrittene Signatur (eVergabe-Softwarezertifikat) oder eine qualifizierte Signatur (Signaturkarte).
Informationen und Links finden Sie unter http://www.subreport.de/service/support-elvis/
Subreport unterstützt Sie, sofern bei Ihnen noch nicht vorhanden, gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen elektronischen Signatur. Bitte Beschaffen Sie sich die Signatur zeitnah, da dies evtl. einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Abgabe eines Papierangebotes ist bei offenen Verfahren für die Vergabe von Bauleistungen nicht zulässig!
Bearbeitungshinweis zur Abgabe eines elektronischen Angebotes:
— Das geforderte „Angebotsschreiben“ (Formular 213) ist wie vorgegeben als ausgefülltes Word-Formular separat hoch zu laden.
— Alle weiteren Angebotsdokumente laden Sie ebenfalls wie vorgegeben bzw. wie in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (Formular 211 EU) genannt hoch.
Beim Hochladen werden die Angebotsdokumente rechtsverbindlich signiert und verschlüsselt.
Die elektronische Signatur ersetzt dabei die händische Unterschrift.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB, § 21 EG VOB/A) der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Quelle: OJS 2015/S 157-287775 (2015-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 22873-7117 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 006-006194
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-287775
ABl. S-Ausgabe: 6

Auftragsvergabe
Name: A. Frauenrath Landschaftsbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Max-Planck-Straße 5
Postort: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 221147-2120 📞
Quelle: OJS 2016/S 006-006194 (2016-01-08)